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Rassamschc Allgemeine Zeitung.

a« SO. Samstag den 3. April 1852.

Die Nass. Allg. Zeitung mit dem Wanderer erscheint einmal täglich mit Ausnahme des Sonntags. Der vierteljährige Pränumerationspreis für Wiesbaden und, nach dem neuen Postregulativ nunmehr auch für den ganzen Umfang des Thurn- und Tarisschen Verwaltungsgebietes mit Inbegriff des Postaufschlages nur 8 fl., für die übrigen "Länder deS deutsch-österreichischen PostvereinS, wie für das Ausland nur Ä fl. 84 kr. Inserate werden die dreispaltige Petitzeile oder deren Raum mit 3 fr» berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Sch ellenberg'schen Hof-Buchhandlung, auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.

SV Bestellungen auf die Nass. Allgem. Zeitung für das zweite Quartal 1852 wolle man baldigst machen.

Uebersicht.

Amtlicher Theil.

Verordnungen, die Güterconsolidation, und das St. Dincentiushospital zu Limburg betr.

Nichtamtlicher Theil.'

Vorwort zu den Berliner Conferenzen Deutschland. Wiesbaden (Urtheil des Caffations- Hofes). Vom westlichen Taunus (Die Gesetze gegen daS Einfangen der Singvögel). Idstein und Von der Dill (Nachwahlen). Frankfurt (Die Paulskirche). Gießen (Die Lahnbahn). Mann­heim (Otto Müller). Stuttgart (Die Großfürsten). München (Die Großfürsten. Interpellation' Zur Zollfrage). Leipzig (Pf. Rauch), Hannover (Die Erklärung in der prov. landst. Frage). Cob lenz (Die Deutz-Wiesbadener Bahn). Berlin (Oechelhâu- ser'S neueste Schrift. Feierlichkeiten in Gütersloh. Die N. P. 3."). Wien (Die bosnische Entschädigungs­frage).

Frankreick. Paris (Decrete. Das Kaiserthum, Die ägyptische Frage. DaS Collectivschreiben der republicani- schen Abgeordneten. Vermischtes).

Italien. Turin (Prinz Canino). Rom (Postverein).

Neueste Nachrichten:

Amtlicher Theil.

Verordnung.

(Die Güterconsolidativu einschließlich der Güterreguliruug betreffend.)

Da die Güterconsolidation, insoweit damit die Zusammenlegung der Grundparcellen verstanden wird, in einigen Theilen deS HerzogihumS nicht dieselbe ausgedehnte Anwendung gefunden har, als in an­dern LanbeSlhtllen, so ist in Anbetracht der Vor­theile, welche auch die mit derselben in Verbindung stehende, nach Verordnung vom 12. September 1829 unter der BezeichnungGütervermessung" ausnahms­weise zulässige Regulirung der Güter in landwtrih- schaftlicher Beziehung darbietet, und um die Errei­chung deS Ziels einer vollständigen Vermessung deS GrunveigenlhumS, unter Ausführung der nöthigen Culturverbesserungen , thunlichst zu befördern, für erforderlich erachtet worden, die Regulirung der Güler, unter Beseitigung seitheriger Zweifel bezüg­lich deren Ausführung, eine größere Verbreitung zu gewähren.

Demnach wird mit Höchster Genehmigung ver­ordnet;

8. 1. Die Regulirung der Güter einer ganzen Gemarkung oder eines bestimmt begrenzten Gemar- kungScheilS kann da zur Ausführung kommen, wo nicht eine allzugroße Zerstückelung eine Zusammen­legung erfordert.

§. 2. Durch dieselbe sollen im Allgemeinen bhfelben Zwecke möglichst erreicht werden, welche für die Güterconsolidation im engeren Sinne, mit Ausnahme der Zusammenlegung, vorgeschrieben sind.

Als Eulturverbesserungen werben namentlich bezeichnet:

Anlage neuer, Regulirung vorhandener und Einziehung überflüssiger Wege, Regulirung der Bäche, Be- und Entwässerungsanlagen, Grenzregulirungen überhaupt, Regulirung der Grundparcellen.

8. 3. Auf die Regulirung der Güter finden die Verordnungen und Vorschriften in Güterconsolidation analoge Anwendung.

