JK 78. ^ , Donnexstag den L April L8S2
......... - ■ — ■■ • ‘ “ ^ _____' ■• .......... .. r ■ ■ . -------j_________^ . -
Neu e s A b o n n e m e n
Auf das mit dem 1. A prrl 1852-beginnende neue Quartal ^ladW wir hiermit zu geneigten Aböuüements^ein. "^ '
Die „Nassauische Allgemeine Zeitung" mit dem belletrisüschen Beiblatt „Der WauSerer" erUemt, Sonntags ausgenommen, täglich und be^ägt der Hranumerationspreis für Wiesbaden und, nach dem neuen Po st regulativ nunmehr auch für den ganzen Um fqng des Thurn- und ^ârisschen'MrwaLtungsgebieteS mit Inbegriff des Postaufschlages 2 ft., für die übrigen Länder des deutsch-österreichischen Postvereins, wie für daS Ausland 2 ^l. 2â Er. ‘ f v <
Durch den „amtlichen Theil" dieser Zeitung gelangen Kundmachungen der Regierung am frühesten zur Kenntniß des Publicüms. Die Assisen und Landtagsverhandlungen werden mit möglichster Schnelligkeit und Ausführlichkeit mitgetheilt. Ueber die Vorfälle und Zustände im-Lande sowie von außenher berichten zahlreiche und zuverlässige Korrespondenten, während der für Wiesbaden äußerst günstige Postverkehr es ermöglicht, die Nachrichten aus Norddeutschland, Belgien, England, Frankreich, Italien rc. früher, andere gleichzeitig mit den in ver Umgegend erscheinenden Blättern zu bringen.
Die „Nassauische Allgemeine Zeitung" erfreut sich deßhalb einer bedeutenden, stets zunehmenden Verbreitung und eignet sich dadurch besonders zur Veröffentlichung von Anzeigen aller Art. Inserate werden die dreispaltige Petitzeile oder deren Raum mit 3 fr. berechnet.
Bestellungen beliebe man in Wiesbaden m der L. Schellenberg'schen Hof-Buchhandlung, auswärts bei den nächstgelegenen Postämtern zu machen a>MM>BBB!EBMMB>»BBO>MB»MM>MEM>IMMMBMB»ME^4»M*»«d 4 > »•AiHm' r„ ^^yy^^y^.
Uebersicht.
Amtl ich er Theil.
Dieustnachrichten. ? '
Nichtamtlicher Theil. 17 ,
?cDie Stockbücher und die Güterconsolidation.
Deutschland. V o m -Eiche lbach (3ur Linderung des » Nothstandes). — Vom Westerwald (Jndustrieausstel- i ; lnng). — Kassel (Der Bürgerausschuß). — Stuttgart
'> 3 (Dr. Christ). — Hannover (Trüppenbereitschaft). —
Berltn (Aus den Kammern. Das Pistolenduell. Rück- i1' ‘ kehr des Königs. -Die Festuvgsbauanstalten). — Bremen (Senatsp ro clamation). — Gratz (Berichtigung). — Wien (Ministerwechsel. Die Zolldonferenz. Die Vorgänge in Bosnien. Vermischtes).
> Schweiz. Basel (Bestrafung des Fastnachtsstreiches). Frankreich. Paris (Dotationen. Die Sitzungsprototolle.
Code Napoleon. Die Neuen Senatoren. Der Erzbischof von Bordeaur. Persigny. Eröffnungsfeier." Vermischtes). Großbritannien. London (Manifest gegen Mazzini).
^ Türkei. Konstantinopel (v. Wildenbruch. Die Marine). America. New-Bork (Koffuth. Ankauf der Insel Cuba.
General Caff).
Neueste Nachrichten.
Amtlicher Thell. ;
Lehrer Schmidt in Deesen ist in de» Ruhestand versetzt, Lehrvicar Keller von DraiSbach zum Lehrer in Deesen ernannt, die Lehrvicarstelle zu DreiSbach dem nach Harheim dirigirten Schul- Candidaten Ar zu Oberweyer provisorisch übertragen und an die Lehrgehülfenstelle zu Harheim der Schul- canvidat M e u r e r von Hundsangen in provisorischer Eigenschaft dirigirt worden.
Nichtamtlicher Theil.
Die Stoâücher und die Güter- eonfolidation.
(Schluß.)
