RassimW Allgemeine Bettung.
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Dienstag den 27. April
1852*
Die Naff. Allg. Zeitung mit dem Wanderer erscheine . - ,, ~ ——————_________
netten Pskrequlativ nunmehr auch für den ganzen nff J* ™<f Ausnahme des Sonntags. — Der viertelläbriae N>-'n
übrigen Länder des deutsch-österreichischen Postvereins, wie für bis siLm "»^ ^risichen Verwaltunqsgebietes mit »>â"on«Vteis für Wiesbaden unb, nach dem
Säugen beliebe man in Wiesbaden in der ‘ X nur 2 fl, für bie
Uebersicht.
Schluß der Wiener Zollconferenz.
Deutschland. WieSbad en (Eröffnung derAssisen. Festlichkeiten. Die Aachen-Münchener Feuerversicherungs-Gesellschaft). — Ha d a mar (Feier der Geburt des Erbprinzen).
— AnS dem Dill thale (Die Versammlung süddeutscher Forstwirthe in Dillenburg). — Mannheim (Tod des Groß- herzogS. Proklamation). — Heidelberg (Operation).
— Raffel (Maler Rich er).— Berlin (Die Zeitungssteuer. Die N. P. Z. über die Zollconferenz. Bayerns Antwortsschreiben. Vermischtes) — Wien (Oscar von Redwitz. Vermischtes).
Fraukreicki Paris (Rangordnung der SiaatSkörper- schafien. Decret. Börse in Algerien. Die Legitimisten. Vermischtes).
Spanien. Madrid (Fould und Piscatory). Großbritannien. London (SalamonS. Rosas). Italien. Turin (Unruhen auf Sardinien). — Genna (DaS Arsenal). — Rom (Prinz Canino. Bischof Arnoldi).
Neueste Nachrichten.
Schluß der Wiener Zollconferenz
DaS Schlußprolocoll der Wiener Zollconseren- zen, ausgenommen im Nieber-Orsterr. Landhause am 20. April 1852, lautet im Wesentlichen:
Die kaiserl. Oesterreichische Regierung ist bereit, mit Preußen und den anderen ge enwärtig zum Zollverein gehörenden und vom Jahre 1854 an in denselben eintretenden Staaten einen HandelS und Zollvertrag und einen ZolleinigungSvertrag in Uebereinstimmung mit den erwähnten Entwürfen unter Vorbehalt der definitiven Feststellung der Tarife abzuschließen, im Falle aber Die uuverâlwert^ Annahme derselben andererseits nicht erfolgen sollte, unter Zugrundelegung dieser Entwürfe über einen HandelS- und Zoll- und einen ZolleinigungS-Ver. trag mit den gedachten Staaten zu verhandeln und das Zustandekommen dieser Verträge angelegentlich zu fördern. Die kais. Regierung betrachtet sich durch diese Erklärung, die sie Preußen und den übrigen hier nicht vertretenen beteiligten Staaten miltheilen wird, so lange als gebunden, als nicht die Verträge über die Erneuerung ober Neugestaltung deS Zollvereins abgeschlossen sind.
Die Bevollmächtigten von Bayern, Sachsen, Württemberg, Baden, Kur Hessen, Großherzogihum Hessen, Nassau und Hessen- Homburg nehmen diese Erklärung der kais. Regierung an und erklären ihrerseits unter Vorbehalt der Ratification ihrer höchsten und hohen Regierungen: Die genannten Regierungen sind bereit, unter Vorbehalt der definitiven Feststellung der Tarife, an dem Abschlusse eines Handels- und ZollvertrageS und ZolleinigungSvertrageS zwischen Preußen und den gegenwärtig im Zollvereine befindlichen und vom Jahre 1854 an in denselben neu eintretenden Staaten einer feil« und Oesterreich mit den in dess-n Zollverbanb bis zum 1. Januar 1854 aufgenomme- nen Staaten andererseits, wenn solcher in Ueber- einstimmung mit den erwähnten Entwürfen erfolgen kann, zustimmend Antheil zu nehmen und für den Abschluß derselben bei den übrigen beiheiligten Zoll- veretnS-Regierungen sich zu verwenden, im Falle aber die unveränderte Annahme der Entwürfe von Seite der letzteren nicht erfolgen sollte , dahin zu wirken, daß unter Zugrundelegung dieser Entwürfe über einen Zoll- und Handelsvertrag und einen ZolleinigungSvertrag zwischen den gedachten Staaten verhandelt werde, und daß diese Verträge gleichzeitige mit jenen über die Erneuerung oder Neugestaltung des Zollvereins zu Stande kommen.
Endlich erklären sowohl Oesterreich, als die oben genannten Regierungen durch ihre Bevollmächtigten , daß sie bei der Aufnahme mehrerer Bestimmungen der in Dresden entworfenen und revidirten und in Frankfurt superrevidirlen Uebereinfunft zur Beförderung deS HandelS und Verkehres in den hier entworfenen HandelS- und Zollvertrag die Absicht geleitet habe, daß hierdurch das im Wege deS Bundes anzustrebende Zustandekommen jener liebet; einkunft zwischen allen Bundesstaaten erleichtert werden dürfte und daß sie in ihrer in der Bundesversammlung erklärten Bereitwilligkeit zum Abschluß derselben beharren.
