Nassauische Allgemeine Zeitung.
M 27»
Sonntag den 1» Februar
1852
Die Nass. Allg. Zeitung mit dem Wanderer erscheint einmal t« g l i ch mit Ausnahme des Sonntag«.— Der vierteljährige Prânumecationsvreis für Wiesbaden und, nach dem neuen Postregulativ nunmehr auch für den ganzen Umfang des Thurn- und Tarisschen Verwaltungsgebietes mit Inbegriff des Postaufschlages hüt « fl., für die ? übrigen Lânver deS deutsch-österreichischen PostvereinS, wie für das Ausland nur S fl. 84 fr. — Jnsera te werden die dreisvaltige Peiu^ile oder oe-eu Raum mit 3 fr. berechnet.
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Uebersicht.
Zur Organisation der Volksvertretung.
Deutschland. Eltville (Diebstähle). — Aus der Grafschaft Katzenelnbogen (Die hellsehenden Knaben). — Kassel (Thiele abberufen). — München (Eisenbahnbaii). — Hannover (Die Vertagung der Kammern). — Berlin (Spaltung im Ministerium. Der Militäretat. Der Zeitungsstempel. Der Zollcongreß. Vermischter). — Breslau (Uebertritt zum Katholicismus)
— Bremen (Die Verfassung-frage. Das VereiuSrecht.
Die Auswandererzeitung). — Wien (Die Ministerien).
Belgien. Brüssel (Die Confiscation der OrleanS'schen Güter. Abberufung des französischen Gesandten). Niederlande. Haag (Erklärung die deutsche Flotte betr.). Frankreich. Paris (Veron über den Verkauf der Or- leanâ'schen Güter. Personalien. Der Senat. Chevalier.
Die Familie Bonaparte. Vermischtes).
Spanien. Madrid (Differenzen im Cabinet. Zölle).
Portugal. Lissabon (Die Kammern).
Italien. Turin (Zur Preßgesetzgebung).
America. New-Bork (Koffuth. Vermischtes).
Neueste Nachrichten.
Zur Organisation der Volks- Vertretung.
§ Vom Taunus, Ende Januar. Wahrhaft conservailv gesinnte Männer haben die Ueberzeugung, daß, wenn die Volksvertretung, wie wir neulich angegeben, corporaliv nach den Interessen und dem Berufe, also nach den Ständen der Urproduc- Jiä« um dem Einfluß deS großen Grundbesitzes, ferner der Industrie mit ihren mächtigen Capitalien und zuletzt der ideellen Production mit der Aristokratie deS Geistes organisirt fei, daß alSdann auch der Grund wegfalle, weßhald die Versammlung der Abgeordneten und Vertreter deS Volkes sich in zwei Kammern zü spalten habe. DaS Zweikammersystem sei nur ein Palliativ gegen die üblen Folgen einer nach einem falschen oder doch mangelhaf. ten Princip constiluirten Volksvertretung, und insofern zwar für relativ nothwendig zu halten, so lange diese bestehe, aber nicht für absolut in der Natur der Sache begründet. ES sei nur nothwendig , um der in der zweiten Kammer enthaltenen ochlokratischen Elemente willen, folglich eigentlich ein Rest der Republik, in welcher die jetzt durch Ws monarchische Princip vertretene erhaltende Gewalt durch einen Senat habe bargesteUt weiden müssen. Das Zweikammersystem habe seine innere Bedeutung verloren und müsse von selbst hinfällig werden, wenn daS Volk organisch nach den natürlichen Ständen rcprâsentirt werde und man bas Princip, nach welchem man bisher hier und da die erste Kammer eingerichtet, schon in die zweite Hin- eintrage.
Der conservative Charakter dieses Princips werde sehr richtig von den Aposteln der adstracien Gleichmacherei erkannt, von denen eS naturgemäß heftig angefochten werbe, wie auch anderer S.iiS die Regierungen bei der Gestaltung der ersten Kammer ihm dasselbe Zeugniß auSstellien.
Diese Männer sagen ferner, baß in Staaten, wo keine eigentliche Feudalaristokralie mehr eristire, wie z. B. in Frankreich und in einem großen Theil von Deutschland, auch keine eigentliche erste Kammer und deren nothwendige Päschgst gegründet werden könne, eS sei denn künstlich, was allemal auf die Dauer unhaltbar werde. Völlig die Sache umkehren aber heiße eS, deßhalb eine Pairfchajt gründen, alte Vorrechte neu auffrischen zu wollen, um einer zweiten Kammer zum Gegengewicht zu dienen, die selbst nicht so ist, wie sie sein solle und in Zukunft allein nur sein könne. Die StaalS- Weisheit erfordere allerdings allmâhlige Uebergânge und die korporative Gestaliung deS Volkes fei nicht auf einmal zu erreichen, müsse aber aus aller Kraft angestrebt werden. DaS Zweikammersystem beruhe jetzt nur noch auf der fühlbaren Nothwendigkeit, der eigentlichen Volköreprâsentation, die immer in der zweiten Kammer enthalten sei, ein Gegengewicht zu geben, und wie man sagt, die von ihr ausgehenden Stöße durch eine Zwischenlage zu luftigen / damit sie nicht unmittelbar daS Regie-
rungSgebâude erschütterten. Man wisse das noch nicht innerlich afsimilirte Element der Demokratie auf keine andere Weise als diese mechanische äußerlich niederzuhalten, anstatt daß innere und organische Assimilation durch daS Wahlgesetz und mittelst dieses durch die Aufnahme der bürgerlichen GesellschaflSinlereffen in den StaalSorganiSmuS leibst erzielt werden sollte. Alle die Nachtheile, welche eine erste Kammer verhüten, und alle die Vortheile, die sie dem Staat gewähren solle, ließen sich durch die weitere Organisation deS Gesetzge- bungSprozeffeS, z. B. daS absolute Veto rc. vor- sehen.
