Nassauische Allgemeine Zeitung.
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Donnerstag den 26» Februar
1852»
Die Nass. Allg. Zeitung mit demWanderer erscheint einmal täglich mit Ausnahme des Sonntags. — Der vierteljährige Prânumerationspreis für Wiesbaden und. nach dem neuen Postregulativ nunmehr auch für den ganzen Nm fang des Thurn- und TariSschen Verwaltungsgebietes Mit Inbegriff des Postaufschlages nur S ff., für die übrigen Länder deS deutsch-österreichischen PostvereinS, wie für das Ausland nur » fl. «4 fr. — Inserate werden die dreispaltige Petitzeile oder deren Raum mit 3 fr. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Sch ellenberg'schen Hof-Buchhandlung, auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.
Uebersicht.
Die epvngelische Geistlichkeit und der Central- Kirchenfonds.
Deutschland. Wiesbaden (Auflösung deS Turnvereins.
Erklärung. Assisen). — Vom Main (Die Armenpflege und die Auswanderung). — Vom Lande (Entgegnung).
— Herborn (LouiS Napoleon. Betheiligung an der Wahl). - Aus dem Sainthal (Beseitigung deS Nothstandes).— Frankfurt (Bundesbeschluß über die deutsche Flotte). — Karlsruhe (Prinz Friedrich). — Berlin (Die ZeilungSsteuer. Der Herzog von Augustenburg. Niebuhr und Bunsen. Befestigung Berlins). — Wien (Die Schweizerfrage. Prinz Ligne, Der Zollcongreß. Salz- lieferung an Rußland. Das Handelsministerium).
Schweiz. (Die Flüchtlingsfrage).
Frankreich. Paris (Der Postvertrag mit Luxemburg. V. Morny. Der Erzbischof von Bordeaur. Der Brief der Herzogin von Orleans. Perfigny. Das Preßgesetz).
Spanien. Madrid (Verhaftungen. Vermischtes).
Großbritannien. London (Lord Ruffel's Rücktritt. Das neue Cabinet).
Neueste Nachrichten.
f Die evang. Geistlichkeit in Nassau und der Central-Kirchenfonds.
Die zu Ende deâ letztverflossenen Jahreâ er. gangene Ministerialverfügung, daß für 1852 wiederum ebenso wie im vergangenen Jahre stait deâ i im Jahre 1847 ungeordneten % Simpel, welches in regelmäßiger JahreS-Wiederkehr angefordert werden sollte, Vs Simpel Kirchensteuer aus den sämmtlichen Kirchencassen der evangelischen Pfarrgem einden deS Landes zu deren CentralkirchenfondS erhoben werden soll, hat abermals in recht schmerzlicher Weise den großen dermaligen Nothstand der evangelischen Kirche fühlbar gemacht und insbesondere die unangenehme Stellung ihrer Geistlichkeit zu den betroffenen Gemeinden bei derlei Geldanfor- derung und Erhebung in Erinnerung gerufen. Wer mit den VermögenSverhältniffen der evangelischen Kirchengemeinden im Herzogthume näher bekannt ist; wer den Bestand ihrer Stiftungen und Erträge, welche leider nicht wie in der katholischen Kirche durch einzelne Gaben und Vermächtnisse von Jahr zu Jahr wachsen, genauer kennt; wer da weiß, an wie wenigen Orten die JahreScrlräge der örtlichen KirchenfondS ohne Steuererhebung zur Deckung der laufenden Ausgaben hinreichen, welche Erhöhung der Steuerlast daher die Anforderung einer zweijährigen Wiederholung von einem Drittel Steuer- fimplum für den CentralkirchenfondS in den meisten Kirchspielen mit sich führt: — wird hiernach den ganzen Verdruß ermessen können, welchen derlei Anforderung und Erhebung namentlich für den OrtSgeistlichen mit sich führen, auch wenn hierbei die mannichfachen Verstimmungen, welche die letzten Jahre zurückließen, gar nicht in Anschlag gebracht werden. Doch abgesehen von diesem vorübergehenden Widerstreben bietet daS ganze Verhältniß zugleich eine sehr besorgliche und ernstmahnende Seite der Betrachtung dar. Die Wahrnehmung, daß in diesem Augenblicke eben nur durch den schützenden Arm der landesherrlichen Kirchengewalt die Auf- rechthaltung jenes CentralkirchenfondS, von welchem wiederum der äußere Bestand deS Gefammlkirchen« Verbandes bedingt ist, durchgeführt werden kann, weist nachdrücklich darauf hin, welcher Erneuerung die Liebe zum kirchlichen Leben unter den Gemeinden bedarf, damit jenes falsche Widerstreben überwunden werde, und zugleich welche hohe Verpflichtung gerade dermalen für die mit Leitung und Vcr- waltung deS CentralfondS Beauftragten vorhanden ist.
