Nassauische Allgemeine Zeitung.
Jls 74.
Samstag den 27. März
1882.
Neues Abonnement.
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Die „Nassauische Allgemeine Zeitung" mit dem belletristischen Beiblatt „Der Wanderer" erscheint, Sonntags ausgenommen, täglich und beträgt der Pränumerationspreis für Wiesbaden und, nach dem neuen Po st regulativ nunmehr auch für den ganzen Umfang des Thurn- und Tarisscheu Verwaltungsgebietes mit Inbegriff des Poffaufschlages 2 fL, für die übrigen Länder des deutsch-österreichischen Postvereins, wie für das Ausland 2 fL 24t ft*
Durch den „amtlichen Theil" dieser Zeitung gelangen Kundmachungen der Regierung am frühesten zur Kenntniß des Publikums. Die Assisen und Landtagsverhandlungen werden mit möglichster Schnelligkeit und Ausführlichkeit mitgetheilt. Ueber die Vorfälle und Zustände im Lande sowie von außenher berichten zahlreiche und zuverlässige Correspondenten, während der für Wiesbaden äußerst günstige Postverkehr es ermöglicht, die Nachrichten auS Norddeutschland, Belgien, England, Frankreich, Italien ic. früher, andere gleichzeitig mit den in der Umgegend erscheinenden Blättern zu bringen.
Die „Nassauische Allgemeine Zeitung" erfreut sich deßhalb einer bedeutenden, stets zunehmenden Verbreitung und eignet sich dadurch besonders zur Veröffentlichung von Anzeigen aller Art. Inserate werden die dreispaltige Petitzeile oder deren Raum mit 3 rr. berechnet.
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U c berstcht.
Amtlicher Tbeil.
Dienftnachricht.
Nichtamtlicher Theil.
Zur Organisation des ideellen Standes.
Deutschland. Wiesbaden (Landtagsverhandlungen. Der Neubau der evangelischen Kirche). — Höchst (Der Nothstand). — Frankfurt (v. Bismark). — Heidelberg (Heinrich v. Gagern). — Stuttgart (Aufnahme der Fruchtvorrâthe). — Rudolstadt (Hönniger). — Braunschweig (v. Amsberg von Wien zurückgekehrt. Ein verrückter Schneider). — Hannover (Der Flottencongrcß).
— Koblenz (Die Kaiserin von Rußland in EmS erwartet). — Aachen (Die FcuerverstcherungSgesellschaft). — Berlin (Aus der zweiten Kammer, v. Thiele. Berm.).
— Bremen (Der Beschluß der Bürgerschaft). — Wien (Die „Marianne". Eckert).
Frankreich. Paris (Cavaignac. Abdel-Kader. Razzia. Vermischtes).
^ropbritaunien. London äst Opposition. Die Vermehrung ter Armee).
Italien. Turin (Der Kriegsminister. Die Zustande auf Sardinien).
Neueste Nachrichten.
Amtlicher Theil.
Der provisorische Lehrvicar Lang zu Hilgenroth ist definitiv zum Lehrvicar daselbst ernannt worden.
Nichtamtlicher Theil.
Zur Organisation des ideellen Standes.
§ Vom Taunus, Ende Mârz. Die beiden Stände der Ulprokucuon und der Industrie sind bereits in diesen Blättern betrachtet worden.
Wir werfen auch noch einen Blick auf den dritten, den ideellen Stand, obgleich derselbe von neuern Schriftstellern nicht als Stand anerkannt, oder etwa nur ein „falscher Stand" genannt wird. Wird halten unS indessen an die Praxis d-r deutschen Geschichte, um von früheren welthistorischen Erscheinungen abzusehen und finden, daß unser Volk früher einen geistlichen und gelehrten Stand anerkannt hat, welcher auch daS staatliche Reprä- senkalionsrechl besaß, so daß eS nicht nöthig war, Bischöfe zu dem Stande der Gewerbtreibenden zu rechnen.
