Nassauische Mgemcine Zcituiig.
Jä 22. Dienstag den 27» Januar z 1WS2»
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Die Nass. Allg. Zeitung mit dem Wanderer erscheint einmal täglich mit Ausnahme des Sonntags. — Der vierteljährige Pränumerationspreis für Wiesbaden mtk, nach bem^ neuen Postregulativ nunmehr auch für den ganzen Umfang des Thurn- und Taiisfchen Verwaltungsgebietes mit Inbegriff des Postaufschlages nu« - fl., für die übrigen Länder des deutsch-österreichischen PostvereinS, wie für das Ausland nur S fl. 84 kr. — Zusera te werden die dreispaltige Petitzeile oder deren Raum mit L kr. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Sch elleuberg'schen Hof-Buchhandlung, auswärts bei den nächst gelegenen PoILmtern zu machen.
U e bersicht.
Amtlicher Theil. Dienstnachrichten. Nichtamtlicher Theil. Freihandel und Schutzzoll. Die Güter der Familie Orleans. Deutschland. Erbach (Brand). — All« der Grafschaft Catzenelnbogen (Ein somnambüler Knabe). — Frankfurt (Die Ausweisungen). — Arolsen (Die Propositionen deS jungen Regenten). — Gotha (Verfassungsänderung) — Hannover (Die Westbahn. Der Handelsvertrag genehmigt). — Köln (Neue- Kloster). — Berlin (Neubildung der ersten Kammer. Antrag die freien Gemeinden betreffend, v. Griesheim. Die deutsche Flotte). — Oldenbu rg (Abreise des ErbgroßherzogS).
— Kiel (Zinsen der fceiw. Anleihe). — AuS Schleswig-Holstein (Die dänischen Truppen). — Gratz Melden. Haynau). — Wien (Der Zollcongreß. Die 'dänische Angelegenheit. Fürst Wlndischgrâtz. Rücktritt des FinanzministerS).
Schweiz. Bern (Aeußerung L. NapoleouS).
Belgien. Brüssel (Anleihe. Die Verbannten).
Frankreich. PjariS (Einsetzung des obersten Gerichtshofs. Schreiben der Königin Hortense. Carlier. Verm.). Großbritannien. London (Koffuth. Zenny Lind. Aufsuchung deS Wrack« der Amazoue. Die Arbeitseinstellung. Zustände in Irland).
Neueste Nachrichten.
Amtlicher Theil.
Der zum Lehrer in Oberrod ernannte Lehrvicar Obernham iß auf fein Ansuchen daselbst betassen, Lehrvicar Baum von Hersterberq zum Lehrer in Oberrod ernannt und dem nach Odern- Hain beß:aimt gewesenen Schulcanridalea Drum» von Ernsthauien bie 8e$rricarü?3e in Heinrrderg in provisorischer Eigenschaft übertragen worden.
Nichtamtlicher Theil.
Freihandel und Schutzzoll
i i Lo« Mâ, 25. San. Ist es auch nicht wohl teskbar, 's tch keineswegs untrüglich , kaß in England dir protcctis» st: che orer 'chupzöüseri- scht Partei mit Hilfe ter Einwirksngen, welche die iwskr »aikirter herrcttietenbea politische» Eigen, fâtz« EnglavdS und deS Connner.ls zu schaffen drohen, neue ®;hung erlangt. Man muß m# Nähere adwariea, und gewiß iß inzwischen nur, paß auch in England eine schutzzöllverifche Partei noch immer verhanben ist, und daß ein principieller oder charakttristiicher Unlerschied zwischen ihr und der ah; tauigen Partei TrulichlantS, granfuité und »»derer Länder ganz und gar n. tc besteht. Wenn ne faktisch allein von einander unterschedea ßnd, ist, daß t:e EngtavtS, in Folge der dort ror- gischnnestv DolkSaufk ärung, weniger 8lväuß p$t auSzuüden versag und daß eS üt der ihr um an* der« materielle Objecte deS SchuxeS handelt, als bei der Deutschlands. Tw engt chen Schutzzöllner sagen: Wird nicht unser Ackerbau, unsere SL ^, fahrt, unser Handwerk und ein LheU unirrer Industrie, namentlich die Weberei, geschützt, so tritt unser Land gegen daS Ausland zu kurz kommen und ärmer werden. Die teutschen ètu^isßner we den ganz dasselbe aus r.e rat; téen Haid- und Ganzfabricake, Eise» u. f. w. an, und la« ist ia Wesen durchaus gleich mit rem Vorheriges. In Eng« Last ist aber seit Jahren ein weit größerer Theil deS PublicumS, als in De»rschi«s», m» Klare darüber gekommen, daß die Folgen des Schutzes ganz andere nnl, als diejenigen glauben zu machen suchen, welche euren usncattlbaren Rntzrn ans dem:eiben ziehen oder ein aiuelbâiee Interesse an solchem haben. DaS ist wrh! zu beachten, nur ebr* dtShclb wird es der schutzzölineriiches Partei Eng- tandS, selbst für der Fall, daß den die polltrschen Lnrrpathieen gegen den Eminent no^ wachse« s»Ür«, rmmer sehr schwer werden, ein neues wirZ-
licheS Regiment zu begründeu, während andererseits gar sehr zu wünschen ist, daß in Deutschland wenigstens die verschiedenen, zu Gunsten deS Schützes noch immer schwebenden Täuschungen und Vorur- theile endlich schwinden und daS GroS deS Publi- cums auch hier über daS Wahre der Sache möglichst bald ins Klare komme. Die augenblicklichen Verhältnisse Deutschlands scheinen das Letztere besonders nöthig zu machen und möge eS uuS demgemäß gestattet fein, die betreffende Frage einmal neuerdings von den verschiedenen Hauptseiten, welche sie barbietet, möglichst kurz gefaßt, zu behandeln.