Wir stimmen diesen Männern in ihrem Kampfe gegen daS bisherige bei. Wir glauben, daß die- Vertretung der großen Volköinteressen, deS Grund- 'bcsitzeS, der Gewerbthâtigkeit und der ideellen Production schon in die zweite Kammer, die eigentliche Volkskammer gehört, sind aber nicht der Ansicht, daß eine erste Kammer überflüssig sei; möchten sie aber nach einem Princip organisirt sehen, welches der große Haufen noch zu wenig in seiner tiefen Bedeutung erkannt hat, so sehr eS auch mit der ganzen deutschen Natur verwachsen ist.
Wir meinen das föderative Princip , natürlich innerhalb deS besonderen Staates in dem Sinne und nach der Richtung hin, wo die Einheit die Selbständigkeit der einzelnen Glieder stark überwiegt, wie eS in der Provincial- und KreiSeiiiiheilung mancher deutschen Staaten angedeutet ist. Obgleich man gemeiniglich daS föderative Element nur in Slaatenbünben und Bundesstaaten zu finden gewohnt ist, jo liegt eS, wenn man sich nicht an Namen stößt, dem Wesen nach doch auch in den Provinzen ober Kronlânkern einfacher Staaten. Solche Länder mit stark entwickelter Provincialeintheilung haben daher berühmte Staatsrechtslehrer mit Recht auch als eine Art von Bundesstaaten erklärt. Bei kleineren Staaten vertreten die Bezirke, Kreise, Gauen ober wie man Diese einzelnen Glieder des SlaalSlerritoriumS nennen will, die Stelle dieser Provinzen.
Man hat in neuerer Zeit diesen StaatSgliedern mit Recht eine größere Selbstständigkeit in VerwaltungSan- gelegenhciten verliehen, damit sie die großen und schweren Aufgaben deS heutigen SlaateS besser erfüllen helfen können. Man hat diesen KreiSdezirkS« beworben sogar eine Art Volksvertretung beigefügt. Diese âchl germanischen Institutionen haben sich auch überall als ein treffliches Mittelglied zwischen Staat und Gemeinde bewährt. DaS Volk wählt mit richtigem Instinkt zu Kreisvertretern fast auS schließlich Männer, die sich weniger in politischen Allgemeinheiten ergehen, alS tüchtige Sachverständige seiner praktischen Interesse und solche, die selbst ein großes örtliches Interessen an dem betreffenden Kreise haben. Diesen örtlichen Interessen der einzelnen LandeSgaue möchten wir nun auch eine offene, gesetzliche Vertretung bei der Landesrepräsentation gesichert sehen; wir sagen: eine offene, gesetzliche; denn die Geschichte der deutschen und anderen Kam. mern hat gelehrt, daß die lokalen Interessen sich doch geltend machen, aber bei bisheriger Organisation der Volksvertretung in heimlicher und oft wilder und giftiger Intrigue. Mancher gute Gesetzentwurf ist auS solchem heimlichen, wilden Kampf in gar traurig verstümmelter Gestalt hervorqegan« gen. Die lokalen Interessen haben aber auch ihre Berechtigung und wollen »eitreten sein; nur sollen sie nicht zum Bestimmenden bei der Gesetzgebung werden. Die Initiative gebührt den allgemeinen großen Volksinteressen, die gleichmäßig durch daS ganze Land hindurch gehen und sich demgemäß in Gesammtcorporanonen, die früheren localen Charakter ganz abgestreift haben, zusammenfassen müssen und auS denen die zweite Kammer hervorgehen muß.
