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Nassauische Allgemeine Zeitung.

M 27»

Sonntag den 1» Februar

1852

Die Nass. Allg. Zeitung mit dem Wanderer erscheint einmal t« g l i ch mit Ausnahme des Sonntag«. Der vierteljährige Prânumecationsvreis für Wiesbaden und, nach dem neuen Postregulativ nunmehr auch für den ganzen Umfang des Thurn- und Tarisschen Verwaltungsgebietes mit Inbegriff des Postaufschlages hüt « fl., für die ? übrigen Lânver deS deutsch-österreichischen PostvereinS, wie für das Ausland nur S fl. 84 fr. Jnsera te werden die dreisvaltige Peiu^ile oder oe-eu Raum mit 3 fr. berechnet.

Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Sch e ll e n b e r g' schen Hof-Buchhandlung, auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.

Uebersicht.

Zur Organisation der Volksvertretung.

Deutschland. Eltville (Diebstähle). Aus der Grafschaft Katzenelnbogen (Die hellsehenden Kna­ben). Kassel (Thiele abberufen). München (Eisenbahnbaii). Hannover (Die Vertagung der Kam­mern). Berlin (Spaltung im Ministerium. Der Mi­litäretat. Der Zeitungsstempel. Der Zollcongreß. Ver­mischter). Breslau (Uebertritt zum Katholicismus)

Bremen (Die Verfassung-frage. Das VereiuSrecht.

Die Auswandererzeitung). Wien (Die Ministerien).

Belgien. Brüssel (Die Confiscation der OrleanS'schen Güter. Abberufung des französischen Gesandten). Niederlande. Haag (Erklärung die deutsche Flotte betr.). Frankreich. Paris (Veron über den Verkauf der Or- leanâ'schen Güter. Personalien. Der Senat. Chevalier.

Die Familie Bonaparte. Vermischtes).

Spanien. Madrid (Differenzen im Cabinet. Zölle).

Portugal. Lissabon (Die Kammern).

Italien. Turin (Zur Preßgesetzgebung).

America. New-Bork (Koffuth. Vermischtes).

Neueste Nachrichten.

Zur Organisation der Volks- Vertretung.

§ Vom Taunus, Ende Januar. Wahrhaft conservailv gesinnte Männer haben die Ueberzeu­gung, daß, wenn die Volksvertretung, wie wir neu­lich angegeben, corporaliv nach den Interessen und dem Berufe, also nach den Ständen der Urproduc- Jiä« um dem Einfluß deS großen Grundbesitzes, ferner der Industrie mit ihren mächtigen Capitalien und zuletzt der ideellen Production mit der Aristo­kratie deS Geistes organisirt fei, daß alSdann auch der Grund wegfalle, weßhald die Versammlung der Abgeordneten und Vertreter deS Volkes sich in zwei Kammern spalten habe. DaS Zweikammer­system sei nur ein Palliativ gegen die üblen Fol­gen einer nach einem falschen oder doch mangelhaf. ten Princip constiluirten Volksvertretung, und in­sofern zwar für relativ nothwendig zu halten, so lange diese bestehe, aber nicht für absolut in der Natur der Sache begründet. ES sei nur nothwen­dig , um der in der zweiten Kammer enthaltenen ochlokratischen Elemente willen, folglich eigentlich ein Rest der Republik, in welcher die jetzt durch Ws monarchische Princip vertretene erhaltende Ge­walt durch einen Senat habe bargesteUt weiden müssen. Das Zweikammersystem habe seine innere Bedeutung verloren und müsse von selbst hinfällig werden, wenn daS Volk organisch nach den natür­lichen Ständen rcprâsentirt werde und man bas Princip, nach welchem man bisher hier und da die erste Kammer eingerichtet, schon in die zweite Hin- eintrage.

Der conservative Charakter dieses Princips werde sehr richtig von den Aposteln der adstracien Gleichmacherei erkannt, von denen eS naturgemäß heftig angefochten werbe, wie auch anderer S.iiS die Regierungen bei der Gestaltung der ersten Kam­mer ihm dasselbe Zeugniß auSstellien.

Diese Männer sagen ferner, baß in Staaten, wo keine eigentliche Feudalaristokralie mehr eristire, wie z. B. in Frankreich und in einem großen Theil von Deutschland, auch keine eigentliche erste Kam­mer und deren nothwendige Päschgst gegründet werden könne, eS sei denn künstlich, was allemal auf die Dauer unhaltbar werde. Völlig die Sache umkehren aber heiße eS, deßhalb eine Pairfchajt gründen, alte Vorrechte neu auffrischen zu wollen, um einer zweiten Kammer zum Gegengewicht zu dienen, die selbst nicht so ist, wie sie sein solle und in Zukunft allein nur sein könne. Die StaalS- Weisheit erfordere allerdings allmâhlige Uebergânge und die korporative Gestaliung deS Volkes fei nicht auf einmal zu erreichen, müsse aber aus aller Kraft angestrebt werden. DaS Zweikammersystem beruhe jetzt nur noch auf der fühlbaren Nothwendigkeit, der eigentlichen Volköreprâsentation, die immer in der zweiten Kammer enthalten sei, ein Gegenge­wicht zu geben, und wie man sagt, die von ihr ausgehenden Stöße durch eine Zwischenlage zu luftigen / damit sie nicht unmittelbar daS Regie-

