Nassauische Allgemeine Zeitung.
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Donnerstag den L» Marz
1882.
Die Nass Alla Zeitung mit dem Wanderer erscheint einmal t ä gl i ch mit Ausnahme des Sonntags.— Der vierteljährige Pränumerationspreis für Wiesbaden und, nach dem neuen Postreaulativ nunmehr auch für den ganzen Umfang des Thurn- und Tarisschen Verwaltungsgebieteâ mit Inbegriff des Postaufschlages nur « fl., für die übriaen Länder deS deutsch-österreichischen PostvereinS, wie für daS Ausland nur S fL 84 rr. — Jnsera te werden die dreisvaltige Petitzeile oder de-en Raum mit 3 kr. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Sch ellen be rg'schen Hof-Buchhandlung , auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.
Uebersicht.
Amtlicher Theil.
Verfügung, betreffend die ordentlichen Assisenrdes Hofgerichtsbezirks Wiesbaden im zweiten Quartale 1N58.
Dienstnachricht.
Nichtamtlich er Theil.
Staat und Kirche.
Dentschland. Vom Taunus (Die sArmenpflege). — Von der US (Der historische Unterricht). — Frankfurt (Antwort der Bundesversammlung auf LouiS Napoleons Notificationsschreiben. Die Zollconferenz.) — Karlsruhe (Kammerbeschluß zu Güsten des Zollvereins). — Kassel (Zollbefreiung. Naffau'S Eisenindustrie und die Zollfrage). — Berlin (Pfarrer Brauner). — Hamburg (Die BundeScommissäre. Ruschak). — Kiel (Geschichte auf Knöpfen). — Wien (Die Union auf handelspolitischem Wege. DaS Nebereinkommen mit der Bank. Die Hinrichtung des persischen Großveziers).
Frankreich. Paris (Die Politik gegen die Familie Orleans. Croce-Spinelli. Beerdigung der Armen. Bocher. Die deutschen Communisten. Havarie der britischen Flotte. Lord Cowley. Vermischtes).
Großbritannien. London (Das neue Cabinet. Layard. Der Anti-Korngesetz-Verein).
Italien. Turin (Schluß des Parlaments). — Rom (Der Carneval. Die neapolitanische Amnestie). ✓
Neueste Nachrichten.
Amtlicher Theil.
Verfügung, betreffend die ordentlichen Assisen des Hofgerichtsbezirks
Wiesbaden im zweiten Quartale 1852.
Der Unterzeichnete verfügt hierdurch in Gemäß- heit der Artikel 7, 8 und 11 des Strafprozeßgesetzes:
daß die ordentlichen Assisen deS HofgerichtSbe- zirks Wiesbaden im zweiten Quartale deS JahrcS 1852 Montag den 26. April 1. Js., Morgens S Uhr, eröffnet werden sollen, t ernennt den Herzogi. Hof- und AppellationS- gerichtSraih, Herrn Forst zu Wiesbaden zum Präsidenten, und den Herzogl. Hof. und Appel- lationSgerichtSraih, Herrn Jeckeln daselbst zu dessen Stellvertreter bei diesen Assisen, und überlaßt eS dem Herzoglichen General-StaatS- procurator, Herrn Hergenhahn, diese Verfügung öffentlich bekannt zu machen.
So geschehen Wiesbaden den 1. März 1852.
Per Präsident des Herzogs. Aass. Laffationshofs
(L, S.) (gez.) Muffet.
Für die richtige Ausfertigung:
Per Secretär des Laffationshofs
. (gez.) Hofmann. Derkundlgt.
Wiesbaden, den 1. März 1852.
Per Veneralsiaatsprocurator.
Hergenhahn.
Dienstnachrickt.
Der provisorische Lehrgehülfe Jäger zu FlörS- Heim ist definitiv zum Lehrgehülfen daselbst ernannt worden.
Uichtamtticher Theil.
Staat und Kirche.
A. K. Die kais. kön. Academie der Wissenschaften zu Wien, die jüngste unter allen, entwickelt eine höchst beifallSwerthe Thätigkeit, besonders für die Aufhellung der Geschichte Oesterreichs, und hat eine ttgene „Commission zur Pflege vaterländischer Geschichte" aufgestellt. An der Spitze dieser Commission stehet der Chorherr deS Stiftes St. Florian,
Jos. Chmel, k. k. RegierungSrath und Vice- Direcior des k. k. Haus-, Hof, und StaatS-ArchivS zu Wien, auch in weiteren Kreisen durch seine literarischen Arbeiten längst alS einer der Koryphäen deutscher historischer Wissenschafi anerkannt. Diese Commission wendet aber ihren Blick nicht bloS der âliesten Zeit zu, sondern auch der neueren, obschon mit völliger Ausschließung der Gegenwart. So er. öffnet dieselbe ihr Archiv für Kunde österreichischer GeschichiS-Quellen in Band I. Heft 1. 1850 mit „Acienstücken zur Geschichte deS österreichischen rö- misch-kaiholilchensKirchenwesenö unter Kaiser Leopold II. 1790".