I. Der Handel zwischen Nationen ist auch jetzt noch, wie in den frühesten Zeiten, reiner Tausch, uns jede andere Vorstellung darüber ist durchaus falsch. DaS baare Geld spielt dabei nur eine un- lergeorvntle Rolle, und jedenfalls verhält eö sich mit dem Zu- und Abfluß wie rem , ökonomifchen Werth desselben ganz anders, als so Manche noch immer zu glauben scheinen. Wäre dèr Zollschuy ein unbedingtes Mittel, baareS Geld vom AuS- lande heranzuziehen, müßten Oesterreich und Rußland sehr reich daran sein, während notorisch, beide i Staaten fortlaufend sehr arm daran sind, wozu I ter ausgedehnte Schmuggel, den beirr Staaten durch ihre hohen Tarife hervorrufen, factisch daS Mehrst» beiträgt. Der natürliche und reelle Handel bewirkt stets Tausch von gegenseitigen Produkten. Der Schmuggel kann nur daareS Geld ass Gegeuiatz gebrauchen und erhält eâ auch, man läßt eS ihm eher noch, als der Regierung jufließen. Daß-, außerdem der Schmuggel eines der mächtigsten Mittel zur Volkseemoralifation ist, auch die Regierungen der Einnahmen beraubt, weiß so ziemlich Jeder, und um so befremdender erscheint eS, daß die den Schmuggel am mehrsten sährcaden Schutzzölle noch immer so manche staatliche Begünstigung staden. Daß strenge Gesetze nichtS gegen den Schmuggel vermögen, lehrt die Erfahrung zur Genüge. S.r führen stets nur dahin, die Schlauheit uns Verwegenheit der Schmuqgeitreibtnden zu Seigern.
II. Werden Produkte vom Ausland auf lovale Brise importin, so folgt daraus von -elbst, daß ne billiger sind, als rrrgletchen in der Heimarh hrrgr- 6eüt werden können oder daß dergleichen vberhauo: mt-i in der Heimarh erzeugt werden. Eben io aber, da wieder andere Prsducie rerHersath da'ür i«ts gehr», die m Auslande theurer sind, daß bei tiefer zwiefachen Operation (abgesehen natürlich von ar* meulanen SScéanjurctur«) net« beete Theile gewia« nen. Irrer Theil ta» cht das Stöcgtre an Wnar-a ein uns bringt wieder feine Waaren an den Mann. DaS sogenannte Ueber heessen m t Waaren deS Auslandes, von dem man talgâtenre ie oft sprechen hört, muß naturgemäß die Wwkuvg haben, daß die Waaren antet ihren wahren Werth sinken, und raß derjenige, welcher sie kamt, einen Theil gei'chrvkt erhält, eine Et cteinang. Eie selbstredend nur ausnahmsweise verkommen kann. Der Hantel sucht Dcrrdeii und wo er Schaden macht, bleibt er zurück. der' Ibe wird sich sicher 'ehr davor hüten, den Wilden in Afrika Par ier Modewaaren zuzusührev oder sie gar mit solchen zu üd-r chwemmen, wohl mifi'nb, daß jene keine Tau-chnutiel haben, dergie:» ten zu bezahlen. (Fons, folgt.)
Die Güter der Famlie Orleans.
• Die Tecrete, durch welche LouiS Napoleon ten Verkauf und rew. die E:ni.ebung der Güter der Familie Orleans »trügt bar, liegen ua# bereits nach ihrem ganzen Bcni-:alte vor. Ter durch die TageS-Neurzkrue» über Gebühr be hrânfte Raum unseres heutigen Llanes erlaubt uns ni±i, dieselbe» ausführlich mnzuihrilew. Ba de chränke» unS auf daS Wichttgüe.
AlS Motiv zur Erlaffung deS ersten TecreirS, den Verkauf der Gü:er der Faw l-r OrleaxS be:r., Wirt angegeben, daß polur'ch^ Rücklichtes g<bwirrifh die Bern:n.erung beb Ewstr-sirS verlange», bm ter Familie Orleans der Besitz ren sahe aa 300 SiV honen an unbewegliche» Gütern in Frankreich verleiht.
