Was aber daS Maß deS Elendes voll macht, ist das Gesetz wm 5. April 1849 über Abkürzung der Mrjâhrun gSfrist. Ich tadle dieses Gesetz nicht, ich halte eS sogar für ein weises und wohlchätigeS, bfun wer eine Schuld von 2 bis 3 Jah^n nicht decken kann, wird nicht wohl im Stande sein, solche zu decken, wenn sie im Verlaufe von weiteren Jah« ren noch mehr angewachsen ist. Aber man wird mir tugeben, eS iff ein Unterschied, ein größer Un« terschied zwischen einer Wein« und Fruchtgegend. Der Ackerbau liefert alljährlich seine 91 ernte und diese kann zu jeder Zeit veräußert werden. Nicht so ist eS beim Weinbau. Die Reihe von Mißjahren bestätigt daS, und selbst daö gewonnene Product kann nicht zu Markie gebracht, daher nicht so leicht verwerthet werde».
Die Staatregierung hat auch durch Errichtung der Landesbank eine weise Fürsorge getroffen und ist dadurch schon mancher Strängte aus Verlegenheit gerissen worden. Aber dem geringeren Gutsbesitzer bietet sie eben diesen Vortheil nicht. Ost ist fein Gut einfach verpfändet oder das Product der» seiden nicht der Art, daß ihm darauf geliehen wer» den kann, und nur m oft fehlen ihm, wollte man daS auch, die vom Gesetze geforderten Bürgen. Und so steht denn der brave Mann und Familienvater von allen Seiten verlaffen und steht mit nassen Augen seinem unabwendbaren Ruin entgegen. Ich rede hier nicht von überschuldeten WeingutSbefitzern, denn denen ist eben einmal nicht zu helfen, nein, ich rede Wn solchen, denen vielleicht wegen rückstan» digen Zinsen, Stenern, ZehntablösungS-Annuitäten, Grundzinsen oder sonst einer unbedeutenden Schuld ihr Gut, daS einzige Nahrungsmittel der Familie, verWgrrt werden soll und dies zu einer Zeit, wo daS Gud keinen Werth hat.
Sollte eS nicht ein Mittel geben, dem zu helfen, dem noch geholfen werden kann? Wenn eS überhaupt heilige Pflicht ist, sich der Noihleidenden in ihrer Bedrängniß anzunehmen, so ist eS gewiß eine gleich heilige Pflicht, der Verarmung vorzubeu- gen und Familien vom Untergänge zu retten.
Zeit gewonnen, sagt ein altes Sprichwort, viel gewonnen, und ich möchte, dies auf Weingutsbesitzer anwendend, sagen: Zeit gewonnen, Alles gewonnen. Ich könnte mehr als ein Beispiel aufzählen, daß verschuldete, ja überschuldete Weingutsbesitzer durch Vermittelung einsichtsvoller Beamten bei den Creditoren Ausstand bewirkt und von denselben noch im Laufe deS JâtzreS eine solche Ernte gemacht würde, daß sie nicht nur ihre Rückstände berichtigen, sonderst auch ihre Hypotheken - Schuld abtrâgen konnten. Dagegen fehlt eS auch an Beispielen nicht, wo daS Zwangsverfahren, zur Unzeit angewendet, wohlstehende Weingutsbesitzer an den Bettelstab brachte.
Solche Erscheinungen schneiden dem Menschenfreund tief inS Herz, und ich hege das Vertrauen gär hohen Kammer, daß auch sie dieselben zu wüt« digen versteht und sich mit mir vereinigen wird in dem Anträge: die Staatsregierung zu ersuchen, eine Commission zu wählen zur Prüfung des Nothstandes im Rheingau und zur Berathung über die Mittel, wie den bedrängten MeingutSbesitzern zu helfen sei.
$ Wiesbaden, 24. März. Nach dem höchsten OrtS genehmigten Plane soll die Lvangelische Kirche auf dem neuen Marktplatz erbaut werden und soll ihre Facade 35 bis 40' vor die Linie deS Lauter« bach'schen Hauses zu stehen kommen. Die Beifuhr der Baumaterialien wird bereits öffentlich vergeben und wird hoffentlich mit der Grundarbeit unter Berücksichtigung der theuern Lebensmittel im Interesse der hiesigen Handwerker, bald begonnen werden.