In ein anderes Erirem fiel ein großer deutscher Philosoph, welcher den ideellen Stand den „allgemeinen" nennt, und ibn als denjenigen be- trachtet, „der sich dem Dienst der Regierung widmet". Er rechnet ihn daher nicht gleich den beiden anderen zu den Privalstânben, sondern macht ihn zum regierenden und idenitficirl ihn mit den StaatSdienern, was, wie einer der gründlichsten Denker über die ständische Organisation der bürgerlichen Gesellschaft bemerkt, mit seiner Ansicht vom Staat überhaupt alS dem „Wissenden" zvsammen- hängt, aber am Ende an eitlen Orten und in vielen Köpfen, im Nassauischen nicht zum Wenigsten,
zu der Consequenz geführt hat, daß jedweder, der sich die nöthige wissenschaftliche Bildung erworben und dazu befähigt ist, StaatSdiener zu werben, auch dazu berechtigt sei, Regierungsgeschäfte zu treiben, sowie jeder, der ein Handwerk erlernt oder sich Grundbesitz erworben hat, berechtigt ist, dieses sein Vermögen privatrechtlich in Thätigkeit zu setzen.
In vielen Köpfen gestaltet sich diese Ansicht so, daß jeder Litterat vom Staate Unterhalt gegen Arbeit, d. h. eine besoldete Anstellung zu fordern berechtigt fei. Eine daS Bedürfniß überschreitende Anzahl von StaatSdienern ist aber von Seiten deS SlaateS angesehen eine Vergrößerung deS unproduktiven Aufwandes und schon deßhalb auâ staatâ- ökonomischen Gründen unzulässig. In neuerer Zeit ist man auch in der naffa-rischen Bevölkerung ziemlich allgemein von vieler früher weit verbreiteten Ansicht von der Berechtigung zum Staatsdienste abgekommen. In vielen kleinen Staaten herrscht indessen doch noch die Meinung, daß nur Studierte und zwar Juristen allein, zur Negierung befähigt seien. Man würde eS alS eine arge Ketzerei an- fehen, wenn man nach dem Beispiel größerer Reiche z. B. praktische Kaufleute zur Leitung der commer- cielLn und finanziellen Angelegenheiten berufen wollte. Daß in dieser Hinsicht die „Techniker" noch nicht in ihr volles Recht eingesetzt sind, hat in staatsökonomischer Hinsicht schon zu manchen Mißständen geführt.
Zu falschen Consequenzen führt auch der Begriff eines anderen Philosophen von dem Stande der „Bildung in ihrer Tiefe und Allgemeinbeil", der sofort als Beamtenstand anstatt den privaten Sonderinteressen durch allgemeine Ueberwachung zu dienen, diese vielmehr auch im Einzelnsten überwachen soll, welche Ansicht zu einem bekannten viel- berufenen Gebrechen unserer Zeit geführt hat.
Daß der Stand der Intelligenzen, auch dann, wenn dieselben durch Cramine und andere Tüchlig- keilâproben sich alS befähigt zu Staaiöämlern erwiesen haben, darum noch nicht der Stand der praktischen StaatSdiener ist, ergibt sich, abgesehen von der PrariS aller Orten, schon daraus, daß die Intelligenz nur eine subj.ciive und formale, alS solche der praktischen Wirksamkeit noch entbehrende ist. Auch hat diese Ansicht, baß der Gelehrte unmittelbar alS solcher StaatSdiener fei , indem die Wissenschaft alS Staatsgewalt anzusthen, zu der ter Wissenschaft nicht unter allen Verhâlinisscn förderlichen Anschauung geführt, die Gelehrsamkeit und Wissenschaft nicht mehr alS frei, sondern un< mittelbar alS im Dienste deS SlaateS und der Kirche stehend zu betrachten.
In allen gesunden StaatSwesen ist die intellektuelle Production selbständige Arbeit, wie jede andere. In neuerer Zeit haben manche social politische Worlführer den ideellen Stand von den übrigen alS unproduktiv abtrennen wollen; aber Guizot sagt mit Recht: „DeScarleö, der in Frankreich Aufklärung verbreitet, Colbert, der die Wohlsah t deS Landes begründete, verrichteten eine höhere Arbeit alS die, welche DeScnrte'S Werke druckten oder in den von Colbert beschützten Manufacturen lebten". Den Wissenschaften kommt naturgemäß auch ein Sonderleben und freie Bewegung innerhalb ihres eigenen KreiseS zu, wie eS bisher auch in Deutschland in den Universitäten anerkannt worden ist. Die Wissenschaften sind relative Selbstzwecke.
