Nassauische Allgemeine Zeitung.
Dienstag den 17» Februar
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Die Nass. Allg. Zeitung mit dem Wanderer erscheint einmal täglich mit Ausnahme des Sonntags. — Der vierteljährige Pränumecatlonspreis für Wiesbaden und, nach dem neuen Postregulativ nunmehr auch für den ganzen Umfang deS Thurn- und Tarisfchen Verwaltungsgebietes mit Inbegriff des Postaufschlages nur 8 fl., für die übrigen Länder deS deutsch-österreichischen PostvereinS, wie für das Ausland nur 8 fl. 81 kr. — Inserate werden die dreispaltige Petitzelle oder deren Raum mit 3 fr. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Sch ellenberg'schen Hof-Buchhandlung, auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.
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Uebersicht.
Die Gliederung der bürgerlichen Gesellschaft. Deutschland. Wiesbaden (Wahl. Asstsen. Diebstahl). — Montabaur (Wahlresultat). — Von der Aar (Berichtigung). — Frankfurt (Cowley'S Nachfolger. Dr. Jucho. Die deutsche Flotte). — Vom Rhein (Der Congreß der Bischöfe der oberrheinischen Kirchenprovinz).
— Darmstadt (Die rheinh. Eisenbahn). — Stuttgart zDie Karlsschüler). — Aus Oberbayern (Der Kölner Dombau. Die Schulschwestern). — Berlin (Die Zvllfrage. v. Rochow. Die schleSwig - Holstein. Officiere. Amnestie in Holstein. Die Diplomatie. Der Beitritt Oldenburgs zum Septembervertrag. Vermischtes). — Kiel (Uebergabe der Herzogthümer. Oberst Rösgen, v. Plessen. Esmarch). — Wien (Rendsburg. Die Presse. Der Zollcongreß. Die Marine. Hentzi'S Denkmal). Frankreich. Paris (Die gefangenen Repräsentanten. Muffet und Berryer. Proceß Condè. Die Wahlen. Per- figny. DaS Kaiserthum. Verschwörung. Vermischtes).
Spanien. Madrid (Merino).
Großbritannien. London (Die Reformbill. Harry Smith).
Neueste Nachrichten.
Die Gliederung der bürgerlichen Gesellschaft.
8 Lom Taunus, 14. Februar. In een meisten Gegenden Mitteleuropas wird das Volk all- mâhlig wieder empfänglicher für die naturgemäße Gliederung der bürgerlichen Gesellschaft, obwohl die sogenannten Liberalen sich am meisten gegen daS wie- dererwachende Ständewesen verwahren, da eS ihnen als reaclionâre Strömung erscheint. Sie verkennen aber darin ganz und gar die schöpferische, organi, falorische Kraft, da eS ihnen eben meistens sehr an Instinkt und Rüstzeug zum Organisiren fehlt. In manchen Gegenden Mitteleuropas hat die StaatSdie- nerschaft einen alten Widerwillen gegen eine feste Gliederung der bürgerlichen Gesellschaft, die doch alS gewaltigste konservative Macht am Sichersten jeden Radikalismus beseitigt, noch nicht überwinden können, und ist so die unbewußte Freundin und Vorkämpferin nivellirender, zum allgemeinen Umsturz führender Richtungen. Wir haben schon darauf hingewiesen, wie eine gesunde Volksvertretung nur auf die wohlorganisirten LebenSkreise und Berufszweige begründet werden kann. Die deutschen Staaten fangen auch bereits immer mehr an, ihre Kammern auf dieser Grundlage rinzurichlen. Soll dem Staate dies möglich werden, so muß die bürgerliche Gesellschaft ihm Hülfreich entgegen kommen. Die verschiedenen Interessen- und Berufskreise müssen sich ans innerer Kraft heraus zu ordnen und zur äußeren Vertretung zusammen zu fassen suchen. Der lanvwirthschaftliche Verein hat in neuerer Zeit eine angemessenere Stellung zur Landesregierung erhalten und könnte in dieser vermittelnden Stellung den Urproducenten den Impuls zur nöthigen Organisation geben. Sehr erfreulich ist eS, daß die Regierung schon so häufig die Gewerbvereine benutzt hat, um sich über die industriellen Interessen aufzuklären und wiederum auf dieselbe zurückzuwirken. Sobald die augenblickliche Mißstimmung gegen die Schule vorübergegangen ist, wird man derselben neben der Kirche, deren korporative Rechte vor der Hand allein anerkannt sind und welche daher als die alleinige Vertreterin unserer ideellen Interessen dasteht, auch wieder den früher schon eingeräumten Platz vergönnen. Freilich fehlt unserem Schulwesen die rechte Spitze, da wir keine Universität besitzen, welche die natürlichste Vertreterin der selbstständigen Wissenschaft sein würde. Wir würden unS daher mit Vertretern aus unseren vorhandenen Schulanstalten begnügen müssen, die indessen -in mancher Beziehung auch wiederum dem Leben näher stehen. Die Zeit scheint noch fern zu liegen, wo nicht bloß daS Rechte und das Gute, sondern auch daS Schöne, also auch die Kunstthätigkeit deS Volkes zur gesellschastlichen Organisation und staatlichen Anerkennung durchdringen kann. Gewiß ist eS aber, daß erst dann das Leben recht würdig ist, gelebt zu werden. WaS nun die Organisation der bürgerlichen Gesellschaft im Allgemeinen betrifft , so verlangt
dieselbe eben mehr, alS in dem Eigenthums- und Vertragsrechte liegt. ES gibt gewisse Interessen, die der Willkür des Einzelnen entnommen, um der ethischen Bestimmung deS Staatsbürgers willen zu verfolgen sind, und zwar nicht bloß als Befugnisse und Rechte, sondern als Pflichten, weil ohne sie jener staatsbürgerliche Zweck nicht erreicht werden kann.. Einem Stande muß jede Person im Staate angehören, wenn sie ein Mitglied desselben sein soll; diese korporativen LebenSkreise dürfen nicht mit den wandelbaren und auslöSlichen Associationen, die aus Verträgen hervorgehen, verwechselt werden, und wo sich mit den Personen daS Ganze auflöst, da der Zweck deS Vertrags nur um' der Individuen willen ist. Der korporative Zweck besteht Aber an und für sich und die Personen find nur* Organe und Vollstrecker dieses Zweckes.