ES kann hier selbstredend nicht im Entferntesten die Absicht sein, irgendwie dem falschen Un- wuihe und den unwürdigen Anklagen, wie sie namentlich auf den Specialsynoden d. J. 1848 sich geäußert haben, irgend welchen Schein der Berechtigung zuwenden zu wollen. Von derlei auf Zerstörung und nicht auf Förderung deS kirchlichen Lebens zielenden Planen und Ansprüchen haben wohl die Pflichttreuen Geistlichen im Lande, gegen
deren oft nur nothdürftige Besoldungen sich die beutelustigen Aufwieglungen ebenso wie die meist völlig unbegründeten Anschuldigungen gegen den nicht selten alâ eine Quelle alleS Uebels verdächtigten CentralkirchenfondS richteten, selbst am meisten zu leiden gehabt. Indessen möchte doch die andauernde und weitverbreitete Verstimmung im Lande ein Fingerzeig sein, daß hier und da Manches zu beseitigen oder NeueS anzuordnen ist, um »inefreubige Bereit- Willigkeit zu fortgesetzten Beiträgen in den Kirchengemeinden deS Herzog- thumâ höher hervorzurufen.
So hat eâ denn nicht an einzelnen Wünschen wnd Vorschlägen gefehlt, wodurch man dieses Ziel erreichen zu können hoffte, und ging aus dem oft in unverständiger Weise genährten Mißtrauen gegen die Verwaltung selbst daS Verlangen hervor, sämmtliche Einnahmen und Ausgaben in möglichst genauer Aufführung veröffentlicht zu sehen. Wie wenig damit erzielt wird, ergab sich, alS man im Jahre 1849 den Anfang machte, über die Jahre 1845—1847 etwas vHllstândigere Mittheilungen zu geben. Ohne Abdruck der Rechnungen selbst muß derlei Kenntnißnahme sehr unzureichend und ein bestimmteres Urtheil sehr gewagt bleiben. Eine Vervielfältigung aber durch den Druck würde dem Fond schwer zu rechtfertigende Kosten verursachen, würde das Uebel, dessen Beseitigung gewünscht wird, nur verstärken.
Bleibt nun allerdings der Wunsch, möglichste Offenheit und Oeffentlichkeit, soweit letztere ohne namhaften Kostenaufwand möglich ist, bei der Verwaltung deS Fonds beobachtet zu sehen, ein nothwendiger und billiger, muß jedoch auch hierbei nach alter guter Sitte an die Stelle deâ Mißtrauens im Lande Seitens der Beitragenden erneuertes Vertrauen treten: fo werden weiterhin die mancherlei Anforderungen größerer Ersparungen bei einzelnen Posten in'â Auge zu fassen sein. Als solcher Vereinfachung bedürftig hat man namentlich die Zuschüsse an einzelne Dekane zur Ergänzung des bekanntlich 1500 fl. betragenden Normalgeh ltS bezeichnet. Da im Jahre 1847 dieser Zuschuß nahe an 4000 fl. betrug, so erhoben sich mancherlei Stimmen, wejche darauf hinwiesen, ob nicht die obere Kirchenbehörde besser thäte, größeres Augenmerk darauf zu richten, daß die Dekanate meist nur mit den bereits biâ zu jenem Normalgehalte dotirlen besseren Pfaristellen verbunden und deßfallsige Vakanzen vornehmlich nach dieser Seite hin behandelt würden. So erwünscht diese Zuschüsse allerdings für einzelne Dekane und DekanatSverwalter gewesen sein mögen, welche aus den ihnen liebgewordenen Stellen bleiben konnten, während zugleich andere PfarrerSfa- milien in den Genuß guter Pfarreien eintreten: — so läßt sich doch nicht leugnen, daß hierdurch die Ausgaben des Fonds seit längeren Jahren bedeutend vergrößert worden sind. Indessen die Fürsorge für den gesammlen geistlichen Stand, dem jene Zuweisung eine weit größere Wohlthat brachte als die damit verbundene Kostenerhöhung für die sämmtlichen Steuerpflichtigen vcrhältnißmäßigen Bedräng mit sich führte, mag derlei Anordnungen theilweise rechtfertigen. Zum Andern muß eS eben unbestrittenes Recht der Kirchenbehörde fein und bleiben, ungehindert von kleinlichen Ersparungen die höheren Diöcesanbeamten nach Befund und Bedarf zu wählen und ihre Außenstellung würdig zu dotiren. Die Verantwortung hierüber liegt dann vor'einem höheren Forum. (Forts, folgt.)
Deutschland.
• Wiesbaden, 24. Februar. Durch polizeiliche Verfügung ist gestern der hiesige Turnverein aufgelöst worden. Auf Ansuchen der Vorsteher wurde demselben gestattet, zur Auseinandersetzung seiner VcrmögenSverhâltniffe innerhalb der Frist von 14 Tagen eine Generalversammlung abzuhaltcn.
