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Nassauische Allgemeine Zeitung.

«M lOO Donnerstag den 29» April 1832

Die Nass. Allg. Zeitung mit dem Wanderer erscheint einmal täglich mit Ausnahme des Sonntags. Der vierteljährige Pränumerationspreis für Wiesbaden und, nach dem neuen Postregulativ nunmehr anch für den ganzen Umfang des Thurn- und Tarisschen VerwaltungSgebietes mit Inbegriff des Poftaufschlages nur 8 fl., für tue übrigen Länder des deutsch-österreichischen PostvereinS, wie für daS Ausland nur 8 fl 84 kr. Jnsera te werden die dreispaltige Petitzeile oder deren Raum mit » kr. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. S ch e l l e n b e r g' schen Hof-Buchhandlung, auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.

Uebersicht.

Wirksamkeit des evangelischen Kirchenbundes in Deutschland.

Deutschland. Wiesbaden (LandtagSverh. Asfisen). Höchst, auS dem untern Rheiugau, Hachenburg (Feier der Geburt des Erbprinzen). Bon der Lahn (Entgegnung). Offenbach (Waldbrand). Karls­ruhe (Erbgroßherzog Ludwig). München (Abermalige Gerüchte über Ministerwechiel). Berlin (Neubildung der ersten Kammer. Das Postregal.Gefion" undBar­barossa". Die Zollconferenz). Wien (Die Großfürsten. Graf Chambord).

Niederlande. Haag (Der Vertrag mit dem Zollverein. Herzog Bernhard).

Frankreich. Paris (Anleihe. Der Proceß Orleans. Napoleons Reiterstatue in Lyon. Vorkehrung gegen die Bestechlichkeit. Die Waldbrände. Vermischtes).

Großbritannien. London (Subscription für die Ver­unglückten desBirkenhead". Vermischtes).

Italien. Turin (Bekanntmachung des Marineministe, riumS). Rom (Die h. Stätte).

Neueste Nachrichten.

w% Wirksamkeit des evangelischen Kirchenbundes in Deutschland.

Der CentralauSschuß deS evangeli­schen KirchenbundeS für Deutsch!and, welcher sich bereits im verflossenen Jahre behufS der Wahrung christlicher Eidesformel ge »enüber de­ren Gesâhrdung durch manche neuere Gesetzesbe­stimmungen an die verschiedenen deutschen Regie­rungen wandte, hat aufS Neue in einer sehr wich­tigen inneren Kirchenangelegenheit die förderliche Theilnahme sämmtlicher betreffenden Kirchenbehör­den in den verschiedenen lutherischen , reformirten und unirten Kirchengemeinschaften der deutschen Lande in Anspruch genommen. ES betrifft dieses Mal die obwaltende Ge san gb uch Sn oth und die allmâlig zu erstrebende Wiederher­stellung eines gleichmäßigen Textes sammt Melodie für den Gesang der Haupt- und Kernlieder der evangelischen Kirche.

Da dieser Gegenstand von großem Belange für sämmtliche Gemeindeglieder ist, eine Verständigung über diese Frage nach besserem Kirchcngesange sowie nach größerer liturgischer Befriedigung vornehmlich noch in den weiteren Kreisen der Kirchenangehörigen erstrebt werden muß, so dürfte, nachdem die so eben voiübergegangenen Festlage die Aufmerksamkeit in erhöhtem Grade auf vorliegenden Nothstand gerich­tet haben, eine kurze Erörterung, um was eS sich hierbei haupifâchiich handelt, wohl auch den Lesern der Nassauischen Allgemeinen Zeitung nicht unwill­kommen sein.

Bekanntlich hat sich der genannte CentralauS- schuß zur Aufgabe gestellt, an der Stelle deS seit­herigen spröden Verhaltens entfremdeter Absonde­rung einerseits, sowie deS falschen, die Gleichgültig­keit und Erlahmung deS kirchlichen Lebens verichul- denden llnionStreibenS andererseits die Conföde« ration zu setzen d. h. unter Anerkennung der Eigenthümlichkeit und festen Bekennlnipgrundlage der einzelnen lutherischen, reformirten, unirten Kir- chcngemeinschaften einen brüderlichen Zusammen­schluß herbeizuführen und hierdurch einen aufbauen den und schützenden Halt für die zersplitterten und gesâhrdeten Angelegenheiten der evangelischen Kirche zu begründen. In diesem Betreffe mußte denn na­mentlich der traurige Zustand deS evange­lischen KirchengesangeS in den meisten deut­schen Gegenden die Fürsorge dieses Kirchenbundes vorzugsweise in Anspruch nehmen, wovon auch be­reits die einzelnen Kirchentage in Wittenberg, Stuttgart, Elberfeld nähere Proben geliefert haben.

