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Donnerstag den 1 S April

18S2

Die Nass. Allg. Zeitung mit dem Wanderer erscheint einmal täglich mit Ausnahme des Sonntags. Der vierteljährige Pränumerationspreis für Wiesbaden und, nach dem neuen Postregulativ nunmehr auch für den ganzen Umfang des Thurn- und TariSfchen Verwaltungsgebietes mit Inbegriff des Postaufschlages nur £ fl., für die übrigen Länder des deutsch-österreichischen PostvereinS, wie für das Ausland nur S fl. 84 rr. Jnsera te werden die dreispaltige Petitzeile oder deren Raum mit » kr. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Sch ellenberg'schen Hof-Buchhandlung, auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.

W Bestellungen auf die Nass. Allgem. Zeitung für das zweite Quartal 1852 wolle man baldigst machen.

Uebersicht.

Amtlicher Theil.

Dienstnachrichten.

Nichtamtlicher Theil.

Die Besteuerung des Rübenzuckers.

Deutschland. Vom nördlichen Taunus (Schutz der Singvögel). Frankfurt (Die Conferenz in Darm­stadt). Vom Rhein (Die Rheinzollangclegenheit) Darmstadt (Bevollmächtigte für Berlin). Stutt­gart (v. Siegel). Hannover (Der Ministerwechsel).

Osnabrück (Petition die Organisation-betreffend). Braunschweig (Vertagung der Stände). Berlin (Stand der Finanzen. Der Beschluß des Schutzvereins. Der Proceß Tomatschek). Altona (Berichtigung). - Wien (Die Justizorganisation. Fürst Schwarzenberg HungerSnoth in Westgali^ien).

Frankreich. Paris (Steigen der Staatseinkünfte. Decret die Studienreform betreffend. Verwarnung derPresse". St. Georges. Vermischtes).

Spanien. Madrid (Carlistischer Aufstand).

Großbritannien. London (Die Maschinenbauer. Glav- stone'S Widerruf).

Italien. Rom (Prinz Canino).

Neueste Nachrichten.

Amtlicher Theil.

Seine Hoheit der Herzog haben den JustizamlS-Accelsisten v. Bibra von Weilburg als Accessist an daS Hof- und AppellationSgericht zu Dillenburg, den JustizamtS. Accessisten Otto von Montabaur an daS Justizamt zu Nassau und den JustizamiS- Accessisten DomboiS von Diez an daS Justizamt zu Braubach zu versetzen geruht.

Seine Hoheit der Herzog haben den Medicinal-Accessisten Kolb von Heddernheim nach Soden, den Medicinal-Accessisten Ler von Wiesba­den nach Heddernheim, den Medicinal-Accessisten Mandl von Winkel nach Braubach und den Me- dicinal-Accessisten Hellbach von Oderlahnstein nach Winkel zu versetzen und den Candidaten Fritze von Höchst zum Medicinal-Accessisten daselbst zu er- nennen geruht.

Seine Hoheit der Herzog haben dem Psarrvicar Diefenbach zu Seelbach die Verwal­tung der Pfarrei Beilstein und Wallendorf gnädigst übertragen.

Nichtamtlicher Theil.

Die Besteuerung des Rübenzuckers.

x Frankfurt, 13. April. Eine bekannte schutz- zöllnerische Taktik besteht darin: die Leistungen der durch -Schutzzölle gestützten Jndustrieen nach allen Seiten hin, Gott weiß, wie sehr zu rühmen und herauszustreichen, dagegen aber, wenn eine Ver­minderung des Schutzes beantragt wird, gewaltige Klagen ergehen zu lassen und die Leistungsfähigkeit derselben Jndustrieen alS äußerst schwach darzustellen.

Auch die Berliner Spenersche Zeitung macht von dieser erbaulichen Taktik Gebrauch, und zwar in Bezug auf die Rübenzuckerindustrie. Nach ihr wären die Leistungen der letzteren Industrie für daS Gemeinwohl wahrhaft außerordentliche, wogegen aber von ihr die an den Nückenzucker durch den Entwurf der preußischen Regierung gestellte Anfor­derung, dem Gemeinwohl durch eine höhere Steuer­quote zu Hülfe zu kommen, in klagender Weise wieder zurückgewiesen wird. ES ist nichts als eitle Prahlerei, wenn die Spenersche Zeitung z. B. be­hauptet:es seien die Zuckerpreise durch nichts so gewaltig herabgedrückt worden, als durch die Con- currenz der heimischen Zuckerproduktion", und eben so unhaltbar ist Alles, was sie sonst zu Gunsten derselben anführt.

