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Nassauische Allgemeine Zeitung.

LS Mittwoch den L. Februar L8SL

Die Nass. Alla. Zeitung mit dem W anderer erscheint einmal täglich mit Ausnahme des Sonntags. Der vierteljährige Pränumeration-Preis für Wiesbaden und, nach dem neuen Postregulativ nunmehr auch für den ganzen Umfang des Thurn- und Tarisschen Verwaltungsgebietes mit Inbegriff des Postaufsc-lages nur Sfl., für die übrigen Länder des deutsch-österreichischen PostvereinS, wie für das Ausland nur « fl. «4 kr. Inserate werden die dreisvaltige Petitzeile oder deren Raum mit 3 kr. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Schellenberg'schen Hof-Buchhandlung, auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.

Uebersicht.

Amtlicher Theil.

Verordnungen, die Legitimation der Reisenden durch Postkarten betr., die Kosten des Frei- fahrenS von Bergwerken betr., die Forstver­waltung betr. Dienstnachrichten. . Nicht amtlicher Theil.

Deutsch-österreichische Derkehrsverhältnisse zur Levante.

Deutschland. Wiesbaden (Ein neues Verordnungblatt).

Von d er Aar (UnterstützungScaffen). Mainz (Asstsen). Frankfurt (Rendsburg. Derruff. Hof"). Siegen (Eisenbahn). K asse l (Die Verfassung-frage, v. Trott). München (DaS Budget). Dessau (Morgenstern). Weimar (Gesetzentwürfe). Han­nover (Der Septembcrvertrag). Oldenburg (Der Septembervertrag). Berlin (Der Beseler'sche Antrag. Der Zeitungsstempel). Hamburg (v. Loßbcrg). Wien (Die Zollconferenzen. Vermischtes),

Belgien. Brüsse l (Handelsvertrag. Dumon-Dumortier). Frankreich. Paris (Goudcheaur. Der Staatsrath. Dupin's Nachfolger. Wahlgesetz).

Italien. Turin (Der Preßgesetzentwurf. Eugen Sue).

Modena (Berichtigung).

Aegypten. Alerandrien (DaS Tansimat).

America. New-Bork (Koffuth. Vermischtes).

Neueste Nachrichten.

Amtlicher Theil.

(Die Legitimation der Reisenden durch Paßkarten betr.).

Unter Bezugnahme auf die Verordnung vom 12. Februar 1851, die Legitimation der Reisenden durch Paßkarlen betreffend, wird hierdurch zur öffentlichen Kenntnis? gebracht, daß der wegen Ein­führung von Paßkarten zur Erleichterung deS Reise­verkehrs auf Eisenbahnen zwischen dem Herzogthum Nassau und den in §. 1 jener Verordnung bezeich« neten Staaten bestehenden Uedereinkunft im Laufe deS vorigen JahreS weiter die Regierungen deS FürstemhumS Schwarzburg-Sondershausen, des AurfürstenihumS Hessen, der freien und Hansestadt Lübeck, der freien Stadt Frankfurt, deS Groß- herzoglhumS Hessen deS Königreichs Württem­berg, deS GroßherzoglhumS Mecklenburg - Strelitz und deâ GroßherzoglhumS Baden beigetreten sind, daß mithin die Vorschriften der gedachten Verord­nung nunmehr auch in Beziehung auf die Staats­gebiete jener Regierungen Anwendung finden.

W-eSbaden, den 28. Jan. 1852.

Herzogl. Nassauisches Staaiöministerium.

Ler.

vdt. Grimm.

(Vergütung der Kosten des FreifahrenS von Bergwerken betr.).

Um den häufig gewordenen Mißbräuchen bei Kündigung der für einzelne Bergwerke bewilligten Slillstandsfristen und der damit veranlaßten Be­lastung der StaalScaffe zu begegnen, verordnen wir nach tingeholler Höherer Ermächtigung hiermit wie folgt:

Jeder, welcher um die Aufkündigung der einem Bergwerke ertheilten StiUstandSfrist und um daS Freifahren deS Bergwerks nachsucht, hat finit Ver­gütung der durch Reisen deS BcrgmeistereipersonalS bei dem Freifahren entstehenden Kosten eine Aversio­nalsum me von vier Gulden an Herzogliche LandeS- steuercaffe zu entrichten. Ueber Bezahlung dieser Summe muß vor erfolgender Kündigung der Slill- standSfrist deS Bergwerks die Nachweise durch Re ceplurquitlung von Seiten des NeumuiherS beige- bracht werden.

Wiesbaden, den 10. Januar 1852.

Herzog!. Ministerialabtheilung deS Innern. Faber.

vdt. Mollier.

(Die Forstverwaltung betreffend.)