Leider sind nämlich die schönsten Kernlieder, welche einst die Zierde der evangelischen Kirche wa- ten im Verlaufe der Zeit so verstümmelt, in den einzelnen LandeS-Gesangbüchern mit so wunderlichen Veränderungen wiedergegeben, und namentlich in den Tagen einer dürftigen AusklârungSverwâsserung so gründlich entkräftet worden , daß ihre ursprüng­liche kernhafte Gestalt oft kaum mehr sich vvtfindet

und daß es nicht selten schwer fällt, in den verschie- denartigen Verunstaltungen daS eine und gleiche alte Prachtlied gläubiger Begeisterung wieder zu erkennen. Wie diese zuweilen schwer zu begreifende Versündigung an dem theuren Liederschätze des deutschen ChristenvolkS bereits vielen trefflichen Männern zu Herzen gegangen ist und welche gedie­gene Vorarbeiten zur Wie"erherstellung deS ächten Kirchenlieds vorliegen, kann nicht weiter an dieser Stelle nachgewiesen werden. ES genüge, hier nur an die Bestrebungen von Raumer, Wackernagel so­wie von manchen Vereinen, wie zu Berlin u. a. zu erinnern. Indessen sind dies doch nur Einzel- Stimmen, und ist eS daher ein preiSwürsigeS Un­ternehmen, daß dermalen der bezeichnete Central- auSschuß d't Frage allen Kirchenbehörden Deutsch­lands anheimgestellt und darauf angetragen hat, für'S Erste wenigstens einen kleinen Kern der vornehmsten Kirchenlieder gleichförmig in allen Kirchen Deutschlands wieder zur Geltung zu b ringen, wodeicSunbenommen bleibe , auch die in einzelnen Gegenden besonders liedgtwonnentn Lieder in den einzelnen LandeS- Gesangbüchern für die Gemeindeglieder fortzuerhal- len. Hoffen wir, daß die betreffenden Kirchenbe­hörden förderlich entgegenkommen.

WaS nun die evangelische Kirche in Nassau insbesondere betrifft, so hat allerdings daS gegenwärtige Gesangbuch, welches im Jahre 1842 an die Stelle der verschiedenen früheren, wie deS Weilburg'fchen, Oranischen, Wiev'schen, Using'schen trat, durch theilweise Wiederherstellung der ursprünglichen LieveSform einen bankenSwerihen Fortschritt angebahnt, auch durch seine gute Aus­wahl sowie reichen Inhalt bereits viel zur Erbauung der Gemeinden gewirkt,

Indessen trägt doch auch dieses Buch noch sehr daS neuernde Gepräge einer schwächlichen Zeit, welche unnöthlger Weise Manches zu entstellen sich nicht entblödete, der sie meinte, hierdurch eine Ver­besserung herbeizuführen. Zu der störenven U-ber- fülle in einzelnen Abtheilungen gesellt sich der Man­gel für andere Erfordernisse der Gemeinde und Zeitpuncte deS Kirchenjahres. Leider wurden auch während einer KranlheitSperiode deS um dieses Buch hochverdienten Bischof Heiden reich durch ander­weitige Hand zu Gunsten einer vermeintlich frei sinnigen Auffassung und feineren modernen Bildung, welcher die ehrwürdige Kirchensprache früherer Tage zu hart dünkte, an einzelnen Stellen sehr störende Veränderungen, welche richtiger Verunstaltungen genannt werden, vorgenommen. So wird denn auch Nassau Ursache haben, mit Dank zu erkenn.«, wenn eine umfassende Hülse zur Wiederherstellung des besseren KirchengesangeS demnächst sich bethätigen kann.

Wird einmal die Wiederherstellung deS besseren KirchengesangeS in der evangeli­schen Kirchen durch den deutschen Kirchenbund in Angriff genommen und findet dieses Unternehmen bei den einzelnen Kirchenbehörden Zustimmung und Förderung, so wird auch daS liturgische Ge­biet, Die Frage nach Herbeiführung rich­tigerer Gebe form nicht lange mehr unbe­rücksichtigt bleiben können. Denn wer da weiß, welche Stärke und Hoheit die gleichmäßige römische Liturgie mit ihrem bedeutungsvollen Slusengange und heilsamen Wechsel, mit ihrem steten lebendigen Wechselverkehre zwischen Geistlichem, Chor und Gemeinde der katholischen Kirche bewahrt hat; wem nicht unbekannt ist, wie gerade Die größere Zweckmäßigkeit dieser Einrichtungen in Gesang und Gebet die lebendigere Theilnahme an dem Gottes­dienste in der katholischen Bevölkerung erhalten hat: der wird in Anbetracht deS einseitigen Ueber- gewichtS von bloßer Lehre und Ermahnung in der protestantischen Kirche, so wie beim Hinblicke auf den eintönigen Choral und daS blos von dem Geistlichen ausgehende Beten lebhaft darauf drin gen muffen., daß auch hier wieder eine reichere und wichtigere Gliederung sich Bahn breche. War ja doch auch von Anfang der Reformation in die­sem Betreffe nicht so arm wie dermalen, waS dir älteren und oft so schön gegliederten Agenden bestätigen und waS sich auch in manchen deutschen Ländern, wie Pommern, Sachsen ic. noch vollstän­diger alS anderswo erhalten hat. Halten die Re« foimirten in dieser Hinsicht mit einseitiger Verstan­