0 Höchst, 22 März. In mehreren Theilen unseres HerzogthumS scheint sich die Noth wirklich zu bedenklicher Höhe zu steigern. So wird mir auS dem sonst wohlhabendern Theil deS AmtS Usingen geschrieben: „den armen Leuten hier geht eS jetzt sehr schlecht; der größte Theil geringer Bauersleute hat ihr eigenes Brod nicht mehr und keinen Verdienst und keinen Credit. DaS Achtel Kartoffeln zu 240 Pfund ist jetzt schon zu 6 fl. 30 kr. verkauft worden. Was wird es werden, wenn eS so fort geht" l
Wie mag eS erst in den ärmeren Theilen die- feS Amtes aussehen? Woher sollen die Leute ihre nöthigen Setzkartoffeln, ihre Saalfrucht nehmen?— Möge doch recht bald Hilfe und Unterstützung erscheinen und nicht — nach altem Sprichwort — „der Pferch gestickt werden, wann eS nicht mehr nöthig ist.
Frankfurt, 25. März. Der abwesende königl. preußuche BundeStagsgesandte, Herr v. BiSmark- Schönhausen wird nicht mehr durch den kön. baieri- scheu Gesandten, Herrn v. Schrenk, sondern durch den k. k. österreichischen BuUdespräsidialgesandten, Grafen v. Thun, vertreten.
Heidelberg, 22. März. (Fr. I.) Heinrich v. Gag ern hat hier bereits eine Wohnung gemiethet und wird nächstens mit seiner Familie bei uns eintreffen.
Otuttgart, 23. März. Wie eS heißt, dürfte demnächst eine Aufnahme der noch im Lande vorräthigen Früchte angeordnet werden, da man nicht mit Unrecht vermuthet, daß no ch. hi n- l â ngl i ch e Bor räthe vo rhande n s.iM, U m jede B e s o r g n i ß z u verbannen.
Mdolstadt, 18. März. Der RegierungSrach Hönntgrr, bekannt durch seine demokratische Rich' tung hi- und außer dem Frankfurter Parlament, ist vom MnisseMm Berirab seines Dienstes nunmehr definitiv und zwar ohne Pension entlassen worden. Diese Entlassung ist alS DiScipkinarmaßccgel^anzu-. Hetzen in Folge deS gegW.HönnigsPergangenetr, atzf ein Jahr Gefängniß lautenden Erkenntnisses.
Braunschweig, 23. März. Gestern Abends ist der Finanzdirccwr von AmSberg, diesseitiger Bevollmächtigter bei den Zollconserenzen in Wien, wieder angelängt. ‘
Der Hannoverschen Zeitung wird geschrieben: 3um Ergötzen Ihrer Leser mag dienen, waS in unseren offèdeüen Kirchennachrichten zu lesen steht, daß ein hiesiger souveräner Schneider seinem Sohne in der Taufe die Namen: Kossuth Kinkel Waldeck Fritze hat geben lassen.
Hannover, 23. März. Die „H. Z." theilt heute das ProlocoU der ersten Sitzung des Fl o tte n co n gresse S am 20. März mit. In der Eröffnungsrede bemerkte der f. hannoversche Ministerpräsident Frhr. v. Schele u. A.: Eine Betheiligung Oesterreichs und Preußens am Nord- sccflottenvereine erscheine nach der Ansicht Hannovers durch das den bisherigen Bundesverhandlungen zur Voraussetzung und Grundlage dienende Con- tingentSverhältniß der Nordseeflotte zum Bunde ausgeschlossen. Eine Einladung Holstein-LauenburgS und Luremburg-LimburgS.habe, Angesichts der bisherigen Erklärungen dieser Regierungen am Bunde, von vornherein als ein erfolgloser Schritt betrachtet werden müssen. AlS Minimalgrundlage eines kräftigen Organismus stelle sich ein Flottenbestand von 2 Segelsregatten, 2 Segelcorvelten und 3 Dampfschiffen, nebst einer Anzahl von Kanonenböten, und zur nachhaltigen Unterhaltung eines solchen Bestandes, einschließlich der Kosten der ersten Gründung und der Erbauung eines KriegShafenö, ein jährlicher Aufwand von etwa einer Million Thaler als Bedürfniß heraus. Für das Maß der wahrscheinlich erforderlichen Geldleistungen der einzelnen Staaten gebe die folgende Berechnung einen Anhaltöpunct. Nach Abzug der Bevölkerung der nicht erngeiadcnen Staaten bleibe eine matricnlarmäßige Bevölkerung der bnitf&en Länder von 12,120,143 Seelen übrig. Der Satz von 2 Sgr. auf den Kopf dieser Bevölkerung ergebe eine Summe von ungefähr 