Nassauische Allgemeine Zeitung.
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Dienstag den 2S März
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Die „Nassauische Allgemeine Zeitung" mit dem belletristischen Beiblatt „Der Wanderer" erscheint, Sonntags ausgenommen, täglich und beträgt der Pränumerationspreis für Wiesbaden und, nach dem neuen Po st regulativ nunmehr auch für den ganzen Umfang des Thurn« und Tarisschen Verwaltungsgebietes mit Inbegriff des Postaufschlages 2 fL, für die übrigen Länder des deutsch-österreichischen Postvereins, wie für das Ausland 2 24t Ek.
Durch den „amtlichen Theil" dieser Zeitung gelangen Kundmachungen der Regierung am frühesten zur Kenntniß des Publicums. Die Assisen und Landtagsverhandlungen werden mit möglichster Schnelligkeit und Ausführlichkeit mitgetheilt. Ueber die Vorfälle und Zustände im Lande sowie von außenher berichten zahlreiche und zuverlässige Correspondenten, während der für Wiesbaden äußerst günstige Postverkehr es ermöglicht, die Nachrichten aus Norddeutschland, Belgien, England, Frankreich, Italien rc. früher, andere gleichzeitig mit den in der Umgegend erscheinenden Blättern zu bringen.
Die „Nassauische Allgemeine Zeitung" erfreut sich deßhalb einer bedeutenden, stets zunehmenden Verbreitung und eignet sich dadurch besonders zur Veröffentlichung von Anzeigen aller Art. Inserate werden die dreispaltige Petitzeile oder deren Raum mit 3 rr. berechnet.
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Uebersicht.
Ampticher Theil.
Gesetz, die Erhebung von zwei Simpeln directer Steuern betreffend.
Verordnungen, die Vornahme von Ersatzwahlen betreffend.
Nicht am tli ch er Th e i l.
Deutschland. Wiesbaden (Die Adresse erster Kammer Antworten Sr. Hoh. des Herzogs). — Limburg (Erzherzog Marimilian. Zeichneuunterricht), — Vom Main (Entgegnung). — Frankfurt (Berichtigung). — Hanau (Das Leihhaus). — Kassel (Verhältnisse der Suben- Gymnasien. Freisprechende Urtheile). — Stuttgart (Schiller's Sohn). — Jena (Uebertritt zum Katholicismus).
— Berlin (Die lutherischen Gemeinden in Beiden. Ernst Raupach f. Die preuß. Presse, v. Linden). — Bremen (Dulon. Die BundeSbeschlüffe). — Wien (Neue Broschüre. Die „Marianne". Die Großfürsten).
Frankreich. Paris (Vereinigung des Louvre mit den Tuilericn. Verminderung der Armee. Bocher. Verm.).
Großbritannien. London (Lord Ellington. Lord Naas. Rosas. Koffuth. Auflösung des Unterhauses).
Amtlicher Theil.
Gesetz.
(Die Erhebung von zwei Simpeln directer Steuern betr.)
Wir Adolph, von Gottes Gnaden Herzog zu Nassa u rc. rc. haben zur Bestreitung des StaatSaufwandeS des laufenden JahreS mit Zustimmung Unserer Ständeversammlung die Erhebung von zwei Simpeln directer Steuern einstweilen eintreten zu lasten beschlossen, und verordnen demnach wie folgt:
§ 1. Ein Simplum Grund«, Gebäude- und Gewerbsteuer soll am 30. März 1852 und ein wei« tereS Simplum am 15. Mai 1852 erhoben werden.
§. 2. Die Recepturbeamten haben die Erhe, bung nach der von Unserem SlaatSministerium, Abtheilung der Finanzen, ergehenden Instruction den bestehenden Vorschriften gemäß zu besorgen.
§. 3. Gegenwärtiger Beschluß soll durch daS Verordnungsblatt öffentlich bekannt gemacht werden.
So gegeben Wiesbaden den 20. März 1852.
0* 8.) Adolph.
Wittgenstein. Ler. Faber. Hadeln.
(Die Wahl zweier Abgeordneten zur ersten Kammer der Ständeversammlung betr.)