rungSgebâude erschütterten. Man wisse das noch nicht innerlich afsimilirte Element der Demokratie auf keine andere Weise als diese mechanische äußer­lich niederzuhalten, anstatt daß innere und orga­nische Assimilation durch daS Wahlgesetz und mit­telst dieses durch die Aufnahme der bürgerlichen GesellschaflSinlereffen in den StaalSorganiSmuS leibst erzielt werden sollte. Alle die Nachtheile, welche eine erste Kammer verhüten, und alle die Vortheile, die sie dem Staat gewähren solle, ließen sich durch die weitere Organisation deS Gesetzge- bungSprozeffeS, z. B. daS absolute Veto rc. vor- sehen.

Wir stimmen diesen Männern in ihrem Kampfe gegen daS bisherige bei. Wir glauben, daß die- Vertretung der großen Volköinteressen, deS Grund- 'bcsitzeS, der Gewerbthâtigkeit und der ideellen Pro­duction schon in die zweite Kammer, die eigentliche Volkskammer gehört, sind aber nicht der Ansicht, daß eine erste Kammer überflüssig sei; möchten sie aber nach einem Princip organisirt sehen, welches der große Haufen noch zu wenig in seiner tiefen Bedeutung erkannt hat, so sehr eS auch mit der ganzen deutschen Natur verwachsen ist.

Wir meinen das föderative Princip , natürlich innerhalb deS besonderen Staates in dem Sinne und nach der Richtung hin, wo die Einheit die Selbständigkeit der einzelnen Glieder stark überwiegt, wie eS in der Provincial- und KreiSeiiiiheilung mancher deutschen Staaten angedeutet ist. Obgleich man gemeiniglich daS föderative Element nur in Slaatenbünben und Bundesstaaten zu finden ge­wohnt ist, jo liegt eS, wenn man sich nicht an Na­men stößt, dem Wesen nach doch auch in den Pro­vinzen ober Kronlânkern einfacher Staaten. Solche Länder mit stark entwickelter Provincialeintheilung haben daher berühmte Staatsrechtslehrer mit Recht auch als eine Art von Bundesstaaten erklärt. Bei kleineren Staaten vertreten die Bezirke, Kreise, Gauen ober wie man Diese einzelnen Glieder des SlaalSlerritoriumS nennen will, die Stelle dieser Provinzen.

Man hat in neuerer Zeit diesen StaatSgliedern mit Recht eine größere Selbstständigkeit in VerwaltungSan- gelegenhciten verliehen, damit sie die großen und schweren Aufgaben deS heutigen SlaateS besser er­füllen helfen können. Man hat diesen KreiSdezirkS« beworben sogar eine Art Volksvertretung beigefügt. Diese âchl germanischen Institutionen haben sich auch überall als ein treffliches Mittelglied zwischen Staat und Gemeinde bewährt. DaS Volk wählt mit richtigem Instinkt zu Kreisvertretern fast auS schließlich Männer, die sich weniger in politischen Allgemeinheiten ergehen, alS tüchtige Sachverständige seiner praktischen Interesse und solche, die selbst ein großes örtliches Interessen an dem betreffenden Kreise haben. Diesen örtlichen Interessen der ein­zelnen LandeSgaue möchten wir nun auch eine offene, gesetzliche Vertretung bei der Landesrepräsentation gesichert sehen; wir sagen: eine offene, gesetzliche; denn die Geschichte der deutschen und anderen Kam. mern hat gelehrt, daß die lokalen Interessen sich doch geltend machen, aber bei bisheriger Organisa­tion der Volksvertretung in heimlicher und oft wil­der und giftiger Intrigue. Mancher gute Gesetz­entwurf ist auS solchem heimlichen, wilden Kampf in gar traurig verstümmelter Gestalt hervorqegan« gen. Die lokalen Interessen haben aber auch ihre Berechtigung und wollen »eitreten sein; nur sollen sie nicht zum Bestimmenden bei der Gesetzgebung werden. Die Initiative gebührt den allgemeinen großen Volksinteressen, die gleichmäßig durch daS ganze Land hindurch gehen und sich demgemäß in Gesammtcorporanonen, die früheren localen Cha­rakter ganz abgestreift haben, zusammenfassen müs­sen und auS denen die zweite Kammer hervor­gehen muß.

