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Nasimischc AllMeim Zeitung.

M.

Donnerstag den 29» Januar

L8S2

Die Nass. Allg. Zeitung mit dem Wanderer erscheint einmal täglich mit Ausnahme des Sonntags. - Der vierteljährige Pränumerationspreis für Wiesbaden und, na ch dem neuen Postregulativ nunmehr auch für d e n ganzen Umfang des Thurn- und TarlSschen Verwaltungsgebietes mit Inbegriff des Noffaufseiblaaes nur « fl., für die übrigen Länder des deutsch-österreichischen PostvereinS, wie für das Ausland nur 8 fl. SL kr. Inserate werden die dreispattige Petitreile oder deren Raum mit 3 kr. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Schellenberg'schen Hof-Buchhandlung, auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen

Uebersicht.

Amtlicher Theil.

Verordnung, die Anordnung der Wahlen zur Ständeversammlung betr.

Dienstnachrichten.

Nichtamtlicher Theil.

Deutschland. Wiesbaden (Anordnung der Wahlen zur Ständeversammlung). Amt Nassau (Eine altluthe­rische Secte). Frankfurt (Die deutsche Flotte). Hannover (Der Septembervertrag. Die Kammern. Berichtigung). Berlin (DieZollconferenzen). Ham­burg (Das dänische Ministerium). Altona (Die Pie- ringer-Ruschak'sche Angelegenheit. DerBonin"). Kiel (Graf Mentdorff). Wien (Die Gemeindeordnung. Der Zolltarif. Grundentlastungen).

Belgien. Brüssel (Französische Note die Flüchtlinge betr. Die Decrete über Verkauf der OrleanS'schen Güter. Frankreich. Paris (Neue Decretc. Das Policeiprâsi- dium. Verurtheilungen. Organisation des StaatSrathS. Vermischtes).

Italien. Turin (Die Kammer). Florenz (Zurück­ziehung der französischen Besatzung).

Neueste Nachrichten.

Amtlicher Theil.

Verordnung.

(Die Anordnung der Wahlen zur Ständeversammlung betr.).

Nachdem für die Wahlen zur Stänbeversamm- lung nach Maßgabe der Bestimmungen des Gesetzes vom 25, November 1851 die erforderlichen Vorbe­reitungen getroffen sind, sollen Höchster Entschließung zufolge diese Wahlen nunmehr unverzüglich vorge­nommen werden.

Es wird daher verordnet, daß die verschiedenen Wahlversammlungen stallfinden;

I. sür die höchstbesteuerten Grundbe­sitzer zur Wahl von sechs Abgeordneten zur ersten Kammer, in sämmtlichen sechs Wahlkreisen (S 7 des Wahlgesetzes) Samstag den 14. Februar d. J. und zwar:

im ersten Wahlkreis, bestehend aus den Aemtern Dillenburg, Herborn, Rennerod, Marien­berg und Hachenburg, zu Rennerod, unter dem Vorsitze des Herzoglichen KreiSamtmannS zu Her­born als WahlcommissariuS,

im zweiten Wahlkreis, bestehend auS den Aemtern Selters, Montabaur, Nassau und Wallmerod, zu Montabaur, unter dem Vorsitze des Herzoglichen KreiSamtmannS zu Nassau als WahlcommissariuS,

im dritten Wahlkreis, bestehend auS den Aemtern Hadamar, Diez, Limburg, Runkel und Weilburg, zu Limburg, unter dem Vorsitze des Herzoglichen KreiSamtmannS daselbst als Wahl- commiffariuS,

im vierten Wahlkreis, bestehend aus den Aemtern Braubach, St. Goarshausen, Nastät­ten, Langenschwalbach und Wehen, zu Nastät­ten, unter dem Vorsitze deS Herzoglichen KreiS- amtmannö zu Langenschwalbach als Wahlcommis­sariuS,

im fünften Wahlkreis, bestehend auS den Aemtern Idstein, Königstein, Usingen und Rei­chelsheim, zu Königs st ein, unter dem Vorsitze des Herzoglichen KreiSamtmannS zu Höchst als WahlcommissariuS,

im sechsten Wahlkreis, bestehend auS den Aemtern Höchst, Hochheim, Wiesbaden, Eltville und RüdeSheim, zu Wiesbaden, unter dem -»orsitze des Herzoglichen KreiSamtmannS daselbst als WahlcommissariuS;

II. für die h ö ch st b e st e u e r t e n Gewerbe­treibenden zur Wahl von drei Abgeordneten iur ersten Kammer (§.14 des Wahlgesetzes), Mon­tag den 16. Februar d. J. zu Limburg un­ter dem Vorsitze des Herzoglichen KreiSamtmannS daselbst als WahlcommissariuS;

HI. für die Wahlen zur zweiten Kam mer:

n, ^ Mr Wahl der W a h l m ä n n e r in sâmmt- durch die Herzoglichen KreiSâmter gebildeten Wahlbezirken Montag den S. Februar d. J.

