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Nassauische Allgemeine Zeitung.

J2 43.

Freitag den 20. Februar

L8S2

Die Nass. Allg. Zeitung mit dem W anderer erscheint einmal täglich mit Ausnahme des Sonntag«. Der vierteljährige Prânum-rationSvreis für Wiesbaden und, nach dem neuen Postregulativ nunmehr auch für den ganzen Umfang des Thurn- und Tarisschen Verwaltungsgebietes mit Inbegriff des PostaufschlagcS nur 2 ft., für die übrigen Länder des deutsch-österreichischen Postverein«, wie für daS Ausland nur 8 fl. «4 kr. Jasera te werden die dreisvaltige Petitzeile oder ve-e» Raum mit 3 kr. berechnet, Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Sch e ll e n be rg'schen Hof-Buchhandlung, auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.

Uebersicht.

Amtlicher Theil.

Verfügung, betreffend die ordentlichen Asfisen im Hofgerichtsbezirk Dillenburg im zweiten Quartale 1N&8.

Nichtamtlicher Theil.

Ordentliches und außerordentliches Staats- Budget.

Deutschland. Wiesbaden (Der Nothstand im Wester­wald. Ablehnung von Wahlen. Asfisen.)RüdeSheim (Brand). Eltville, Hochh eim, Höchst, Na­st â tten (Wahlresultate). Frankfurt (Die deutsche Flotte). München (Der Nothstand im Sveffart). Berlin (Eisenbahn. Der Spielpacht in Aachen. Der modificirte Zollvereinstarif. Vermischtes). Schwerin (Wühler). Wien (England und Oesterreich. Lombar­dische Flüchtlinge. Triest'S RecrutirungSfreiheit Die österr. Offiziere in Persten).

Dänemark. Kopenhagen (Beantwortung der Mon- radschen Interpellation).

Frankreich. Paris (Die Wahlen. St. Arnaud. Kaiser Napoleons Geburtstag. Vermischte«).

Großbritannien. London (Die Milizenbill. Petition.

Der Glaspalast. Von der Westküste Africa'S).

Italien. Turin (Aus der Deputirtenkammer). Rom (Erceß am Jahrestag der Republik).

Neueste Nachrichten.

Amtlicher Theil.

Verfügung,

betreffend die ordentlichen Affisen des Hofgerichtsbezirks Dillenburg im zweiten Quartale 1852.

n - Der Unterzeichnete verfügt hierdurch in Gemäß­heit der Artikel 7, 8 und 11 deS Slrafprozeßge- getzeSt

daß die ordentlichen Assisen deS HofgerichtSbe- zirkS Dillenburg im zweien Quartale deS JahreS 1852 Montag den 19. April l. Js., Morgens 9 Uhr, eröffnet werden sollen, ernennt den Herzogl. Hof- und AppellationS- gerichtSrath, Herrn v. Reichenau zu Dillen­burg zum Präsidenten, und den Herzogl. Hof- und AppellationSgerichtSrath, Herrn v. Bier­brauer daselbst, zu dessen Stellvertreter bei diesen Assisen, und überläßt eS dem Herzoglichen General-StaatSprocurator, Herrn Hergen, Hahn, diese Verfügung öffentlich bekannt zu machen.

So geschehen Wiesbaden den 17. Febr. 1852. Der Präsident des Herzog!. Nasi. Lasiationshofs (L, S.) (gez.) Muffet.

Für die richtige Ausfertigung:

Der Secretär des Lasiationshofs

. (gez.) Hofmann.

Berkundtgt.

Wiesbaden, den 18. Februar 1852.

Der Generalsiaatsprocurator.

Hergenhahn.

Nichtamtlicher Theil.

%* Ordentliches und außerordent­liches Staats-Budget.

O.P. In der ersten Kammer der jetzt ver­sammelten preußischen Lankstânde wird so eben ein Antrag auf Eintheilung deSStaatShauS- haltS-EtatS in einen ordentl ichen und ei­nen außerordentlichen eingebracht werden. Derselbe gehet zwar nur von der rechten Seite auS, hat aber nach öffentlichen Nachrichten große Hoff, nung auf allgemeine Annahme. Wir begreifen diese Hoffnung wegen der für Regierung und Stände gemeinsam vorliegenden großen Ersprießlichkeit die­ser Emtheilung, wodurch eine Menge von Weit­läufigkeiten und Unregelmäßigkeiten beseitigt wird, ohne auf der andern Seite irgend «ine Gefahr her-

vorzurusen, selbst nicht für die Opposition, wenn sie nicht von vornherein eine fyst'matische, d. b. eine sinnlose, jein will. Es wundert unS nur, daß nicht mehr, besonders kleinere deutsche Staaten schon längst diese Einiheilung ihrer Voranschläge für die einjährigen oder mehrjährigen Staatsbudgets ange­nommen haben.

