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Raffmische Mgcmemc Zeitung.

31 23» Mittwoch den 28. Januar 1852»

Die Nass. Allg. Zeitung mit dem Wanderer erscheint einmal täglich mit Ausnahme des Sonntags. Der vierteljährige Prânumeratlonspreis für Wiesbaden und. nach dem neuen Postregulativ nunmehr auch für den ganzen Umfang des Thurn- und TariSschen Verwaltungsgebietes mit Inbegriff des Postaufschlages nur 8 ft., für die übrigen Länder deS deutsch-österreichischen PostvereinS, wie für das AuSland nur S ft. $84 fr. Jnfera te werven die dreispaltige Petitzeile oder deren Raum mit 3 fr. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Sch ellenberg'schen Hof-Buchhandlung, auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.

Uebersicht.

Amtlicher Theil.

Bekanntmachung, die Prüfung in den Rechts­und übrigen Staatswiffeuschaften betr.

Nichtamtlicher Theil.

Freihandel und Schutzzoll.

Deutschland. Aus der Maingegend (Erceß). Nast ätten (Der somnambüle Knabe). A u s dem Amte Diez (Das Armenwesen betr.) Karlsruhe (Der Belagerungszustand). Ludwigsburg (Proceß Becher). Stuttgart (Die Grundrechte). R ud öl­st ad t (Die Grundrechte). Aus Westphalen (Spin­nerei). Mölln (Besatzung). Wien (Die Flücht­lingsfrage. Die dänische Angelegenheit. Brentano. Be­gnadigung. Parcellirung adeliger Güter in Ungarn).

Schweiz. Genf (Verwandte L. Napoleons). Dänemark. Kopenhagen (Das Budget). Frankreich. Pjaris (Die Opposition. Maupas. Mon- talembert. Dupin. Thouvenel. Vermischtes).

Großbritannien. London (Die Arbeiteinstellung. Lord Palmerston. DieAmazone").

Italien. Turin (Das Rothschild'sche Anerbieten. Ver­haftung eines Militärspions).

Neueste Nachrichten.

Amtlicher Theil.

Bekanntmachung.

Die Prüfung in den Rechts- und übrigen Staatswissenschäften betr.

Die nächste ConcurSprüfung in den RechtS- und übrigen Staalswiffenschaften wird erst im Mo­nate October laufenden Jahres stattfinden, was hierdurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird.

Wiesbaden, den 22. Jan. 1852.

Herzoglich Nassauisches Staatsministerium, Abtheilung der Justiz.

L e x.

vdt. Grimm.

Nichtamtlicher Theil.

Freihandel und Schutzzoll.

(Fortsetzung und Schluß.)

Q Vom Main. 25. Jan. III. Werden Waa­ren deS Auslandes, die billiger sind, als sie in der Heimath hergestellt werden können, durch hohe Ta, tife zurückgehalten, so müssen naturgemäß folgende Wirkungen entstehen:

1) Wird daS Ausland so viel weniger Waa- ren oder Produkte von dem seine Einfuhr hemmen­den Lande entbieten. Ein- und Ausfuhr stehen im engsten Zusammenhänge und eS ist aus die Länge der Zeit schlechterdings nicht möglich, daß ein Land für einen größeren Werth an Waaren oder Pro- ducten ausführt, als eS einführt. Eine liberale Zulassung fremder Waaren bewirkt stets eine ent­sprechende Ausfuhr der einheimischen. DaS hat sich namentlich in der jüngsten Zeil an England und Nordamerica erwiesen, deren Ausfuhr seit der An­nahme liberaler Tarife (während der letzten sechs Jahre) sich mehr als verdoppelt hat. Die Schweiz, welche alle Waaren des Auslandes zu sehr mäßigen Zöllen zulâßt, führt, wenn gleich von Staaten mit prohibitorischen Tarifen umgeben, dennoch keines­wegs weniger aus, als sie einführt, und ist bei ihrem Systeme notorisch viel weiter im Wohlstände vorgeschritten, als andere Staaten, die seit lange daS entgegengesetzte befolgen.

2) Wird die Heimath deS Vortheils beraubt, welches jedes Billigere materieller Dinge mit sich führt, und daraus entstehen zugleich mehrere posi, live Nachtheile, sowohl für den einzelnen Verbrau­cher, als für daS gesammte ProductionSwesen. Der erstere muß sich, wenn er verurtheilt wird, theurere einheimische Waaren zu kaufen, im Verhältniß sei­ner Mehrausgabe den Ankauf anderer, ihm nütz­licher Dinge versagen, oder spart und erübrigt so

viel weniger an Capitalansammlungen. DaS letz­tere leibet sowohl hierunter, als unter jener Ver- theuerung unmitttelbar. Nur möglichste Wohlfeil­heit aller-Dinqe erleichtert und fördert die allge­meine Production und jede künstliche Vertheuerung wirkt stets hemmend für dieselbe.

