RAmsche AllMnm Zeitung.
Jtë 66, Donnerstag den 18 Marz L8S2
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Auf das mit dem 1. April 1852 beginnende neue Quartal laden wir hiermit zu geneigten Abonnements ein.
Die „Nassauische Allgemeine Zeitung" mit dem belletristischen Beiblatt „Der Wanderer" erscheint, Sonntags ausgenommen, täglich und beträgt der Pränumerationspreis für Wiesbaden und, nach dem neuen Po st regulativ nunmehr auch für den ganzen Umfang des Thurn- und Tarisschen Verwaltungsgebietes mit Inbegriff des Postaufschlages 2 fL, für die übrigen Länder des deutsch-österreichischen Postvereins, wie für das Ausland 2 fL 2â Ek.
Durch den „amtlichen Theil" dieser Zeitung gelangen Kundmachungen der Regierung am frühesten zur Kenntniß des Publicums. Die Assisen und Landtagsverhandlungen werden mit möglichster Schnelligkeit und Ausführlichkeit mitgetheilt. Ueber die Vorfälle und Zustände im Lande sowie von außenher berichten zahlreiche und zuverlässige Correspondenten, während der für Wiesbaden äußerst dunstige Postverkehr es ermöglicht, die Nachrichten auS Norddeutschland, Belgien, England, Frankreich, Italien rc. früher, andere gleichzeitig mit den in der Umgegend erscheinenden Blättern zu bringen.
Die „Nassauische Allgemeine Zeitung" erfreut sich deßhalb einer bedeutenden, stets zunehmenden Verbreitung und eignet sich dadurch besonders zur Veröffentlichung von Anzeigen aller Art. Inserate werden die dreispaltige Petitzeile oder deren Raum mit 3 fr, berechnet.
Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Sch ellenberg'schen Hof-Buchhandlung, auswärts bei den nächstgelegenen Postämtern zu machen
U e b e r s i ch t.
Das Einladungsschreiben zur Berliner Zollcon- ferenz.
Deutschland. Wiesbaden (Landtagsverhandlungen.— Eltville (Der Raubanfall auf Engelmann. Der letzte Brand). — Frankfurt (Der Bundesbeschluß in der Bremer BerfaffungSangelegenheit. Die Flottenfrage). — Au« Oberhessen (Wippermann). — Karlsruhe (Die Prügelstrafe) — Kassel (Die Spenersche Zeitung verboten). — Stuttgart (Aus der Kammer). — Leipzig (Sprachlehrer Albrecht). — Hannove r (Das Einladungsschreiben). — Berlin (Kammerbeschluß über die Gemeindeordnung. Das Bundespreßgesetz), — Lübeck (Civilehe). — Wien (Zur Zolleinigung. Fürst Schwarzenberg. Graf v. Aquilla. Hr. Fonblanque).
Belgien. Brüssel (Das Bülletin frausai«. Kriegsschiff. Girardin).
Frankreich. Paris (Das Decret über die Umwandlung der Rente. Die indireeten Steuern. Die Differenz mit der Schweiz. Prinz von Ligne. Vermischtes).
Großbritannien. London (Die Finanzpolitik). Griechenland. Athen (Die polnischen Flüchtlinge).
America. New-Bork (Kinkel. Koffuth. Rosas geschlagen und geflüchtet).
Neueste Nachrichten.
Das Einladungsschreiben zur Berliner Zollcon ferenz.
Gleichzeitig mit dem gestern mitgetheilten Ein- berufnngSschltiben der königlich preußischen Regierung zur Zollconferenz ist eine Instruction an den preußischen Gesandten in Wien ergangen; sie lautet wie folgt:
In der Anlage übersende ich Ew. Excellenz er- gebenst eine Abschrift dcö CirculatschreibenS, mittelst dessen die königliche Regierung nunmehr die Zoll- vereinSstaaten zu den bevorstehenden Verhandlungen wegen Erneuerung und Erweiterung der ZoÜvereinS- vertrâge hierher eingelaben hat.
Die königliche Regierung glaubt, diesen Zeitpunkt nicht übergehen lassen zu dürfen, ohne sich nochmals über ihre Stellung in der Sache, über ihre Ansichten und Bestrebungen mit voller Offenheit gegen die kaiserl. österreichische Regierung auS- tusprechen.