ES sind demnach auch insbesondere maßgebend die Bestimmungen hinsichtlich der Erledigung vor­kommender Anstände und Streitigkeiten (§. 5. der Verordnung vom 12. September 1829) und hin­sichtlich des Majoritätsbeschlusses für die Ausführung (§. 3 der Verordnung vom 12. September 1829) jedoch mit dem Zusätze zu dieser Bestimmung, wel­cher auch für die ConsoUdation zu gelten hat, daß zwar eine zustimmende Majorität von zwei Drit­theilen der stimmführenden Gememdeglieder erforder­lich ist, der für dieselben vorgeschriebene Besitz der Hälfte des GrunveigenlhumS der betreffenden Ge­markung oder des betreffenden GemarkungStheilS,

welcher consolidirt oder vermessen werden soll, aber durch Zuzählung deS Grundbesitzes der zustimmen­den Forensen ergänzt werden kann.

Wiesbaden, den 22. März 1852.

Herzogl. Nassauisches StaatSministerium. Wittgenstein.

vdt. Grimm.

(Die Stiftung des St. VincentiuShoSpitalS zu Limburg betr.)

Nachdem Höchster Entschließung zufolge dem St. VincentiushoSpitale zu Limburg die Genehmi­gung und die Rechte einer juristischen Person er­theilt sind, so wird dieses hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

Wiesbaden, den 5. März 1852,

Herzogl. Ministerialabtheilung deS Innern.

Faber.

vdt. Grimme l.

(No. 12 deS VerordnungSbl. vom 31. März 1852.)

Nichtamtlicher Theil.

Vorwort zu den Berliner Zoll- Con ferenzen.

* Der *St* Correspondent des Bremer HandelS- blatteS bringt anknüpfend an seine Darlegung deS Wesens und der LebenSbedingungen deS deutschen EigenhanvelS in Nr. 25 deS genannten Blattes ein Vorwort zu den Berliner Zollconferenzen". Wir versuchen eS den Jdeengang dieses beachtenSwerthen Artikels wiederzugeden.

Er meint mit vollem Recht, baß bei den Zoll- vereinSconferenzen die großartigen Verhältnisse der Jetztzeit ihre gerechte Würdigung der wichtigen Aufgaben, welche nun im Interesse deS deutschen Handels gestellt sind, dort ihre Lösung finden müs­sen. Die alS Programm derselben anzusehende Denkschrift der preußischen Regierung scheint ihm bei der Dürftigkeit der vier darin enthaltenen An­träge (Vereinigung deS Steuervereins mit dem Zoll, verein , Erzielung verbindlicher Beschlüsse unter den Vereinsregierungen, Maßregeln wegen deS Getreide« Verkehrs bei Theurung, Errichtung von Zollconiu« laten) von einer unrichtigen Auffassung der handels­politischen Verhältnisse Deutschlands im Allgemei­nen unv Preußens im besonderen auSzugehen und die eigenthümliche Stellung zu verkennen, in welche Preußen Oesterreich und seiner neuen Bewegung gegenüber getreten ist. Die Aufgabe sei eine ganz andere und ihre Lösung durch die gemachten Vor­schläge allein nicht erreichbar.

BiS zu der Zeit, wo der Freiherr v. Bruck in Oesterreich für die Auffassung der materiellen Ver­hältnisse eine neue Bahn brach und in dem öster­reichischen Cabinet den Gedanken heimisch machte, baß der staatliche Einfluß Oesterreichs auf Deutsch­land nothwendig auf einer handelspolitischen Ver­bindung beruhen müsse, war Preußen, so fährt der Correspondent fort, ganz unzweifelhaft daS Haupt deS Zollvereins in all seinen Elementen. ES hatte die Hegemonie, und brauchte mit keinem Rivalen zu kämpfen. ES war damals eben so unmöglich, gegen Preußen etwas zu erzielen, als eS gewiß war, daß mit Preußen alles erreicht werden konnte. Und man mag nun über den frühern handelspoliti­schen Gang der Dinge urtheilen wie man will, ge­wiß bleibt das Eine, daß man immerhin Preußen viel zu verdanken hatte.

In der Erkenntniß dieser hohen Bedeutung Preußens schwieg denn manche Stimme, die sonst nicht angestanden hätte, dem Preußenthum seinen wie viele behaupten, unverwischbaren Character deS AlleSbesserwissenS, der Vielregiererei, der Bureau- cratie ernstlich vorzuwerfen. Die Gutmüthigen hoff­ten, daß in Preußen selbst das bessere Element daS Mächtigere sein werde; die Einsichtigen sahen, daß man bei der gänzlichen Entfremdung Oesterreichs

nun einmal auf Preußen angewiesen sei. So stand die Sache hier, und die kleinen Zugeständnisse Preußens an die wahren Bedürfnisse des Güter- lebens wurden hoch angerechnet, weil man von den kleineren zu größeren überzugeben hoffte.