Die Staatsgewalt hat nur praktische, dem Begriff und Wesen der Sonverinteressen selbst unangemessene Übergriffe in andere Gebiete zu verhin
dern, so daß die Staatâreglerung sich nur harmoni" sirenv verhält. DaS Wesen deS ideellen StaateS steht mit demjenigen der übrigen in inniger Verbindung. Derselbe wird zunächst für feine Mitglieder ebenfalls zu einem Erwerbmittel. Die Intelligenz wirkt zurück auf die materielle Production, z. B. auf die rationelle Landwirthichast , auf Gewerbe, Industrie, Handel, die ohne Wissenschaft gar nicht zur höheren Blüte gelangen können. Ferner ruft die Bildung deS Geistes den Geschmack an LuruS- artikeln hervor und steigert ihn bis zum Bedürfniß, während rohe Nationen der GewerbS-, Fabrik- und HanvelSinbnstrie keinen Absatz gewähren. Die freie Kunst und Wissenschaft reicht allerdings mit ihrem Endzwecke über diese Schranken deS bürgerlichen GesellschaftSinieressèS weil hinaus; aber auch innerhalb dieses KreiseS kommt sie als Mittel der Le- benswohlsahrl so gut wie die beiden andern Stände in Betracht. (Schluß folgt )
Deutschland.
* Wiesbaden, 24. März. Der in der gestrigen Nummer D. Bl. erwähnte, in der Sitzung der I. Kammer am 23. März vorgelegte Antrag des Ab, geordneten Herrn Domkapitular Schütz lautet folgendermaßen:
Mit großer Beruhigung hat man im Lande d'e Nachricht vernommen, daß die StaatSregierung einen Commifs.iriuS auf den Westerwald entsendet habe, um an Ort und Stelle Kenntniß einziehen zu lassen von dem Sianve Ver dort herrschenden Noth. So ist eS recht; wo man mit eigenem Auge sieht und mit eigenen Ohren hört, da fällt die Täuschung weg. Die lanveSväierliche Fürsorge, welche Sr. Hoheit der Herzog für die Bedrängten seiner Unter, thauen bethätigt, hat in der hohen Kammer allgemeine dankbare Aueikennung gefunden. Und wo hat man nicht mit Rührung die,freundliche Ansprache gelesen, welche unsere verehrte Lanbeömutter an Menschenfreunde gerichtet hat?
Der Noihschret und Hilferuf läßt sich allenthalben hören. Auch im Rheingau, dessen Außenseite sehr glänzend in die Augen fällt, herrscht viel Mangel und Elend. Erwarten Sie nicht, meine Herren, daß ich Unterstützung für Arme verlange; der den Rheingauern angestammte WohllhätigkeitS« sinn schläft nicht, wenn die Noch Umgang hält. Und mit steigender Noch steigt auch daS Verlangen, ihr abzuhelfen. So hat sich denn, um nur Eines zu sagen, in Einer der Städte deS RheingaueS vor Wochen ein Verein zur Gründung einer Suppen- AiHalt gebildet, und nach wenigen Tagen standen dem Vereine über 300 fl. zur Verfügung.
Es ist besannt , daß der Wein daS Haupipro- duct des Rbeingan's ist, aber bekannt ist eS auch, wie feit 1646 Mißjahr auf Mißjahr gefolgt ist, und — wie kaum Des Wohlstehende sich noch erhalten kann. Wie eâ bei so bewandten Umständen um Den Mittelstand, den eigentlichen Kern der bürgerlichen Gesellstast, steht, läßt sich, ohne daß ich eS erst zu sagen brauche, schon denken. Dazu kommt nun noch der U.belstand, daß die Behörden eS seit dem Jahre 1848 mit Beitreibung der Steuern, Zehnt Slnnuuâten , Grundzinsen jc. so strenge nicht nahmen. Diese Rückstände werden nun beigetrieben und die Schelle, Die unS alltäglich Zwangsversteigerungen — in Folge Dieser Beitreibung — ankündigt , jagt unS nur zu oft; eben wird wieder einer braven, wohlhabenden Familie zu Grabe geläutet.