Die Motive, welche unS bei Kündigung der ZollvereinSverträge geleitet haben, find bekannt. Sie erfolgte nicht in der Absicht, den von segensreichen Wirkungen begleiteten Verein zu lösen oder an die Stelle des durch vieljâhrige Erfahrung Erprobten und Bewährten eine Schöpfung zu setzen, sie beruhte nur auf der Nothwendigkeit, für die Fortbildung und Erweiterung des Bestehenden eine freie Bahn zu gewinnen. Der Wunsch nach einer Fortbildung war durch manche von den bisherigen Ver- tinSgenossen gemachte Erfahrungen veranlaßt, die Erweiterung hatte in dem, durch den Vertrag vom 7. September v. I. eingeleiteten Hinzutritt neuer Genossen ihren Ausgangspunkt. Wenn nunmehr, nachdem die Zustimmung der beiderseitigen LandeS- vertretungen und der Beitritt von Oldenburg und Schaumburg-Lippe zu jenem Verträge erfolgt ist, die Berathungen wegen Fortsetzung des Zollvereins eröffnet werden, so ist nicht unsere Absicht, neue, ungewohnte Bahnen zu betreten; eben^ so wenig kann die Meinung dahin gehen, daß eS sich handle um ein Zusammentrelen von Bevollmächtigten deut- scher Staaten zu freien, von bisherigen Grundlagen absehenden Berathungen; vielmehr ist auSzugehen von dem Zollverein in seinen bisherigen Grundsätzen,
Einrichtungen und Gesetzen; eS wird daran auszu- bildeu sein, was nach erfolgter Berathung und Be- schlußnahme im Interesse aller betheiligten Staaten für zweckmäßig befunden werden wird; Alleö, waS nicht geändert wird, bleibt wie bisher_, und findet auf die neu eintretenden VereinSgenoffen feine Anwendung. ES find Verhandlungen über die weitere Fortsetzung des Zollvereins unter dem Hinzutritt neuer Mitglieder, in welche wir eintreten.
Bereits in meinem Erlasse vom 5. December v. I. ist unsere volle Bereitwilligkeit ausgesprochen, nach dem Abschluß dieser Verhandlungen, an Ver- Handlungen über die Gestaltung der commerciellen Verhältnisse deS Zollvereins zu Oesterreich und anderen Staaten Theil zu nehmen. Indem wir nicht nur diese Bereitwilligkeit, sondern auch die zuversichtliche Hoffnung wiederholt auSsprechen, daß eS solchen Verhandlungen gelingen werde, eine, dem Interesse aller Betheiligten entsprechende, für die Gegenwart und für die Zukunft gleichmäßig vorsorgende Verständigung über die gesummten Handels- und VerkehrSverhâltniffe zwischen Oesterreich und dem erweiterten und neubegründeten Zollverein herbeizuführen, glauben wir von vorn herein jede Besorgniß darüber auszuschließen, daß die Verhandlungen, welchen wir unS jetzt zuwenven, in irgend einer Beziehung zu Ergebnissen führen könnten, welche geeignet wären, eine solche Verständigung auch nur zu erschweren. Unser eigenes Interesse würde dem entgegenstehen; der Inhalt unserer Pro Positionen gewährt dafür eine weitere Bürgschaft.
Ew. Excellenz wollen sich ohne Verzug hiernach gegen den kaiserlichen Ministerpräsidenten, Fürsten von Schwarzenberg gefälligst äußern und, wenn eS gewünscht wird, Abschrift gegenwärtiger Depesche, sowie deS beifolgenden Circularschreibens nebst dessen Druckaulage, mittheilen. Berlin, 6. März 1852, (gez) Manteuffel. An den königlichen Wirklichen Geheimen Rath und Gesandten rc. Herrn Grafen v. Arnim Excellenz zu Wien.
Deutschland.
• Wiesbaden, 16. März. In der heutigen Sitzung der 2. Kammer wurde zur Wahl deS Präsidenten geschritten. Abg. Rau beantragte den Präsidenten nur auf kürzere Zeit und nicht wie eS in der vorgelegten Geschäftsordnung festgesetzt ist, (woran der RegierungScommissär Werren nochmals erinnerte), auf die Dauer der dießjährigen Diät zu wählen.
Die Beschlußfassung darüber wird bis zur Berathung der Geschäftsordnung ausgesetzt.
Bei der hierauf »orgenommencu Wah! wurde von den 18 anwesenden Abgeordneten der Justiz, amtmann Wirth von SelterS mit 15 Stimmen zum Präsidenten, der StaatSprocuralor Reichmann mit 12 Stimmen zum ersten Stellvertreter und KreiSamtmann Hal bey mit 11 Stimmen zum zweiten Stellvertreter desselben erwählt.