Jetzt ist daS alles anders. Oesterreich ist in Deutschland hineingetreteu. ES hat mitten in daS faststaguirende Leben deS Zollvereins zwei neue große Gedanken hineingeworfen. Es hat seinen ungeheuern Markt der Fabrication und dem Hankel deS Zollvereins vargeboten und eS hat zweitens eine ständige Commission", also eine Art HandelS- Parlament, den VereinSstaaten in Vorschlag gebracht.

Diese beiden Gedanken sind für den deutschen Handel von der größten Wichtigkeit.

Oesterreich hat einen großen Markt, und zu einem großen Theil thätige und tüchtige Stämme, die ihn bewohnen. Er ist der außerordentlichsten Entwicklung auch in materieller Beziehung fähig. Bisher hat ein unvernünftiges Prohibitivsystem den großen Handel, den Import sowohl deutscher als transatlantischer Artikel gehemmt. Dieses System ist gefallen; seine Trümmer werben sich, obwohl sie noch keineswegs unbedeutend sind nicht erhalten. ES bietet die Hand, um den freien Verkehr zu öffnen. WaS wird die Folge fein?

Oesterreich wird zuerst einer steigenden Zufuhr transatlantischer KonsumtionSartikel bedür­fen. Es hat am adriatischen Meer nur Trust; und Triest allein wird Oesterreich nicht versorgen können. Die großen deutschen Handelsstädte der Nordsee werden eingretfen, sie werden ein neues großes Gebiet für ihren Absatz finden. Oesterreich wird aber auch zweitens einen wachsenden Consum deut­scher Fabrikate erzeugen. Dieie werden zu sehr be­deutendem Theile auf transatlantischen Rohstoffen beruhen. Die stärkere Production der deutschen Fabriken wird einen stärkeren Handel erzeugen, und so wird die Eröffnung deS österreichischen Marktes nothwendig sowohl direkt als indirekt dem deutschen Handel zu Gute kommen.

Wir übergehen die nähere Ausführung dieser lockenden, bei alledem aber etwas vagen Voraus­setzungen und zu der weiter angestellten Betrachtung, wie wenig der Zollverein für den deutschen Eigen­handel gethan habe, auf dem er doch beruhe, wie wenig derselbe die engen Beziehungen zwischen Ge- werbfleiß und Handel anerkannt und bewiesen habe, daß er willens und fähig sei, aus einem großen Schutzinstitut für die Industrie zu einem deutschen Handelsbunde zu werden.

Bisher ist der Zollverein noch örtlich zu weit von den oceanischen deutschen Handelsplätzen ent­fernt gewesen. Noch hat die leitende Macht des Zollvereins keinen wahrhaft auf der Höhe der Ent­wicklung Deutschlands stehenden Gedanken gehabt; ober bisher hatte sie auch den äußeren Anlaß dazu nicht in dem Auftreten Oesterreichs und seiner ge­waltigen Rivalität. ES muß sich, wie eS in Berlin heißt, allesorganisch entwickeln".

V Nun gut; und wie ist eS jetzt? Jetzt ist der Vertrag mit dem Steuerverein für theuern Preis erkauft, und jetzt ist Oesterreich mit seinen Conferenzen ausgetreten. Preußen hat die erste große Niederlage erlitten; eS hat die Initiative ver­loren. ES war keine Kunst, vorherzusagen, daß die Wiener Conferenzen nichts unmittelbar Bedeu­tendes bringen würden; aber eS war nun auch hohe Zeit, in die preußische Schale ein Gewicht zu legen, daS dem österreichischen gleich käme. Und wenn überhaupt dem Srplembervertrag nicht vorzugsweise ein ganz anderes Motiv zum Grunde gelegen hätte, so lag die Sache so unendlich nahe mit ihrer un­abweisbaren Nothwendigkeit, daß man in künftigen Jahren über diese Auffassung Preußens von der gegenwärtigen Sachlage wahrscheinlich erstau­nen wird.

In der That ist nämlich dasjenige, dessen Oesterreich vor allem bedarf, eine weitere Entwick­lung seiner Industrie. Seine natürlichen Schätze sind so groß, daß sie, wenn nur ein tüchtiger und freier Gewerbfleiß sie in Bewegung setzt, schon von selber den nöthigen Handel erzeugen werden. Oester­reich hat noch den Grund zu legen. Und daS um