1,792,869 Einwohnern eine PräcipuaUeistung von abermals 2 Sgr. auf den Kopf, mit jährlich insgesammt 119,524 Thir. 18 Sgr. gewährt, so stelle sich ein Gesammterlrag von jährlich 927,534 Thlr. 4 Sgr. heraus und mit einer solchen dem AnschlagSbetrage nahe kommenden Summe werde das Unternehmen immerhin gewagt werden können. Es entstehe daher dir Frage, ob eine Aussicht vorhanden sei, daß entsprechende Beiträge werden geleistet und außerdem dir Lücken werden ergänzt werden, auf welche man gefaßt sein müsse, da einige Staaten auf die Aufforderung zum Beitritte sich unentschieden, andere überall nicht haben vernehmen lassen. Hierüber werde man sich die bestimmten Erklärungen der Herren Bevollmächtigten in der nächsten Sitzung erbitten müssen. Als Basis der zu treffenden Vereinbarung betrachte aber Hannover den Grundsätze daß die Flotte nur im Bunde öcon lingentS- verhâltnisse zu erhalten sei. Zu einer anderen als zu einer Einrichtung im Bundesverbände werde Hannover die Hand nie zu bieten vermögen. Denn eine von einer Mehrzahl einzelner Bundesstaaten , unabhängig von der Einwirkung und der Verfügung deS Bundes, gegründete Kriegsmacht müsse sich immer zu einem die BundeSge- memfa m fei t lösenden Elemente gestalten. Den Erklärungen der Regierungsbevollmächtigten wurde für die nächste Sitzung entgegen* gesehen.
Coblenz, 23. März. Im benachbarten Bad- EmS trifft man, wie die „O.-P.-A.-Z." meldet, ge- genwärtig schon große Anstalten für die Aufnahme der Kaiserin von Rußland, welche Ende Mai'S dort erwartet wird; auch wird von wohlunterrichteter Seile hier versichert, daß auch der König von Preußen auf mehrere Wochen hierherkommen werde. (Unser Emier Gorrefponbent hat bis jetzt noch nichts darüber gemeldet. Wir ersuchen ahn um Mittheilungen).
Aachen, 22. März. Heute fand hier die diesjährige regelmäßige Generalversammlung der Aciionäre der Aachener und Münchener Feuerversicherungsgesellschaft statt, welche bekanntlich öffentlich abgehalten wird. AuS dem ertheilten Rechenschaftsberichte über den Geschäftsgang der Gesellschaft am Schluffe deS Jahres 1851 ergibt sich, daß die Versicherungssumme dieser Gesellschaft auf 528 Millionen Thaler
angewachsen ist, daß die Jahrespramien nebst Zinsen die Höhe von mehr als einer Mill. Thaler erreicht haben, und daß die Gesellschaft in dem abgelaufe« nett Jahre dermaßen vom Glücke begünstigt gewesen iff, daß sie nicht nur die Reserven um mehr als 280,000 Thaler vermehrt hat (dieselben betragen jetzt fast zwei Millionen Thaler), sondern daß auch den Aclivnären die ansehnliche Dividende von 50 Thalern pro Aclie hat gewährt werden können. Die zur Verwendung für gemeinnütze Zwecke bestimmte Summe beträgt 150,000 Thlr. Bei der gegenwärtig vorhandenen großen Concnrrenz im Versicherungswesen konnten Resultate, wie solche hier vorliegen, i)on ^der Versammlung nur mit höchster Befriedigung entgegen genommen werden, um so mehr, als aus dem fialtgefundenen Vortrage entnommen werden konnte, daß dir Gesellschaft auch in dem gegenwärtigen Jahre stets in bedeutendem Fortschreiten begriffen ist.
* Berlin, 22. Mèzr- Jn der vorgestrigen Sitzung der zweiten Kammer warf Herr BiSmark v. Schönhausen dem Abg Harkort vor: er mache jetzt Opposition, während er doch früher vom Staate Unterstützung für seine Fabriksunternehmung erhalten habe. Harkort nannte dieß eine Unwahrheit. Als solche hat sich Hrn. Bismarks Behauptung auch herauSgestellt. DaS Factum ist richtig, der Unter, stützte ist aber nicht der Abg. Friedr. Harkort, sondern ein anderer, in Westfalen ansässiger Fabrikbesitzer Harkort. Der Abg. Harkort erwartet nun Zurücknahme seiner unwahren Beschuldigung, oder wird seine Rechtfertigung auf anderem Wege suchen müssen.
