Verträge insbesondere zwecken auf die höchst mögliche Freiheit und Gegenseitigkeit deS Gewinns ad. Der Handel kann daher mit Recht als der eigentliche Zweck der Industrie oder als diejenige Form, zu welcher sie sich endlich entwickelt, angesehen werden. Jeder Handwerker will im Detail verkaufen und muß kaufen. Fabriken müssen die Rohstoffe bei günstigen Gelegenheiten im Gioßen aufhäufen und bedürfen deS Absatzes en gros. Dessen ungeachtet liegt daâ Specifische, was diese von dem Handel unterscheidet, in ctwaö Anderem, nämlich in der mehr oder weniger künstlichen Formation deS Stoffes, und diese gibt den Eintheilungsgrund der im engeren Sinn sogenannten Industrie in hanvarbeitenve Gewerbe und in Fabriken.
Dem Staat muß daran'gelegen sein, daß der selbstständige Handwerkerstand nicht zu sehr durch Fabrikarbeiter verdrängt werde. Künstlerische Entwicklung der Gewerbe bietet hierzu ein Mittel dar. Handwerk, Fabrik und Hande! sind die drei naturgemäßen Zweige der Industrie im weiteren Sinn. Wenn eS sich von Repräsentation dieser LebenSkreise dem Staate gegenüber handelt, würde eS ein Mißgriff sein, nur die beiden letzteren zur Ehre einer besonderen staatlichen Vertretung gelangen zu lassen, da die Interessen deS Handwerks wenigsten- eben so eigenthümlicher Natur sind, als die deS FabrikivesenS und deS Handels, der Handwerkerstand die Vertretung jener beiden aber an Zahl und damit zugleich an Gewicht weit übertrifft, und außerdem der Handwerkerstand inniger an der Heimalh bânqt und konservativ ist. Durch die Verbindung der Kunst mit seinem Gewerbe wird der Handwerker auch aus eine solche geistige Höhe ge- hoberz, wie die Geschichte der deutschen Reichsstädte lehrt, daß man ihm auch in allgemeinen Fragen der bürgerlichen Gesellschaft und deS StaalS einen richtigen Blick zutrauen darf. K
Wo man alt'o eine Interessenvertretung inS Auge faßt, wird man diese Dreigliedcrung des industriellen Stande- beachten und einem jeden derselben sein Recht widerfahren lassen müssen. Eine Mißachtung eineS dieser Glieder kann nur zur Verkümmerung deS Organismus der dürgrrlichen Gesellschaft führen.
Deutschland.
P Wiesbaden, 8. März. Nachdem über die Frage, ob daS StaatSministerium berechtigt und verpflichtet sei, an die Stelle derjenigen Abgeordneten , welche die auf sie gefallene Wahl abgelehnt haben, Neuwahlen vorn-hmen zu lassen, bisher mit theoretischen Gründen vielfach hin und her gestritten worden ist, möchte eS an der Zeit fein, sich hierüber nach positiven Bestimmungen und der Praxis der früheren Stânkeversammlung umzusehen.
Hier begegnen wir zuvörderst dem §. 5 der Geschäftsordnung der letzten Ständeversammlung, welcher lautet: „Ueber Entschuldigungen gegen die Annahme der Wahl entscheidet die Versammlung. Wird die Entschuldigung als unbegründet erfanden, so tritt das obige Verfahren ein (In 8. 4 ist nämlich bestimmt, daß wenn ein Abgeordneter, dessen Wahl für gültig anerkannt ist, ohne Entschuldigung an dem SitzungSorte nicht einge- trvffen sei, derselbe zweimal durch den Vorsitzenden aufgefordert werden soll; sich bis zu einem bestimmten Termine einzufinden, und daß er, wenn er auch die zweite unbeachtet lasse, al« auf seine Wahl während der laufenden Wahl-Periode verzichtend angesehen werde.)
