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Nassauische Allgemeine Zeitung.

^§ 37»

Freitag den LS Februar

L8L2

Die Nass Alla. Zeitung mit dem Wanderer erscheint einmal täglich mit Ausnahme des Sonntags. Der vierteljährige PranumecatlonSprelS für Wiesbaden und, nach dem neuen Postrequlativ nunmehr auch für den ganzen Umfang des Thurn- und Tarisschen Verwaltungsgebietes mit Inbegriff des Postaufschlages nur « fL, für die übrigen Länder deS deutsch-österreichischen PnstvereniS, wie für das Ausland nur S fl. SL fr. Jnfera te werden die dreispaltige Petit^eile oder ve-en Raum mit 3 fr. ber-chnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Sch e ll en b e rg'schen Hof-Buchhandlung, auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.

Uebersicht.

Amtlicher Theil.

Dienstnachricht.

Nichtamtlicher Theil.

Freihandel und Schutzzoll.

Deutschland. Wiesbaden (Assisen. Das Wahlresultat). Vom Taunus (Die innere Misston). Vom Lande (Sparcaffen und ihre Ausdehnung). Darmstadt (Wie­dereinführung der Todesstrafe). Ka rlsr ube (Der Zollverein). Weimar (Die Herzogin von Orleans)

Berlin (AuS den Kammern. Die Navigationsschulen.

Abreise deS Königs nach Altenburg. Der Polizeicongreß. Oldenburgs Anschluß. Vermischtes). Altona (Graf MenSdorff. Verurtheilung). Wien (Der Zollcongreß).

Frankreich. Paris (Die Wahlen. Die Begnadigungen.

Abatucci. Vermischtes).

Spanien. Madrid (Befinden der Königin. Näheres über Merino).

Großbritannien. London (Die Reformbill).

Neueste Nachrichten.

Amtlicher Theil.

Seine Hoheit der Herzog haben dem JustlzamtSsecretâr von Prkuschen zu Wiesbaden die nachgesuchte Dienstentlassung zu ertheilen, den nach Wehen designieren JustizamtSaccissisten Schenk zu Wiesbaden zu belassen, den JustizamtSaccesststen Jeckeln von Weilburg nach Wehen zu versetzen und den RechtScandidaten V o n h a use n von Usin- gen zum JustizamtSaccesststen zu Weilburg zu er­nennen geruht.

Seine Hoheit der Herzog haben den Medikinalaccessisten Dr. S ch ü i e r zu Höchst zum Medicinalassistenten zu Wallmerod, den Medicinal- accesststen Dr. Wuth von Diez zum Medicinal­accessisten bei dem CivilhoSpital zu Wiesbaden zu ernennen und den Medikinalaccessisten Dr. Schulz von Usingen nach Wehen zu versetzen geruht.

Dem Kreisbaumeister Mâurer ist Herborn als Wohnsitz und dem Bauaccejsisten Schlichter Hachenburg als Wohnsitz angewiesen worden.

Nichtamtlicher Theil.

"Freihandel und Schutzzoll.

o Dom Main, 10. Februar. Wir danken unserem Herrn Gegner in Nr. 33 dieses Blattes -recht sehr für die über unS, âuSgesprochene gute Meinung. Er erkennt an, daß unser Thema in Nr. 22 und 23 d. Bl.als ein großer Fortschritt in der freihändlerischen Wissenschaft zu begrüßen sei", und wenn er unS nebenbei nachredet, daß wir etwas unwirsch", auchsehr unduldsam und nicht von Irrthümern frei" seien, so wollen wir ihm dieß um |o eher nachsehen, da er noch immer den ZvU- schutz-Slandpunkt festhält und dieser durch die von unS vertretene nationalökonomische Wissenschaft als eine entschiedene Verirrung schon längst erwiesen wurde.

In Wirklichkeit aber sind wir unS durchaus . ...nicht bewußt, etwa» gesagt zu haben, waS als ein Fortschritt der Wissenschaft anzusehen sei. Wir sind nur den bekannten Diktaten derselben gefolgt, und wenn unser Gegner am Schluffe seines Artikels eine damit in Verbindung stehende Bemerkung un­sererseits, die, daß die nationalökonomische Wissen­schaft eine sehr bedeutende Literatur zähle, diese aber leider von Wenigen gekannt sei, bloß damit abzufertigen weiß, daß eran die Fabel vom Pha­risäer" erinnert, jo wollen wir unS auch das gern' gefallen lassen. Noch um so eher, als darin, un­seres Erachtens, selbst nicht einmal die Idee einer Elwiderung liegt, und uns überdem sehr wohl be­kannt ist, daß der Zollschutz-Standpunkt, feder wis­senschaftlichen Grundlage baar, zu seiner Vertheivi- gung der Wortspiele und anderer ähnlicher Mittel stets dringend bedakf.