3) Erwächst nebenbei für die StaatSregierun- gen der Nachtheil, daß sie nicht bloß weniger aus den Zöllen, sondern auch weniger aus anderen Fi­nanzquellen ziehen können. Weniger Konsumtion, weniger Ersparniß und weniger Production der Allgemeinheit hemmt den Fluß sämmtlicher Finanzquellen.

IV. Im gewöhnlichen Leben trachtet Jeder dahin, möglichst billig zu kaufen, und doch gibt eS noch immer so Manche, welche gegen die durch Schutzzölle entstehenden künstlichen Bertheuerungen nichts einzuwenden haben, sie wohl gar beleben, eine Erscheinung, welche nur durch einen Mangel an gehörigem Nachdenken oder dadurch erwachsen kann, daß Jemand an der Beriheurung durch Schutz­zölle ein unmittelbares Interesse hat. Wie übrigens zur Genüge bekannt, sucht Jeder, welcher der letz­teren Categorie angehört, alle Bertheuerungen, die ihn bedrohen, möglichst von sich abzuwehren und nur die Bertheuerungen, welche Andere zu seinem Besten zu tragen ha ben, gefallen ihm! Der im Zollverein Hoch- beschützte Weber wird sich wohl hüten, dem einhei- i mischen Spinner sein Garn abzukaufen, wenn eS iheurer ist als das ausländische, und dem ersteren ist der Zollschutz von 3 Thlr., welchen der letztere genießt und daS Garn um so viel vertheuert, nichts weniger alS lieb, sondern in Wahrheit höchst! fatal! .

V. Schutzzölle haben gar keinen Sinn, wenn sie nicht die Wirkung hervorbringen, den Werth der unter ihrer Aegide stehenden heimischen Producte künstlich zu steigern, und Alles, was dagegen einge- wendet wird, ist nichts als Sophistik. So zeigt sich denn auch in der Regel, wenn man sich die Mühe gibt, eine Berechnung anzustellen, daß die geschütz­ten Produkte ganz oder doch sehr annähernd so viel theurer sind, als der Schutzzoll beträgt, und Aus­nahmen finden gewöhnlich nur in den Fällen Statt, daß ein Industriezweig schon vor Belohnung mit dem Schutzzoll selbstständig war. Daß Industrie­zweige , die nur durch Schutzzölle hervorgerufen wurden, selbstständig werben, gehört zu den äußer­sten Seltenheiten und ist überhaupt kaum möglich. Eine Wandlung tritt fast immer erst ein, nachdem der Schutz zwangsmäßig beseitigt wird. Bis 1825 war die Seibeninvustrie Englands prohibitorisch ge­schützt, dabei aber höchst ohnmächtig. Ihre Pro­duction war übermäßig theuer und ihre Arbeiter repräsentirten ein wahres Bild deS Jammers und Elends. Ihr erster Aufschwung datirt vom Jahre 1827, wo ihr Zollschutz aus 25 pCt. ermäßigt wurde. In 1842 wurde ihr Zollschutz auf 15 pCt. reducirt, und erst seitdem ist sie wahrhaft emporgekommen. Sie, die früher, trotz eines prohibitorischen Schutzes, nicht einmal im eigenen Lande gegen die fremden Producte concurriren konnte, führt jetzt jährlich für mehrere Mill. Pfund St. an Waaren aus.

Man blicke ferner auf Oesterreich und den Zoll­verein. In Oesterreich fühlen sich die Industriellen, trotz eines 80jährigen Schutzes oder vielmehr nur in Folge desselben noch immer so gewaltig schutzbe­dürftig, daß sie selbst gegen den von der Regierung aufgestellten neuen, aber durchaus prohibitorischen Tarif opponirten und daß sie sich vor der Concur- renz ihrer Collegen im Zollverein, obgleich auch von diesen nicht wenige stark schutzverwöhnt sind, fort­während bedeutend fürchten. Im Zollverein sind die Hauptindustrieen, die in Wolle, Seide und Lei­nen, erweislich nicht durch Schutzzölle emporgekom­men, wogegen dessen durch Schutzzölle hervorgerufene Baumwollindustrie noch immer eben so schutzbedürf­tig ist, als vor 30 Jahren. Der Rückgang der deutschen Leineninbustne, welche lange vorher blühte, ehe eS Schutzzölle gab, ist vor Allem nur dadurch herbeigeführt worden , daß die Industriellen eS be­quemer und vortheilhafter fanden, die Prämien zu gewinnen, welche die Baumwollindustrie auf Rech­nung der Allgemeinheit gewährt, als sich anzustren« gen , die Concurrenz der Engländer in Leinen auf neutralen Märkten zu bekämpfen.