Sodann finden wir in den Verhandlungen der Deputirtenversammlung vom Jahr 1833, daß, als Tr o mdet ta von Limburg und Zimmermann von Hattersheim der StaatSregierung erklärt hatten, daß sie den Ruf als LandeSdeputirten ablehnten, ihre Erklärungen von den landesherrlichen Commissarten der Versammlung zur "Entscheidung darüber übergeben wurden, ob sie dieser Erklärung nachgeben oder zur Einberufung der beiden Depulirten weitere Schritte thun wollte. Bei den sich hieran anknüpfenden Verhandlungen wurde unter Anverm bemerkt, baß diese oft vorkommende Weigerung gewählter Depu- tirten, ihrer Pflicht nachzukommen, als Mange! an Achtung gegen Mitbürger und daS ganze Land an- gesehen werden müsse. Es sei die Pflicht jedes Staatsbürgers, dem auf ihn gefallenen Vertrauen seiner Wähler zu entsprechen und jedenfalls angemessener, daß ein Wahlcanbidat, der die Absicht habe die aus ihn fallende Wahl abzulehnen, vor dem Wahlact aus sein passives Wahlrecht verzichte. Auch sei eS wünschcnSwerlb, daß, da nach den bisherigen Vorgängen direkter Zwang weder angewenvei werden könne, noch zum eigentlichen Zwecke führen würde, einer Weigerung gewählter LandeSdeputirten, ihren Beruf zu erfüllen, durch Die gesetzlich« Bestimmung für alle Zukunft begegnet würde, daß eine unbegründete Weigerung der Art den Verlust veS Staa'SbürgerrechkeS nach sich ziehe.
Damals wurde von der Versammlung beschlos. sen, die HH. Trombetta und Zimmermann, da ihre Entschuldigungsgründe nicht genügend be
funden worden seien, zur alsbaldigen Theilnahme an den Verhandlungen der Deputirtenversammlung aüfjufordern, und diese Aufforderung hatte bei dem ersten verleidest den Erfolg, daß et in die Versammlung eintrat.
x Wiesbaden, 9. März. Es freut unS die Besorgnisse deSH^rrn ^Korrespondenten von Diez in der gestrigen Nummer wegen Einführung deS Gesetzes über einheitliches Maß fund Gewicht be- fchwichtisskn zu können. Wie unS nämlich bekannt geworden ist, beschäftigt der fragliche Gegenstand bereits geraume Zeit die betreffenden Referenten bei der Ministerialabtheilung deS Innern und sind die Instructionen zum Vollzug des Gesetzes nun so weit gediehen, daß ihre Veröffentlichung in der Kürze erfolgen wird. Daß solches bis jetzt nicht geschehen, hat seinen Grund eben darin, daß bei Ausarbeitung dieser Instructionen sämmtliche hiesige Cemralbehörden mit ihren Gutachten gehört worden sind, so raß sich also erwarten und annehmen läßt, daß, nachdem dem Gegenstände diese umfassende und jedenfalls nöthig gewesene Aufmerksamkeit gewidmet worden ist, die Instructionen allen Anforderungen entsprochen werden.
t Wiesbaden, 2. Mârz Je mehr man jetzt überall den lebhaftesten und eifrigsten Bemühungen begegnet, die so sehr in kurzer Zeit in Verfall gekommene Religion und Sittlichkeit wieder zu heben, um so mehr muß man sich darüber wundern, daß Ausgeburten einer lüderlichen Phantasie, mit der leidet erkenntlichen Absicht, Anstalten eines christlichen Cultus zu verdächtigen, auf die graffeste Weife herabzuwürdigen, neu erscheinen, dem deutschen Lesepudlicum zugänglich gemacht werden und möglichste Verbreitung erlangen. Wir sprechen nämlich von einem Buche, daS, in englischer Sprache herausgegeben, nun aber auch feinen deutschen Ueber# setz er und Verleger gefunden hat—„Maria Monk'S furchtbare Enthüllungen". Wir würden einer solchen Folie der Unsittlichkeit kein Wort widmen, wäre eS nicht, seiner lügenhaften Tendenz in Bezug auf römisch katholische Religion einen Spiegel ent» gegen zu halten, der als Enthüllung her „Enthüllungen" den schmutzigen Hintergrund dieser bloS stellen möge. Dieser ist ein Schreiben eineS protestantischen Pfarrers in einem der letzten Nummern deS englischen protestantischen KirchenblatteS „Church- man", dessen Wortlaut der folgende ist:
„Mein Herr! Ich ersehe auS einem Inserat in der letzten Nummer JhreS Blattes, daß die „furchtbaren Enthüllungen von Maria Monk" noch immer dem englischen Publicum augeboten werden, als enthielten sie einen wahren Bericht über Vorfälle unter der römisch-katholischen Priesterschaft von Montreal. Ich bin mich keiner Sympaihieen für die römische Lehre bewußt, bin aber überzeugt, daß die Sache der Wahrheit nicht durch die Veröffentlichung von unverschämten und liederlichen Lügen btfördert werden kann. Ich erlaube mir darum, Ihren Lesern zu versichern, daß bald nach der ersten Erscheinung der fraglichen Erzählung durch eine auS intoleranten bestehende Commission , welche selbst die in dem Werke erwähnten Oerilichkeiten untersuchte, bewiesen wurde, daß an den Angaben der Maria Monk auch nicht ein Schatten von Wahrheit sei. Der gegenwärtige (protestantische) Lord Bischof von Quebec, der hochwürdige Dr. Mountain versicherte wir schon im Jahre 1838, die Angaben Maria Monk'S seien durchaus falsch. H. CaSwall, Pfarrer von Figheloean, WiltS".