Wenn nun auch die Zusammenlegung der Güter sich in den Theilen des HerzogthumS immer weiter auSbreiten wird, wo sie früher schon heimisch geworden war und wo man die guten Folgen beständig vor Augen hat; so ist doch ebenso bekannt, daß in einem großen Theile deS HerzogthumS, namentlich in den wohlhabendsten Gegenden, diese L ■ Maßregel der vielen Empfehlungen und Aufmunterungen ohngeachtet nicht zum Vollzüge gebracht werden konnte.
Ja eS besteht in einzelnen Gegenden bei einer großen Anzahl von Gutsbesitzern noch eine tief eingewurzelte Scheu vor der Güterzusammenlegung.
Wenn diese nun auch zum Theil auf unrichtigen Ansichten und Vorurtheilen beruht, so hat uns doch die Erfahrung gleichzeitig darüber belehrt, daß sowohl die landwirthschaftlichen, als sonstigen Vortheile, welche durch eine bessere Felbereintheilung bezweckt werden, in vielen Fällen auch ohne eine Zusammenlegung der Grundstücke erreicht werden können, ja daß eine Zusammenlegung, wie sie die. k Instruction vvm 2. November 1830 vorschreibt, nicht einmal überall zweckmäßig oder ausführbar ist.
I Auch ist eS nicht unrichtig, wenn man mit dem AuSdrucke Confolidation, welcher doch nichts anders bedeuten soll, als eine bessere Felberemthei- I hing, nothwendig eine Zusammenlegung verbinden will. Die bewährtesten neueren Schriftsteller sind vielmehr darüber einig, daß mit der jetzt allgemein empfohlenen besseren Eintheilung der Feldfluren eine Zusammenlegung nicht gerade verbunden sein müsse, und find nur der Meinung, daß diese in vielen Fällen wünschenSwerlh erscheine. Dieser wird dann auch durch die bei unS und anderwärts gemachten Erfahrungen bestätigt.
ES würde deßhalb gewiß zweckmäßiger gewesen sein, wenn die Instructionen auch die unter III. oben angebeutete Art der besseren Felbeintheilung als Confolidation betrachtet und eine Zusammenlegung nur für die Fälle vorgeschrieben hätte, in welchen die Prüfung deS General -SituationSplaneS ergibt, daß entweder in einer ganzen Gemarkung oder in einzelnen Feldabtheilungen die Zwecke einer besseren Felbereintheilung ohne eine mehr oder minder vollständige Zusammenlegung der Grundstücke nicht oder doch nur höchst unzweckmäßig zu erreichen wäre.
Wennauch die Verordnung vom 12. September 1829 MM er nächsten LMâ^ Minderung ?rlâu soll, so ist es IW sehr wünschenSwerlh, daß dieser Mangel in der Instruction möglichst bald beseitigt werde, da hierin daS Haupthknderniß, welches der allgemeinen ^Verbreitung einer besseren Feldereinthei- lung über alle Theile beS HerzogthumS noch entge# gensteht, zu suchen ist.
Da nun eine bessere Eintheilung -der »Felder, eS mag eine Zusammenlegung damit verbunden sein oder nicht, immer eine neue Vermessung der Grundstücke nöthig macht; so können, wenn dabei mit Umsicht und Sachkenntniß verfahren wird, auch noch anders, höchst wichtige Culturverbesserungen erzielt, wie namentlich die Umwandlung von Wald und Weide in Feld oder Wiesen, von Ackerland in Wiesen oder umgekehrt, Regulirung der Bäche, Trocken, tegung der Felder und die nöthigen- Be« und Entwässerungsanlagen erzielt, endlich auch durch die Vermessung und Kartirung der Gemarkungen und die Errichtung der Lagerbücher eine feste Grundlage für die Sicherheit dès EigeulhumS und die Grundsteuererhebung geschaffen werden.
Durch eine Vermessung mit der angedeuteten Umgestaltung der culturfähigen Bodenfläche zum Zwecke einer besseren Bewirthschafiung können also sehr bedeutende Vortheile für die Landwirthschaft ersticht und zugleich ein wesentliches Bedürfniß für den RechtSzustand und die Sicherheit deS Grund- eigenthumS, sowie für die Regulirung der Grundsteuer befriedigt werden, auch wenn eine Zusammenlegung der Grundstücke nicht damit verbunden ist.
Wo diese nach den örtlichen Verhältnissen nicht gerade geboten ist, werden demnach Vermessungen auch ohne Zusammenlegung zu gestatten fein, oder mit anderen Worten: „man wird Vermessungen, womit derartige Culturverbesserungen verbunden sind, füglich zu den Consolidationen rechnen können".