Entfernt sind wir ferner davon, das Ganze der Irrthümer, die wir unsererseits bei unserem Gegner entdecken, besprechen zu wollen, waS unS, den Lesern dieses BlatteS gegenüber, am wenigsten nöthig erscheint. Nur mit einem Theil derselben soll eS hier in Kürze geschehen, in der Hoffnung zugleich, dadurch eine noch weitere Verständigung mit unserem Gegner, der sich ja bereits über Man­ches mit unS einverstanden erklärte, herzubeiführen.

Wir hatten geäußert, wäre der Zollschutz ein Mittel, baareS Geld heranzuziehen, müßte Oester­reich und Rußland, im Gegensatz zu ihrer notori­schen Armuth daran, sehr reichlich damit versehen sein. Unser Kritiker streitet dagegen nicht, meint aber wieder, der Zollschutz sei ein Mittel,den Ab­fluß" deS baaren Geldes zu verhindern, obgleich dies gerade durch daS Beispiel Oesterreichs und Rußlands stark widerlegt wird. Auch die Unter« scheivung, welche derselbe bei der Gelegenheit zwi­schen Zollschutz und prohibitiven Zöllen wie Prohi­bition gemacht haben will, können wir nur als un­richtig bezeichnen. Ein Zoll, der schützen soll, muß stets prohibitorisch sein, und ob in der Zollrolle daS WortProhibition" steht, ober ein Zollsatz, der dieselbe Wirkung auSübt, macht im Wesen und den Folgen keinen Unterschied. Der ZollvereinS- tarif ist zwar im Ganzen mäßiger, als der Ruß­lands und Oesterreichs , enthält jedoch ebenfalls nicht wenige prohibitorische Zölle und nach dem, waS unser Gegner wünscht, muß jener durchweg hergestellt werden.

So ist denn auch Oesterreichs neuer Tarif deS ausgiebigen Schutzes" in Wahrheit nur eine Fort­setzung seiner bisherigen Prohibition, und wird, dadurch nichts faktisch geändert werden. Oesterreichs Solleinnahme wird nach wie vor äußerst geringe bleiben, sein Grenzschwuggelhandel nicht abnehmen. Und gibt eS etwa an den Grenzen deS Zollvereins keinen Schmuggel? Leider ist, wie man weiß, auch der letztere kein geringer, und eS kann diesem Uebel­stande nur durch generelmäßige Zölle, die dem Schmuggel keine Aufmunterung und Herausforder­ung, keinen Lohn gewähren, gesteuert werben, durch Zölle, die erfahrungömäßig 20 pCt. vom Werth nicht übersteigen dürfen, und die, weil sie der Finanz anerkannt am mehrsten eindringen, mit Grund allein als Finanjjölle bezeichnet werden können. Noch ein Weiteres darüber zu sagen, was wir unter Finanzjöllen, im Gegensatz zu Schutzzöllen, verstehen, Hallen wir für überflüssig, und wenden unS dem­nächst zu den eigenthümlichen, rein merkantilistischen Begriffen über die Frage deS baaren Geldes, welche unser Gegner bei sich nährt. Schlimm ist eS sicher, sich für Oesterreich und Rußland, daß durch deren stark verkehrtes Handelssystem baareS Gelb heimlich und in weit stärkerem Maße fortgeht, als eS für die Güterbewegung dienlich ist. Ein Anderes aber ist eS, wenn baareS Geld, richtiger, alles Me­tall , im legalen, regelmäßigen Verkehr abfließt, waS stets nur geschehen kann, wenn eS in einem Lande billiger ist, als in einem anderen. So zieht Gold schon seit länger als einem Jahre fast unauf­hörlich von Nordamerika nach England, weil eS in jenem Lande billiger ist, als in diesem, und von England geht eS vielfach weiter nach anderen Län­dern, wo eS wieder theurer ist. Ein.solcher Abfluß des edlen Metalls ist kein Unglück für ein Land, und einen noch anderen gibt eS im legalen, regel­mäßigen Verkehr nicht. BaareS Geld ist auch im Handel nur Waare , um nichts besser, als andere Waaren, bildet aber überdem in allen Ländern nur einen äußerst kleinen Theil deS nationalen Vermögens, und nicht darauf kommt eS für das Wachsen des letzteren an, daß daS baare Geld, wie unser Gegner glaubt, festgehalten werde, was über­haupt nirgendwo möglich ist, sondern allein darauf, baß die allgemeinen Capitalien eines Landes sich möglichst mehren. Aber auch über diesen letzteren Punct hält unser Gegner auffallende Begriffe fest. WaS ist darunter, fragen wir, zu verstehen, wenn er äußert: daßdaS ganze ProbuctionScapital eines beschützten Artikels nach Abzug deS Zolls der be« schützten Nation verbleibt, während sie eS im an­deren Falle verdient". Die einfache Wahrheit ist: daß ein zollgefchützleS Capital, wenn auch dem Be­sitzer eine noch so hohe Rente abtperfend, für Die Nation in dem Maße kein ProbucliönScâpital ist, gar nicht eristirt, da sie die Rente durch künstliche

Vertheurunq der Production aus ihren Taschen gut machen muß. Es ist dies eine indirekte Besteuerung, und man kann ebensowohl zu jenem Zweck, wie schon erwähnt, so und so viel direkt von der Bevölkerung erheben lassen.