Zu Schriftführern wurden ernannt die Abgeordneten Pfarrer Schellenberg und Freiherr von M a r s ch a l l.
Bei der Wahl des Präsidenten waren zwei Stimmen auf den Kreiöamtmann Halbey, eine auf den SiaatSprocurator Reichmann gefallen. Bei der Wahl der Vicepräsiventen hatten auch die Abg. König und v. Ma rsch al l, beftder Wahl der Schriftführer auch die Abg. Dombois (4), Reges (1) und Oberschulrath Metzler (2) Stimmen erhalten.
Auf Antrag des Abg. Rau wurde sodann ein Ausschuß zur Begutachtung der Geschäftsordnung
und in denselben die Abgeordneten Rau, K e i m und Schellenberg gewählt.
In der Nachmittagssitzung der vereinigten Kammern wurden gewählt in die Commission für die Justiz die Abgeordneten Reichmann, Dombois, Wilhelmi.
In die Commission für das Innere die Abgeordneten Bellinger (I.), Keim, Rau, von Marschall, Metzler, Halbey, Münch.
In die Commission für den Krieg die Abgeordneten v. Syberg, Lossen, Vogler.
In die Commission für die Finanzen die Abgeordneten v. Bock (I.), Schellenberg, König, Eign er, Bertram, Schwikert, Reges.
In die Commission für Rechnungsprüfung v. Eck (I.), Trombe tta (I.), Schütz (L), Kn app, Höchst, Sch âffer, Bitzer und schließlich der Antrag deS Abg. v. Eck den nachträglich eingetretenen Abg. Ulrich der Commission für den Krieg und die weiter eintretenden nach Maßgabe deS Leitpunktes ihres Eintrittes in die Commission für die Justiz, deS Innern,, und die Finanzen zu verweisen.
Den Vorsitz führte der Präsident Zier Kammer Wirth.
+ Eltville, 14. März. Die Nummern 61 und 62 dieses Blattes bringen aus Wiesbaden und Königstein Corresponvenzen, welche die von unS s. Z. mitgetheilte Beraubung des ZehnterheberS Engelmann von Neudorf als eine von ihm ge, machte Erfindung bezeichnen; auch wir konnten gleich der Sache keinen rechten Glauben beimeffen, um so weniger, als vieThatam Hellen Tag — auf offenerStraße und noch dazu an einem Ort auSge- führt worden sein soll, in dessen Umgebung überall Leute in den Weinbergen arbeiteten, welche davon nichts gesehen und gehört haben; Niemand glaubte daher daran, allein darüber einen Verdacht auSzu- sprechen, nahmen wir deßhalb Anstand, weil E. alS ein solider, ehrlicher und rechtlicher Mann gekannt war und man sich keinen Grund zu einer solchen falschen Anzeige denken konnte. Er ist nunmehr in Untersuchungshaft gebracht worden und wäre eS erwünscht, wenn eS den Behörden gelänge, die Wahrheit anS Licht zu fördern.
In der Feuerpolizeiordnung vom 22. November 1826 — §. 18. heißt eS ausdrücklich, daß vie- selbe alljährlich im Frühjahr öffentlich bekannt gemacht werben solle. Wir erinnern hieran um so mehr, alS in der letzten Zeit mehrfache Strafen wegen Contraventionen gegen dieselbe haben angeordnet werden müssen, namentlich über baS Aufbewahren und die Quantität deS Schießpulvers, wovon viele der jüngern Kaufleute gar nichts wissen. Der diese Woche dahier auSgebrochene Brand hat unS gelehrt, wie nachiheilig daS Aufbewahren von Holz und Rebenwellen auf dem Speicher ist. Der §. 2. pof. 12. der obigen Verordnung sagt: Stroh, Holz, Heu u. a. leichtentzündbare Sachen dürfen weder auf den Speichern der Wohngebäude rc. auf- bewahrt werden. Hoffentlich werden diese Zeilen ihren Zweck erreichen, welcher der ist, die Herren Bürgermeister zu veranlassen, die Feuerpolizeiordnung wie befohlen rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen und dafür zu sorgen, daß Uebertretungen vorgebeugt werde.
-s-Eltville, 15. März. Meine gestrige Zuschrift über Engelmann in Neudorf bedarf nach weiter von mir eingezogener Nachricht folgende Berichtigung: „Engelmann wurde zwar in der Nacht vom Sonntag (13./14. d. M.) verhaftet, jedoch nach