Nassauische Allgemeine Zeitung.
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Dienstag den 16» März
1882
Die Naff. Allg. Zeitung mit dem Wanderer erscheint einmal täglich mit Ausnahme des Sonntags. — Der Vierteljährige Pränumecationspreis für Wiesbaden und, na ch dem neuen Postregulativ nunmehr auch für den ganzen Umfang des Thurn- und TarlSschen Verwaltungsgebietes mit Inbegriff des Postaufschlaaes nur ÄfL, für die übrigen Länder de» deutsch-österreichischen PostvereinS, wie für da« Ausland nur S fl. »L fr. — Inserate werden die dreispaltige Petitjeile oder deren Raum mit 3 kr. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Sch e ll en be rg'schen Hof-Buchhandlung, auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.
Uebersicht.
Amtlicher Theil.
Verordnungen, die zollfreie Einführung von Getreide rc. und die Waarencontrole.tm Binnenlands betreffend.
Nichtamtlicher Theil.
Eröffnung der Ständeversammlung. v
Deutschland. Wiesbaden (Zur Beseitigung des Nothstandes). — AuS dem Maingrund (Da« Gemeinderech- nungSwesen). — Freiburg (Fehrenbach). — München (Die Reise de« König«. Raubmord). — Hannover (Eisenbahn. Zum Preßgesetz). — Berlin (Einladung der königl. Familie nach Petersburg. Geburtstag der Königin Louise. Die KriegSbesorgniff«. Di« Zollverhandlungen. Regulirung der Oder. General von Rochow. Kartoffelbrennerei. Di« Communistenproceffe. Vermischtes). — Brausn schweig (DaS Vereinsrecht). — Bremen (Störung de» Gottesdienstes. Dulon). — Rendsburg (Uebcrgabe der Festung). — Wien (Ankunft des Kaiser« und der Großfürsten, v. Hülsemann. Die Zollconferenz. Vermischtes).)
Frankreich. Parst« (Der gesetzgebende Körper. Graf WalewSki. Umwandlung der 5pCt, Rente. Der Unter- richtSrath. Perfigny. Armand Marrast'S Begrâbniß. Vermischte«).
Großbritannien. London (Thätigkeit der Opposition. Koffuth. Kinkel).
Spanien. Madrid (DieKönigin. Schwester Patrocluia. Die Garde).
Türkei. Konstantinopel (Die türkisch-ägyptische Frage).
Neueste Nachrichten.
Amtlicher Theil.
Verordnung.
(Die zollfreie Einfuhr von Getreide, Hülsenfrüchten und Mehl betreffend.)
Höchster Entschließung zufolge sollen die in dem VereinSzolltarife (Beilage zu Nr. 16 deS Verordnungsblattes vom 23. August 1851) unter Abtheilung II. OrdnungSnummer 9 a aufgeführten Gattungen von Getreive und Hülsenfrüchten (Waizen, Spelz oder Dinkel, Gerste, Hafer, Heidekorn oder Buchweizen, Roggen, Bohnen, Erbsen, Hirse, Linsen und Wicken) und Mehl bis zum Abläufe des MonatS August dieses JahreS zollfrei aus Dem AuS- lande eingelassen werden.
Wiesbaden, 6. März 1852.
Herzogl. Nassauisches StaatSministerium.
Wittgenstein.
vdt Grimm.
(Die Waarencoutrole im Binnenland« betreffend.)
3n Folge einer unter den Regierungen der ZollvereinSstaaten getroffenen Verabredung wird mit Höchster Genehmigung Folgendes verordnet:
8. 1. Die auf die Waarencontrole im Binnenland« bezüglichen, in den 88. 93 bis 97 der Zoll- ordnung enthaltenen Bestimmungen und die durch die Ministerialverordnung vom 26. Juli 1837 hierzu ertheiltâi VollziehuugSvorfchriften, welche eine Be- aufsichtigung des Verkehres mit
1) baumwollenen und dergleichen mit anderen Gespinnsten gemischten Stuhlwaaren und Zeugen,
2) Zucker aller Art,
3) Kaffee,
4) Tabaksfabrikate,
5) Wein und
6) Branntwein aller Art
zum Zwecke haben, treten bei dem Verkehre innerhalb berGrenzen deS HerzogthumS und aus anderen Vereins st aalen nach dem Herzogthume bis auf Weiteres außer Anwendung.
