Einzelbild herunterladen
 

RMmschc Allgemeine Zeitung.

^L 63

Sonntag den 11» März

L8S2

Die Nass. Allg. Zeitung mit dem Wanderer erscheint einmal täglich mit Ausnahme des Sonntag«. Der vierteljährige Pränumeratlon«prei« für Wiesbaden und, nach dem neuen Postregulativ nunmehr auch für den ganzen Umfang des Thurn- und TariSschen Verwaltungsgebietes mit Inbegriff des PostaufschlageS nur 8 fl., für die übrigen Länder des deutsch-österreichischen PostvereinS, wie für das Ausland nur 8 fl. 84 kr. Jnsera te weroen die dreispaltige Petitzeile oder deren Raum mit 3 kr. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Sch ellenberg' scheu Hof-Buchhandlung, auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.

Uebersicht.

Die Zolleinigung.

Deutschland. Vom TaunuS (Die Ersatzwahlen). Westerburg (Wohlthätigkeit deS Grafen). Von der Aar (Zur Abhilfe deS Nothstandes). Vom Wester-. Wald (Industrielle Erziehung der weiblichen Jugend). Darmstadt (Das Institut der Advocaten). - Stutt­gart (Antrag auf Verminderung der Civilliste). Naum­burg (Reinstein). Berlin (DieVerhandlung über die Neubildung der ersten Kammer. Vermischtes). Bre­men (Der Berliner Zolleongreß. Dulon. Der BundeS- deScommiffär. Der Vertrag mit Oldenburg). - Ham­burg (Unruhen in Bremen). Kiel (Die Marine). Wien (Genehmigung der lombardischen Eisenbahnbauten. Eisenwerke. Die ReligionSfondS).

Frankreich. Paris (Prinz v. Ligne. Cavaignac.^ Unfall des Präsidenten. Salzsteuer. Das Unterrichtsgesetz. Ver­mischtes).

Großbritannien. London (D'JSraeli. Die Bandmân- ner in Irland).

Türkei. Konstantinopel (Abreise des französischen Ge­sandten).

America. New-V ork (Koffuth).

Neueste Nachrichten.

Die Zolleinigung.

DaSMainzer Journal" bringt unter dem Titel:Eine Stimme aus der HaudelSwel! über die deutsch österreichische Zolleinigung einen Artikel, der manches Wahre und auch aus unser Hcrzoglhum Auwcndbgre enthält.

Wenn die Frage über den Fortbestand oder die Auflölung deS Zollvereines wirklich und ernstlich in Anregung gebracht werden sollte, so wird natürlich die weitere Frage daraus folgen müssen, nach wel­cher Seite daS Großherzoglhum Hessen sich wen­den, an welche der beiden Großmächte eS sich an» schließen soll, um seine Interessen vollkommen zu wahren? ES sind bei Beantwortung dieser Frage verschiedene Verhältnisse zu berücksichtigen und eS müssen sowohl die Lage deS Landes und seine Han- delSinteressen, als auch seine Finanzen in Betracht gezogen werden.

Vor Allem ist eS die Lage deS Landes, welche den Weg bezeichnet, den unser Großherzogihnm ein­zuhalten hat: Es kann sich von feinen Nachbarn nicht trennen. Wenn der ganze Süden, wenn Bayern, Würtemberg, Baden, Kurhessen, Nassau und Frankfurt zusammenhallen und in ihren Plä­nen miteinander einig sind, so muß auch daS Groß. Herzogthum Hissen sich an sie anschließen und Hand in Hand mit ihnen gehen. Wäre aber eine solche Einigkeit nicht zu erzielen und wollte auch nur einer dieser Staaten sich auSichließen, so könnte eine Zer­splitterung einirelen, welche die nachtheiligsten Fol­gen nach sich ziehen würde, und in diesem Falle möchte eS für unser Großherzoglhum gerathener sein, in demjenigen Verbände zu bleiben , in welchem eS sich befindet.

Wenn man dagegen daS Handelsinteresse deS GroßherzoglhumS in Betracht zieht, so wird eS durch dasselbe offenbar zu Oesterreich hingezogen. Der Hauplreichihum unseres Landes besteht in feinen Produkten, für welche außer einem einzigen Ar­tikel, dem Weine und der Norden keinen Absatz gewährt, weil derselbe Getreide, Oelsamen u. dgl. über seine Bedürfnisse selbst zieht. Der Wein ist freilich ein Gegenstand, der besonders für die Rhein- provinz von hoher Bedeutung ist. B>S jetzt gehen allerdings noch große Oaniitnren Rheinweines nach dem Norden, besonders nach Preußen; ob dieses aber fortdauern, ob der Rheinwein immer feine Wichtigkeit behalten, ob er immer den jetzt noch be- stehenden Schutz gegen ausländische Weine genießen wird, ist leider sehr ungewiß. Schon lange blickt der Norden neidisch auf den hohen Zoll für fremde Weme; eS sind öfters schon Klagen darüber geführt worden und die preußische Regierung hat auch schon mehr alS einmal die Absicht durchbacken lassen, die­sen Klagen gerecht zu werden, weil die Consumtion der französischen Weine hi ihren Staaten sehr be» deutend und sie überzeugt ist, daß bei einer Herab­setzung deS Zolles die daraus entstehende Differenz durch stärkere Einfuhr vollkommen gedeckt würde.