Höchster Entschließung zufolge sind an die Stelle der gewählten Abgeordneten!Wilhelm Seyberth zu Esch und Professor Fresenius zu Wiesbaden, welche die auf sie gefallene Wahl abge'ehnt haben, zwei andere Abgeordnete zur ersten Kammer, und zwar Ein Abgeordneter von den höchstbesteuerten Grundbesitzern im fünften Wahlkreis und Ein Abgeordneter von den höchstbesteuerten Gewerbtreiben- den zu wählen:
Die Wahlversammlungen zu diesem Zwecke sollen 1) für die in der Wählerliste I, Beilage zu Nro. 3 des Verordnungsblatts vom Jahr 1852 pos. V. Seite 28, 29 verzeichneten höchstbesteuerten Grundbesitzer deö fünft e n Wa hlkr eiseS (Aemter Idstein, Königstein, Usingen und Reichelsheim) Samstag den 3. April d. I. zuKönigstein, unter dem Vorsitze des Herzoglichen KreiSamtmannS zu Höchst als WahlcommissariuS, 2) für die in der
Wählerliste n., Beilage zu Nr. 3 des Verordnungsblatts vom Jahr 1852 Seite 31 — 34 verzeichneten Höchstbesteuerten Gewerbetreibenden Mon- rag den 5. April v. I. zu Limburg, unter dem Vorsitze des Herzoglichen KreiSamtmannS daselbst als WahlcommissariuS, stattfinden.
Der über daS Resultat der Wahl von den Wahlcommissarien zu erstattende Bericht ist nebst den Wahlacten spätestens binnen vierundzwanzig Stunden nach Beendigung der Wahl anher einzusenden.
Wiesbaden, den 20. März 1852.
Herzog!. Nassauisches SlaatSministerium.
W i t t g e n st e i n.
vdt. Grimm.
(Die Wahl der Abgeordneten zur zweiten Kammer der Stânde- versammlung im zweiten, sechszehnten, achtzehnten und ein» undzwauzigsten Wahlkreis betr.)
Höchster Entschließung zufolge sind an die Stelle der gewählten Abgeordneten: Procurator Schenk zu Dillenburg, Freiherr von Schütz zu Camberg, Heinrich HeimeS zu Hattenheim und Heinrich Giebermann zu Massenheim, welche die auf sie gefallene Wahl abgelehnt haben, vier andere Abgeordnete zur zweiten Kammer in dem II, XVI., XVIII. und XXI Wahlkreis und zwar in jedem dieser Kreise Ein Abgeordneter, zu wählen.
Diese Wahlen sind nach §. 34. deS Wahlgesetzes durch die am 9. Februar d. J. gewählten Wahlmänner der betreffend. Wahlkreise vorzunehmen und sollen Mittwoch den 31. März d. I.,
im zweiten Wahlkreis (Amt Herborn) zu Herborn, unter dem Vorsitze deö Herzog!. KreiSamtmannS daselbst,
im sechzehnten Wahlkreis (AmtIdstein) zu Idstein, unter dem Vorsitze deö Herzoglichen KreiSamtmannS daselbst,
im achtzehnten Wahlkreis (Amt RüdeS- heim und St. Goarshausen) zu Rüdeöheim, unter dem Vorsitze deS Herzogl. KreiSamtmannS daselbst,
im ein und zwanzigsten Wahlkreis (Amt Hochheim) zu Hochheim, unter dem Vorsitze deö Bürgermeisters daselbst, stattfinden, Die Wahlcommiffarien werden unter Verweisung auf §. 32. deö Wahlgesetzes aufgefordert, den über daS Resultat der Wahl zu erstattenden Bericht nebst den Wahlacten spätestens binnen vierundzwanzig Stunden nach Beendigung der Wahl anher einzusenden.
Wiesbaden, 20. März 1852.
Herzogl. Nassauisches StaalSministerium.
Wittgenstein.
vdt. Grimm.
(No. 11 deS VerordnungSbl. vom 20. März 1852.)
Nichtamtlicher Theil.
Deutschland.
* Wiesbaden, 20. März. Die von der ersten Kammer zur Beantwortung der Thronrede an Se. Hoheit den Herzog beschlossene und übergebene Adresse lautet:
Durchlauchtigster Herzog!
