MMW Allgemcim Zeitung.
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Donnerstag den 8. April
1832.
Die Nass. Allg. Zeitung mit dem Wanderer erscheint einmal täglich mit Ausnahme des Sonntags. — Der vierteljährige Pränumerationspreis für Wiesbaden und, nach dem neuen P o stregulati v nunmehr auch für den ganzen Umfang des Thurn- und Tarisschen VerwaltungSgebieteâ mit Inbegriff des Postaufschlages nur 8 fl., für die übrigen Länder des deutsch-österreichischen PostvereinS, wie für das Ausland nur S fl. 84 kr. — Inserate werden die dreispaltige Petitzeile oder deren Raum mit 3 tr, berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Sch ellenberg'schen Hof-Buchhandlung, auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.
W* Bestellungen auf die Nass. Allgem. Zeitung für das zweite Quartal 1852 wolle man baldigst machen.
Uebersicht.
Aus den Kammern.;
Deutschland. Wi e sbad en (Landtagsverhandlung. Verhandlung des CaffationShofeS. Berichtigung, die Neu- Wahl in Limburg betreffend. Die Mission). — Vom Westerwald (Zeichnenunterricht). — Frankfurt (Sitzung des SchutzzollvcreinS). — München (DönnigeS. Dingelstedt). -- Braunschweig (Schluß der Stände- sammlung). — Elberfeld (Minister V. d. Heydt). — Berlin (Die „Gefion" und der „Barbarossa". Eisenbahnsteuer. Akademische Lehranstalt für Posen. Die Ge- traidepreise. Neubildung der zweiten Kammer). — Wien (DaS Ministerium des Handels und der Finanzen. Dr. Arnoldi. Die Marine. Die ägyptische Frage. Fürst Schwarzenberg t).
Schweiz. Bern (Die Abbcrufungsfrage).
Frankreich. Par iS (Das DotationSdecret. Fürst Canino.
Die außeordentliche Commisfion. Casabianca. Der Erzbischof von Bordeaux. General Wat. Vermischtes).
Italien. Livorno (Prinz Canino). — Bologna (Verhaftung eines Räuber).
Aegppten. Alexandrien (Der Eisenbahnbau. Sorge für Hebung der Medicin).
Neueste Nachrichten.
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Aus den Kammern
* Die Osterferien hatten nun die Thätigkeit unserer Ständekammern auf eine kurze Zeit unterbrochen. Wenn wir erwägen, welch' kurzer Zeitraum seit der Einberufung derselben verflossen und welche bedeutende Menge von Geschäften, abgesehen von den vielen mit der Constituirung neuer Versammlungen verbundenen Arbeiten, ungeachtet der bei dem Zweikammersystem natürlichen und unvermeidlichen Verzögerungen, bereit« erledigt sind, so müssen wir unsere volle Befriedigung darüber auSsprechen, daß die Ständeversammlung ihren Beruf so richtig zu würdigen und zu erfüllen weiß. ES sind, um daS bis jetzt Erreichte kurz zusammen zu fassen, die wichtigsten Capitel deS Budgets geprüft und sind insbesondere die Regierungsvorlagen über Neubauten, darunter auch über ft ne, die im Budget für 1852 nicht vorgesehen sind und zur Beseitigung deS Nothstandes in den bedrängtcsten Theilen beö Her- zogthumâ erst jetzt vorgeschlagen, geprüft und angeordnet worden sind, genehmigt, und ist sonach dadurch, wie durch Bewilligung der von der Regierung zur Anschaffung und Vertheilung von Setzkartoffeln und Saalfrüchten angeforderten Summen dem dringendsten Bedürfnisse abgcholfen und dem Wunsche entsprochen, den der Herz. StaatSminister Fürst Wittgenstein in der Sitzung der vereinig- ten Kammern vom 3. April, wegen Vornahme und Beschleunigung der Berathung über die letztgedachten Gegenstände ausgesprochen hat, als er darlegte, was die Regierung hinsichtlich des Nothstandes in Erfahrung gebracht und zur Beseitigung desselben gethan habe.
(Wie wir diesem Bericht entnehmen, haben nach den eingeholten Erhebungen die hohen Getreidepreise und die schlechte Kartoffelernte Unterstützungen dringend nothwendig gemacht. Die Regierung hat deßhalb die zollfreie Einfuhr von Getreide, Mehl u. s. w. angeordnet, und ferner dafür gesorgt, daß den dürftigen Leuten durch öffentliche Arbeiten Verdienst verschafft werde. Die weitere Unterstützung der dürftigen Bewohner deS WesterwaldeS und deS Taunus durch Vorschüsse zur Anschaffung von Ectzkartoffeln und Saatsrüchten stellt in Verbindung mit den erfolgreichen Bemühungen deS durch Ihre Hoh. die Frau Herzogin gegründeten Unter« stützungScomiteS und mit der glänzenden Bethätigung der Privatwchlthätigkeit ausreichende Hilfe in Aussicht.)