Schon in den dreißiger Jahren geschah eS häufig, daß unbestrittene und unbestreitbare BudgetSsâtz? in Frage gestellt, und so daS Einfachste und Si­cherste dem radikalsten Zweifel unterworfen wurde. Zu jener Zeit kam man im Herzogihume Braun­schweig, durch eigene und fremde Erfabrunqen dahin geführt, zunächst auf die Idee dieser Doppel- theilung der Voranschläge für die Ausgaben deS StaaiShauShalieS, und sie hat sich dort anhaltend bewährt, selbst in den neuesten Jahren der Umwäl­zung alles Bestehenden.

Die Jahre 1848 bis 1851 haben unS unter unseren Augen die widerwärtigsten Beispiele davon im eigenen Lande gebracht, wenn bei dem gering­sten Budgetsatze in einem Athem umwälzende Ge- sctzeSanträge oder eigenmächtige Abstriche geschahen. Wir haben sehen müssen, daß LanveSdeputirle bei den einen Behörden stillschweigend mit oder ohne Absicht passiren ließen, waS sie bei anderen aus­greifend beanstandeten; ja eS hat sich unwider- sprechlich gezeigt, daß oft bei ganz geringfügigen Posten die ekelhaftesten Persönlichkeiten den Bean­standungen und den daran geknüpften seiniollenden Kritiken zu Grunde lagen. Nicht durchgreifende Principe, nicht allgemeine Maßregeln, nicht gene- | rede Verfügungen wurden ruhig mit abwägenden «Gründen erörtert, sondern, gleichsam mit Gunst I und Ungunst, wurden eben dieselben Dinge hier stillschweigend übergangen, dort ausdrücklich geneh­migt, anderwärts nur bezweifelt, noch anderSwo förmlich bestritten und geradezu verworfen. Die anwesenden landesherrlichen Commiffarien waren öfters genöthigt, daran zu erinnern, daß man feh­lerhafter Weise Budgetfragen zu GesetzeSfragen mache und durch Beanstandung einzelner Ausgabeposten wohlbegründete und längstbestchende Einrichtungen im Nu willkürlich über den Haufen werfe.

Wir sind nicht dagegen, wenn einzelne LandeS- depulirie sich veranlaßt sehen, auch Geringfügiges zu controliren, z. B., wie vorgekommen ist, Blei­stifte, Papierquantiläten und Qualitäten, Feder­messer u. dgl.; aber auch daS Geringfügige muß generalisirt und prinzipiell durchgreifend in allge­meinen Anträgen behandelt werden nicht gelegent­lich hier und da blos bekrittelt und beliebig gestri­chen, so daß der Schein der Parteilichkeit und der Persönlichkeit, welche in kleinen Staaien nur allzu­bald mit Fingern gewiesen werden kann, streng vermieden wird. Wir verzichten absichtlich darauf, auS den gedruckten landständischen Verhandlungen der letzten Jahre alle hierher gehörige Beispiele zum Belege ausführlich nachzuweisen, um nicht Ungehöriges, daS der Vergessenheit zu übergeben ist, auf'S Neue in'S Gedächtniß für und und Andere zurückzurufen.

Man hat bei unserer StaatSregierung die Ab­sicht , an die Stelle augenblicklicher Aufwallungen, wie wir sie bisher auf dem Landtage nur allzureich- lieb vorfanden, ruhige Erwägung zu dringen, und daS Prinzip der Beweglichkeit und deS Fortschrittes durch zwei Kammern gegen Uederstürzung und Um­sturz der Gesetze zu schützen. Man hat sogar die deutlich ausgesprochene Absicht, alle Budgetfragen von Ge- setztSfragen genau schon im Aeußern zu scheiden. DaS Budget soll nämlich jetzt von beiden Kammern zu- gleich, in einer einzigen, zu diesem Zwecke besonders zusammeniretenvtn Versammlung behandelt werden, wie auch ehedem die einzelnen genehmigenden und nicht genehmigenden Stimmen für die einzelnen Ausgaben in der Herrendank und Dcputirtenver- sammlung zusammengezählt und nach ihrer Mehr­heit und Minderheit daS Facit übersichtlich gegeben wurde. Man will allen unnützen Hin- und Her. redereien auch dadurch ein Ziel setzen, daß Vorkehrun- gen getroffen find, dem Landtage keine »monomische Dauer in'S Unendliche zu gewähren. Wir finden diese Absichten eben so gerecht, als lobenSwerth; aber, nach den bisherigen Erfahrungen zu urtheilen, werden die oben näher bezeichneten Mißbräuche bei Budge,posten so doch immer nicht fern gehalten werden können.