Gnädigster Herzog und Herr!
Folgend dem Rufe Eurer Hoheit haben sich die Mitglieder der ersten Kammer versammelt, um in Gemeinschaft mit der Staatöregierung daS Wohl deS Landes zu berathen.
Unter den Einrichtungen, welche die jüngste so bewegte und leider in mancher Beziehung unhell, volle Zeit zu Tag gebracht, find allerdings auch solche, (die sich nicht bewährt haben und wird eS die Aufgabe der Staatöregierung und der Stände sein, das Gute da, wo eö sich findet, zu erhalten und weiter zu fördern, daö Mangelhafte zu verbessern und das Schlechte zu beseitigen. Wir zweifeln nicht daran, daß dieses Werk sicher gelingen wird, wenn die Regierung und Stände den Quellen nachgehen werden, welche jene Bewegung hervorgerufen und ihr eine so verderbliche Einwirkung auf alle Gebiete deö Lebens ermöglicht haben.
Den bundeSmäßigen Verpflichtungen kann sich daS Herzogthum nicht entziehen.
Die Kammer wird deßhalb nicht anstehen, den Abänderungen der mit der Bundesgesetzgebung im Widerspruch stehenden Landeögeietze nach Vorlage und Prüfung derselben ihre verfassungsmäßige Zustimmung zu ertheilen und hofft dadurch das Ihrige zur Befestigung unserer Zustände beizutragen. In der Stellung, die unS geworden, werden wir eS unS wichlige Angelegenheit sein lassen, die StaalS- regierung in Allem ernst und kräftig zu unterstützen, was immer im wohlverstandenen Interesse deö Landes ist und dessen wahre Wohlfahrt dauernd begründen kann.
Mit Beruhigung haben wir vernommen, daß ungeachtet der großen und nöthigen Ausgaben eine Steuererhöhung nicht geboten ist.
Der Prüfung und Festsetzung deS Staatâ-Eri« genz-Etatö werden wir uns mit Eifer und Gewissenhaftigkeit unterziehen.
Die landeöväterliche Fürsorge, welche Eure Hoheit den Noihleidenden deS Landes zugewendet, erkennen wir sehr dankbar an und werden wir den für diesen wohlthätigen Zweck bereits gemachten und noch in Aussicht gestellten Verwendungen um so bereitwilliger unsere Zustimmung geben, als dadurch neben der Milderung der Noth Hartbedräng- ter, dem Lande zugleich bleibende Vortheile gesichert werden sollen.
Der Vorlage der bereits publieirten und anderer bringender neuer Gesetze, sowie der Abänderung bestehender sehen wir entgegen und theilen die Ansicht, daß da, wo eS ohne Nachtheil geschehen kann, allerdings weitere Erfahrungen abzuwarten seien, um solche demnächst bei der Revision der neuesten Gesetze benutzen zu können.
Wir bitten Gott, daß er Eure Hoheit, deren treuen und festen Händen die Geschicke unseres theuren Vaterlandes anvertraut sind, in feine gnädige Obhut nehmen, Sie noch lange in Mitte Ihres Volkes erhalten und deö Guten Viel stiften lassen möge und verharren in tiefschuldigstem Respecte Eurer Hoheit unterthänigst treue erste Kammer der Ständeversammlung.
Der Deputation der Abgeordneten der ersten Kammer, welche diese Adresse überreichte, wurde von Sr. Hoheit dem Herzog folgende Antwort zu Theil:
„Empfangen Sie meinen wärmsten Dank für die loyale Adresse, welche Sie an mich richten und welche mir die Ueberzeugung gibt, daß ich von Ihnen verstanden werde in meinem regen Streben, die Wohlfahrt deö Landes, das Glück meiner Unterthanen dauernd zu begründen. Ich zähle dabei mit freudiger Zuversicht auf Ihre Unterstützung".
Auf die Adresse' zweiter Kammer, deren Wortlaut wir im letzten Blatt mitgetheilt, hat Sr. Hoheit der Herzog der mit Ueberreichung derselben beauftragten Deputation nachstehendes geantwortet;