Wie die Vergangenheit der Spiegel der Gegenwart ist, so sehen wir unS veranlaßt, die Aufmerksamkeit denkender Freunde der christlichen Kirche aller Confessionen auf diese Actenstücke zu lenken, bcson. dcrS solcher, welche berufen find, für kirchliche Gegenstände amtlich zu wirken. Wir können aber nicht umhin, zuglich die „Vorerinnerung" mitzutheilen, welche der Herausgeber, J. Chmel, dazu gibt, und in welcher er für sich den Standpunkt eines „unbefangenen GeichichtSforscherS" in Anspruch ’ nimmt. Unbefangener Leser und Kenner seiner son- s stigen Schriften und Bemühungen für die vaterländische Geschichte werden ihm diese Forderung gern zugestehen. WaS ein solcher Mann , bei der Tiefe und dem Umfange seiner Quellenkenntniß, welcher aber seinen Stan» alS römisch- katholischer Geistlicher niemals verlâugnet, zu gleicher Zeit über daS Verhältniß zwischen Staat und Kirche äußert, hören auch andere Leser eben jetzt wohl mit Interesse, zumal da der Verfasser mit seinen Studien nur in der Vergangenheit lebt, für die Gegenwart und ihre Beziehungen ganz abgeschlossen und rücksichtslos.
„Zu den schwierigsten Aufgaben eines Staatsmannes, der zumal an einer neuen Gestaltung der Verhältnisse arbeitet, gehört die Regelung derselben zwischen Staat und Kirche, und jeder ReligionSge- fellschast mit geregelter Verfassung. Weder der Staat noch die Kirche haben ein streng abgesondertes Gebiet. Man wird doch dem ersteren nicht ein rein materielles anweisen wollen, so wenig als die letztere ein rein geistiges umfaßt. Der Staat hat auch geistige Interessen zu beachten, so gut alS die Kirche in ihrer sichtbaren Gestalt materielle nicht verschmäht. Im Grunde können sie sich nicht trennen, wenn sie auch wollten. DaS Gebiet deS Staa- leS ist auf der einen Seite weiter, auf der anderen hingegen enger, als daS der Kirche. Im Staate leben neben und mit einander Glieder cer Kirche und Nichtglitver, ja Gegner derselben; in so fern umfaßt er mehr alS die Kirche. Die Kirche aber zählt ihre Glieder in vielen Staaten,' sie ist mithin umfassender in dieser Beziehung.
Die Frage: „Ist der Staat in der Kirche oder die Kirche im Staate"? muß mithin auf folgende Art beantwortet werden Weder der ganze Staat ist in der Kirche, noch ist die ganze Kirche im Staate; eS ist ein theilweiseS Wechselverhâllniß. Kirche und Staat thun leider sehr wohl daran, sich zu vertragen und ihre Interessen sich nicht kreuzen zu lassen. Der Staat soll die Kirche respeciiren; die Kirche soll nur auf dem rein geistigen Gebiete unabhängig sein, in allen weltlichen Beziehungen ist sie den Gesetzen deS StaateS unterworfen, wie jede andere Gesellschaft. Die Kircheffgeschichte lehrt, daß Uebergriffe von beiden Seiten geschehen, ja im Grunde ist die ganze Geschichte seit der Stiftung einer christlichen Kirche ein fortwährendes Auf, einanderwirken, meist leider ein Kampf oder wenigstens eine Rivalität.
Letzteres fand in Oesterreich seit den kirchlichen Reformen deS Kaisers Joseph II. (wohl auch schon unter K. Maria Theresia) statt; noch ist daS Verhältniß nicht geregelt, die Aufgabe nicht gelöst.
Unter diesen Umständen erachtet ein (wie er glaubt) unbefangener Geschichtsforscher eS für ersprießlich , bisher unbeachtete Aktenstücke anS Licht zu ziehen, welche an und für sich interessant, im gegenwärtigen Zeitpuncte eS doppelt fein dürften. Bekanntlich fand K. Leopold II. es angemessen, in sehr vielen Dingen, zur Beruhigung der vielfach aufgeregten Völker, die mitunter wohl rücksichtslos eingeführten Reformen seines Bruders rückgängig zu machen oder zu modificiren. WaS in Beziehung auf die kirchlichen Verhältnisse für zweckmäßig er-
achtes wurde, lehren die Aktenstücke. Sämmtliche Bischöfe der k. k. Staaten (mit den Ungarns ward abgesondert verhandelt) reichten ihre Beschwerden oder Gutachten auf Aufforderung schriftlich ein; diese Eingaben wurden der sogenannten „geistlichen Hoscommission", unter dem Vorsitze deS böhmisch- österreichischen HofkanzlerS Fr. C. KreSSl Freiherr v. Qualtenberg, zur Begutachtung vorgelegt, welche ihr Gutachten in Form eines Protokolls vom 18. Dec. 1790 mit einer dasselbe einleitenden Note vom 29. Dec. 1/90 ab gab. Auf Letztere (die Note) wurde die höchst wichtige Resolution deS Kaisers über die von der Commission gemachten Vorschläge geschrieben.
