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NMuischc AllMcine Zeitung.

JVi 69 Sonntag den 2L März 1852»

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; Neues Abonnement.

Auf das mit dem 1. April 1852 beginnende neue Quartal laden wir hiermit zu geneigten Abonnements ein.

DieNassauische Allgemeine Zeitung" mit dem belletristischen BeiblattDer Wanderer" erscheint, Sonntags ausgenommen, täglich und beträgt der Pränumerationspreis für Wiesbaden und, nach dem neuen Postregulativ nunmehr auch für den ganzen Umfang des Thurn- und Tarisscheu Verwaltungsgebietes mit Inbegriff des Postaufschlages 2 fL, für die übrigen Länder des deutsch-österreichischen Postvereins, wie für das Ausland 2 fL Ek

Durch denamtlichen Theil" dieser Zeitung gelangen Kundmachungen der Regierung am frühesten zur Kenntniß des Publicums. Die Assisen und Landtagsverhandlungen werden mit möglichster Schnelligkeit und Ausführlichkeit mitgetheilt. Ueber die Vorfälle und Zustande im Lande sowie von außenher berichten zahlreiche und zuverlässige Correspondenten, während der für Wiesbaden äußerst günstige Postverkehr es ermöglicht, die Nachrichten aus Norddeutschland, Belgien, England, Frankreich, Italien rc. früher, andere gleichzeitig mit den in der Umgegend erscheinenden Blättern zu bringen.

DieNassauische Allgemeine Zeitung" erfreut sich deßhalb einer bedeutenden, stets zunehmenden Verbreitung und eignet sich dadurch besonders zur Veröffentlichung von Anzeigen aller Art. Inserate werden die dreispaltige Petitzeile oder deren Raum mit 3 fr. berechnet.

Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Schellend er g'schen Hof-Buchhandlung, auswärts bei den nächstgelegenen Postämtern zu machen

U e berstet.

Amtl ich er Theil.

Dienstnachrichten.

N ich t am t l i ch e r Theil.

Die letzten Ergebnisse der Wiener Zolleonferenz. Deutschland. Wi e sbad en (Landtagsverhandlungen. Die

Adresse zweiter Kammer an Se. Hoheit den Herzog). Vom Taunus (Selbstmord). Eltville (Galvanische Zuckungen des Turnvereins). Montabaur (Wvhl- thâtigkeitsstnn). Frankfurt (Die TaunuSeisenbah»). Karlsruhe (Der Landtag). Kassel (General Ger­land). Leipzig (Spitzkugelgewehre. Literat Kauffer).

Han nover (Der Flottencongreß. Die Instructionen für Hrn. Klenze). Berlin (Das Cabinet). AuS Hol­stein (Stand der SuccesstonSfrage). Wien (Postver­trag mit der niederländischen Regierung. Handelsvertrag mit Sardinien. Bauernschmidt). Triest (DieMa­rianne").

Frankreich. Paris (Das Budget. Die Fusion. Die öpCt. Rente. Vermischtes).

Spanien. Ma d rid (Marquis de Miraflores. Der Herzog von RianzareS. de la Concha von Cuba abbcrufen).

Groftbritannieu. London (AuS diu« Unterhaus. Earl Äatmesbury). ' * â»

Neueste Nachrichten.

Amtlicher Theil.

Seine Hoheit der Herzog haben den Fr. W. Freude n th a l zu NeuorleanS zum Consul für den nordamericanischen Staat Louisiana, mit dem Wohnsitz in NeuorleanS zu ernennen geruht.

Höchst dieselben haben den DecanatS-Ver- walter Pfarrer Spieß zu EmS zum Decan gnä­digst ernannt.

Nichtamtlicher Theil.

Die letzten Ergebnisse der Wiener Zolleonferenz.

(Schluß.)