Nach solchen Zeugnissen wollen wir unS jeder weiteren Reflexionen über das Buch selbst enthalten; eS flößt nur die tiefste Verachtung gegen den sau- beten , leider unbekannten Verfasser desselben und deren Tendenzen, deren Gehirn selbst für solche Lü- genphanrasieen zu klein war, so daß sie nach den Mittheilungen eines Bostoner Redacteur« (wie die Deutsche Volkshalle berichtet) noch ein 1731 erschienenes Buch ähnlichen Inhaltes zur Vervollständigung ihrer Lügen zu Rathe ziehen mußten. Aber wundern müssen wir unS, daß man, von konfessionellen Beziehungen selbst abgesehen, dem Ausflüsse widerlicher Unsittlichkeiten nicht an der Quelle schon ein Ziel, wenigstens für Deutschland, setzt. Sollten eS für solche keine Censur und Preßgesetze geben?
4- Langenschwalbach, Anfang« März. Daß die Uebertragung vet Armenpflege von den frühern hie und da nur dem Namen nach bestandenen AmtS- armencommission an die Gemeindebehörden nach und nach sich mildernde, aber in diesem Jahr besonders bemerkliche Störungen veranlaße, kann bei einigem Nachdenken nicht bezweifelt werden. Wer aber glaubt, daß von Seiten der Kreisbehörden nicht längst und fortwährend mit Energie gewirkt werde, diesen Nachtheil einer llebergangSperiode baldigst und besonders für dieses Jahr zu heben, der wird sich durch Lesung der KreiSblâtler schnell von seinem Irrthum überzeugen. _
Leider haben wir noch nie eine Armenpflege gehabt, die dem Armen nicht blos das tägliche Brod, wie einen Bettel gibt, sondern auch durch Besserung seines sittlichen und häuslichen Zustande- mit Rath und That die Ursachen der Verar
mung aufhebt. Dazu bedürfen wir der Hülfe einet in Haupt und Gliedern lebendigen Kirche; und in, mittelst können wir leider, besonders in so trauriger Zeit, die' Bettelei nicht ganz verhindern; — sintemal die Armenpflege selbst noch eine Natur hat, gleichsam wie an Bettler zu geben.
Kassel, 6. März. (Fr. I.) Gestern wurde gegen die Mitglieder deS früheren GeneralauditorateS, Geh. Justizraih Eichenberg, ObergerichtSrath Rohte, ObgerichtSaffessor Monli und Generalmajor v. Ur ff, vor dem permanenten Kriegsgerichte Schlußverhand- lung gepflogen. Gegenstand der Anklage bildete daS von dem Generalauditorat i« October 1850 ge- gen§ den Oberbefehlshaber eingeleitete Verfahren wegen Vergewaltigung und Mißbrauchs der Amtsgewalt. Die Angeklagten wurden sämmtlich freigesprochen, weil die incriminttten Handlungen von ihnen in ihrer Eigenschaft alS Richter auSgegangen und sie deßhalb einer strafrechtlichen Verantwortung überhoben seien.