Ich theile nun, da mit durch preiswürdige Liberalität die Benützung der Originalactenstücke gestattet wurde, fürs E ste mit: I a. Note der geistlichen Hofcommission; I b. Resolution Sr. Majestät über die Forderungen der Bischöfe und die Vorschläge der Hofcommission. II. Protokoll der Hof CommissionSiitzung über die Beschwerde der Bischöfe. Diesen Actenstücken lasse ich, um deS mehrfachen Interesses willen, mehrere Eingaben der Bischöfe selbst folgen, alS wichtige Zeugnisse über den religiösen Zustand ihrer Diöcesen und über — ihren eigenen Characler. III. Vorstellungen deS Erzbi- schofeS von Wien, Cardinal Migazzi. IV. Pro, memoria deS Bischofs von St. Pölten, H.-F. v. KerenS. V. Prom. deS Bischofs von Linz, F. A. Gall. Sollten, wie ich nicht zweifle, diese unmittelbaren Aeußerungen der 3 Bischöfe Interessen erwecken, so will ich später auch die der meisten übrigen mittheilen.
„Ich enthalte mich jedes Urtheils über den Inhalt dieser Actenstücke; sie sprechen für sich selbst. Ich will nur auf eine Aeußerung deS Kaiser Joseph II. aufmerksam machen, welche er gegen, den bekannten brandenburgischen Archivar Spieß bei einer Audienz, die Letzterer bei Gelegenheit seines Aufenthaltes in Wien (6. Jan. 1786) hatte, fallen ließ, und die auf die Ansichten dieses Reformators ein schlagendes Licht wirft. Spieß äußerte den Wunsch, „daß Ihre Majestät die Früchte aller Ihrer Plane noch bei Ihren Lebzeiten einerndten möchten; dagegen Sie (der Kaiser) aber zu meiner Verwunderung versetzten: daß Sie unbekümmert wären, wie eS nach Ihrem Tode gehen möchte; denn eS wäre in der Welt nicht anders, als daß immer der Eine etwas aufbaue, der Andere reiße eS wieder nieder; ich (Spieß) müßte ja als ein Gelehrter selbst wissen, daß auch die Wissenschaften kein anderes Schicksal hätten; der Eine brächte eS oft in einer Sache sehr weit, sterbe aber darüber, alSdann verginge oft ein Jahrhundert und wohl noch mehr Jahre, bis ein Anderer den Faden wieder anknüpfe". (I. Archiv f. Beyreuih, Gefch. v. Hagen und Dorfmüller. I, 3. 1830. S. 141 ff.).
„DaS ist eine trostlose Ansicht, die freilich weder selten ist, noch ihrer scheinbaren Begründung entbehrt. Allerdings geschieht io Vieles, was einer solchen Ansicht deS ewigen AufbauenS und Niederreißens, eines beständigen Wechsels, daS Wort redet. Nach dieser Ansicht wäre die Menschheit zum Trelrave veruriheill uud gewissermaßen nichts Neues unter der Sonne, jedenfalls kein Fortschritt für sie denkbar. Viele glauben, die Geschichte wiederhole nur daS ewige Einerlei. Man könne höchstens auS ihr lernen, daß sich die Menschen gleich bleiben. Allerdings lehrt die Geschichte vaS Bleibende und zwar die Dauer im Wechsel; die Weltgeschichte ist daS Weltgericht. Die Geschichte ist deßhalb auch die Lehrmeisterin, weil sie zeigt, Vaß nur daS Bestand habe, was rein menschlich ist, im höheren Sinne des Wortes. Im Grunde ist die Aufgabe deS StaateS, wie der Kirche, eine und dieselbe. Wenn sie zusammen wirken, einander nicht stören, ist daS Verhältniß ein freundliches, mithin feegen- volleS. Die Seele deS StaateS ist daS Recht, die Seele der Kirche ist die Liebe; wo beide wirklich beseelt sind von Recht und Liebe, kann keine Störung ihres Verhältnisses eintreten".
Wir wollten unseren Lesern einfach diese Mittheilung machen, und verzichten auf jede weitere Belrachlung, wozu der Stoff in reichstem Maaße vorliegt, wenn in'S Einzelne der Aktenstücke einge- gangen werden sollte, was übrigens auch der Tendenz dieser Blätter fern liegt. Die Aeußerung deS Kaiser Joseph in einer flüchtigen Unterredung bezog