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Nassauische Allgemeine Zeitung.

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Sonntag den 28. März

1832.

Neues Abonnement.

Auf das mit dem 1. April 1852 beginnende neue Quartal laden wir hiermit zu geneigten Abonnements ein.

DieNassauische Allgemeine Zeitung" mit dem belletristischen BeiblattDer Wanderer" erscheint, Sonntags ausgenommen, täglich und beträgt der Pränumerationöpreis für Wiesbaden und, nach dem neuen Po st regulativ nunmehr auch für den ganzen Umfang des Thurn- und Tarisschen Verwaltungsgebietes mit Inbegriff des Postaufschlages 2 fL, fr die übrigen Länder des deutsch-österreichischen Postvercins, wie für das Ausland 2 ^L Ek.

Durch denamtlichen Theil" dieser Zeitung gelangen Kundmachungen der Regierung am frühesten zur Kenntniß des Publicums. Die Assisen und Landtagsverhandlungen werden mit möglichster Schnelligkeit und Ausführlichkeit mitgetheilt. Ueber die Vorfälle und Zustande im Lande sowie von außenher berichten zahlreiche und zuverlässige Correspondenten, während der sür Wiesbaden äußerst güustige Postverkehr es ermöglicht, die Nachrichten aus Norddeutschlaud, Belgien, England, Frankreich, Italien ic. früher, andere gleichzeitig mit den in der Umgegend erscheinenden Blättern zu bringen.

DieNassauische Allgemeine Zeitung" erfreut sich deßhalb einer bedeutenden, stets zunehmenden Verbreitung und eignet sich dadurch besonders zur Veröffentlichung von Anzeigen aller Art. Inserate werden die dreispaltige Petitzeile oder deren Raum mit 3 rr. berechnet.

Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Sch ellenb erg'schen Hof-Buchhandlung, auswärts bei den nächstgelegenen Postämtern zu machen

C-jT Reklamationen neu eingetretener Abonnenten veranlassen uns zu der Erklärung, daß es bei der im vorigen Quartal zugestandenen Begün- igung sein Verbleiben habe und daß die neuen Abonnenten auch dießmal vom Tage ihrer Beitrittserklärung an das Blatt erhalten werden.

U e bersicht.

Amtlicher Tb eil.

Dienftnachricht.

Nichtamtlicher Theil.

Zur Organisation des ideellen Standes.

Deutschland. Aus dem Kreis-Amt Nassau (Die Armenpflege). Vom Lanve (Die innere Mission unter den Geistlichen). Vom Westerwald (Schutz für Muster und Modelle). Mainz (Verurtheilnngen). Donaueschingen (Brandstiftung). München (Der Zollvereinâcongreß). Gera (Wahgesetz). Hannover (Ministerwechsel). Berlin (Das Gesetz über Lehen und Fipeicommisse. v. Bismark. Der Herzog von Augusten­burg). Kiel (Graf Reventlow. Der Belagerungs­zustand). Wien (Der Zvlleinigungsvertrag. Fürst Carl Lichtenstein).

Frankreich Paris (Das Kaiserthum. Decrete über das Sanitâtswesen. Transport von Gefangenen. Minister- wechsel. Vermischtes).

Großbritannien. London (Die Amalgamirten. Lord NaaS. Der GlaSpallast).

America. New-Do rk (Neutralitätspolitik. Die Eng- länrer in San Juan. Reklamationen Frankreichs. Die chilesischen Staatsgefangenen. Die Expedition nach Japan). Neueste Nachrichten.

Amtlicher Theil.

Seine Hoheit der Herzog haben den «Pfarreien PH tlippar zu Beilstein des Dienstes entlüften.

Nichtamtlicher Theil.

Zur Organisation des ideellen Standes.

(Schluß.)

§ Vom TaUNUS, Ende März. Der ideelle Stand ist daher auch berechtigt, zur staatlichen Repräsentation seiner besonderen Interessen. Wer möchte dies bei de: Kirche bezweifeln? Wer den geistlichen Stand, der so viele Jahrtausende an der Spitze der Stände gestanden und in den Siaaien deS morgenländischen Alterthums daS Prinzip der ständischen VolkSgliederpng hauptsächlich aufrecht hielt, auS der Reihe dieser Stände streichen? Wer dieS unternimmt, wird dem Bewußtsein deS Volkes wenig Genüge thun und sich mit seinen Wahlge­setzen in Verlegenheit befinden.