Der herzoglich braunschweigische Bevollmächtigte spricht sich Namens seiner Regierung in anerkennendster Weise über Oesterreichs Bestrebungen auS; übrigens bedauere die herzogliche Regierung lebhaft, sich noch nicht über die Einzelheiten der Entwürfe erklären zu können, da 1) diese ein unzertrennliches Ganzes bilden, zu kurze Zeit in ihren Hânven sich befunden und (daher einer tiefgehenden Prüfung noch nicht unterzogen werden sonnten; 2) fei Braunschweig durch die eigenihüm- lichen Rücksichten seiner geographischen Lage gebunden. UebrigcnS wird von Braunschweig bei der Dresdener Uebereinfunft gleichfalls beharrt und eS erklärt auch seine Bereitwilligkeit, den Abschluß der bezüglichen Verträge nach Maßgabe der durch die geographische Lage deS HerzvgihumS bedingten Interessen zu fördern.
Der großherzoglich oldenburgische Bevollmächtigte erklärt, seine Regierung wisse ebenfalls Oesterreichs Bemühungen mit Dank zu würdigen; doch seien durch den Beitritt Oldenburgs zum preußisch-hannoverschen Seplkmbervertiage besondere Verhältnisse entstanden, „welche die großherzogliche Regierung nur noch mehr verpflichten, sich in zoll« unD handelspolitische Fragen so viel alS möglich ihren engern Verbündeten P rußen und Hannover anzuschließen". Bezüglich der Dresdener lieberein« kunfl wird von Oldenburg keine besondere Erklärung abgegeben.
Der Bevollmächtigte der Hansestädte erklärt, da diese zur Zeit keiner der betreffenden Zoll- gruppen angehödten, so unterfertige er daS Schluß, protocoll nur zum Zeichen seiner Anwesenheit bei den Verhandlungen; waS die Dresdener Ueberein# kunft betreffe, so bilde sie ein unzertrennbares Ganzes; würden .Modifikationen daran vorgeuommen, so sei sie als nicht brndend anzusehen.
_ Frankfurt erklärt die Unthunlichkeit, dem Schlußprolocoll in einem solchen Umfang , wie Bayern, Sachsen rc. beizutreten; übrigens verspricht eS auf Den Berliner Conferenzen für die Annahme der österreichischen Vorschläge zu wirken und beharrt bei Den Feststellungen Der Dresdener Ueber, einkunft.
Nach Unterzeichnung des SchlußprotocollS hielt Graf Buol-Schauenstein folgende AbschiedSrede:
Mit der Unterzeichnung des so eben vollzogenen SchlußprotocollS ist die Aufgabe vollendet, welche Sie, meine hochgeehrten Herren,' hierher geführt hatte, und deren Lösung Sie sich, in Gemeinschaft mit denjenigen Mitgliedern dieser Versammlung, Die an der heutigen letzten Zusammentretung nicht mehr Theil zu nehmen vermochten, mit so regem Eifer, tiefer Sachkenntniß und dankenSwerther Ausdauer gewidmet haben.
ES ist zu Stande gekommen, was der große Staatsmann, der Ihre Versammlung vor vierihalb Monaten eröffnet hat und dessen frühes Hinscheiden wir Alle so innig betrauern, in seiner denkwürdigen EinleitungSrede alö wünschenswert!) bezeichnete.
Es wurde ein Handelsvertrag zwischen Oesterreich und Dein Zollvereine entworfen, der jenem, welcher im Jahr 1829 zwischen Preußen, Baiern, Würtemberg und den beiden Hessen abgeschlossen worden, und auS welchem der Zollverein in seiner jetzigen Gestalt sich entwitfelte, nachgebildet ist, und demselben an eindringlicher Erwägung der gegen- fettigen Bedürfnisse, wie an umsichtiger AuSardei. tung der einzelnen Details gewiß nicht nachsteht, zugleich in vollem Maße den Zweck erfüllt, durch enge Verkettung der Industrie- und HanbelSinteressen die völlige Zolleinigung vorzubereiten, und in Unter» stützung Der Thätigkeit der Bundesversammlung, jene wohlthätigen, völkerrechtlichen Bestimmungen zur Beförderung deS HandelS und Verkehrs, welche Dieselbe für ganz Deutschland in daS Leben zu rufen bemüht ist, wenigstens für die Staaten zur Geltung zu bringen, die an jenem Handelsverträge sich betheiligen wollen.