Wird dagegen daS Budget geflissentlich und durchgängig in ein ordentliches und ein au­ßerordentliches geschieden, so ergibt sich der unantastbare und ohne Weiteres zu genehmigende Theil für den laufenden Dienst ohne allen Anstand von selbst. Der unerfahrenste und leidenschaitlichste Depulirte hat dann eine unübersteigllche Schranke für seine Anstände, Ausstellungen ic. Der Fall ist dann undenkbar, daß irgend ein Dienstzweig deS Landes durch unvorherzulehende Angriffe und Ab­striche, welche die Mehrheit etwa in schweigender Unaufmerksamkeit genehmigt, für seine Geschäfte eine Störung erleidet, wie jetzt wohl vorgekommen ist und künftig immer wieder vorkommen kann. Die durch solche Theilung deS Budgets gezogene Schranken macht jeden Abstrich für den laufenden Dienst von vornherein ganz unmöglich, und verweiset alle Zweifel auS dem Gebiete der Budgetfrage in daS Gebiet der Gefey-Sfragen, welche nur durch Ein­bringung und Durchführung förmlicher Anträge erledigt werden können.

DaS ekelhafte Bild wilder Verdächtigungen und Beschuldigungen und unbegründeter Kritteleien gegen die StaatSregierung und ihre Organe, welches un­sere Budgetverhandlungen der letzten Jahre unaus­gesetzt gewährten, muß dann ganz und gar auS den neuen Kammern verschwinden, oder kann höchstens bei dem außerordentlichen Theile der Aus­gaben erscheinen, ohne übrigens den Gang der Ver­waltung irgendwie zu stören.

Diese Theilung nähert unsere landständischen Verhandlungen wieder den alten deutschen Land« stänven. Dort war der lausende Dienst daS be, stehende Verhältniß deS Landes, die Regierung und Verwaltung deS Ganzen, unantastbar in den her­gebrachten Grenzen und Formen, Einnahmen und Ausgaben. DaS Gesetzliche uno Hergebrachte konnte gar kein Gegenstand der Verhandlung zwischen Landesherren und Ständen sein. Man verhandelt nur über Neues, und wenn man sich nicht einigen konnte, dauerte daS Alte selbstverstanden und ruhig bis auf Weiteres fort, ohne daß eine Erschütterung irgend eines Theiles möglich gewesen wäre. In unserer Zeit dagegen kann jedeS gesetzlich Bestehende durch Genehmigung und Nichigenedmigung einzelner Posten deS Budgets plötzlich in Frage gestellt und so willkürlich daS Festeste in seinem Grunde unter­wühlt worden. Die Theilung der SlaalSauSgaben in feste, unveränderliche, ungewöhnliche scheint unS allein gegen daS Unwesen der neuen Zeit die ein­zige gründliche Abhülfe zu bringen, ohne den wah­ren und besonnenen Fortschritt zu beengen.

Deutschland.

P Wiesbaden, 18. Febr. Beunruhigende Ge­rüchte von einem auf dem Westerwalde herrschenden Nothstände gehen seit einigen Tagen um. Mit den düstersten Farben wird die Lage jenes LandeSlheilS, der unter jeder Mißernte der Hauptfrucht, der Kar­toffel, allerdings schwer zu leiden hat, geschildert, und die Furcht, alS ob und eine ähnliche Heim­suchung , wie Unlerfranken bevorstehe, bemächtigt sich der Gemüther. Auf bir erste Nachricht von diesem Zustande, hat Se. Hoheit der Herzog augenblicklich einen Specialcom miss«, riud in verPerson des MinisterialratHS Schepp nach dem Westerwalde zur sorg­fältigsten und genauesten Untersuchung der Sachlage abzusenden befohlen. Derselbe ist bereits am vorigen Sonntage abgereist. Nach Eingang von dessen Bericht, werden ohne Zweifel unverzüglich alle nur immer mögliche Maß­regeln ergriffen werden, um den bedrängten Gegen­den zu Hülse zu kommen. Bereits sind alle Arbei­ten an Wegbauten in jenem LanbeSiheile, welche in Vollzug gesetzt werden können, zu vergeben an- geordnet, und so wollen wir hoffen, daß eS der landeSväterlichen Fürsorge unseres Fürsten gelingen werde, der Noih , wenn solche wirklich vorhanden sein sollte, bald auf daS Kräftigste zu steuern!

f Wiesbaden, 19. Febr. Dem Vernehmen nach haben Die Herren Prof. Fresenius und Seyderth von Esch die auf sie gefallene Wahl zur ersten Kammer abgelehnt.