I unter dem Vorsitze deS Bürgermeisters deS Wahl- ortS oder im Verhinderungsfälle eines Stellvertreters desselben (§. 24 eeS Wahlgesetzes), wobei die Her­zoglichen Kreisbeamten angewiesen werden, für die öffentliche Bekanntmachung deS bezeichneten Wahl­tags in den Gemeinden des Wahlbezirks (§. 23 deS Wahlgesetzes) Sorge zu tragen,

B. zur Wahl der vierundzwanzig Abgeord­neten, in sämmtlichen vierundzwanzig Wahlkreisen Mittwoch den 18. Februar d. J. und zwar

im ersten Wahlkreis (Amt Dillenburg) zu Dillenburg, unter dem Vorsitze des Bür­germeisters daselbst,

im zweiten Wah lkreis (Amt Herborn) zu Herborn, unter dem Vorsitze deS Herzogl. KreiSamtmannS daselbst,

im dritten Wahlkreis (Amt Rennerod) zu Rennerod, unter dem Vorsitze der Bürger­meisters daselbst,

im vierten Wahlkreis (Amt Hachen­burg und Marienberg) zu Hachenburg, unter dem Vorsitze deS Herzoglichen KreiSamtmannS da­selbst,

im fünften Wahlkreis (Amt SelterS) zu Selters, unter dem Vorsitze des Bürgermeisters daselbst,

im sechsten Wahlkreis (Amt Hadamar) zu Hadamar, unter dem Vorsitze deS Herzog!. KreiöamtSmannS daselbst,

im sieben ten Wahlkreis (Amt Wallme­rod) zu Wallmerod, unter dem Vorsitze deS Bürgermeisters daselbst,

im achte »Wahlkreis (Amt Weilburg) zu Weil bürg, unter dem Vorsitze des Bürgermei­sters daselbst.

im neunten Wahlkreis (Amt Limburg) zu Limburg, unter dem Vorsitze des Herzoglichen KreiSamtmanneS daselbst,

im zehnten Wahlkreis (Amt Diez) zu Diez, unter dem Vorsitze des Bürgermeisters da- srlbst,

im elften Wahlkreis (Amt Runkel) zu Runkel, unter dem Vorsitze des Bürgermeisters daselbst,

im zwölften Wahlkreis (Amt Nassau) zu Nassau, unter dem Vorsitze deS Herzoglichen KreiSamtmanneS daselbst,

im dreizehnten Wahlkre iS (Amt Mon­tabaur) zu Montabaur, unter dem Vorsitze deS Bürgermeisters deselbst,

im vierzehnten Wahlkreis (AmtBrau­bach und Nastätten) zu Nastätten, unter dem Vorsitze deS Bürgermeisters daselbst,

im fünszehnten W ah lkre iS (Amt Lan­genschwalbach und Wehen) zu Langenschwal­bach, unter dem Vorsitze deS Herzoglichen KreiS- amzmanneS daselbst,

im sechzehnten Wahlkreis Amt Id­stein) zu Idstein, unter dem Vorsitze deS Bür­germeisters daselbst,

im siebe »zehnten Wahlkreis (Amt Usingen und Reichelsheim) zu Usingen, unter dem Vorsitze deS Bürgermeisters daselbst,

im achtzehnten Wah lk reis (Amt Rü­deSheim und St. Goarshausen) zu RüdeSheim, unter dem Vorsitze deS Herzoglichen KreiSamtmannS daselbst,

im neunzehnten Wahlkreis (Amt Elt­ville) zu Eltville, unter dem Vorsitze des Bür­germeisters daselbst,

im zw anzigsten Wah lkre i S (Amt Höchst) unter dem Vorsitze deS Herzoglichen KreiSamtmannS daselbst,

im einundzwanzigsten Wahlkreis (Amt Hochheim) zu Hochheim, unter dem Vor­sitze deS Bürgermeisters daselbst,

im zweiundzwanzigsten Wahlkreis (AmtKönigstein) zu Königstein, unter dem Vor­sitze deS Bürgermeisters daselbst,

im dreiundzwanzigsten Wahlkreis (Stadt Wiesbaden) zu Wiesbaden, unter dem Vorsitze deS Herzoglichen KreiSamtmannS daselbst,

im vierundzwanzigsten Wahlkreis (Amt Wiesbaden, die übrigen Gemeinden mit Ausschluß der Stadt) zu Moöbach-Biebrich, unter dem Vorsitze deS Bürgermeisters daselbst.

