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Nassauische Allgemeine Zeitung.

J^ 68 Samstag den 2V. März 1852»

Neues Abonnement.

Auf das mit dem I. April 1852 beginnende neue Quartal laden wir hiermit zu geneigten Abonnements ein.

DieNassauische Allgemeine Zeitung" mit dem belletristischen BeiblattDer Wanderer" erscheint, Sonntags ausgenommen, täglich und beträgt der Pränumerationspreis für Wiesbaden und, nach dem neuen Po st regulativ nunmehr auch für den ganzen Umfang des Thurn« und Tariöschen Verwaltungsgebietes mit Inbegriff des Poffaufschlages 2 fL, für die übrigen Länder des deutsch-österreichischen Postvereins, wie für das Ausland 2 fL 24t Ek.

Durch denamtlichen Theil" dieser Zeitung gelangen Kundmachungen der Regierung am frühesten zur Kenntniß des Publicums. Die Assisen und Landtagsverhandlungen werden mit möglichster Schnelligkeit und Ausführlichkeit mitgetheilt. Ueber die Vorfälle und Zustände im,Lande sowie von außenher berichten zahlreiche und zuverlässige Correspondenten, während der für Wiesbaden äußerst günstige Postverkehr es ermöglicht, die Nachrichten aus Norddeutschland, Belgien, England, Frankreich, Italien rc. früher, andere gleichzeitig mit den in der Umgegend erscheinenden Blättern zu bringen.

DieNassauische Allgemeine Zeitung" erfreut sich deßhalb einer bedeutenden, stets zunehmenden Verbreitung und eignet sich dadurch besonders zur Veröffentlichung von Anzeigen aller Art. Inserate werden die dreispaltige Petitzeile oder deren Raum mit 3 rr. berechnet.

Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Schellenberg'schen Hof-Buchhandlung, auswärts bei den nächstgelegenen Postämtern zu machen

U e b e r s i ch t.

Die letzten Ergebnisse der Wiener Zollconferenz Deutschland. WieSbad cn (Landtagsverhandlungen. Bei- trag für die Nothleidenden auf dem Westerwald). Von der Gelbach (Zur Linderung des Nothstandes). Von d e r W eil (Der Freihandel). S t. Goarshausen (Brand). Frankfurt (BaronBourguignon). Karls­ruhe (Bewilligung des MilitâretatS). Stuttgart (Herstellung der Todes- und Prügelstrafet. München (Die MinisterkristS. Der Herzog von Leuchtenberg). Aus Thüringen (Eisenbahn). Leipzig (Der Flot- tengreß. Minckwitz). Berlin (General Bonin. Das Militärbudget. Die Forderung der oberrh. Bischöfe. Der Antrag, die Dissidenten betr.). Kiel (Die dänische Sprache. DaS Rendsburger Zeughaus). Wien (Hof­feste. Graf Chambord).

Niederlande. Aus dem Haag (Das RentenbesteuerungS- gesetz zurückgezogen).

Frankreich. Par iS (Decentralisativn. DaS.ConvertirungS- decret. Die ConfiScationSdecrete. Einkommensteuer. Ver­mischtes).

Großbritannien. London (Lord NaaS).

Neueste Nachrichten.

Die letzten Ergebnisse der Wiener Zollconferenz

DieA. A. Z." bringt nun in einem Artikel aus Wien vom 11. März die letzten Ergebnisse der Wiener Zollconferenz. In den letzten Haupisitzungen der Zollconferenz sind, so wird ihr berichtet, noch sehr bedeutsame Vorlagen gemacht und wichtige Beschlüsse gefaßt worden. Bald nach ihrem Zu- sammentritt habe die Conferenz die Absicht ausge­sprochen, gleichzeitig mit dem HandelS. und Zoll-, mb dem ZolleinigungSvertrage noch einen eigenen Vertrag «beschließen, welcher der in Dresden ent. worfenen und revidirten und in Frankfurt superre- vidirtcn Uebereinkunft zwischen den deutschen Bun­desstaaten zur Beförderung deS HandelS und Ver­kehrs nachgearbeitet wäre. In der richtigen Erwâ- gung jedoch, daß eS nicht wohl angehe, diese Uebereinkunft jetzt im Wege deS Separatvertrages zwischen einzelnen Bundesstaaten zu vereinbaren, nachdem sie von der Bundesversammlung selbst be­reits ausgenommen worden ist, und damit sie nicht durch die dann nöthig werdenden Abänderungen an ihrer Bedeutung verliere, hat die Conferenz diesen Plan aufgegeben und dafür diejenigen Artikel der Dresdener Uebereinkunft, die zur Ergänzung der Verabredungen in den beiden hier berathenen Ver­tragsentwürfen unentbehrlich find, in dieselben aus­genommen. Zur Ausführung dieses Beschlusses wurde die Subcommission für den Tarif beauftragt über die Art. 1, 2, 5 und 6 sammt zugehörigen Separatartikeln der Dresdener Uebereinkunft Gut­achten zu erstatten, die übrigen Bestimmungen der­selben wurden aber mit den geeigneten Abänderun­gen sofort in den Zoll- und HandeSvertrag A ein­geschaltet.