Nach eingeholter Höchster Genehmigung sollen die jährlichen Beiträge der Waldeigenthümer zu dem OberförstereibesoldungSfondS von dem 1. April d. J.

anfangend, nicht wie früher mit sechs Kreuzern von dem sogenannten BesolvungSnormalmorgen, sondern mit dem diesem entsprechenden Betrage von vier und einem Viertelkreuzer von dem Metermorgen, nach dem gegenwärtig bei der Ministerialabtheilung deö Innern regulirten Flächengehalt der.Waldungen in vierteljähriger Vorauszahlung erhoben werden.

Ebenso wurde Höchsten OrtS genehmigt, die bisher bestandenen acht OberforstamtSbezirke auf fechS, sowie die seitherigen einundsechzig Oberför« stereien vorerst auf achtundfünfzig zu reduciren und wie hier folgt zu bilden.

Wiesbaden, den 24. Jan. 1852.

Herzoglich Nassauisches Slaatsministerium.

L e r.

vdt. Grimm.

(Folgt die Eintheilung der Oberförstereibezirke.)

Dienstnachrichten,

Seine Hoheit der Herzog habenden Obersorstbeamten Forstmeister v. Nachtrab' von Montabaur in gleicher Eigenschaft nach Hachenburg, die Oberförster: Sleub von Höchstenbach nach Oberscheld, Baumann von Oberscheid nach Ha­chenburg, Scheuch von EmS nach Driedorf, Schmidt von Nentershausen nach Idstein, Stahl von Kroppach nach Caub, Genth von Burgschwal­bach nach Langenschwalbach, Gerstner von Cron- berg nach Brandoberndorf, Halbei von Breil« Hardt nach Merenberg, Kompfe von Kammerforst nach Weißenthurm, Winter von Idstein nach Cronberg, v. Rößler von Westerburg nach Breit- Hardt zu versehen, und den Oberförstern Krücke­berg auf der Platte und Alberti zu Haintchen die von ihnen bisher provisorisch verwalteten Ober­förstereien definitiv zu übertragen geruht.

Seine Hoheit der Herzog haben den Forstaccessisten Schmidt zum Accessisten bei der Ministerialabtheilung deS Innern zu ernennen geruht.

Höchstdieselben haben den Assessor von Graß von Wiesbaden, unter Verleihung des DienstcharacterS als Forstmeister, zum Oberförster zu Kammerforst, die Forstaccessisten: Keller von Schönbach zum Oberförster zu Herschbach, Paß­bach von Cleeberg zum Oberförster zu Kroppach, FuchS zu Hillscheio zum Oberförster das.lbst, Baum von OberemS zum Oberförster zu Burg, schwalbach, von Bibra von Merenberg zum Ober­förster zu Kirberg, Braun von Hachenburg zum Oberförster zu Rennerob, den Oberjäger Heim ach zu ChauffeehauS zum Oberförster daselbst gnädigst ernannt und dem zum Oberförster deS Forstverwal« tungSbezirkS Runkel präseniirten Forstaccessisten von Baumbach von Caub die landesherrliche Bestä­tigung gnädigst ertheilt, sodann die Forstaccessisten: Metz von Runkel an daS Oberforstamt zu Hachen­burg, Usinger von Kirberg an das Oderforstamt zu Nassau, Steuding von Nassau an die Ober- försterei zu Welschneudorf, C. Heimach von Wei­ßenthurm nach Königstein, Müller von Wiesba­den nach Niedernhausen, Wolf von Montabaur nach Braubach, H o e z von Heinzenberg nach Her­born, ThieS von Weilburg nach Haiger, Kunz von Nassan an die Oberförsterei zu Montabaur, Scheurer von Hachenburg nach Wallrabenstein, Genth von Rennerod an die Odersörfterei zu Dil­lenburg, Conradi von Seelbach an die Oberför« sterei zu Weilburg und Remy von Hachenburg nach Marienberg gnädigst versetzt.

Lehrer Kissel stein zu Panrod ist in den Ruhestand verseht, Lehrer Müller von Herborn zum Lehrerin Panrod, Lehrer Saß mann von Sinn zum Lehrer in Herborn, Lehrer Todt von OderSberg zum Lehrer in Sinn, Lehrergehülse Fär­ber von Herbornseelbach zum Lehrer in OderSberg ernannt und die LehrcrgehülsensteUe zu Herdornseel« bach dem Schulcandidaien Giehl von Wied pro­visorisch übertragen worden. Der Lehrergehülfe Schranckler an der ersten Abtheilung der Ele­mentarschule zu Wiesbaden ist daselbst definitiv an- gestellt worden.

