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Nassauische Allgemeine Zeitung.

J£ âL. Samstag den 21 Februar L8S2

- Die Naff. Allg. Zeitung mit dem Wanderer erscheint einmal täglich mit Ausnahme des Sonntags. Der vierteljährige Pränumerationspreis für Wiesbaden und, nach dem neuen Po ^regulativ nunmehr auch für den ganzen Umfang des Thurn- und Tarisschen Verwaltungsgebietes mit Inbegriff des Poftaufschlages nur S fl., für die übrigen Länder deS deutsch-österreichischen Postverein«, wie für daS Ausland nur S fl. S4 fr. Jnsera te werben die dreispaltige Petitzeile oder deren Raum mit 3 fr. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Sch ellenberg'schen Hof-Buchhandlung, auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.

Uebersicht.

Amtlicher Theil.

Dienstnachricht.

Nichtamtlicher Theil.

Blinden-Fürsorge in Nassau.

Deutschland. Wiesbaden (Asffsen). Rüdesheim, Nassau, Nastätten, Wied-SelterS, Königstein, Usingen, Amt Diez, Dillenburg (Wahlen zur zweiten Kammer). Au« dem Maingrund (Brände).

Friedrichshafen (Recruten für die römische Armee).

Bamberg (Pfarrer Tafel). München (Der Landtag. Die Gerichtsorganisation. Der ZollvereinS- tarif. Die deutsche Flotte, v. d. Pfordten). An S Thüringen (Krackrügge). Hannover (Der Scp- tembervertrag). Magdeburg (Die österr. Truppen).

Berlin (Die schlesw.-holst. Officiere. Proceß Arnim. Prinz de Ligne. Vermischte«). Hamburg (Die Bun­destruppen).

Frankreich. Paris (Erinnerungen an die Herrscher Frankreichs. Lord Normanby. Castellane. Die Legitimisten. Stellung zu England. Die Eisenbahngesellschaften. D-S Preßgesetz. Vermischtes).

Großbritannien. London (Die Reorganisation der Miliz. Der Krieg am Cap. AuS Mondevideo).

Türkei. Konstantinopel (Steuer. Reschid Pascha».

China. (Der Aufstand. Vermischtes).

Neueste Nachrichten.

Amtlicher Theil.

Lehrvicar Kopp zu Obernhain ist zum Lchrrr daselbst ernannt worden.

Nichtamtlicher Theil.

Blinden-Fürsorge in Nassau

X Von der Gellbach, 14. Febr. Die Maß. regel der oberen Staatsbehörde, wodurch den her- Möglichen Schulinspecioren die Verpflichtung wie- Verholt in Erinnerung gebracht ist, über die vor­handenen taubstummen schulpflichtigen Kinder ihres Bezirks genaue Berichte an die Anstalt zu Camberg zu erstatten und hierauf um so mehr Sorgfalt zu verwenden, je nachteiliger noch immer llngenauigkeiien in dieser Hinsicht bei dem Widerstreben einzelner unverständiger Eltern gegen die Aufnahme ihrer hülfSbedürftigen Kinder in jene Anstalt sich zu erweisen pflegen, dieser Erlaß ist ein abermaliger Beweis von der fortge­setzten umsichtigen Fürsorge, wodurch die traurigen Folgen einer vernachlässigten Erziehung dieser be« klagenSwerthcn Unglücklichen unter den nassauischen Staatsangehörigen möglichst sollen abgewandt wer­den. Indem nun diese umfassende Fürsorge ge­wiß immer mehr an den einzelnen Orten mit leb­haftem Danke erkannt werden wird, drängt sich bei diesem Anlässe eine andere Frage mit erneuertem Gewichte auf, die Frage nach der Blindenver- sorgung und namentlich nach einer Anstalt für die Blindenerziehung in Nassau.

Bekanntlich ist eine Blindenanstalt noch einS der wenigen Institute, welche in Nassau seh- len, und doch sind so manche arme Kinder, welche deS Augenlichts beraubt umhergehen, auch in un­serem Lande Gegenstände deS innigsten Mitleides. Sie verdienen ebenso wie jene Taubstummen einer besonderen Unterstützung unterzogen zu werden.