ES wird hierdurch ein Doppeltes erreicht: ein­mal wird dem so wünschenSwcr'hen eigenen Vor­gehen deS BundeSorganS zur Erfüllung der alten Verheißungen deS Art. 19 der Bundesacte nicht das mindeste Hinderniß bereitet, vielmehr nur der Weg geebnet; zugleich aber werden, ganz unab- hängig von den Resultaten eines solchen Vorgehens, jedenfalls die bedeutenden Verkehrserleichterungen und Wohlthaten der Dresdener Uebereinkunft, den

hier fich einigenden deutschen Bundesstaaten sofort gesichert.

DaS gleichfalls in Dresden abgeschlossene, sehr werthvolle Zollcartel wird mit den zweckdienlich er- schienenen Aenderungen, zu deren Bearbeitung und Vorlage die bestehende Subcommission für die Dresdener Uebereinkunft durch die Vertreter Bayerns und Sachsens verstärkt worden war, die Anlage II des Handels - und Zollvertrags A bilden, dessen Beilage I die Abänderungen der beiderseitigen Zoll­tarife betrifft.

Endlich wird das in Dresden abgeschlossene MüNzcartel, ebenfalls mit den bei nochmaliger Durchsicht gemachten Abänderungen, die Anlage III dieses Vertrages ausmachen. Namentlich erhielt das Zollcartel noch eine bedeutende Entwickelung, so daß dasselbe in seiner gegenwärtigen Gestalt sofort allen Wünschen und Ansprüchen auf daS umsichtigste ent­sprechen dürfte.

Folgerichtig ist auch in dem ZolleinigungSver­trage 8 an geeigneter Stelle cinzuschallen beschlossen, daß die entsprechenden, in den Zoll- und Handels­vertrag übergangenen Bestimmungen der Dresdener Uebereinkunft auch während der Zolleinigung auf­recht erhalten bleiben foUen, wodurch jedoch die dem gegenseitigen Verkehr größere Erleichterungen gewäh­renden Bestimmungen deS Vertrags B, sowie der durch dieselben anerkannten Grundsätze und Ein­richtungen deS Zollvereins nicht beschränkt werden sollen.

In dem HandelS- und Zollvertrage A wird, in Folge neuerer Beschlüsse, beiderseits Befreiung von Eingangs-, Ausgangs- und Durchgangsabgaben zu- gestanden :

a) für Waaren (VerzehrungSgeqenstände aus­genommen), welche auf ungewissen Verkauf in und außer dem Markt- und Meßverkehr in daS Zollge­biet der einen Zollgruppe auS dem Gebiete der an­dern gebracht, und binnen einer im Voraus zu be­stimmenden Zeil unverkauft zurückgeführt werden;

b) für Vieh, welches auf Märkte deS anderen Vereins gebracht, und unverkauft von dort zurück- geführt wird; (dies hat hinwegzufallen, sollte eine allgemeine Zollfreiheit für das Vieh zugestanden werden;)

c) für Glocken zum Umgießen, Wachs zum Bleichen, Seidenabfälle zum Hecheln unter Festhal­tung der Gewichlömenge;

d) für Gewebe und Garne zum Waschen, Blei­chen, Walken, Appretiren, Bedrucken und Sticken, sowie für Gegenstände zum Lackiren, Polireu und Bemalen, wenn die Identität der ein- und auSge- führten Gegenstände außer Zweifel gesetzt werden kann; und

e) für sonstige zur Reparatur, Bearbeitung und Veredlung bestimmte, in daS andere VereinS- gebiet gebrachte und nach vollzogener Arbeit, unter Beobachtung der deßhalb getroffenen besonderen Vor- schristen zurückgeführte Gegenstände, wenn die we­sentliche Beschaffenheit und Benennung derselben unverändert bleibt und ihre Jdenduât außerZweifel ist.