Ist ja schon in dem mit Hannover abgeschlossenen. Vertrage eine Zollerwâßigung von 25 pCt. auf die ausländischen Weine bestimmt worden, und wer kann eS verbürgen, daß nach und nach dieser Zoll nicht noch mehr herabgesetzt wird? Jede Verminde­rung desselben würde aber eine vermehrte Einfuhr fremder Weine herdeiführcn, waS den Verbrauch der Rheinweine vermindern und den Handel mit denselben auf einen gewöhnlichen, nicht durch Zölle erzwungenen Standpunkt zurücksühren müßte. Unter solchen Verhältnissen, die man nicht als unmögliche annehmen darf, wird 4$. eine wichtige Aufgabe des StaateS sein, darüber zu wachen, daß bei den zu treffenden Maßregeln daS allgemeine Interesse nicht dem einzelnen unterliege.

So viel wir erfahren haben die hessischen Ja« briken ihren größten Absatz nach dem AuSlanbe und dem Süden Deutschlands, und ihre Erzeugnisse sind größentheilS der Art, daß sie im Norden keine be­deutende Concurrenz finden und man sie nicht leicht entbehren kann. Auch diesen könnte daher ein An­schluß an Oesterreich nur vorteilhaft sein. Unser CommissionS-, SpedilionS« und Exporthandel, der doch eigentlich den wahren Welthandel bildet, ist aber ganz besonders nach dem Süden und Osten hingewiesen und eine engere Verbindung mit Oester­reich würde denselben ungemein beleben und ver­mehren. Ungarn und der Orient geben und dafür die schönste Aussicht, während und der Norden für diesen Geschäftszweig nur wenig Absatz bietet. Der Main, die Donau und die daran grenzenden Län­der, daS sind die Gegenden, welche uns die Natur vorzugsweise alS Wirkungskreis angewiesen und diese für unseren Handel zu gewinnen, muß unsere größte Sorgfalt sein. Wer die HandelSverhâlinisse zu beurtheilen weiß, wird über diesen Punkt nicht zweifelhaft fein.

Kon men wir nun endlich zur Finanzfrage, so können wir auch für diese durch den Anschluß an Oesterreich keinen Nachtheil befürchten, denn wenn der Norden sich vom Süden trennt, so wirb in finanzieller Hinsicht letzter nicht darunter leiden. ES ist ganz natürlich, daß die Zolleinnahmen in jenen Ländern die größten sein werden, wo die Bevölke­rung die zahlreichste, die Consumtion also auch die größte ist. In welchen günstigen Verhältnissen aber der Süden sich in dieser Beziehung befindet, ist all­gemein bekannt. Oesterreich weiß Dieses sehr gut, darum trägt eS auch nicht daS geringste Bedenken, den Staaten, die sich mit ihm verbinden wollen, die günstigsten Anträge zu machen.

Wir haben in Vorstehendem daS Verfahren angezeigt, welches unserer Ansicht nach für unser Großherzoglhum daS vorlheilhafieste sein möchte, wenn von einer Veränderung deS Zollvereins über­haupt die Rede ist. Jetzt bleibt und nur noch ein Wunsch auSzulprechen übrig. Die Abgeordneten der deutschen Staaten, welche der Zollconferenz in Wien beiwohnten, halten Gelegenheit sich gründlich mit dem Gegenstände besannt zu machen; sie wer­den ersannt haben, waS Noth thut, um Deutsch landS Handelâintereffen wahrhaft und erfolgreich zu fördern. Sie werden sich überzeugt haben, daß durch den Eintritt 'Oesterreichs in unseren Bund kein Glied desselben leiben, daß vielmehr alle dabei gewinnen werden. Möge nun der gute Geist, der sie in Wien beseelte , sie auch zum Zollcougresse in Berlin begleiten! Mögen sie bad begonnene Werk mutt fortsetzen und Alles aufbieten, damit, wenn eine vollständige Einigung mit Oesterreich noch nicht zu erreichen sein sollte, dieselbe doch wenigstens durch den vorgeschlagenen Handelsvertrag vorbe­reitet und angebahnt werde! Es wâee dieses ein mächtiger Schritt zu der Einheit Deutschlands, nach der wir und Alle so sehr sehnen. ES scheint jedoch, daß bei dem Widerstand, den Preußen in dieser Frage übt, diese Einigung noch in ein weites Feld gerückt sei.

Deutschland.

cf Dom TaunuS, 12. März. Dem Verfasser deS Artikels vom 10. l. M. ist eS wohl nicht un­lieb, wenn auch von anderen Seiten über die von ihm angeregte Frage:Ob zur Sländekammer Ge­wählte die auf sie gefallene Wahl annehmen müß­ten?" Ansichten ausgesprochen werden.