Um dieser Nothwendigkeit für daS Bestehen deS StaateS willen hat der Staat über die Bildung der korporativen Organismen zu wachen und für sie Sorge zu tragen, was leider von Seiten des StaateS zuweilen verkannt wurde. Um der Allgemeinheit ihrer Zwecke willen können die Corporaiio- nen auch nicht geschloffen, nicht erclusiv sein, wozu sie ihrerseits oft Neigung in sich gefühlt haben, so daß der moderne Staat durch ihre gänzliche Aufhebung sich ein liberales Verdienst zu erwerben schien. Da das Interesse ein allgemeines ist, so muß jedem jedwede Corporation offen stehen. Da aber das Allgemeine sich nur als Besonderes verwirklicht, so muß auch jeder, der in die Corporation eintreten will, die besondere Tüchtigkeit haben, ihren Zweck seinerseits vollziehen zu helfen. Die drei ständischen Unterschiede der Urproduktion, der Industrie und der ideellen Thätigkeit haben sich zwar in allen Zeite^geltend gemacht, aber bisher noch nicht in fachgemäßer, rein rationeller Gestalt. Sie traten früher nur als landdefitzende Adelskaste, als privtlegirte Stadtgemeinde und als geistlicher Stand auf. Dem landbefitzenden Adel tritt nun der Bauernstand zur Seite, welchem jener aber Vorkämpfer und Vorbild in bü gerlicheu und technischen Fragen sein soll. Die Gewerbe können nicht mehr auf prtvllegirte Stadtgewelnven beschränkt wer- den. Die Meister in der Stadt können sich nur durch die höhere Geschicklichkeit und Tüchtigkeit behaupten. Seit mehreren Jahrhunderten ist auch die Geistlichkeit nicht mehr der alleinige Träger deS wissenschaftlichen, deS ideellen Lebens. Es würde daher nicht der Wahrheit unserer Verhältnisse entsprechen , wenn der Staat sie noch alS solche bei Organisation der Volksvertretung betrachten wollte. In jenen früheren historischen Ständen war der vernünftige Begriff der Grundgliederung der bürgerlichen Gesellschaft schon rudimentär enthalten. Derselbe muß aber in unserer Zeit die nicht mehr angemessenen Formen abstreifen. Man schadet einer wahrhaft konservativen Politik unendlich, wenn man mit besonderer Liebhaberei, und habe dieselbe auch ein sehr geistreiches Ansehen, sich auf interessante „historische Zustände" steift und sie möglichst zurück- führen möchte. Selbsttäuschung ist hier leicht möglich. Die wahre Geschichte geht aber mit dem rastlos fortschreitenden Leben stets Hand in Hand, oder ist eS vielmehr selbst. — Ein berühmter RechlSphi- losoph sagt; „Der Staat ist wesentlich eine Or, ganisation von solchen Gliedern, die für sich Kreise sind und in ihm soll sich kein Moment alS eine unorganische Menge zeigen". Wie unorganisch hat sich aber bas Volk im Jahre 1848 gezeigt. Da fehlte eS der bürgerlichen Gesellschaft sehr an festen Gesichtspunkten, der Wiederkehr solcher Zustände müssen wir vorbauen. Aber die Hand auf das Herz, haben wir schon tüchtige Grundlagen zu einem unerschütterlichen Bau der bürgerlichen Gesellschaft gelegt? Hoffentlich werden dieselben nun in raschen Angriff genommen. Die Regierung wird bei den neugewählten Ständen gewiß daS rechte Verständniß für dauerhafte Organisationen finden. Im Volke aber muß sich wieder Freude am eigenen BerufS- krrise entwickeln; daS stolze Gefühl für StandeSehre muß wieder gehegt und gepflegt werden. Tiefer blickende Freunde des Volkes werden dies, Gemüthsstimmung unserer Vorsahren neu zu wecken suchen, wenn sie auch auf verschiedenen Seiten nur Äißver- stândniß finden. Thue jeder in diesem kurzen Leben seine Schuldigkeit l
Deutschland.