Gleichzeitig werden die aufgestellten Wähler­listen für die Wahl der Abgeordneten zur ersten Kammer auS den höchstbesteuerten Grundbesitzer» und Gewerbetreibenden in der Beilage mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß etwaige Reklamationen dagegen nach 8. 8 und 14 deS Wahlgesetzes innerhalb der ersten acht Tage vom Tage der erfolgenden Publication im Verord­nungsblatte) an gerechnet, bei dem StaalSmini- sterium einzureichen sind.

Die Herzoglichen Sleuercommissäre haben dafür Sorge zu tragen, daß den in diese Listen eingelra« genen oder auf erfolgte Reclamation zugelaffenen Wählern die nach 88. 8, 11, 14 und 15 deS Wahl­gesetzes zur Ausübung ihres Wahlrechts erforder­lichen LtgitimationSbescheinigungew zeitig ausgestellt werden.

Schließlich werden die Wahlc»ommiffarien unter Verweisung auf §§. 12, 15 und 32 deS Wahlgesetzes aufgefordert, den über daS Resultat der Wahl zu erstattenden Bericht nebst den Verhandlungen späte­stens binnen vierundzwanzig Stunden nach Been­digung der Wahl anher einzusenden.

Wiesbaden, den 26. Jan. 1852.

Herzog!. Nassauisches StaatSministerium.

L e r.

vdt. Grim m.

Dienstnachrichten.

Seine Hoheit der Herzog haben den Landoberschultheisereiverwalter Melior zu Diez zum Justizamtmann zu Braubach, den JustizamtS« Secretär Krekel zu Runkel zum Landoberschul« theisereiverwalter zu Diez, den JustizamtSsecretâr Diehl zu Braubach zum HofgerichtSasseffor zu Dillenburg und den Rechtscanvidaten Göbel zu Limburg zum Accessisten bei dem Justizamt daselbst zu ernennen und die JustizamtSsecreläre:

Gieße von Nassau nach Runkel, Recken von Hochheim nach Nassau, Moritz von der StaatSprocuratur zu Wiesbaden an das Justizamt zu Hochheim, den HofgerichtSaccessisten Boing zu Wiesbaden als Accessist an daS Criminalgerich^ daselbst;

den Justizamtsaccessisten v. H a d e l n zu Nassau als Accessist an daS Hofgericht zu Wiesbaden;

den Crimina'.gerichtSaccessisten v. E ck zu Wies­baden als Accessist an das Justizamt daselbst; die Justizamtsaccessisten:

Schenk von Wiesbaden nach Wehen, S e u t - ner von Wehen nach Montabaur, The walt von Montabaur an daS Hofgericht zu Dillenburg, Magdeburg zu Hadamar und Horstmann zu Dillenburg, beide an das Hofgericht zu Dillen­burg; die HofgerichtSaccessisten:

Streitberg von Dillenburg an daö Justiz- amt zu Hadamar, Faaß von Dillenburg an daS Justizamt zu Weilburg, den HofgerichtSaccessisten S ch r ö d e r zu Dillenburg und den CriminalgerichtS- Accessisten Keller daselbst, beide als Accessisten an das Justizamt zu Dillenburg; die JustizamtS- Accessisten:

Keim zu Hachenburg und Bernhardt» Dillenburg alS Accessisten an daS Criminalgericht zu Dillenburg, den KreiSamtSaccesfisten Rüffer von Limburg alS Accessist an das Justizamt zu Höchst, den Justizamtsaccessisten Thewalt zu Limburg als Accessist an daS Kreisamt daselbst, die JustizamtS-Accessisten Petry von Eltville nach Königstein und He im ach von Königstein nach Elt­ville zu versetzen geruht.

Der JustizamlSaccessist Bauer zu Idstein, der HofgerichtSaccessist Boing zu Wiesbaden, der JustizamlSaccessist Snell zu Idstein, der Justiz« AmtSaccessist DomboiS zu Diez, der Hof- gerichlSaccessist Streitberg zu Dillenburgund der HofgerichtSaccessist Carl Ler zu Wiesbaden sind zu der im Herbste v. J. stattgefundenen prae- tischen (zweiten) ConcurSprüfung in den RechtS- und übrigen Staalöwissenschaften zugelassen und alS in dieser Prüfung bestanden angenommen worden.

) 27. Januar l. J.