Was nun der verehrliche Einsender von der Geschäftsordnung bezüglich auf obige Frage von der letzten Sländeversammlung anführt, hat seine volle Richtigkeit; aber anders verhält eS sich mit dem, waS auS den Verhandlungen der D<putirlen- Verfamm'.ung deS JahreS 1833 angeführt wird. Wer überhaupt Interesse an jenem Artikel, oder an der Sache selbst nimmt, den verweisen wir auf die wirklich höchst eigenen und sonderbaren Verhandlun­gen der dazumal allgemein genannten Fünf Männer- Kammer, und zwar namentlich auf daS Protokoll vom 9. Mai. WaS nun unter andern die in jener Verhandlung gemachte Bemerkung eines von jenen fünf Männern betrifft , daß, wenn ein zum LandeSveputirlen Gewählter die Annahme der auf ihn gefallenen Wahl verweigert, eS den Verlust deS StaatSbürgerrechlS nach sich ziehe, und des­halb ein Gesetz zu erlassen sei, so war doch wirk­lich, um sich deS gelindesten Ausdrucks zu beoienen, diese Idee deS und noch wohl bekannten Deputirlen aus der Fünfer-Zahl so sonderbar, daß nicht ein­mal zur weiteren Erörterung dieses Antrags seine übrigen vier College», noch viel weniger die SkaatS- regierung darauf eingjng. Wir wollen und daher nun auch nicht erst die Mühe geben, darüber nur ein weiteres Wort mehr zu verlieren; sondern be­ziehen uns nur im Allgemeinen auf die Verord­nungen in Betreff der ErgânzungSwahlen vom Jahr 1833 bis incl. 1848, worin nie, weder von der SlaatSregierung, noch von der Sländekammer, ein ähnlicher, die wichtigsten Rechte eines Staatsbür­gers verletzender Antrag gestellt worden, sondern fteid anderweitige Wahlen angeordnet worden sind. Wir hegen auch heute noch zu unserer StaatSregie« rung daS Vertrauen, sie wird im vorkommenden Falle dermalen ebenso handeln, und wenigstens in dieser Beziehung keine Beschränkung unseres freien Willens und der bürgerlichen Freiheit und aufer» legen. Ob übrigens eS nicht zweckmäßiger, Zeit und Kosten ersparender wäre, wenn ungewumi und zwar noch vor der Versammlung der Lanvstânde neue Wahlen für Diejenigen angeordnet würden, welche bereits in ihren Wahlkreisen die auf sie gefallene Wahl abgelehnt haben, ist eine Frage, welche wir dem Ermessen der SlaatSregierung anheim geben wollen.

Ueber denselben Gegenstand ist und im Laufe deS Vormittags noch folgender Artikel zuge- gangen:

§ Vom TaunuS, 12. März. Die Frage, ob an die Stelle derjenigen Abgeordneten, welche auf glaubhafte Weise die auf sie gefallene Wahl abge- lehnt Haden, sofort Neuwahlen vorzunehmen seien, ist bereits in Ihren Blâtrcrn mehrfach erörtert und, wie und scheint, mit Recht bejahend beantwortet worden. Eine sehr ausfallende Ausnahme macht nur Ihr Wiesbadener P Correspondent in Nr. 59, welcher tzie Frage mehr praktisch behandeln will und zu dem Zwecke sich auf §. 4. der Geschäftsordnung der letzten Slândeversammlung bezieht, obgleich diese selbst diesen Paragraphen nie angewendet, sondern in einem vorkommenden Fall geradezu ald unpraktisch umgangen hat. Wenn aber der P Cor­respondent die Prüfung der Gründe, aud welchen Jemand abgelehnt hat, welcher zur Angabe von Gründen für feine Ablehnung gar nicht verpflichtet ist, und die Androhung bed Präjudizes, daß Je­mand als auf die Wahl verzichtend angesehen werde, der bereits längst verzichtet hat, für praktisch hält, so wissen wir freilich nicht mehr, waS unpraktisch ist.

Wahrhaft erstaunt find wir aber, wenn der P Correipondent die Belege für seine irrige An­sicht aud den Kammerverhandlungen vom Jahr 1833 herholt. Mit solchen Belegen, deren Consequenzen Niemand verkennen kann, wird nichts bewiesen, wohl aber bad bereits sehr erschütterte Vertrauen zu dem konstitutionellen StaatSwesen geradezu ver, nichte». Gewiß wird man die Achtung vor diesem und der Vertretung nicht haben, wenn man die Abgeordneten, die abgelehnt Haden, wie Schulkna­ben einberuft und die Nichierschienenen abkanzelt! Wer eine Wahl ablehnt, wird die ihn bestimmen­den Gründe, sei eS, daß er die Annahme mit seiner politischen Ueberzeugung nicht vereinigen kann, fei eS, daß ihm daS Opfer für feine Verhältnisse zu groß ist, fei eS, baß er sich der Aufgabe nicht ge­wachsen hält und einem Besseren den Platz räumen will, als ein Mann erwogen haben und die Ver-