Wie schon in unserm ersten Artikel über die Organisation der Volksvertretung bemerkt worden, müssen die besonderen Interessen der einzelnen Stände ober Lebenökreist auch zur offenen, organischen Vertretung gelangen, um auf diese Weise wohlthätig und sich offen und ehrlich auSgleichenv zu ivirfen, nicht heimlich wühlend und nicht in verletzendem EgoiSmuS zwischen den politischen Parteien schä' chernd hin- und herspringend , wie eö bei dem all- gemeinen atomiftrten Kopfwahlspstem auch in manchen deutschen Staaten bemerkt worden ist. Nur
Offenheit und Ehrlichkeit führt in allen Dingen zum Z>el. Neben den organisirten StandeSintereffen müßten also auch die localen Interessen organisirt werden. Freilich müßten die KreiSbezirke, die eben in stürmischen Zeiten und nicht ohne heimlichen Kampf festgesetzt worden sind, den natürlichen Ver« hâllniffen gemäßer abgerundet werden, wenn bei manchen überhaupt eine Vertretung möglich sein soll. Oder man könnte auch die ziemlich gut gestalteten Amtsbezirke zur Grundlage und zum AuS- gangSpunct nehmen, wie dies j-At schon geschieht, sowie sich denn auch bei unserer bisherigen Volks. Vertretung die Berücksichtigung der loLalen Interessen schon von selber geltend gemacht, so daß wir dem Wesen nach gar nichts Neues verlangen.
Wir fordern nur, daß Diese localen Rücksichten auch offen als solche hervortreten und daß sie bei der Organisation deS gesetzgebenden Körper« die Stellung erhalten, die ihnen gebührt, b. h. nicht sowohl eine positiv schöpferische, sondern mehr eine negativ abweisende, wenn eS nöthig ist, hemmende Rolle. Nach diesen beiden Gesichtspunkten müßte Die Compelenz Der beiden Kammern organisirt sein. Diesem localen Moment der Bildung der ersten Kammer fügt die Naiur Der Sache noch daS aristo, kratische und demokratische hinzu; denn der Vertreter eines Kreises soll daS möglichst hohe unmittelbare praktische Interesse an seinem Bezirke hegen. ES werden in ver ersten Kammer auch am besten keine Tagegelder gegeben. Wollte ein Kreis einen unvermögenden Vertrauensmann schicken, so wäre dies seine Angelegenheit und Sorge. Ebenso würde eS der Natur der Dinge entsprechen, wenn die Vertreter der großen StandeSintereffen, sobald diese sich einmal in angemessenen Corporationen organisirt haben, durch diese selbst ihre Repräsentationsgelder erhielten. Mit der weilern Entwicklung der bürger« liehen Gesellschaft im Staat wird man für diese Frage mehr Verständniß erhalten.
Ist einmal die LandeSverlretung, die wir die föderative genannt haben, inS Leben getreten, so werden auch Die StanveSherrn, Die mevialisirten Reichsunmittelbaren, deren ständische Rechte die Centralbehörbe unseres Vaterlandes gewährleistet hat, eine angemessene Stellung finden. Ihre Besitzungen sind nicht allein, wie eS gewöhnlich geflieht, unter dem Gesichispunct deS großen Grundbesitzes zu betrachten. Dieses ist vielmehr eine sehr schädliche Ansicht, welche dazu beitragen könnte, manche derselben im Stande der Urproduktion fest- zuhalten. Wie sie in mehreren größeren und kleineren Staaten bereits begonnen, liegt eS im Höchsten Interesse der Nation, daß sie auch zur Industrie fortfehreiten. Durch historische Verhältnisse stehen sie ebenso in vielfachen Beziehungen zu den Ideellen Interessen deS Volkes. Ihre Gebiete bilden sonach eine Art eigner Herrschaften, kleine Länder innerhalb deS gesummten SlaalSlerritoriumS. Manche derselben bilden ein ganzes Amt für sich. ES wäre also ganz nationell, sie neben die Vertreter ver Aemter zu stellen, besonders, wenn diese nicht vom Staat bezahlt werden. Die StanveSherrn würden auf Diese Weise wieder warm und schöpferisch werden und einen großen Beruf für daS ganze deutsche Vaterland erfüllen können.
DaS Princip, welches wir daS föderative genannt , macht sich nicht nur zwischen Staal und KreiSbezirk, sondern auch wieder zwischen diesem und Den einzelnen Gemeinden geltend, ja in einigen an dem Alterthümlichen und Aechtveulschen festhaltenden Gemeinden in den Alpen innerhalb Dieser selbst wieder. So kommt man am Ende auf Die selbstständige Familie. Ueber den Staat hinausgehend finden wir daS föderative Element in unserm Bunde nur zu lose geknüpft. Mehrere deutsche Regierungen, Darunter Die unseres kaiserlichen Bundespräsidenten, erstreben eine berathende Interessenvertretung Sachverständiger beim Bundestag, sovaß Dann bei der Bundes , SlaatS-, Kreis- und wenn man will auch bei der Gemeinde-Behörde eine Vertretung der ständischen Jnlereffen und ebenso deS föderativen Moment S statt fände. In den Bedürfnissen dieser harmonischen Entwicklung liegt eine große Gewalt, welche vielleicht Die fehlenden Glieder auS Der inneren schöpferischen Kraft ihrer Vernünftigkeit hervortreiben wird. Oesterreich hat in feiner neuen Verfassung in 8. 35 AehnlichcS angedeutet.
Solche Gliederung nach Lebenömâchten und