Selbst aber, wenn eS möglich wäre, Jndustrieen

durch das Mittel der Schutzzölle zu erziehen und con- currenzfähig zu machen, was zwar das gewöhnliche Borgeben aller Schutzpetenten ist, sich aber noch nirgendwo bewährt hat, muß des allgemeinen Inte­resses wegen dennoch davon abgestanden werden, da es Opfer erheischt, die nie wieder eingeholt werden können.

VI. Die einzige, dem allgemeinen Interesse zusagende Form der Handelspolitik ist daS Finanz- zollsystem. Eben dieses verschafft nicht allein er* fahrungSmäßig den Regierungen die höchstmöglichen Erträge aus den Zöllen und andern Finanzquellen und unterdrückt nebenbei den vemoralisirenden Schmuggel, sondern befördert auch die allgemeine Konsumtion und Production und gewährt nebenbei unwillkürlich allerdings den inländischen Ge­werben einen als völlig ausreichend zu erachtenden Schutz. DaS Finanzzollsystem, welches nothwendige Lebensbedürfnisse möglichst ganz von Zöllen frei läßt und Ausgangs- wie DurchgangSzölle völlig beseitigt, bewegt sich in seinen Tarifsätzen zwischen 10 und 20 pCt., und Gewerbe, die dabei, unter Hin­zurechnung der Transportkosten, welche fremde con­currirende Producte zu tragen haben, nicht bestehen können, sind wahrhaftig kein Segen und eS ist dann besser, sie bestehen gar nicht. DaS Finanzzollsystem verleiht nicht, gleich dem Schutzzollsystem, einzelnen producirenden Classen besondere Begünstigungen, Vorrechte und Monopolien, und eben deßhalb ist eS auch unter den Zollsystemen das allein gerechte, wie dasjenige, welches allein den Anforderungen der Ethik entspricht. Es mag hier unentschieden bleiben, ob es für die Regierungen dereinst möglich sein werde, der Zölle als Einnahmequelle überhaupt zu entbehren, den Handel von solchen völlig zu befreien und die staatlichen Einnahmen allein auS directen Steuern zu beziehen. Unseren Erachtens liegt ein solcher Zeitpunkt jedenfalls noch ferne und inzwischen kann zur Förderung deS allgemeinen Wohlergehens ausschließlich das der Finanzzölle empfohlen werden. ES mag ferner dahin gestellt bleiben, in wie weit die Berechtigung geht, daS Finanzzollsystem zugleich alS System deS Freihan­dels ober der Handelsfreiheit hinzustellen. Gewiß ist aber, daß Diejenigen, welche zu Gunsten deS letzteren in unseren Tagen auftreten, absolut nur jenes meinen, und daß Diejenigen, welche sich un­ter dem System deS Freihandels oder der Handels­freiheit etwas Anderes seither dachten, in einem entschiedenen Irrthum begriffen waren und zugleich Unkcnntniß auf dem Gebiet der nationalökonomi- schen Lehre bekundeten.

II. Die national-ökonomische Literatur, welche mit dem Praktischen jenes dreinamigen Systems völlig Hand in Hand geht, hat, obgleich noch jung, bereits eine bedeutende Ausdehnung erlangt, ist tief in der Natur der Dinge begründet und zählt nur anerkannt hervorragende Geister. Man steht eS dieser Literatur, beim geringsten Studium, sofort an, daß eS ihr durchaus um Auffindung der inner­sten Wahrheit zu thun ist, und man kann ihr, wenn man auch nicht mit jeder Einzelheit derselben völlig übercinstimmt, im Ganzen nur beipflichten. Da­gegen sieht man eS dem Wenigen, was die Schutz­zoll-Literatur bis jetzt producirl hat, bei näherer Prüfung, alsbald an, daß eS ihr keineSwegeS um Auffindung der inneren Wahrheit zu thun ist. Sie ist nichts, als ein crasser Versuch zu täuschen, eine Konglomerat von Sophistereien und inneren Wider­sprüchen aller Art 1

Unter den vielen kleinen literarischen Produc- ttonen, welche in jüngster Zeit erschienen sind und an der Hand der Nationalökonomie die Täuschun­gen des Schutzsystems offenlegen, empfiehlt sich die, welche den Titel führt

Der Schutzzoll und der Ackerbau. Von Eduard Fischer, praktischem Landwirth auf HauS Menget bei Rüthen in Westphalen. Leipzig bei Brock­haus 1852/'

ganz besonders zur Belehrung der deutschen Land­wirthe. Hier spricht unaufgefordert einer ihrer Collegen über die argen Prägravationen, welche die Schutzzölle der deutschen Landwirthschaft zufügen, belegt mit Zahlen und so eindringlich und klar, daß keine Appellation dagegen möglich ist. Man lese und überzeuge sich.