Diejenigen Staaten, welche Organe der reinen Wissenschaft, Universitäten, besitzen, werden im höchsten Interesse eineâ edleren Volkslebens, diesen Anstalten ebenfalls die frühere ftaailute Repräsen­tation erhalten im Sinne einer groß und richtig blickenden Vorzeit. Diejenigen Staaten, welche die­ses Schlußsteines und Grundsteines deS Schulwe­sens entbehren, werden doch wohl daran thun, ihre verschiedenen Schulanstalien sich zu einer Gemein­samen staatlichen Vertretung zusammen fassen zu lassen, wie dieS auch früher in unserem Herzogthum der Fall war. Der Unterricht ist ein zu wichtiger Zweig unseres Volks- und StaatâlebenS geworden, als daß die Vertretung desselben innerhalb der ge­

lammten Volksrepräsentation, dem günstigen Zufall überlassen werden könnte, indem Lehrer entweder durch andere Interessen in die Siändeversammlung gewählt werden, oder Vtrtreter eines anderen Be- rufSkreiseS, sich auch für die Schule intereffirten. Die Literatur für sich und die Kunst sind noch zu wenig in sich selbst organisirt, als daß man sobald an ihre staatliche Repräsentation denken dürfte. Wann aber einmal daS Leben auf diesem Erdball in feiner ganzen Würde und Bedeutung erkannt sein wird, dann wird auch die Kunst ihren Vertre­ter im StäNbesaal sitzen haben.

Die Repräsentation eines anderen Standes ist aber jetzt schon möglich und nöthig, nämlich des­jenigen der RechlSgelehrten. Sie haben vorzugs­weise im Staats- und Volksleben die verschiedenen Sonderinteressen auszugleichen und zu Harmonisi- ren. Es ist für daS Ansehen der Siändeversamm­lung und ihre gedei liche Wirksamkeit durchaus nothwendig, daß eine gew sse Anzahl von Juristen in der Versammlung vorhanden sei. Bei einem lebendigen Sondergeiste der übrigen Stände konnte sich nun ereignen, daß gar keine oder zu wenige Juristen zu den Ständen gewählt würden.

Wäre durch daS Wahlgesetz eine gewisse An­zahl von Juristen bestimmt vorgesehen, so würde daS Volk über diesen Punkt beruhigt fein und den ständischen OrganiSmuS der bürgerlichen Gesellschaft auch in der VolkSreprâsentanon ruhig und sicher nach allen Seiten verwirklichen können. Wenn der Stand der RcchtSgeiehrlen seine Vertreter selbst wählte, würden auch die würdigsten Vertreter ge­wiß mit größerer Sicherheit herausgesunden werden.

ES ist nicht zu fürchten, daß bei einer solchen ständischen BerufSvcriretung die Sonderintenssen der einzelnen Lebenskreise sich schroff und unverträg­lich einander gegenüber stellen würden. ES liegt in der Natur der Sache und die Erfahrung hat eS bestätigt, daß die tüchtigsten Männer ihres Berufes auch die allgemein staatsbürgerlichen Pflichten am besten zu erkennen und zu erfüllen wissen. Jeder Stand muß, wo eS ihm vergönnt ist, eine Ehre und einen Stolz darin suchen, seine Vertreter in seinen eigenen Grenzen zu finden. Manche deutsche Wahlen haben hierin ein betrübendes Bild geliefert, indem bei gebotener Interessenvertretung zuweilen Männer auS andern LebenSkreifen gewählt wurden, welche von den Interessen, die sie vertreten sollten, nur wenig verstanden. Es zeigte dieS nicht sehr viel Intelligenz und Selbstvertrauen der Wähler. Zur staatlichen Repräsentation des ideellen Standes würden wir also zunächst Die Vertreter der Kirche, der Schule und deS RechiSgeiehltenstandeS berufen, durch welche letzteren dann auch daS staatlich-poli­tische Element im engeren Sinne zu einer specielle­ren Vertretung gelangen könnte. Der Stand der RechlSgelehrten müßte nun aber freilich auch Die früher schon einmal aufgenommenen korporative Ge. ktaliung seiner Interessen verwirklichen, so we die Kirche in ihrem eigenen wohlverstandenen Interesse ihre Selbstorganisation, natürlich auf wirklich kirch lichen Grundlagen, nicht länger verschieben darf. Im Allgemeinen muß Die nassauische Bevölkerung Den ideellen Interessen 'eine kräftigere Pflege aüge­deihen lassen. Der Staat kann in dieser Beziehung nicht Alleâ leisten. Wo die bürgerliche Gesellschaft sich heut zu Tage nicht sei er regt, da gebt sie in dem großen Weliwelikampfe nothwendiger Weise zu Grund. In Wiesbaden hat sich auch in diesem Winter wieder ein selbständiges Streben in Wissen­schaft und Kunst gezeigt. Wir wünschten, daß dteS