Das anerkennenöwerihe Ergebniß der durch so kurze Zeit fortgesetzten Berathung konnte hauptsächlich nur dadurch erzielt werden, daß die Kammern, von leidiger Oppositionsmacherei ferne bleibt, ohne die Gründlichkeit der Arbeiten zu beeinträch
tigen oder die Gewissenhaftigkeit ihrer Prüfungen zu vermindern. Es fehlt zwar nicht an Opposition und ist auch sogar der Zweifel an der Compelenz der Kammer zu wiederholten Malen angeregt und in der Debatte geltend gemacht worden; indessen findet diese Conjequenzjâgerei ihre beste Würdigung darin, daß man den Protest in der Kammer dem Austritt auS der Kammer vorzieht. Die Verhandlung vom 3, d. M. brachte eine interessante, einige Carbinal- sragen berührende Debatte. Dieselbe kann alS Beitrag „zur Geschichte der Domänenfrage", sowie zur Beurtheilung der Physiognomie unserer Kammern dienen.
Bei der Verhandlung über die Anforderung, die Dotation deS Herzog!. HauseS betr., bemerkte dec Abg. v. Eck: Er sei mit dem Ausschußbericht, so weit dieser die provisorische Bewilligung von 300,000 fl. für die Herzog!. Hofhaltung und Schatulle betreffe, einverstanden. Dagegen möchte erden Posten für die bauliche Unterhaltung des PalaiS J. k. Hoheit der Frau Herzogin Wittwe mit 2195 fl.
3 kr. beanstanden. Er bedauere, daß eine Vereinbarung über die Bestimmung der Civilliste und der Ausgaben für daS Herzog!. Haus nicht zu Stande gekommen sei. Die Regierung habe deßhalb ein Provisorium getroffen, und habe dabei die frühere den Ständen gemachte Anforderung zu Grunde gelegt , daran müsse nun ssstgehalten werden. Nach 8. 2 jenes Entwurfes fei jedoch aus dem bezeichneten Revenüenbetrag die Kosten der Unterhaltung sämmtlicher zur Hofausstattung gehörigen Gebäude Grundstücke und Rechte zu bestreiten. Dem Entwürfe fei ein Verzeichniß der zur HofauSstattung gehörigen Gebäude beigefügt und darin namentlich daS PalaiS I. f. Hoh. der werwudweten Frau Herzogin aufgeführt gewesen. Die Kosten für Bauun- terhaltung desselben seien daher auS derHofootation zu bestreiten um so mehr als in Bezug auf andere Gebäude wie z. B. die Schlösser zu Montabaur und Usingen im Provisorium ausdrücklich bestimmt wurde, daß die Unterhaltung derselben auS der Staatskasse zu bestreiten sei, während eine solche Anordnung bezüglich deS erwähnten PalaiS nicht getroffen wurde.
RegitrungScommiffär: Präsident Ler erwiderte hierauf, daß bad PalaiS I. k. Hoh. im Jahre 1849 nur deßhalb unter den zur HofauSstattung bestimmten Gebäuden aufgeführt worden , weil dasselbe, wenn eS je disponibel werden sollte, zur Benützung für den Hof vorbehalten werde. Man habe niemals beabsichtigt, der Hofhaltung eine Last für ein Gebäude aufzubürren, daS ihr ganz fremd ist, indem nach den Ehepakten I. k. Hoheit ein Herzogliches Schloß zum Witlwensttz zu überweisen und die Unterhaltung desselben selbstredend auS der Staatskasse zu bestreiten ist. Abg. Schellenberg pflichtet dem bei; daS PalaiS sei nur ein Theil deS der Frau Herzogin zustehenden WitthumS.
Abg. König spricht gegen den Antrag deS Ausschusses die Regierung um eine Vorlage wegen Regelung der Dotation der Hofhaltung für alle Zeiten zu ersuchen. Auch für jene Dotation müsse ein Wechsel und bei den veränderlichen Zeitverhält- niffen erwünscht sein; ferner sei die jetzige Kammer nicht berufen,"diesen Gegenstand für alle Zeiten zu bestimmen, da dieselbe auf verfassungSmâßidem Wege nicht entstanden.
Der Abg. Rau bemerkte hierauf: ES sei con- stitutioneller Brauch, die Civilliste für die Regie- rungSdauer eines Regenten festzusetzen. DaS Land würde gewonnen haben,' würde dieß in der 30ger Jahren geschehen sein, auch jetzt herrsche darüber nur eine Stimme im Lande, daß eS der größte Fehler der Kammer von 1848 gewesen sei, auf die vorgeschlagene Vereinbarung nicht eingegangen zu sein. Die Legitimation der Kammer dürfe jedoch auf keinen Fall bestritten werden, da die Versammlung sonst nicht hier tagen dürfe. ES sei überhaupt unpassend, bei Budgetsragen über VerfassungSzu- stânde zu verhandeln.