Fleiß und Geschick sind, neben Capital, die Haupt- factoren zum Fortschritt deS Wohlstandes, und wenn in dem letzteren England bedeutend vorgerückt, Por­tugal aber zurückgegangen ist, so liegt eS nur in den Gegensätzen jener Art, welche beide Länder seit lange tarbieten. Unser Gegner will glauben ma­chen, die Verwirrung Portugals entspringe nur auS seiner liberalen Zulassung englischer Fabrikate, be­denkt aber nicht, daß Spanien, welches die letzteren seither prohibitorisch zurückwies, nicht weniger ver­armt ist, alS Portugal, und daß andererseits wieder unsere deutschen Hansestädte, welche dem englischen Handel seither völlig offen standen, sehr reich ge­worden sind. Wunderbarerweise bestreitet derselbe zugleich den Wohlstand der Schweiz, obgleich eine einzige Straße in Basel mehr Millionäre zählt, als vielleicht der ganze Süden Deutschlands, und leitet das, waS von jenem vorhanden ist, vor Allem auS der Verzehrung die der Schweiz besuchenden Fremden her, obgleich sich leicht nachweisen läßt, daß die ganze Summe der letzteren nur einen kleinen Bruchtheil Dessen beträgt, waS die nicht zollgeschützte und eine wirklich nationale Rente abwerfende schweizerische Industrie jährlich an Nahrung spendet und erübrigt.

Oesterreich hat während der vergangenen 33 FriedenSjahre regelmäßig jährlich ein Finanzdeficit von 20 bis 30 Millionen gehabt, und wenn dessen finanzielle Calamitât auch nicht allein seinem Schutz­system beijumkssen ist, so leibet eS doch keinen Zweifel, daß daS letztere im Gegensatz zu der Annahme deS Referenten in Nr. 33 d. Bl. einen bedeutenden An­theil daran gehabt hat.

Von einer noch weitern Beleuchtung der Irr- thümer, welche wir bei unserem Gegner entdeckt haben, abstrahiren wir mit dem Bemerken, daß wir eine etwaige Duplik von seiner Seite auf sich be­ruhen kaffen werben.

DeutftHland.

Wiesbaden, 11. Febr. AssisenverhandluNg gegen Johann Philipp Jacobi von Gemmerich, wegen ausgezeichneten Diebstahls. Der Angeklagte wurde von den Geschwornen für schuldig befunden und von dem Assisenhof zu 2 Monaten CorrectionS- hauS und zur Bezahlung der Kosten im Betrage von 59 fl. 11 fr. ve, urtheilt.

Georg Christian Ludwig, 24 Jahr alt, Bäcker von Miehlen, ist angeklagt, daS B rbrechen der Lchriftfâlschung dadurch begangen zu haben, daß er im Namen deS Soldaten Joh. Heinrich Groß von Miehlen einen Brief geschrieben, worin ^Groß Den hiesigen Schneidermeister Christ. Spitz ersucht, ihm von dem zur Aufbewahrung übergebe­nen Gelde 5 Gulden zu übersenden, und daß er auf Grund dieses Briefes die verlangten 5 Gulden erhoben und erhalten habe.

Christian L ud w i g hat schon im Jahre 1845 wegen Diebstahls eine Gefängnißstrafe von 14 Ta, gen verbüßt. Der Angeklagte wurde von Den Ge­schwornen für schuldig befunden und von dem Aist# senhof zu 2 Monaten CornclionShauS verurtheilt. Die von demselben zu ersetzenden Kosten betragen 31 fl. 12 fr.

Balthasar Dietz, 25 Jahre alt, Schriftsetzer, von Grunberg, ist ebenfalls deS Verbrechens der Schriftfälichung angeklagt. Balth. Dietz hat zum Behufe seiner Verheirathung um Aufnahme in Die Cronberger Gemeinde gebeten und zur Begründung dieses Gesuches ein angeblich von Eduard FuchS, Faktor in der Buchdruckerri deS Herrn Wilhelm Friedrich in Wiesbaden, auSg stellteS Zeugniß beigebracht, durch welches seine Fähigkeit, eine Fa­milie zu ernähren, dargelhan werden sollte.

»Wiesbaden, 12. Febr. (Assisenverh and lung dilr. die Anklage gegen Johann Schmidt, 43 Jahre alt, Metzger von Nieberlahnstein, wegen Meineides.) _ .

Johann Schmidt hat am 24. 3mu 1850 auf dem Äarkt zu Nassau von dem Gastwirty