$ Wiesbaden, 15. Februar. Bei der am 14. d. M. stattgrhabten Wahl der höchstbesteuerten Grundbesitzer sind in dem vierten Wahlkreise zu Nastätten der HofgerichlSprocurator v. S ck zu Wiesbaden, im fünften Wahlkreise zu Königstein der Gutsbesitzer Wilhelm Seyberth zu Esch, im ersten Wahlkreise zu Rennerod der Ministerialrath Bertram zu Wiesbaden und im dritten Wahlkreise zu Limburg der Gutsbesitzer und frühere Oberschultheiß Höchst zu Obertiefenbach als Abgeordnete zur ersten Kammer gewählt worden.
* Wiesbaden, 14. Febr. (Asfisenverhandlung.) Der Angeklagte MaihâuS Preis von Hornau, wurde wegen Verführung zur Unzucht von den Ge. schwornen für schuldig befunden und von dem Assi- senhose zu einer Zuchthausstrafe von 5 Jahren vrr- urtheilt. Die Kosten betragen 71 fl. 58 kr.
* Wiesbaden, 16. Februar. (Asfisenverhandlung.) Johann Schäfer, 27 Jahre alt, Taglöhner von Oberursel ist angeklagt, am 4. Juli 1851 in daS bei Oberursel gelegene Hammerwerk der Gebrüder Heidefuß von Frankfurt a. M. eingestirgen und dort vier Stück Eisen, drei eiserne Haken und zwei eiserne Ringe im Werthe von 1 fl. 45 kr. und ein kleines Seil im Werthe von 3 kr. entwendet zu haben.
Johann Schäfer hat wegen ForstkiebstahlS schon CorreclionShauSstrafe verbüßt und soll auch wegen Schlägerei mehrmals An Untersuchung gestanden haben; seine Heimatybbehörde gibt ihm ein schlechtes Zeugniß und schildert ihn als einen in der Gemeinde gefürchteten Menschen.
Die Verhandlung leitet der Assisenpräfident Forst; alS Staatöanwalt fungirt StaalSprocura- lorsubstitut Moritz, als Vertheidiger deS Angeklagten Dr. Leisler sen.
* Wiesbaden, 15. Febr. Die hiesige Polizei hat in diesen Tagen einen Dachdecker auS Hochheim, der schon früher wegen Diebstahls CorrectionShauSi und Zuchthausstrafe erlitten, festgenommen, weil er in verschiedenen Häusern dahier, wo er arbeitete, durch die Dachfenster eingestirgen und eine ganze Reihe von Diebstählen verübt hat. Derselbe soll bereits alles eingestanden haben. Wir machen dies« Mittheilung, um zu zeigen, wie nothwendig eS ist, bei der Wahl solcher Handwerker, die bei ihren Arbeiten in den Häusern Zutritt haben müssen, vorsichtig zu sein und wie zweckmäßig eS ist, durch entsprechende Gewerbsvorschriften und ein verständig geordnetes JnnungSwesen bei dem Publicum daS Vertrauen und den Glauben an die Ehrenhaftigkeit deS Handwerkerstandes zu begründen und erhalten.
f Montabaur, 14 Februar. Bei der heute dahier für die den zweiten Wahlbezirk bildenden Aemter Wallmerod, SclterS, Montabaur und Nassau stallgehabten Wahl eines Abgeordneten zur ersten Kammer wurde der Seminar-Director, Professor Bellinger, mit 16 Stimmen gewählt; 10 Stimmen erhielt der Medicinalrath Dr. v. Jbell aus EmS und 2 Stimmen sielen auf einen Andern.
X Bon der Aar, 14. Febr. Die im Eingang des Artikels „von der Aar, in Nr. 29 der „Nass. Allg. Z." von dem ):( Korrespondenten niedergelegte Bemerkung, daß sich bei dem ausgedehnten Bergbau im Herzogthum die Unglücksfälle auf Bergwerken fast wöchentlich wiederholten, bedarf mit Rücksicht auf diejenigen Bewohner deS Landes, welchen die Verhältnisse unseres Bergbaues wenig oder nicht bekannt sind und die daher leicht geneigt sein werden, hiernach auf eine ungenügende Beaufsichtigung und auf mangelhafte und unzureichende Einrichtungen zur Abwehr solcher Ereignisse zu schließen, einer Berichtigung. Einsender dieses weiß nämlich zuverlässig, daß sich ,. B. im Bezirke der Bergmeisterei Diez, dem größten im Lande, tn welchem sich der im citirten Artikel beregte UngluckS- fall ereignet hat, seit einer Reihe von Jahren durchschnittlich jährlich nur etwa v i er eigentliche Unglücksfälle, (solche, welche den Tod deS Arbeiters zur Folge hatten oder letzteren ganz oder wenigstens auf längere Zeit vollkommen arbeitsunfähig mach-