Von der oberen Behörde ist darum auch dieser Gegenstand bereits in früheren Jahren inS Auge gefaßt worden, und wurden namentlich in den Jah­ren 1838 und 1841 die herzoglichen Beamten und Schulinspectoren aufgeforvert, über die Zahl der vorhandenen Blinden, über deren gcsammte Ver- hälinlsst, und namentlich über die schulpflichtigen und bildungsfähigen Blinden im Lande Erkundi­gung einjuziehen und vollständige Nachweise nach mitgetheiltem Schema einzureichen. Ob nun die Zahl der vorhandenen Blinden eine so geringe war, daß man für Nassau die Anbahnung einer besonderen Blindenanstalt für unnvthig erachtet«,

ober welche andere Erwägung die Behörde abge- halten hat, den Gegenstand weiter zu verfol­gen und zur öffentlichen Kenntniß zu bringen, ist Schreiber dieses, der im Jahre 1841 näheres In- ter<ffe an dieser Angelegenheit bei einflußreicher Stelle wahrzunehmen geglaubt hat, später nicht be- kannt geworden. Die Staatsbehörde scheint einst­weilen einen gewissen Anschluß an die zu Frank­furt a. M. bestehende, namentlich durch daS edle Wirken des frühe Heimgegangenen Dr. Cosel ge­förderte Blindenanstalt für ausreichend erachtet zu haben, indem verlautet, daß dort mehrere blinde Zöglinge auS Nassau nicht ohne Zuschuß und Un­terstützung aus öffentlichen LandeSmilteln unter, richtet und erzogen werden.

Inzwischen aber ist in der benachbarten Wet­terau zu Friedberg eine zweite Blinden- an stall, zunächst durch Gaben freiwilliger Liebe unter der umsichtigen und aufopferungsvollen Lei, tung deS früheren LehrerS Sch ä fe r entstanden, und bietet diese Anstalt, so lange keine derartige eigene für Nassau in6 Leben tritt, eine weit zweck­mäßigere AuShülfe namentlich für Blinde auS ein­fachen ländlichen Kreisen dar, als daS in der kost­spieligen Handelsstadt bestehende Institut. Für den mit den Verhältnissen zu Friedberg noch nicht näher Vertrauten diene hierbei nur die eine Andeutung, daß die Unterhaltung eines Zöglings daselbst ein Drittheil w e n i g e r K o st e n mit sich führt, als dies zu Frankfurt der Fall ist. Auch ist noch der weitere Unterschied zu beachten, daß zu Frank­furt die Zöglinge eine städtische Schule besuchen müssen und nur nebenher den übrigen Unterricht im Institute empfangen, während zu Friedberg in der Anstalt selbst für den ganzen Unterricht gesorgt wird. In Frankfurt ist freilich schon eine größere Ausdehnung der Bildung ermöglicht, jedoch auch eine größere Reihe von Sagten fsstgefttzl, für welche ein Zögling sich verbindlich machen muß.

In Friedberg erscheint dies Alles einfacher, man möchte sagen häuslicher, bürgerlicher gehalten, und dürfte gerade dieser Umstand eine besondere Empfehlung sein, die blinden Kinder unbemittelter Land- und Bürgersleute dorthin zu weisen, wo die Kosten geringer sind und die Zöglinge weniger ihren geringen und bescheidenen Heimaihöverhält- nissen entfremdet werden, alS dies oft so schwer oder gar nicht in dem anspruchS- und geräuschvol­len Treiben der großen Weltstadt zu vermeiden ist.

Es ist zum Andern gerade in unsern Tagen erhebend, den Blick auf daS neugegründete Bl iir­den hauö in der Wette rau zu richten, wenn man noch dessen gedenkt, daß eS nur die theil­nehmende freie Liebe deS hessische «Vol­kes ist, welche daS stattliche Gebäude hat möglich werden lassen und auö welcher so manches dan- kenSwerthe Scherflein auch auS der Hand deS Ar­men und Geringen hervorgegangen ist, wenn man ferner wahrnimmt, mit welcher Treue und Umsicht der würdige Vorsteher sich mit seiner Gat­tin der armen Pflege-Befohlenen annimmt. DaS Nähere geben Die bis jetzt erschienenen drei Berichte an, welche hierdurch einer allseitigen Beachtung empfohlen werden. Auö denselben ist zu entneh­men, daß Einer der dortigen Lehrer für Handarbeit rc. selbst ein Blinder auS dem Nassauischen stammt vielleicht eine weitere Veranlassung, die freundliche Theilnahme im Herzogthume noch näher auf jene emporblühenvc Anstalt christlicher Liebe zu lenken. Sollte darum von der Hohen Staatsbe­hörde noch nicht die Gründung einer eigenen Blinden Anstalt für das Land näher in Aus­sicht genommen fein, so dürfte an dieser Stelle der vertrauensvolle Wunsch ausgesprochen werden, daß auch auf Friedberg Die Aufmerksamkeit deS Nassauischen StaatSministeriumS sich lenken, nicht blos einzelne Zöglinge mit deßfallsiger öffentlicher Unterstützung dorthin überweisen, sondern inSbeson- Dere auch milden Sammlungen für die Zwecke und Erweiterung jener bis jetzt nur noch auf Gaben freier Liebe beruhenden Hessischen Anstalt im Nas­sauischen Lande die höhere Willfahrung nicht vor- enthalten möge. Die Rückwirkung auf Die Beför­derung deS Wohles einzelner Blinden deS Herzog- thumS, welche alsdann leichtere Unterkunft zu Fried­berg finden dürften, wird Diese Fürsorge teilneh­mender Förderung reichlich lohnen.