* Wiesbaden, 24. Februar. Herr HeimeS fühlt sich durch einen, auâ Anlaß seiner Wahl zur zweiten Kammer, uns zugekommenen Corresponbenz- artikel aus RüdeSheim in Nummer 44 unseres
Blatte» schwer gekränkt. Hr. HeimeS findet in der ihn betreffenden Stelle jenes Artikels eine Lo- beSerhebung und will darin das Streben erkennen, „ihn von dem, waS er als Recht erkannt, abzuziehen auf die entgegengesetzte jetzt herrschende Seite".
Zur Beruhigung deS Hrn. HeimeS wollen wir bemerken, daß eâ uns nicht im Entferntesten in den Sinn gekommen ist, ihm durch ein Lob zu nahe zu treten , oder durch eine von uns ausgehende Beleidigung eine unverdiente Ebre anzu- thun Die in feinem Kreise herrschende Gesinnungen kennen wir zu genau, alS daß wir die Aeußerung unseres Korrespondenten mit Ausnahme der in Bezug auf Herrn HeimeS gebrauchten Beiwörter , deren Anwendbarkeit wir bereitwilligst zugestehn, nicht hätten (wie jeder Andere) für Ironie halten sollen. Daß Herr HeimeS nicht derselben Ansicht ist, daß er vielmehr glaubt, man habe ihn durch diese Aeußerung ködern wollen, scheint nur auS einem Uebermaß von Eitelkeit und auS einer (Überschätzung seines Werthes hervorzugehn.
Ebensowenig lag eS in der Absicht jenes Artikels, den Herrn HeimeS bei seinen Gesinnungsgenossen zu verdächtigen. Herr HeimeS möge sich fernerhin bemühen, daâ Vertrauen seiner Mitbürger durch dieselben Gesinnungen zu erhalten, durch welche er eS erworben haben will.
Schließlich hoffen wir, baß dieselbe Freundeshand, durch welche unser Blatt, allen Jenen, die eS weder halten noch lesen, stetâ rechtzeitig zukommt, auch diesmal eS übernehmen wird, Herrn Heimes von unserer Erklärung in Kenntniß zu setzen.
* Wiesbaden, 24. Febr. (Assisenverhandlung gegen Philipp Eiffert, August Schürmann und Peter Rau von Höchst wegen ausgezeichneten Diebstahls). Die Angeklagten wurden von den Geschwornen für schuldig befunden und von dem Aififenhofr Eiffert und Schürmann zu 3 Monaten und Rau zu 2 Monaten CorrectionS, Hausstrafe verurtheilt. Die Kosten betragen 35 fl. 6 kr.
* Wiesbaden, 24. Febr. (Assisenverhandlung gegen Georg PH. Wagner, 22 Jahr alt, Schuhmacher von Langenhain, wegen Schriflfâlschung.) Georg PH. Wagner ist angeklagt, in dem Bericht deS Langenhainer GemeinderatheS vom 4. Oktober 1851, Den dieser über PH. Wagner zum Behufe feiner Vermählung und Aufnahme in den Bürgerverband der Gemeinde Nordenstabt abgegeben hat, der pos. 10, wo eS heißt: Steht in der Confcrip« tionSliste deS Jahres 1849 mit der LoosungSnum- mer 22 unter den Noncombattanten" die Worte" „und ist durch feinen Abschied befreit worden" bet'- gesügt und feiner, in seinem Geburtsschein die Jahreszahl 1829 in 1828 verändert zu haben. Wagner, dem die Heimatâbehörde ein gutes LeumundSzeugniß ausstellt, ist der ersten Fälschung geständig, die Abänderung seines Geburtsscheines läugnet er.
Die Geschwornen haben Den Angeklagten für schuldig befunden und hat ihn der Assisenhof hierauf zu drei Monaten CorreciionShauS condem- nirt. Die Kosten betragen 58 fl. 40 kr.
Die Verhandlung leitete Der Afsifenpräsident Tr epka; als Staatsanwalt fungirte StaatSpro- cutator Reichmann, als Vertheidiger Prokurator Wilhelmi jun.
* Wiesbaden, 25. Febr. In der heute zur Erledigung gekommenen Assisenverhandlung gegen Ludwig Mehli von Höchst wurde daS früher geschöpfte, auf 4 Monat CorrectionâhauS laufende Contumazurtheil bestätigt. Den Sachverhalt.haben wir in Nr. 38 unseres BlatteS mitgetheilt.
L Vom Main, 23. Febr. EtaatSrath von Linden hat bei der Verhandlung über Die Armenfrage in der würtembergifchen Kammer auf eine Bahn hingewiesen, welche hoffentlich recht bald von vielen deutschen Staatsmännern betreten . werden wird. Er wies darauf hin, baß die UnterstützungS- qelder für die Armen am besten, auf eine Ansiedlung derselben in Ungarn verwendet würden und daß die Regierung ein solches Verfahren gern sehen werbe, da Südwestdeutschland außerdem bald in nähere Beziehung mit dem mittleren und unteren