Die Fortsetzung der Verhandlungen über daS Militärbudget führte abermals zu einem sehr unerfreulichen Ausbruche persönlicher Gereiztheit. Es wurde durch v. Vincke eine Summe von 100,000 Thalern zum Ausbau des Hohenzollern auf dem Militäretat beanstandet, weil eS sich doch im Grunde hier nur um ein königliches Schloß in Burgform handle, und nicht von einer ernstgemeinten militärischen Position, wie schon daraus hervorgehr, daß „von einer GeschützaufsteUung gar keine Rede sei"; die Summe sei deßhalb auf einem anderen Etat und unter einem anderen Titel zu beantragen. Bei Erwähnung der nicht beabsichtigten „Geschützaufstellung" erlaubte sich der Redner die Bemerkung, eS sei ihm diese Nichtausstellung, „beiläufig gesagt, wegen der Städte Hechingen und Sigmaringen sehr lieb, da der BundeStagögesandte unS neulich gesagt hat, daß „„im betreffenden Augenblicke die Städte vernichtet werden müßten"". Daß aber gerade jetzt der militärische Zweck allein Ausgaben rechtfertigen könnte,' daS habeich aus den neulichen Worten desselben Redners abnehmen müssen, der uns trotz seiner diplomatischen Stellung versichert hat, wir würden in sechs Monaten einen europäischen Krieg haben". Bismark-Schönhausen bestritt dann, daß er die für einen Diplomaten bedenkliche Aeußerung hinsichtlich des Krieges gethan; er habe nicht den Krieg als „nicht unwahrscheinlich" hingesteUl; er habe nur gesagt, er sei „nicht unmöglich". Damit habe er nichts mehr gesagt, als daß wir in sechs Monaten Krieg oder keinen Krieg haben würden. Er äußerte sich hierbei in gereiztem Tone über sein Unglück, von dem Abgeordneten für Aachen so häufig mißverstanden zu werden, v. Vincke con- statirte, daß der BundeStagSgesandte die Worte über den bevorstehenden AuSbruch eines Krieges so gesagt habe, wie er sie angeführt: nicht allein er, sondern die ganze linke Seite hätte die Worte so gehört, wie er sie citirt habe. Er wunderte sich dann über den gereizten Ton, den der Vorredner angeschlagen, und glaubte, daß dies in der Anerkennung seinen Grund habe, welche er den diplomatischen Talenten desselben neulich habe angedei- hen lassen. Er wolle den BundestagSgesaiidten darüber beruhigen, er wisse von seinen Erfolgen weiter nichts, als den berühmten Besuch mit der Cigarre. Daraus v. BiSmark: „Wenn er gereizt sei, so spreche er in einem Tone; vielleicht werde der Abg. v. Vincke, der nicht nur von biplomat« scher DiScretion, sondern überhaupt von DiScretion nichts zu wissen scheine, Gelegenheit haben, diesen Ton kennen zu lernen" — und v. Vincke ist darauf gefaßt, diesen Ton zu vernehmen. Der Präsident hatte wohl sehr recht, die Auswechselung solcher „persönlichen Bemerkungen" um der Würde der Kammer willen ernstlich zu widerrathen.
Berlin, 23. März. Morgen steht auf der Tagesordnung der zweiten Kammer der bereits von der ersten Kammer angenommene Antrag auf Streichung der Artikel 40 und 41 der VerfassungSur- kunde, betreffend die Bestimmung über Lehen und Fideicommiffe. Der Abg. Geppert hat folgenden Zufatzantrag gestellt. Statt des von der ersten Kammer angenommenen Antrags folgendes Gesetz zu erlassen: „Art. 1. Die Art. 40 und 41 der Ver« fassungSurkunde vom 31. Januar 1850 werden aufgehoben. An ihre Stelle treten folgende Bestimmungen. Art. 1. Die. Errichtung von Lehen ist untersagt. Der in Bezug auf die vorhandenen Lehen bestehende Lehensverband soll durch gesetzliche Anordnung aufgelöst werden. Art. 3. Die Bestim-