Beispiel in den übrigen Städten deS Landes nach­geahmt würde; denn waS soll auS der ganzen VolkS- wohlfah-t werden, wenn das Salz der Intelligenz fehlt? Einen hohen Beruf hat in dieser Hinsicht Die Presse. Wir freuen uns, daß die Nass. Allg. Ztg. daS Volk unermüdlich mit gemeinnützigen, schöpferischen, wahrhaft praktischen Ideen zu erfüllen sucht. ES ist ungemein wichtig, an welchen @e« dankenkreiS ein Volk gewöhnt wird. So verderblich in letzter Zeit eine formalistische Politik gewirkt hat, so wohithâilg müssen die schöpferischen staaiSökono- mischen G-sichtSpunkle werden. Durch sie tritt der ideelle Stand auch vorzugsweise in harmonische Wechselwirkung mit den übrigen Ständen.

Deutschland.

Aus demKrcisamt Nassau 12. März. (II) Nachdem Die obigen , (bereis nutgeiheilten) Zeilen bereits niedergeschrieben waren, begegnet mir in Nr. 57 Ihres geehrten Blattes einem die Armen« frage berührender Artikel + AuS der Nähe A n fa n g M â r z. Dieser Ihr Korrespondent glaubt von der Unzulänglichkeit unserer jetzigen Armen­pflege überzeugt zu sein, indem er unter Ankerm antührt:Schaaren von Armen, in Lumpen ge­hüllt, durchziehen bettelnd die Gegend. Fragt man die Unglücklichen, ob denn ibre AmtSbehörren nicht sür sie Sorge trügen, so erhält man gewöhnlich die Aniwori: wollen wir uns auf die verlassen, so würden wir verhungern".

Wir glauben kühn behaupten zu dürfen, daß daS schaarenwcise Betteln, wie eS der Herr -f- Correwondent zu nennen beliebt, weniger an der jetzigen Armenpflege liegt, als eS durch die Theurung aller Lebensmitteln und dadurch dermalen vorhan­dene Roth hervorgerufen worden ist. Ein Beweis für diese unsere Behauptung dürfte, bei einem Rück­blick der Jahre 1817, 1843 und 1847, gefunden werden. Damals halten wir ebenfalls Theuerung der Lebensrnitteln , aber auch tu derselben Ausdeh­nung das Betteln wie jetzt. Wenn man nun blos nach solchen Vorgängen die Armenpflege beurtheilen wollte, so wäre unsere frühere Armenflege ebenfalls eine unzugängliche zu nennen gewesen. Würde man in den obigen Jahren einzelne Bettler gefragt haben, ob ihre Behörden denn nicht für sie sorgten, so würde man sehr wahrscheinlich ein besseres Urtheil über Die damaligen wie Dermalen über die jetzigen Behörden nicht gehört haben,

WaS nun daS KreiSamt Nassau angeht, so läßt sich wohl von Diesem , in Bezug auf Armen­unterstützung ein ungünstiges Urtheil mit Recht nicht fällen.

Der KreiSbeamle scheut weder Zeit noch Mühe und läßt eS feiner SeilS an Ermahnungen und Belehrungen Der OrlSbchörven nicht fehlen, waS man hier allgemein lobend anerkennt. Die OrtSbehörden haben durchgängig einen entschieden guten Willen, Die Armen ihrer Orte auSgiebig unterstützen zu wollen, an den Tag gelegt, obaleich die meisten Ge­meinden zu den ärmeren zu zählen sind. Man hat, da wo eS nöthig war, Spinnanstalten, Backereien, Suppenanstallen, für Rechnung der Gemeinde er» rittet und außerdem Erbsen, Reis k. angeschafft, Die nöthige Vorsorge zur Anschaffung Der für die Armen erforderlichen Setzkarioffeln getroffen, sowie, waS am höchsten anzuschlagen ist, beschlossen, daß von Seiten der Gemeinden ein hinlänglicher Ar­beitsverdienst gegeben werden soll, soweit dieS von Staalöwegen nicht geschieht.