8. 2. Bei dem Verkehre auS dem Herzogthume nach anderen VereinSstaaten treten die Vorschriften über die Binnencontrole bezüglich der im 8 1 oben unter den Nummern 1 bis 3
bezeichneten Waarenartikel ebenwohl bis auf Weiteres außer Geltung. Dieselben bleiben dagegen bei Versendungen von
Wein und
Branntwein
auS dem Herzogthume nach allen anderen VereinSstaaten und bei Versendungen von TabakSfabri- katen nach Preußen, Sachsen, Kurhessen, den Thüringischen VereinSstaaten und Braunschweig in der bisherigen Weise bestehen, so daß also, wenn diese Artikel nicht mit anderen, die Sicherung der inneren Steuern bezweckenden Abfertigungspapieren versendet werden, die Frachtbriefe vifirt und abge- stempelt werden müssen.
8. 3. Die im 8 36 deS ZollgesetzeS unter den Nummern 1 und 4 enthaltenen Vorschriften, sowie die Bestimmung im §. 92 der Zollordnung erleidet keine Abänderung.
Wiesbaden, den 11. März 1852.
Herzogl. NassauischeS"StaatSministcriuw.
Wittgenstein.
vdt. Grim m.
Nichtamtlicher Theil.
Eröffnung der Ständeverfammluug
Seine Hoheit der Herzog haben die erste Versammlung der neugewählten Landstände am 15. d. M. zu Wiesbaden, mit nachfolgender Rede vom Throne feierlich eröffnet.
Hoch- Hochwohl- und Wohlgeborne Hochgeehrte Herrn
Feste, Liebe und Getreue.
Der bestehenden Verfassung gemäß habe ich die Stände deS HerzogihumS zu mir berufen, um in Gemeinschaft mit meiner Regierung das Wohl deS Landes zu berathen. Ich heiße Sie in Ihrem neuen Wirkungskreis willkommen.
Die Ueberstürzung einer unheilvollen Zeit haben unserem schönen Vaterlande schmerzliche, leider noch nicht geheilte Wunden geschlagen und Einrichtungen hervorgerusen, welche meiner innersten Ueberzeugung nach nicht länger bestehen durften.
DaS provisorische Wahlgesetz vom 5. April 1848 hat sich mit meinen bundesmäßigen Verpflich. tungen als unvereinbarlich erwiesen. Ich habe mich deshalb genöthigt gesehen, Bestimmungen über die Zusammensetzung und Wahl der Stândeversamm- lung zu treffen.
Ich bin berechtigt zu hoffen, daß dieselben unter Ihrer Mitwirkung zur Consolidirtsng unserer Zustände wesentlich beitragen werden.
Unsere Finanzen haben sich gebessert und ist namentlich daS auS den letzten Jahren herrührende Deficit bedeutend vermindert. Trotzdem hat sich für dieses Jahr eine Herabsetzung den vorjährigen Steuern alS durchaus unmöglich gezeigt; eS gereicht dagegen meinem landeSvâterlichen Herzen zum Troste, baß ohngeachlet der großen unvermeidlichen Ausgaben, eine erhöhte Steuer-Anforderung nicht als nothwendig erscheint.
Der StaatSerigenzetat wird Ihnen zur Prüfung und Festsetzung vorgelegt werden.
In einigen Theilen deS Landes ist die Erndte nicht günstig ausgefallen, welches Theuerung der Lebensmittel und für die armen Classe HülfSbedürf- tigkeit zur Folge hat. Um den Noihleidenden zu Hülfe zu kommen, habe ich öffentliche Anlagen in Angriff nehmen lassen, welche den doppelten Nutzen haben, daß sie den Bewohnern einen augenblicklichen Verdienst, dem Lande aber einen bleibenden Vortheil gewähren. ES sind hierdurch Ausgaben nöthig geworden, deren Bewilligung ich Ihnen angelegentlich empfehle.
Um weitere Erfahrungen über unsere neuesten Gesetze vorerst noch benutzen zu können, habe ich befohlen, daß für diese Sitzungsperiode nur die nothwendigsten Gesetzesvorlagen Ihnen gemacht werden. Dahin gehören zunächst die bereits publicir- ten dringenden Gesetze, sowie diejenigen, deren Vor- läge dem Landtage früher schon in Aussicht gestellt ist und außer einer Abänderung des provisorischen
CompetenzgesetzeS hinsichtlich der Bestrafung von Vergehen der im activen Dienst befindlichen Militärs, einige Zusatzbestimmungen zu dem Gesetz vom 15. Mai 1851, deren Nothwendigkeit fich im Laufe der Vollziehung ergeben hat.