desrichtung ihren liturgischen Gottesdienst noch mehr verkürzt und verkümmert, so wird eS gerade die Aufgabe einer wahren Union sein, den Mangel zu ergänzen, nicht aber daS Reichere und Gegliederte nach Dem Engeren und Dürftigen zu verschränken. ES wird daher entschiedener alS seither auf einen gr ößeren We chsel der Gebete, auf Berücksichtigung der ein# zelnsten Punkte in Den kirchlichen Zeiten und vor Allem auf die Geltendmachung der erforderlichen Antiphonieen und Re« sponsorien auch in dem evangelischen Gottesdienste Bedacht zu nehmen sein. ES ist erfreulich, daß dieser Nothstand gleich Dem deS KirchengesangS mehr und mehr an Den verschieden­sten Orten erkannt und Abhülfe stets lebhafter ver­langt wird. So hat noch jüngst der badische Ober- kirchenrath Bähr trefflich rachgewiesen, wie daS einseitige Uedergewicht deS Belehrens und Ermah­nens im Prebigivortrage uud Der Mangel größere^ Theilnahme Der Gemeinde an der Wechselbewegun^ deS Gebetes viel zur Verödung der protestantische^ Gotteshäuser und zur Zerstörung kirchlicher Theil, «ahme beitrage, wie darum eine weit umfassender^ liturgische Nothwendigkeit durchaus erforderlich fei*

Die evangelische Kirche in Nassau hat nun allerdings im Jahre 1843 eine sehr würdige neue Sammlung von Gebeten, meist auS der Zu­sammenstellung und auS der Hand deS durch feine theologische Salbung ehrwürdigen Bischofs Hei- denreich erhalten und ist diese Agende, wodurch der seit Der Union gebrauchte Auszug auS der pfälzischen Agende ersetzt werden sollte, durch ihre weihevollen Fcstgebete und einzelne Formulare eine in hohem Grade dankcnSwerihe Gabe gewesen. Eben so wurden in 1846 einzelne Antiphonieen und Responsorien an die Kirchen gegeben. Indessen bieten sich auch hier wiederum manche Mißstände bar. Denn jene Agende selbst ist durch­aus nicht auf irgendwelchen Wechselverkehr deS Vorbetenden und der Mitbctenden eingerichtet. Dazu kommt die ungewöhnliche, oft schleppende Länge einzeln er Gebete, welche nicht selten keine Gebete, sondern Betrachtungen, ja selbst ge­wissermaßen Predigtvorträge find. Ihre Länge ermü­det und löktel Die Andacht Der Gemeinde; die schwer­fälligen Sätze mit ihren gehäuften Zwischeniheilen nehmen unverhältnißmäßig und oft gefahrvoll Die Brustorgane der Geistlichen, besonders an Festtagen und auf Kirchhöfen in Anspruch. Dem thut wohl baldige Abhülse Noch, will man nicht selbst Die wohlgesinnten Gemeindeglieder dem GotteShause entfremden.

In ähnlicher Weise liegen auch in Betreff jener Responsorien manche schmerzliche Wünsche vor. Da dieselben lediglich in daSBelieben der einzel­nen Kirchenvorstände" gestellt nud nicht als wesent­lich zum kirchlichen Organismus gehörig erklärt wurden: so hat man an den meisten Orten sie abgewiesen. Viele Geistliche betrachteten fv alS einseitige Repristinationöliebhaberei. Da die Agende selbst in keinem Bezüge zu ihnen stand, so erschie­nen sie nur als ein müßiges Anhängsel und sanden wenig Förderung.

Hat sich nun aber seitdem eine richtigere Be­trachtungsweise Bahn gebrochen, hat insbesondere dievorjährige liturgische Abendandacht am Char- freilage zu Wiesbaden" dem Vernehmen nach gro­ßen Anklang gefunden: so darf gehofft werden, daß die wiedererwachte Liebe der Gemeinden zu ihrem GotteShause über manche noch obwaltende Vorurtheile Hinüberhelsen werde. Denn diese Ge­meinden sollen ja eben die größte Befriedigung hier­durch erfahren; um ihretwillen sollen die Prediger von der seitherigen einseitigen Gegenstellung und ertöbtenden Beeinträchtigung ablassen. Man fürchte Darum nicht Die Schwierigkeiten von derlei liturgischen Anfängen, knüpfe an daS bewährte Alte an, und scheue sich nicht, daS Gute auch von dort herüberzunehmen, wo vielleicht verkehrter Paneieifer eS minder gerne annehmcn möchie. WaS aber in Dieser Hinsicht namentlich von den Kirchenbehörden zu geschehen hat, möge nicht länger versäumt wer­den, damit der Mangel an Befriedigung in litur# gischer Hinsicht unter den evangelischen Gemeinde- gliedern nicht noch größere Entfremdung von der Gottesdienstlichen Gemeinschaft nach sich ziehe.