AlS diese Subcommission in Erfüllung der ihr gewordenen schwierigen und selbstständigen Aufgabe nach den allgemein ausgesprochenen Grundsätzen Verzeichnisse der Gegenstände entwarf, welche wäh­rend der Dauer des Handels» und Zollvertrags A im Verkehr zwischen beiden Zollgebieten vom Ein« gangSzoll befreit oder zu ermäßigten Sätzen zuge­lassen werden sollen, zeigte sich, daß diese Zollbefrei­ungen und Zollermâßigungen sich in vielen Fällen gar nicht auSführen lassen, ohne die Tarife einan­der näher zu bringen. Denn in Fällen, wo in dem einen Zollgebiet ein erheblich niederer Zollsatz als in dem andern besteht, würde die nach dem letzter» bestimmte fremde Waare den Weg über jenes Ge­biet nehmen können, um dort nur den geringern Zoll zu bezahlen. Sollten ferner die gegenseitigen Zollermâßigungen für die Industrie beider Zollge­biete wirklichen Werth haben, so waren sie aus­giebiger anzuschlagen, als eS nach den bestehenden Tarifverschiedenheiten möglich wäre, namentlich waS die feinern Fabricat- betrifft, die der neue öster­reichische Tarif entsprechend ihrem höhern ArbeitS- werih auch höher verzollt. Auch mußten die beim licbergang auS dem einen Zollgebiet in daS andere im Zoll befreiten ober erleichterten Güter der Ur­

sprungszeugnisse enthoben bleiben, wenn anders der Verkehr auS jenen Begünstigungen wirklich Nutzen ziehen sollte; jenes ist aber, so lange bedeutende Verschiedenheiten zwischen den beiderseitigen Außen- zollen bestehen, nicht möglich ohne wechseitige Be­einträchtigung der Zolleinnahme und deS Handels.

Endlich kann bei sehr verschiedenen Zollsätzen ein gleicher Rabattbetrag derselben für den Zwischen- verkehr in dem einen Gebiet der Erzeugnisse deS andern Gebiets die freieste Concurrenz eröffnen, während er im andern vom hohen Zollsatz noch so viel übrig läßt, daß er den Absatz auS dem Nach­bargebiet vollständig ausschließt. So trat denn die Nothwendigkeit einer Durcharbeitung beider Ta­rife entschieden hervor. DaS Resultat dieser schwie­rigen Arbeit, wobei man, soweit eS immer möglich war, mit fast ängstlicher Sorgfalt den Inhalt der beiderseitigen TarisSpositionen zu belassen gesucht hat, wird von allen Sachverständigen alS ein höchst gelungenes betrachtet. Vor allem hielt man bei der Abänderung der Sätze streng den Zweck im Auge die gegenseitige Erleichterung der Waarenzu- fuhr in auöglebigem Maße möglich zu machen, und erwog nun, auf welcher Seite am Schufte» eine Minderung oder Erhöhung der Zollsätze nach außen dein Bedürfnisse der Industrie selbst entsprechen, oder wo vielleicht daS eine Zollgebiet dem andern bei den Außenzöllen durch Verstärkung oder Ermä­ßigung deS Zollschutzes eine Concession machen müsse, um eben jenen größeren Vortheil der Er­leichterung deS ZwischenverkehrS zu genießen. Dabei ließ sich auch schon für den Zeitpunkt der Einigung beider Zollgebiete zweckmäßig vorarbeiten wo in bei­den ein gemeinschasilicher Tarif zur Anwendung kommen soll. Wo jedoch in den vorgeschlagenen angenäherten Sätzen noch Differenzen bestehen, da sind sie vergleichsweise so gering, daß der Uebergang zu ganz gleichen Zöllen unschwer ausführbar ist. Ueber die Eingangszölle und deren Ermäßigung waren nahezu alle Vorschläge der Subcommission einstimmig. Daß sie ferner die Aufhebung aller AuSgangSzölle im Zwischenverkehr nicht vorschlug, hat seinen Grund einmal in der Unmöglichkeit sie nach außen aufjUgeben, sodann in dem Finanzver­luste, den daS eine Gebiet beim AuSgang der Waare über die Gränze deS andern ins Ausland erleiden würde. WaS endlich die Durchfuhrzölle betrifft, so nöthigte die Rücksicht auf die Flußzölle im Gebiete deS Zollvereins hier nur mit Vorsicht Abänderun­gen zu befürworten.

Die genannte Subcommission hat der Tarifar­beit 27 meist 4'/»stündige Sitzungen gewidmet, und ein Werk geliefert, das Epoche in der Geschichte der deutschen Tarife machen wird, ein Werk, wel­ches der Sachkundige nicht ohne die lebhafteste An, erkennung betrachten kann, die sich bei der Ver­öffentlichung desselben hoffentlich über alle Gauen Deutschlands ausbreiten wird. Denn daS ist doch wohl gewiß: in diesem gründlichen Werke dürfen wir auch die Grundlagen des erstenallgemein deutschen Tarifs" begrüßen! Und schon die hier dem Blick sich anfrollende Zusammenstellung der zahlrei­chen und wichtigen Zollerleichterungen, wie sie bereits im Zwischenverkehr der beiden - ollgruppen während der ersten Periode deS HandelS- und Zollvertrags in Geltung treten sollen, kann unmöglich deS freu­digsten Eindrucks auf ganz Deutschland verfehlen, auf alle die mit ihrem Herzen daS große Vaterland umfassen; ja sie wird die beste Bürgschaft auch für daS glückliche Zustandekommen der großen Zolleini- gung selbst gewähren, weil sie den ganz natürlichen Fortschritt vom Vertrag A zum Vertrag B und den ungeheuern Gewinn dabei für alle verdeutlicht!