Der Rübenzucker hat in Preußen nur eine Steuer von 3 Sgr. pro 15 Centner Rüben jetzt zu tragen und das macht pro Centner Zucker nicht mehr als ll/4 Thlr, Der Regierungsentwurf ver­langt von ihm, und zwar nur als ersten Schritt zur Verwirklichung der Stipulation im Vertrage mit Hannover, wonach eine möglichste Gleichmä­ßigkeit in der Steuer deS einheimischen und frem­den Zuckers herbeigeführt werden soll, 4% Sgr., und das macht pro Centner Zucker nur ca. 1 Thlr. 27 Sgr., während der fremde Rohzucker mit resp. 5 und 8 Thlr. belastet bleibt. Wie das Verhält­niß in Preußen jetzt angethan ist, werden bei jedem producirten Centner Rübenzucker mindestens 3% Thlr. (1V« gegen 5 Thlr.) für Rechnung der iStaatScasse und der Steuerpflichtigen rein verschenkt oder weggeworfen und daS ist nichts Geringes, in Summa vielleicht mehr, als die ganze Armenpflege in Preußen kostet. Mit einer solchen Summe las­sen sich auch viele Maschinenbauer, Maurer, Zim- merleute, Blechschmiede" u. s. w., auf welche die Spenersche" hinweist, in Thätigkeit erhalten, waS aber, wohl verstanden, nicht auS dem Ertrage der Rübenzuckerindustrie fließt, sondern nur aus den Taschen der Steuerpflichtigen, die eS durch jdaS erwähnte Geschenk von 3s/4 Thlt. pro Centner Zucker aufbringen müssen. DaS der Rübenzucker- industrie auf diese Weise seither gebrachte Opfer ist wahrhaft enorm zu nennen, hat aber dennoch kei­neswegs, wie dieSpenersche" glauben machen will, dahin geführt, die Zuckerpreise im Jnlande Herabzudrücken oder zu ermäßigen. So weit dies eingetreten- hat man eS nur dem fremden Zucker zu verdanken, von dem noch immer ein Ansehnli­ches bisher importirt wurde. Nur der fremde Zucker, dessen Preise, wie jeder Sachkundige weiß, in der jüngsten Zeit wesentlich zurückgegangen sind, regulirt noch immer auch bei uns im Zollverein den Markt, nicht der einheimische, sdessen Preise allein durch jene bestimmt werden.

Es ist, kurz ausgedrückt, ein furchtbares Ar- muthszeugniß, welches sich die Rübenzuckerindustriel­len in Preußen ausstellen, wenn sie versichern, schon eine Steuer von nur 1 Thlr. 27 Sgr., von noch nicht % derjenigen, welche der fremde Zucker zu tragen hat, werde sie ruiniren. Sie erheben zu­gleich , nur sich der ihnen angesonnenen geringen Steuererhöhung zu entziehen, den Einwand, eS sei im Zollverein UsuS, jede Zoll-, Steuer- und Tarif­bestimmung drei Jahre stehen zu lassen und eS sei ihr Steuerverhältniß erst im vorigen Jahre neu firirt worden. Dieser Einwand ist aber schon deß­halb ganz hinfällig, weil der erwähnte UsuS un­zählige Male seither zu Gunsten derjenigen, welche Schutzzölle nachsuchten, außer Beachtung kam, noch hinfälliger aber deßhalb , weil den Rübenzuckerin­dustriellen schon 1844 osficiell bedeutet wurde, daß sie in dem Verhältniß, alS der fremde Zucker weni­ger Steuer einbringe, auf eine Erhöhung ihrer spe­ciellen Steuer gefaßt sein müßten. Das Wahre der Sache liegt ganz anders und ist zweierlei.

Die Rübenzuckerindustriellen können sicherlich eine noch etwas höhere Steuer tragen, als die win­zige von nur ca. l*/4 Thlr., welche sie jetzt erlegen und wenn sie sich dagegen sträuben, so ist eS nur der gewöhnlichen schutzzöllnerischcn Verwöhnung bei- zumessen, welche sich überall einfindet, wo einmal dem Treiben der Schutzzollinteressen nachgegeben worden ist.

Wie jedoch eben so wenig zu verkennen, ist die Steuerfähigkeit der Rübenzuckerindustrie eine an sich sehr beschränkte. Der Rübenzucker wird nie, auch nur entfernt, mit dem tropischen Rohrzucker concur­riren und eS wird dessen Industrie immer nur durch andauernde furchtbare Opfer von Seiten der StaatS« cajsen und Steuerpflichtigen aufrecht erhalten werden können. Die Rübe enthält nur 6 bis 9 und 10 pCt. Zuckerstoff, das Rohr von 18 bis 30 pCt. und die tropischen Gegenden, welche auf solche Weise einen ungeheuren natü lichen Vortheil voraus haben, sind gebieterisch darauf angewiesen, denselben im zuneh­menden Maße geltend zu machen. ES ist mit Be­stimmtheit vorauSzusehen, daß tropischer Zucker in der nächsten Zukunft gradatim noch um 40 biS 50

pCt. billiger nach Europa gelegt werden wird, als eS jetzt der Fall ist, und daS wird immer den Ruin der europäischen Rübenzuckerindustrie bewirken, trotz aller furchtbaren Opfer, die man ferner, als ganz nutzlos und weggeworfen, zu ihren Gunsten brin­gen möchte.