Abg. König bestreitet, daß er nicht berechtigt sei, hier zu tagen, weil er die verfassungsmäßige Entstehung der Kammer nicht anerkenne. Er sei eingetreten, weil dieß der einzige Weg gewesen sei,
die ihm und dem Land verfassungsmäßig zustehenden Rechte auSzuüben.
Reichmann. Die vorgeschlagene Reglung beziehe sich nicht auf die 3000 fl., sondern auf daS ganze Verhältniß. Wenn die Normen festgesetzt werden, nach welchen der Dotation zu der Zeit zu bestimmen sei und die Kammer diese annehme, so fei dieser Gegenstand erledigt, für alle Zeiten geregelt. DieS schließe eine Berücksichtigung der jedesmaligen Verhältnisse nicht auS. Nach'der Aeußerung des Abg. König bleibe diese Streitfrage stets in der Schwebe. Was die Frage betrifft, ob die Kammer berufen fei, in dieser Sache zu beschließen, so fei nur Zweierlei möglich, entweder sie sei dazu verpflichtet oder nicht. DaS müsse jedes Mitglied bei sich selbst entscheiden. Glaube aber ein Abgeordneter in einer Frage nicht beschließen zu dürfen, dann dürfe er eS auch in allen anderen Fragen nicht, die Frage deS Rechts bleibe bei allen Verhandlungen dieselbe. Er widerlegt hierauf den Abgeordneten v. Eck und meint, daß die provisorische Verfügung nur rücksichtlich der 300,000 fl., nicht aber in Betreff der übrigen Bestimmung deS Entwurfes getroffen worden sei.
Bei der Abstimmung wurde, wie bereits mitgetheilt, die Gesammtanforderung für daS Herzogliche HauS genehmigt und der Antrag der Herzoglichen Regierung, den Wunsch der Stände auszusprechen, daß denselben eine Proposttion gemacht werde, wo für alle Zeiten zur Sicherung der Rechte des Herzog!. HauseS und des Landes die Differenz wegen Dotation deâ Herzoglichen HauseS und der Schatulle beseitigt werden könne, mit S'immenmehr- Heit angenommen.
Die Abg. König, Knapp und Laug er- klären, deßhalb nur gegen die Gesammtbotation deS Herzoglichen Hauses gestimmt zu haben, weil die einzelnen Posten nicht getrennt zur Abstimmung gebracht wurden.
Deutschland.
* Wiesbaden, 6. April. (Sitzung der ersten Kammer.) Der Abg. Höchst rechtfertigt den von ihm eingebrachlen die Steuerrevision betr. Antrag.
Die Jnbetrachtnahme desselben wird beschlossen.
Der Abg. Bellinger erstattet Bericht über die Bevollmächtigung des Freiherrn v. Löw. Die Legitimation derselben wird anerkannt.
Vor Aushebung der Sitzung spricht noch der Vorsitzende Graf Walderdorff feine Hoffnung auf schleunige und gedeihliche Erledigung der nach Ablauf der Vertagungsfrist wiederauszunehmenden Arbeiten aus.
+ Wiesbaden, 6. April. In der Untersuchung gegen den Johann Engelbert Menk von Liebenscheid, wegen Schriftfälschung, hat der Angeklagte gegen daS VerweisungSerkenntniß deS Cri- mlnalsenatS des Herzog!. Hof- und AppellaitonS- gerichtS zu Dillenburg, die Cassationsklage eingelegt. Der Herzog!. CassationShof hat hierauf Termin zur öffentlichen Verhandlung der Sache, auf Freitag den 16. April l. I., Morgens 9 Uhr anberaumt, und findet die Sitzung im SessionSzimmer deö Herzog!. OberappellationSgericht statt.
* Wiesbaden, 7. April. Bei der am 5. d. M. in Limburg vorgenommenen Wahl eines Abgeordneten zur ersten Kammer, soll wie unS auS verläßlicher Quelle mitgetheilt wird, Herr I. G. Ruß von hier nicht 27 sondern 37 Stimmen unter 58 abgegebenen erhalten haben, waS wir hiermit berichtigend bemerken. Nach erfolgter Abstimmung sollen ferner die anwesenden Wähler zu Protocoll erklärt haben, sie glaubten durch ihre zweimalige Reise nach Limburg ihren staatsbürgerlichen Verpflichtungen genügt zu haben und sie hegten das Vertrauen zu der Regierung, daß dieselbe sie nicht zu einer neuen Reise nach dem Wahlort nöthigen und gegen die ohne Entschuldigung auSgebliebene^ Wähler mit aller Strenge vorangehen werde.