Erne demgemäße Abänderung der ConsolidationS- Jnstruction möchte ganz unbedenklich sein und eS ist gewiß auch theoretisch vollkommen gerechtfertigt, wenn man dem Worte „Güterconsolidation" welches die Verordnung vom 12. September 1829 zur Bezeichnung der besseren Felbereintheilung ge braucht hat, eine solche Bedeutung beilegt, zumal das Verfahren bei den Consolidationen, wie eS sich durch die seitherige Erfahrung auSgebllvet hat, auch im Uebrigen nicht mehr in vollständigem Einklänge mit den Vorschriften der Instruction steht und daher auch auS diesem Grunde die Nothwendigkeit einer Umarbeitung derselben schon längst vorliegt.
Damit würden voraussichtlich alle Bedenken, welche man in vielen Gemeinden gégeü die Conso- lidation hegt, schwinden; man würde daS, was man bisher auf Umwegen und unter steten Anfechtungen erstrebte , auf eine einfache, dem erkannten Bedürfnisse entsprechende Weise erreichen.
Aus diesen Gründèn würde gegen daS Direc- torium deS landwirthschaftlichen Vereines der Wunsch ausgesprochen, eS möge dasselbe in dem Gesetze vom 15. Mai v. I. eine neue Veranlassung finden, auf die möglichst baldige Revision der Instruction für die Güterconsolidation mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln hinzuwirken.
Die Anlegung der Stockbücher in nicht cartirten Gemarkungen veranlaßt den Gemeinden bedeutende Kosten; wird mit derselben nicht gleichzeitig eine parcellenweise Vermessung der Gemarkungen vorge« nommen, so kann dieser gemachte Kostenaufwand bei vielen Gemeinden, die nicht in der Lage sind, doppelte Auslagen zu tragen, leicht ein Hinderniß der später für nöthig etfamtelr Vermessung und besseren Eintheilung der Felder und Wiesen bilden. Wir hegen daher von unseren Landstänben die Erwartung, daß sie die gemachte Darstellung berücksichtigen und in dem angebeutetew Wege darauf hinwirken, daß die Anfertigung der Stockbücher in den nicht vermessenen Gemarkungen der allgemeinen Verbreitung der so höchst nützlichen Güterconsolidation hemmend entgegentrete.
D e u t sch I a n d.
II Vom Eichelbach, Ende März. Wenn von allen Seiten Berichte einlaufen, die mit düstern Farben die Noch unb daS tiefe Elend schildern, in die viele unserer armen Mitmenschen infolge der sehr theueren Lebensmittel und der Verdünstlosigkeit -gegenwärtig gesetzt find, so erfahren Sie, daß auch sehr viele Bewohner deS nördlichen Taunus und der Weilgegend in einer solch' traurigeü"Lage sich befinden, wie dieselbe daS Mitleid und bis baldigste Abhilfe fordert.
So lange noch die Holzfâllnngen, welche in der hiesigen Gegend der arbeitenden Classe einen erheblichen Winterverdienst sichern, im Betriebe waren , hatte die Noth, obgleich die Brodpreise die Linie der Billigkeit längst überschritten hatten, noch- immer keine Bedeutung. Mit der größten Aemsig. kett und Auâdauer sah man da viele Männer, Burschen und kaum der Schule entrückte Jungen den Elementen Trotz bietend, in den Holzschlägen mit lobenSwerther Zufriedenheit arbeiten, deren tägliche Nahrung nur ein Stüll schwarzes Brod nebst einer höchst spärlichen Wassersuppe oder einer die Milch entbehrenden Brühe deutschen Kaffees ausmachte, während eine kümmerliche Jacke und Hose ihrem armen Körper kaum - den nöthigsten Schutz gegen. Kälte und Schnee verlieh.
Wie ganz anders verhält es sich ablr jetzt und später-! wo die Verdienste aushören unb' än beten Stelle noch keine andere getreten ftnb? Jetzt wo der arme Familienvater und die ihm zur Ernährung hingewiefene Frau und Kinderchen mit dem gräßlichsten Hunger in stetem Kampfe stehen, ohne einen Ausweg zu finden, wie sie diesen quälinden und unerbittlichen Gast abwehren können? ES ist die große Aufgabe der Gegenwart, daS Mittel zu fin- den , waS ^um aUerwenigstLn den Nothstand biö zur 'Erirâgkichkeit ' lindert und darüber 'find wir gewiß Alle einig, daß dieses am besten durch die Einräumung der Gelegenheit zum Verdienste erzielt werden kann. Den Gemeinden auf Rechnung ihrer