Die neu errichtete Lehrergehülfenstelle zu Lan­gendernbach ist dem provisorischen Schulvicar Keß­ler von Seilhofen und die Schulvicarstelle zu Seil- Hosen dem Schulcanvivaten Rech von Burg pro­

visorisch übertragen worden. Den provisorischen Schulvicaren K ö l b zu Oberbachheim und R up p e l zu Eschelbach sind ihre seitherigen Stellen definitiv übertragen worden.

Der provisorische Lehrgehülfe Frensch zu Elz ist definitiv zum Lehrgehülfen daselbst ernannt worden.

Nichtamtlicher Theil.

Deutsch - österreichische Verkehrs- Verhältnisse zur Levante.

Der Verkehr der Abendwelt mit der Levant« steigert sich in erstaunlicher Weise. Von Jahr zu Jahr erscheint daS östliche wie daS westliche Mittel­meer, daS adriatische schwarze und baâ azowische Meer stärker von den Flaggen aller seefahrenden und handelnden Nationen gleichsam besäet. Vor drei bis vier Jahren schien eS als ob die Schiff­fahrt in den levantischen Gewässern auf lange Zeiten hauptsächlich nur Großbritannien und Oesterreich werde Vorbehalten bleiben. Allein schon ist ein eif­riger Wettkampf entbrannt, nicht dloS unter den Küstenstaaien der erwähnten Meere, sondern ein ganz neuer, mächtiger Milwerber ist in den Ver­einigten Staaten von Nordamerika ausgetreten, der seine» Antheil an Schifffahrt und Seehunde! der Levante neben England und Oesterreich zu vergrö­ßern strebt. Nordamerika spannt seine Kräfte haupt­sächlich an, um seine Dampfschifffahrt im östlichen Mittelmeer in großem Maßstabe einzurichten, und eS ist nicht unwahrscheinlich, daß dasselbe binnen wenig Jahren sich in dieser Beziehung zu einem kräftig n Nebenbuhler für Oesterreich , England und Frankreich gestalten werde.

Aber wie zur See, so erweitern und verviel­fachen sich die Verkehrswege nach der Levante auch fluß- und landwärts. Die österreichische Dampf- schifffahrtSgeseUschafl auf der Donau hat im ver- floffenen Jahre die Schifffahrt vermehrt und besser geregelt. Durch möglichste Abkürzung und Verein­fachung der zoll- und sanilälSamlUchen Behandlung der Personen und Waaren an der Haupt-Donau- ftalion Orsova sind Verzögerungen im Verkehr von und nach der Levante möglichst beseitigt worden. In Folge dessen ward die Verbindung mit Constan« lincpd merklich beschleunigt und vermehrt. Wenn Reisende von Wien am Sonntag abgehen, treffen sie regelmäßig nächsten Freilag in Galacz und Dien­stag darauf in Constantinopel ein. Wer die monat- lichen Dampsboole benutzen will, kann schon am achten Tage nach der Abreise von Wien in Con- stantinopel anlangen. Dann werden Waaren, welche man in Wien am Mittwoch abgibt, regelmäßig am Donnerstag der nachfolgenden Woche in Giurgewo, am Freitag in Galacz, und den darauf kommenden Dienstag, also in dreizehn Tagen zu Constantinopel abgeliefert. Immer rascher gestaltet sich auch die Dampfschifffahrt von Wien biâ RegenSburg und Donauwörth, und werden der Donaufchifffahrt auS dem zwischen Oesterreich und Baiern abgeschlos­senen DonauschifffahrlS'Bertrage, namentlich durch Adichaffvng oder möglichste Verminderung der Schiff» fahrlsabgaden zuversichtlich sehr große Erleichterun­gen zugehen. WaS den Donau-Main-Canal be­trifft, so hat der Staat nun nach der Annahme Deß bezüglichen Gesetzentwurfs durch den Landtag alle noch in Privathänden befindlichen Canalactien erworben, und die baierische Regierung wird gleich­falls, wie neulich eines ihrer Organe sagte,eifrig dahin streben, daß AllcS entfernt werde, was dem vollkommenen und ungestörten Gebrauche deS Ca­nals noch im Wege steht; daß vor Allem die noch bestehenden SchifffahrtShindernisse weggeräumt und die Schleppschifffahrt auf dem baierischen Theile der Donau und dem Main eingesührt werde". Ebenso darf man die Sulinamündung in Erwägung der innigen Beziehung der Interessen und Wechselseitig­keit der Vortheile zwischen Oesterreich und Rußland, welche auS deren Berührung am Pruth, Dniester und der Weichsel, sowie auS vielfältigen StaalS- verträgen entspringen, die Hoffnung nicht aufgcben, daß die Mittel endlich doch aufgesunden werden,