Aus der Pfalz, 2. März. (Pf. Z.) Auf Anregung mehrerer angesehenen Bewohner Zweibrückens hat sich der VerwaltungSrath der pfälzischen Ludwigsbahn für Fortsetzung derselben von Homburg nach Zweibrücken erklärt, wenn der Staat für daS erforderliche Saucapital von 80,000 fl. eine entsprechende Zinsengarantie übernimmt. Hierzu dürfte jedoch unter den gegenwärtigen Umständen nur sehr wenig Au«sicht sein, da vor allen Dingen die Verbindung mit Mainz und dem Elsaß hergestellt fein muß, ehe sich an weitere Projeete der Art denken läßt.
München, 5. März. Die Commission, welche von Seite der Regierung von Unterfranken in die bedrängten Gegenden der Rhön und deS Spessart- abgesendet würde, um sich persönlich von dem dortigen Stande der NahrungS- und Gesunbheitsver- hâltniffe zu überzeugen, hat , nach der Allg. Ztg., nunmehr über ihre Sendung Bericht erstattet. Danach ist die Noth in den genannten Gegenden wohl groß, bei weitem aber nicht so bedeutend, wie in einzelnen Blättern behauptet worden ist. Von einer speciellen Erkrankung in Folge von Mangel an Le, bendmitteln zeigte sich keine Spur; wohl begegnete die Commission fünf Fällen von TyphuS, welche indeß noch sehr vereinzelt standen, und keinesfalls in die Kategorie von sogenanntem Hungertyphus gebracht werden dürfen, wie dieser in feinen scheußlichen Formen vor einigen Jahren in einzelnen Orten Oberschlesiens zur Beobachtung gekommen war. Hinzugefügt kann noch werden, daß bereits Geld und Lebensmittel in so reichlicher Menge beigeschafft worden sind, daß von einer Steigerung der traurigen Lage jener armen Landbewohner vorerst keine Rede sein kann; die StaatSregierung hat 5000 fl. angewiesen und durch die Sammlungen sind allein an Geld etwa 30,000 fl. biö jetzt zusammengekommen.
Die „AugSb. Abdztg." widerspricht bestimmt allen Gerüchten von einem bevorstehenden Minister, wechsel, und namentlich auch dem vom Rücktriir deS Ministers Ringelmann, der am 3. März in bet Kammer anwesend war. Dagegen spricht ein Gor» respondent bet „AugSb. Postztg." noch immer vom Rücktritt deS Settern und der bevorstehenden Pen- stonirung deS Professors RingSciS.
Gera, 7. März. Unser Landtag gab vorgestern zu der von der Regierung proponirten Eisenbahn von WeisenfeiS über Zeitz, Gera, Schleitz nach Hof (zum Anschlüßen die sächsisch-bayerische Bahn) seine Zustimmung; ferner ist die geforderte ZinSgarantie von 3*/» pCt. genehmigt. — In den nächsten Sitzungen wird sich der Landtag mit der Vorlage des neuen CriminalgesetzbucheS belästigen, daS auf die großen Grundsätze der Mündlichkeit und Oeffentlich, leit, wie auf die Einsetzung von Geschwornengerichten für schwere Verbrechen basirt ist, und ihm zweifelsohne in dem Wesentlichen seine Zustimmung ertheilen.
Berlin, 6. März. Gleichzeitig mit dem Einladungsschreiben zur Zollconferenz wird, wie man der „Leipz. Ztg." schreibt, ein NotificationSschreiben über die erfolgte Einberufung nach Wien gehen. Jedoch darf daraus nicht gefolgert werden, daß Preußen eine Beschickung der Conferenz österreichischer-^ seitS wünscht oder zugeben wird. Diese Notificaton wird inbirect erfolgen , durch den preußischen Gesandten beim Wiener Hof. Mit der außerordentlichen Zollconferenz wird auch die gewöhnliche Conferenz, welche sonst im Sommer staitfindet, verbunden werden. Sie wird, wie im vorigen Jahr bei der Zollconferenz in Wiesbaden bestimmt worden ist, in Berlin abgehalten werben. Die Verlangen, welche Preußen machen wird, sind nicht erheblicher Natur. Sie bestehen in den durch den mit Hannover und Oldenburg abgeschlossenen Vertrag nothwendig gewordenen Modificationen, in Maßregeln bet einiretender Theuerung, in Regelung deS Con- sulatwesenS, und in Festsetzung von Bestimmungen für den Abschluß von Bündnissen.
Die „Neue Pr. Ztg." bestätigt, daß der diesseitige BundkStagSgrsanbte, Herr von DiSmarck-