Zu diesen VerkehrSerleichtungen sind in einem Separatartikel noch besondere Verabredungen getrof. sen worden, wonach die zollbesreiten Gegenstände bei Zollstellen nach Gattung und Menge angemeldet und zur Revision gestellt, auch bei den nämlichen Zollstellen, an der Gränze oder im Innern, bei der Ein- und Ausfuhr abgefertigt werden müssen; die Wiederausfuhr und Wiedereinfuhr kann an. Be­obachtung angemessener Fristen geknüpft, auch eine Sicherung der Abgaben verlangt, jedenfalls aber soll die Zollabfertigung, dem Zweck der VerkehrS- erleichterungen entsprechend, möglichst erleichtert werden.

Von der allergrößtenvolkSwirthschaftlichen" Bedeutung sind endlich die Arbeiten und Vorschläge der Subcommission für den Zolltarif, auf die ich schon früher als drittes Hauplmomenl von der höchsten Wichtigkeit neben den rein finanziellen und organischen Fragen hinzuweisen mir erlaubt habe.

(Schluß folgt.)

Deutschland.

t Wiesbaden, 18. März. (Sitzung der ersten Kammer.) Graf v. Walderd or ff, der seither durch Unwohlsein verhindert gewesen war, den Sitz­ungen beizuwohnen, prâfivirte in der heutigen Sitz­ung zum ersten Male, begrüßte die Kammer und sprach die Hoffnung auf eine ersprießliche Wirksam­keit derselben aus.

Nach Eröffnung der Sitzung überreicht der Abgeordnete Schütz einen Antrag, dahin lautend, die hohe Kammer wolle die Herzog!. Regierung er­suchen, die zur Linderung der Noth deS RheingaueS erforderlichen Schritte einzuleiten.

Nachdem dieser Antrag übergeben war, folgt die Prüfung der Wahlen der Abgeordneten.

V. Syberg erstattet zuerst Bericht über die Wahlen der Abgeordneten Bellinger, v. Eck, Höchst, alSdann über die Ablehnung der Wahlen von Seite deS Prof. Fresenius von Wiesbaden und Seyberih von Esch. Es wird beantragt, die Re­gierung um alsbaldige Vornahme der Neuwahlen zu ersuchen,da eine Cognitwn der AblehnungS- grünbe eines Gewählten der Kammer nicht zustehe".

v. Eck gibt eine Erklärung ab in Beziehung auf seine Wahl und daS neue Wahlgesetz, dem er nur eine faclische Geltung beimessen könne.

Reg.-Com. Ler erläutert die Gründe, welche die Regierung veranlaßt hätte, daS Wahlgesetz vom April 1848 zu ändern. Die Regierung habe bereits der vorigen Kammer diese- Gesetz zur Revision vor. gelegt; allein diese habe die Arbeit unerledigt lassen müssen, indem sie durch den Austritt einer großen Zahl Mitglieder beschlußunfähig geworden. Nach dem nicht revidirten Gesetze von 1848 noch einmal wählen zu lassen, sei nicht möglich gewesen.

v. Syberg bespricht ausführlich die Ansichten von E ck'S, weist hin auf die politische Nothwendig­keit, welche die Erlassung deS dermaligen Gesetze- herbeigeführt habe und sucht schließlich nachzuweisen, daß v. Eck sich aus denselben Boden stelle, auf welche die Regierung stehe. Gegen diese Aeußerung remonstrirt v. Eck und legt wiederholt die Gründe dar, die ihn zu der abgegeben Erklärung veranlaßt hätten.

Nach dem Schluffe dieser DiScusfion berichtet« der Abgeordnete Bellinger über die Wahlen der Abg. Bertram von Wiesbaden und T r o m b e t t a von Limburg; der Abg. Bertram über die Ernen­nung deS Abg. v. Bock und die Wahl deS Abg. Lossen. Der Bericht über die Wahl deS Guts­besitzers GergenS von RüdeSheim mußte ausge­setzt werden, da sich einige Anstände erhoben hatten, die weitere Requisitionen nothwendig machten.

Der Abg. Lossen berichtet über die Bevoll­mächtigung deS Abg Schütz durch den Bischof von Limburg, der Abg. Wilhelmi und v. Syberg. Die Bevollmächtigung der Abg. Schütz und Wil­helmi wird durch den Abg. v. E ck beanstandet, v. Eck verlangt mit Beziehung auf daS neue Wahl­gesetz genaue Angabe der Gründe, welche den Bischof von Limburg hinderten, seinen Sitz in der Kammer selbst einzunehmen, nur Krankheit könne als Entschul­digung-grund gelten; Wilhelmi müsse eine spr-