Deutschland.

* Wiesbaden, 19. Februar. (Assisenverhand- lung gegen Johann Stalb von Eppstein wegen Diebstahls). Der Angeklagte wurde von den Ge­schwornen für schuldig befunden und von Dem Assisenhofe zu 3 Monate CorrectionShauSstrafe verurlheilt. Die Kosten sind noch nicht festgesetzt.

* Wiesbaden, 20. Februar. (Assisenverhand- lung gegen Georg S t u h l i r ä g e r, 32 Jahre alt, Hofmann, Joh. Bieger, 38 Jahre alt, Landmann, Franz Bad io r, 30 Jahre all, Schreiner, Johann Holzmann, 28 Jahre alt, Winzer, Carl Mau­rer, 22 Jahre alt, Dienstknecht, Michael Holz­mann, 34Jahre alt, Winzer, Martin Mackauer, 33 Jahre alt, Leinweber, Bernhard Förschner, 39 Jahre alt, Taqlöhncr, Michael Maurer, 28 Ja re alt, Taglöhner, sämmtlich von Johannis­berg, wegen Meineides und wegen Verleitung zum Meineid.)

Die Anklage geht dahin: daß Stuhlträger Joh. Ho lzm an n,. B a b i o r und Carl M aurcr auf Anstiften deS ersten die Verabredung getroffen ha­ben, die gegen diesen erhobene Anklage wegen Jagd­frevel durch falsche Zeugenaussagen zu entkräften, so wie den mit einer Beschuldigung der versuchten Verleitung gegen diesen ausgetretenen sFranz Da­niel zu Geisenheim durch falsche Zeugenaussagen zu verdächtigen,

daß Bieger, Stuhlträger, Michael Holzmann, Mackauer, Förschner und Michael Maurer auf Anstiften deS Joh. Bieger Die Verabredung getroffen, Den Franz Daniel auch in Beziehung auf dessen Beweisführung in Dem Rechtsstreite seiner Ehefrau gegen Johann Bieger wegen Forderung durch falsche Zeugen­aussagen zu vrrvâchtigen , daß S l u hltr âge r, Badior, Johann und Michael Holzmann, Bieger und Mackauer in Folge dessen falsch« ZNigenanSsagen gemacht,

endlich , daß Förschner auf seinen geleisteten Zeugeneiv ve.wiesen, bei dem Herzog!. Criminal- gerichte falsch auSgesagt habe, er sei weder von S t uhlträger, noch von Joh. Birger, noch von irgend einer andern Seite angegangen worden, in einer der DieSfaLigen Untersuchungen unrichtige Angaben zu machen

Michael und Carl Maurer haben zwâr die verabredeten falschen eidlichen Zeugnisse nicht abgelegt, erscheinen aber schon wegen Der Eingehung Der Ver­abredung strafbar.

Die Verhandlung leitet der Assisen-Prâsident Forst; die Staatsbehörde vertritt StaalSprocu- ralor - Substitut Moritz, als Vertheidiger der Angeklagten funglren Proeuralor Lang und Dr. Leisler sen.

K Rüdesheim, 18. Februar. Ich beeile mich Ihnen hiermit anzuzeigen, daß bei der heute dahier staltgefundcnen Schahs eines Abgeordneten zur zwei- teu Kammer in dem hiesigen Wahlkreise, wozu die Aemter Rüdesheim und St. Goarshausen gehören, der Gutsbesitzer Herr Heinrich Heimes von Hattenheim zum Abgeordneten gewählt worden ist. Die Wahlverhandlung ist in der größten Ordnung vorsichgegaugen.

AuS Dem Justizamt Rüdesheim sollten 66 und auS dem JustizamtSbezirk St. Goarshausen 60 zu­sammen 126 Wahlmänner erscheinen; eingesunven halten sich aber nur 120 Wähler, 6 waren ent­schuldigt weggeblieben.

Von den erschienenen Wahlmänner ist Herr HeimeS mit 104 Stimmen gewählt worden. Unser Abgeordneter ist ein sehr achtbarer, rechtlicher und eben so allgemein beliebter Mann, an dem unsere StaalSregterung eine befriedigende Stütze finden wird.

Es ist mir in der That angenehm, Ihnen eine solche Mittheilung machen zu können. Daß Der malen andere Gesinnungen in unserm Kreise herr­schen , als in verwichenen Jahren, habe ich nicht nöthig, näher darzustelleu, eS beweiset dieß zur Ge­nüge Die heutige Wahl, vor welcher eine allgemein« Berathung stattgefunden hat.

S Von der Mühlbach, 18. Febr. Im Wahl­bezirk Braubach - Nastätten wurde heute der Land-