Ich erwähne zum Schluß nur noch, ba^ die

Abänderungen der beiderseitigen Zolltarife, welche für den Eingang, AuSgang und Durchgang von Waaren im Verkehr beider Zollgebiete mit einander und mit dem AuSIanve vereinbart find, die Beilage I deS HandelS- und ZollvertragS bilden werden, und vom Tage der Wirksamkeit dieses Vertrags an in beiden Zollgebieten zum Vollzug kommen sollen; daß endlich nach erfolgter Ratification deS genann­ten Vertrags Aenderungen in dem Tarik deS einen Zollgebiets, sofern sie nichtAnnäherungen an die Tarifsätze deS anderen Zollgebiets" sind, daS Em- verstândniß der Staaten deS letzter» erfordern sollen. Auch diese Bestimmung steuert mit klugem Vorbedacht dem großen Ziel der vollständigen Zolleinigung zu und sucht daS Fahrwasser dahin offen und rein zu halten. Wird man nun in Berlin bei der dort be­vorstehenden ZollvereiSconferenz im Stande sein, quer durch dieses hier flott gemachte Fahrwasser eine Kette zu spannen, oder über Nacht Schiffsladungen Steine hinein zu versenken, wie die Mainzer eS leidigen Angedenkens vor Biebrich in den Rhein ge­than hahkN? Wir glauben eS nicht, aber wir hoffen auch, daß man selbst nicht den traurigen Versuch dazu im Ernst machen und damit neue Verwicklun, gen herausbeschwören werde, deren Folgen ganz un­absehbar sein würden!

Deutschland.

Wiesbaden, 19. März. Die von der zwei­ten Kammer alS Antwort auf die Thronrede be­schlossene Adresse an Se. Hoh. den Herzog lautet:

Durchlauchtigster Herzog!

Gnädigster Herzog und Herr!

Dem Throne Eurer Hoheit nahen wir unS bei dem Eintritt in unseren neuen Wirkungskreis mit den Gesinnungen aufrichtiger Treue und innigster Ergebenheit.

Wir erkennen an, daß die Gesetze welche in einer sturmbewegten Zeit erlassen wurden, einer Revision und einer, auf verfassungsmäßigem Wege zu erzielenden, Verbesserung bedürfen.

Das Wahlgesetz vom 5. April 1848 sollte nach einer, in demselben ausdrücklich enthaltenen, Be­stimmung schon während der Dauer deS letzten Landtages revidirt werden. Diese Aufgabe ist nicht gelöst worden.

Ew. Hoheit haben eS nun für nöthig befunden, Bestimmungen über die Zusammensetzung und Wahl der Ständeversammlung zu treffen. Wir bezweifeln keinen Augenblick, daß Ew. Hoheit hierbei von der Absicht geleitet wurde, unsere Zustände zu verbes­sern und D consolidiren. Gern« werden wir dazu Mitwirken, daß durch ein den Bedürfnissen unseres Landes möglichst entsprechendes Wahlgesetz, alS auch andere nöthige Gesetzesänderungen dieses Ziel erreicht werde.

Mil Freuden haben wir von Ew. Hoheit die Worte vernommen, daß unsere Finanzen sich gebes­sert und daS auS den letzten Jahren herrührende Deficit, bedeutend vermindert wurde. Ebenso be­ruhigend ist die Erklärung, daß der außerordentli­chen Zeitverhältnisse unerachtet, eine erhöhte Steuer- anforderung nicht alS nothwendig erscheint. Wir hoffen übrigens, daß bei einem geregelten und sparsamen Haushalte, sowie durch Herbeiführung einer größeren, unseren Verhältnissen angemessene­ren Einfachheit in den StaatSeinrichtungen baldigst eine Herabsetzung der Steuern ermöglicht wird.

Die Prüfung der Voranschläge über den muth- maßlichen StaatSbedarf erachten wir für einen der dringendsten Gegenstände unserer Berathung. Wix