ES wurde ferner der Entwurf eines ZolleinigungSvertrageS zwischen Oesterreich und den Staaten deS Zollvereins vollendet, welcher ohne den Organismus deS letzteren zu beirren und ohne erwor- bene Stellungen zu beinträchtigen, vorbereitet durch die in dem Handelsvertrag« begründete Gleichheit der Grundsätze, Uebereinstimmung der Einrichtungen und Annäherung der Tarife, und sich stützend aus den wohlerwogenen und gerechten Vertheilungö-
maßstab für die gemeinsamen Einkünfte — nach Ablauf des Handelsvertrages in Wirksamkeit zu treten haben würde.
An unserem Werke mag allerdings Manches auSzusetzen fein und Manches vermißt werden. Man wird unS jedoch die Anerkennung nicht versagen können, daß wir unS von extremen Parieiansichten ferne gehalten haben, durchweg Brauchbares und praktisch Ausführbares darbieten und in ferner Be« Ziehung über die durch Die Verhältnisse gebotenen Grenzen hinausgegangen sind.
Diese Grenzen haben wir nicht minder, wie ich gegenüber sich äußernden ungegrünDeten Befürchtungen und Hoffnungen hervorzuheben mich für verpflichtet halte, a, ch in andern Beziehungen getreu zu beachten gewußt.
Wir haben Dem in der Eröffnungsrede deS Fürsten v. Schwarzenberg auSgedrückren Wunsche entsprochen , indem wir nur „Entwürfe auSgearbeitet, endgillige Beschlüsse aber nicht gefaßt haben", und ich hege Die vertrauensvolle Erwartung, daß daS von Oesterreich und den andern hier vertretenen Regierungen beobachtete rücksichtsvolle Verfahren nicht ohne günstige Rückwirkung bleiben werde.
Wir müssen nämlich, wenn anders die gemeinnützigen Anträge, welche wir stellen, verwirklicht werden sollen, Werth Darauf legen, daß auch in den nunmehr in Berlin eröffneten Conferenzen hinsichtlich Der Verträge über Die Neugestaltung deS Zoll. Vereins bindende Vereinbarungen nicht früher stattfinden mögen, als biSder HandelS-undZollcinigungS- vertrag mit Oesterreich verhandelt worden und zum gleichzeitigen Abschlusse reif sein wird. Sie haben sich selbst überzeugt, meine hochverehrte Herren, und Ihre Arbeit legt hierüber daS sprechendste Zeugniß ab, daß ohne mannichsgche Aenderungen deS Zoll- vereinslarifs ein Handelsvertrag so enger Art, alS wir Alle ihn wünschen müssen, unmöglich sei, und daß namentlich großartige gegenseitige Zollbegünstigungen durch solche Aenderungen bedingt werden. UeberdieS stehen manche Bestimmungen der von Ihnen verfaßten Entwürfe mit Den ZollvereinS- vertrâgen in so enger Verbindung, daß sie nicht anders als im Zusammenhänge mit denselben auS- getragen werden können, und endlich hat Oester, reich auf den Wunsch der hier vertretenen Regierungen sich bereit erklärt, zu dem Zwecke der Zoll- und HandelSeinigung die Grundsätze und Einrichtungen deS Zollvereins in seine Gesetzgebung aufzunchmen; eine solche Erklärung kann aber offenbar nur auf die bereits bekannten und erplob- ten Bestimmungen dieses Vereins sich beziehen und sie entfällt, sobald einseitig, ohne Einvernehmen mit Oesterreich, Aenderungen jener Bestimmungen beliebt werden
Aber auch in der Ausführung wird eS kaum möglich sein, zuerst die zu erneuernden Zollvereins- Verträge durch alle die vielen Stadien der Berathung, deS Abschlusses und Der Ratification, so wie der Erörterung und Mitgenehmigung in Den ein« zelnen gesetzgebenden Körpern durchzuführen, und gleich darauf die Verträge mit Oesterreich, durch welche jene Vereinbarungen, in Folge der unterbliebenen Betheiligung deS kaiserlichen HofeS an den diesfälligen Verhandlungen, wieder vielfach abgeändert werben müßten, Den gleichen Kreislauf durchgehen zu lassen.
Jeder Sachkundige, welcher daS Zustandekommen einer engen, die dereinstige HandelS- und Zolleinigung verbürgenden Verbindung zwischen Otsterreich und dem Zollverein ernstlich will, wird mit uns die Ueberzeugung theilen, daß nur eine gemeinsame Verhandlung über jene ZollvereinSver- lrâge und diese Handelsverbindung und ein gleichzeitiger Abschluß beider die eben dargestellien Schwierigkeiten zu besiegen vermöge und daß daher nur bei einer solchen Behandlung dieser so enge verbundenen Angelegenheiten die Verwirklichung der von unS angestreblen Einigung denkbar fei.
Ihre höchsten und hohen Regierungen — jene sowohl, welche sich an der so eben erfolgten Unterzeichnung deS SchlußprotocollS der Conferenzen in vollem Umfange beteiligt haben, als nicht minder auch jene, die durch besondere, zur Zeit noch für sie obwaltende Rücksichten davon abgehalien worden find — wünschen und wollen, wie ich fest überzeugt bin, ernstlich die Zolleinigung zwischen Oesterreich und dem Zollverein, und erkennen in derselben den