Die Aufgabe meines Lebens ist eS, daS Wohl deS Landes und fein Wieberaufdiühen nach bestem Wissen und Gewissen zu befördern. Ihre Land- ständische Wirksamkeit wird denselben edlen Zweck verfolgen und so hoffe ich, daß wir unter dem Schutze der göttlichen Vorsehung dem gemeinsamen Ziel immer näher rücken werden.
Deutschland.
■f Wiesbaden, 13. März. Der von Ihrer Hoheit der Frau Herzogin erlassene Aufruf zur Unterstützung der Noihleidenden in unserem Her« zogthum Hal dem Vernehmen nach schon jetzt recht günstige Erfolge gezeigt. ES haben sich nämlich darauf hin nicht nur in Wiesbaden, sondern auch an vielen anderen Orten — eS wurden unS schon Langenschwalbach, Nassau, Nastätten, Wehen, Biebrich, Erbenheim, Schierstein, Hochheim, Höchst, Kö- nigstein, Oberursel, und im Norden deS Herzog- thumS: Herborn, Rennerod und Dillenburg ge- nannt — ComileS von Frauen gebildet und werden, wenn es nicht schon geschehen ist, auch noch in anderen Theile deS Landes gebildet werden.
Zunächst beschäftigen sich diese ComiteS damit, Gegenstände, die bei einer zum Besten der Bedrängten im nächsten Monat hier in Wiesbaden zu veranstaltenden Lotterie alS Gewinne dienen sollen, zu sammeln, und Loose zu Dieser Lotterie unterzubringen. Bereits sind schon Gaben allerlei Art, Bücher, Bilder, Porcellan-, GlaS- und Holzgegenstände ic. eingegangen, wogegen eigene Arbeiten der Damen erst später erwartet werden können. ES ist nicht zu zweifeln, daß die Ausstellung der Gewinnste durch Zahl und Mannigfaltigkeit der Gegenstände sowohl, alS auch dadurch, daß sie die Arbeit der kunstfertigen Hânve vieler schönen und edlen Töchter unseres Vaterlandes enthält, ein anziehendes schönes Bild darbieten wird.
Das hiesige Comite entwickelt eine sehr lobens- werthe Thätigkeit. Die Mitglieder desselben, wegen ihrer Wohlthätigkeit und ihres edlen Sinnes allgemein verehrte Frauen, haben 'n hiesiger Stadt jeveS Hauö persönlich besucht und die Bewohner zur Beisteuer einer Gabe für die Noihleidenden gebeten. ES konnte nicht fehlen, daß ein solcher Schrill mit glänzendem Erfolge gekrönt wurde. Schon jetzt — nach etwa 8 Tagen deS Bestehens — soll daS Comite über 4000 Loose in hiesiger Stavt lind etwa 3000 außerhalb der Gränze deS Landes, nach Frankfurt, Mainz, Coblenz und andere Orte abge- fetzt haben. Ueber die Erfolge der Thätigkeit der ComiteS in andern Orten ist nnS noch nichts bekannt geworden, auch kann, da dieselben wohl kaum erst sich gebildet haben, noch nicht viel geschehen sein. Bei dem allgemein lebendigen Wohlthätig« keilSsinn der Nassauer läßt sich ein verhälinißmäßig ebenso günstiges Resultat von den kleineren Städten und dem Lande erwarten, als daS in der Hauptstadt erzielte.
Wie dem Einsender dieses mitgetheill wurde, so soll die Noth der ärmeren Classe in vielen Orten der Kreisämter Hachenburg und Hadamar, der Justizämter Rennerod und Langenschwalbach sehr groß und wahrhaft bedauerlich und milleiderregend sein. An einigen Orten herrscht völliger Mangel aller LedenSmittel und an Geld. Durch die ?ln# Ordnungen von Wegbauten und sonstigen Arbeiten ist Seitens des StaateS für den einstweiligen Verdienst der Armen gesorgt und wird eS sich vorzugsweise jetzt darum handeln, denselben Lebensmittel und zwar zu einem billigen Preise zu verschaffen. Auch möchte eS zweckmäßig sein, überall, wo nur möglich Suppenanstalten zu gründen, da dieselben in andern Gegenden alS vorzüglich wirksam für die Erhaltung der Gesundheit und zur Abwehr von gefährlichen Krankheiten sich bewährt haben.
4- Aus dem Maiugrunde, 12. März. In Nr. 42 dieser Blätter hat ein Herr Corrcspondent von der Lahn meine in Nr. 36 niedergelegten Bemer-