ES ist deS höchsten zu bedauern, daß dies von Regierungen deS Zollvereins trotz aller ihnen von Sachkundigen gewordenen Aufklärungen, nicht schon früher erkannt worden, und daß sie sich statt dessen dem Rübenzucker gegenüber in ein wahres Labyrinth gestürzt haben. WaS soll nun geschehen? Von der einen Seite wünschen die Regierungen den Ausfall in der Steuer, welche ihnen die Rübenzucker-In­dustrie immer zunehmend bereitet, wieder zu gewin­nen und es ist dieS auch in Wahrheit ein dringen­des Bedürfniß für sie. Von der andern wünschen sie die Rübenzucker-Industrie zu schonen und fürch­ten, dieselbe durch ein zu starkes Heranziehen in der Steuer zu ruiniren.

Wie aber schon erwähnt, ist ein solcher Ruin für weiterhin doch unvermeidlich, nnb eS wäre je­denfalls viel besser, die Regierungen suchten schon jetzt der Sache ein Ende zu machen, wo eS auf eine noch leidliche Weise geschehen kann, alS ein noch Schlimmeres abzuwarten und sich der Rübenzucker- Industrie geg-nüber in eine noch weit unerträglichere Lage, als ihre gegenwärtige schon ist, zu versetzen. DaS wahre Verhältniß der Sache liegt in der That so klar vor, daß eS mit Händen zu greifen ist, und um so natürlicher, daß die preußische Regierung, wie man vernimmt, den erwähnten.Gesetzentwurf wahr- scheinlich von ihrer Seite zurücknehmen wirdl!

(DieConst. Zeitung" schreibt über denselben Gegenstand:

Der Gewerberath in Magdeburg hat in einer an den HandelSminiÜer gerichteten Eingabe die Folgen darzulegen versucht, welche auS einer we­sentlich höhern Besteuerung deS Rübenzu­ckers und Herabsetzung deS Zucker- undSyrupzollS für Magdeburg und seinen Bezirk hervorgehen wür­den. Wie gefährlich eS ist, die Bahn des Schutz­zolls zu betreten, dafür liefert auch der Schluß die­ser Denkschrift einen Beweis.

Wir stützen unS", heißt eS darin,einfach auf die Gerechtigkeit des Satzes: hat der Staat durch einen angemessenen Schutz eine Industrie her- vorgerufen, hat er durch den gewährten und ge­währleisteten Schutz bewirkt, daß ein ungeheures Capital sich auf eine Industrie und alle ihre Per- tinenzien geworfen, daß der Landwerth um 100 Procent gestiegen, daß eine große Bevölkerung von Arbeitern sich um den Mittelpunct dieser Industrie gesammelt und angcsiedelt, daß eine bedeutende An­zahl von Handwerkern hierauf ihre Werkstätten er­richtet haben: so hat der Staat auch die Pflicht, diesen Schutz in solchem Maaße zu erhalten, daß dieselbe Industrie dabei bestehen kann, und nicht durch ihren Fall ganze Districte in unberechenbaren Schaden hinreißen muß; wodurch sich die Provinz Sachsen leicht andern Provinzen anteiben könnte, welche die traurigsten Folgen gesunkener Jndustrieen schon zeigen".

Werden durch eine Ueberproduction im Aus­lande die Preise auch auf hiesigen Märkten herab­gedrückt, so benutzt man diese Calamität, eine Er­höhung der Schutzzölle zu erwirken; und wenn durch diese Erhöhung wieder neue Capitalien auf den noch stärker -geschirmten Industriezweig geworfen werden, so devucirt man, daß eben diese» FactumS wegen eine Ermäßigung des Schutzzolls unzulässig sei; man würde sonst die Capitalien, die sich im Vertrauen auf eine bestimmte Höhe deS Schutzzolls einem In­dustriezweige zugewendet hätten, in unverantwortli, cher Weise gefährden. Da» ist der fehlerhafte Cir- kel, in dem sich das System bewegt.)

Deutschland.

) Vom nördlichen Taunus, 12. April. Die Nothwendigkeit deS Schutzes der Singvögel, welchen ein 0 Corresp. vom südlichen Taunus in Nr. 80 angeregt hat, fühlen wir auch hinter den Bergen. Die städtischen Polizeibehörden und na-