Wie schon in unserm ersten Artikel über die Organisation der Volksvertretung bemerkt worden, müssen die besonderen Interessen der einzelnen Stände ober Lebenökreist auch zur offenen, organischen Ver­tretung gelangen, um auf diese Weise wohlthätig und sich offen und ehrlich auSgleichenv zu ivirfen, nicht heimlich wühlend und nicht in verletzendem EgoiSmuS zwischen den politischen Parteien schä' chernd hin- und herspringend , wie bei dem all- gemeinen atomiftrten Kopfwahlspstem auch in man­chen deutschen Staaten bemerkt worden ist. Nur

Offenheit und Ehrlichkeit führt in allen Dingen zum Z>el. Neben den organisirten StandeSintereffen müßten also auch die localen Interessen organisirt werden. Freilich müßten die KreiSbezirke, die eben in stürmischen Zeiten und nicht ohne heimlichen Kampf festgesetzt worden sind, den natürlichen Ver« hâllniffen gemäßer abgerundet werden, wenn bei manchen überhaupt eine Vertretung möglich sein soll. Oder man könnte auch die ziemlich gut ge­stalteten Amtsbezirke zur Grundlage und zum AuS- gangSpunct nehmen, wie dies j-At schon geschieht, sowie sich denn auch bei unserer bisherigen Volks. Vertretung die Berücksichtigung der loLalen Interessen schon von selber geltend gemacht, so daß wir dem Wesen nach gar nichts Neues verlangen.

Wir fordern nur, daß Diese localen Rücksichten auch offen als solche hervortreten und daß sie bei der Organisation deS gesetzgebenden Körper« die Stellung erhalten, die ihnen gebührt, b. h. nicht sowohl eine positiv schöpferische, sondern mehr eine negativ abweisende, wenn eS nöthig ist, hemmende Rolle. Nach diesen beiden Gesichtspunkten müßte Die Compelenz Der beiden Kammern organisirt sein. Diesem localen Moment der Bildung der ersten Kammer fügt die Naiur Der Sache noch daS aristo, kratische und demokratische hinzu; denn der Vertre­ter eines Kreises soll daS möglichst hohe unmittel­bare praktische Interesse an seinem Bezirke hegen. ES werden in ver ersten Kammer auch am besten keine Tagegelder gegeben. Wollte ein Kreis einen unvermögenden Vertrauensmann schicken, so wäre dies seine Angelegenheit und Sorge. Ebenso würde eS der Natur der Dinge entsprechen, wenn die Ver­treter der großen StandeSintereffen, sobald diese sich einmal in angemessenen Corporationen organisirt haben, durch diese selbst ihre Repräsentationsgelder erhielten. Mit der weilern Entwicklung der bürger« liehen Gesellschaft im Staat wird man für diese Frage mehr Verständniß erhalten.

Ist einmal die LandeSverlretung, die wir die föderative genannt haben, inS Leben getreten, so werden auch Die StanveSherrn, Die mevialisirten Reichsunmittelbaren, deren ständische Rechte die Centralbehörbe unseres Vaterlandes gewährleistet hat, eine angemessene Stellung finden. Ihre Be­sitzungen sind nicht allein, wie eS gewöhnlich ge­flieht, unter dem Gesichispunct deS großen Grund­besitzes zu betrachten. Dieses ist vielmehr eine sehr schädliche Ansicht, welche dazu beitragen könnte, manche derselben im Stande der Urproduktion fest- zuhalten. Wie sie in mehreren größeren und klei­neren Staaten bereits begonnen, liegt eS im Höch­sten Interesse der Nation, daß sie auch zur Industrie fortfehreiten. Durch historische Verhältnisse stehen sie ebenso in vielfachen Beziehungen zu den Ideellen Interessen deS Volkes. Ihre Gebiete bilden so­nach eine Art eigner Herrschaften, kleine Länder innerhalb deS gesummten SlaalSlerritoriumS. Manche derselben bilden ein ganzes Amt für sich. ES wäre also ganz nationell, sie neben die Vertreter ver Aemter zu stellen, besonders, wenn diese nicht vom Staat bezahlt werden. Die StanveSherrn würden auf Diese Weise wieder warm und schöpferisch wer­den und einen großen Beruf für daS ganze deutsche Vaterland erfüllen können.

DaS Princip, welches wir daS föderative ge­nannt , macht sich nicht nur zwischen Staal und KreiSbezirk, sondern auch wieder zwischen diesem und Den einzelnen Gemeinden geltend, ja in einigen an dem Alterthümlichen und Aechtveulschen festhalten­den Gemeinden in den Alpen innerhalb Dieser selbst wieder. So kommt man am Ende auf Die selbst­ständige Familie. Ueber den Staat hinausgehend finden wir daS föderative Element in unserm Bunde nur zu lose geknüpft. Mehrere deutsche Regierun­gen, Darunter Die unseres kaiserlichen Bundespräsi­denten, erstreben eine berathende Interessenvertretung Sachverständiger beim Bundestag, sovaß Dann bei der Bundes , SlaatS-, Kreis- und wenn man will auch bei der Gemeinde-Behörde eine Vertretung der ständischen Jnlereffen und ebenso deS föderativen Moment S statt fände. In den Bedürfnissen dieser har­monischen Entwicklung liegt eine große Gewalt, welche vielleicht Die fehlenden Glieder auS Der in­neren schöpferischen Kraft ihrer Vernünftigkeit her­vortreiben wird. Oesterreich hat in feiner neuen Verfassung in 8. 35 AehnlichcS angedeutet.

Solche Gliederung nach Lebenömâchten und