LlS RechtS grnsb deS zweite», tie SauLi- rung der am 7. August 1830 durch des LöniZ 8ou;6 Phüwp zu Sturster iriver Jmj gemahlt»
Donation betr., wird die Bestimmung des alten frart« zöfischen StaatSrechteS (.bestätigt durch daS Dekret vom 21. September 1790 und daS Gesetz vom 8. November 1814) angegeben, nach welcher die Pri- vatgüter deS Prinzen, der zum Throne gelangt, und - diejenigen, die et unter irgend welchem Tiirl während seiner Herrschaft besaß, eo ipso und in demselben Augenblick» mit dem Dominium der Nation vereinigt sind uns die Wirkung dieser Vereinigung fortdauernd und unwiderruflich ist, daß also die Ilniversalvotation unter'Vorbehalt der Nutznießung, die.LouiS Philippe zu Gunsten seiner Kinder, mit Ausschluß deS ältesten, am 7. August 1830, d. h. an demselben Tage, wo daS Königthum ihm übet/ tragen wurde, und vor seiner Annahme, die am 9. August stattfand, verordnete, einzig und allein zum Zwecke gehabt hat, die Vereinigung der bedeutenden Güter deS zu.ur-Throae berufenen Prinzen mit bem StaaiS-Dominium zu veohindern und somit unge« setzlich gewesen ist.
DaS Dekret selbst tontet mit Hinweglaffung bet oben kurz mitgethellten Erwâgungsg^ünve :
Art. 1. Die beweglichen und unbeweglichen Güter, welche Gegenstand der am 7. August 1830 durch den König Ludwig Philipp »erorbneten Donation sind,. finv den StaatSromainen wieder zu- grtzelll.
Art. 2. Der Staat bleibt mit Zahlung bet Schulden der Civillistr bet letzten Regierung be* lastet. '
Art. 3. DaS der Herzogin von Orleans ausgesetzte Wittwengehalt von 300,000 Franken ist aufrecht erhalten.
Art. 4. Die nach Art. 1 an len Staat zu- rücksalleuden Güter werren theilwrife durch die Do- Mâinenvriwailunq verkauft unb der Ertrag folgender Maßen vertheilt werden:
Art. 5. 10 Millionen sind für die durch daS Gt!:tz 6cm 15. Juli 1850 autonsirten gegenseitigen Unter8LtzungS-Gri«Ü,chafren ausgesetzt.
Art. 6. 10 Millones werden für Verbesserung ter Arbelterwcbnsaqes in des großen Mar.^'zct«r« Städten angewandt.
Art. 7. 10 Milliovtn so Gen zur Errichtung sca lan»w:rchfchaftliches Ecet.tannal«» in len Xe* parremestS, die eS verlangen und sich >en für »ölhiz rrachlries Bedingungrs unterwerfen, b enen.
Art. 8. 5 ikiu.enen le Len z« Errichtung einer PresienSco^r für die ärmsten $ fange, übten dienen.
Arr. 9. Der Ueber-chuß der im Art. 1 ange- t'ührres ®.te: rrirb rs.l bet Triot-.cn der Ebren# legten vereinigt und das Einkomaen davon zu fol* genten Zwkck-n verwandt, wofür übrigens tu Fall der Unjalünghtfeit tie H.lfSaarürn »eS BubgerS herangrzogr» werten so Leu.
&rt 10. Alle £iü; ere, Untere 'âjirte und Schalen vor Land- und Seearmee m aairem Dienst, die hufür m Crben krr ßbter.ie-icn ernannt oder befetten werten, erhalten je nach ihrem Grad» in der Legion folgenden Jahr^thatt: tie LeglonSglieder (wir früher) 250 Fr.; bie Ossii-ere 500 Fr.; bie Eem3iar.be urâ 1000 gr.; tie Ärcßk'ftjiere 2000 Fr.; bie Großkrtuz» 3000 Fr.
Ari. 11. Es wird zu Gunsten bet Soldaten und Unteroffiziere ber Lane- und Seearmee, bie sich in noch näher zu bestimmenden Bedingungen desin- rev , eine militari! te Denkmünze errichtet, die zu einer lebrvSiäLgiichen Reste von 100 Franken berechtigt.
Art. 12. Een Raiisr.al-Schlvß dient zum Er- z ehungShal.it für t.c unbeu lielre» Töch.-rr ober Wa«t»s bet gamciun, beten Vorsteher tiefe Tesk- münze erhalle» Hubes.
Art. 13. DaS Schloß rew Savern tritt wieder herge sie Lt sab re Gent et, um ben Viirweu bet im Eianiéb ein rernotienen hohes Eivil- unb
^tclaârbeamten als A yl tu tunen.
An. 14. In Betracht des Seger,wärtiges
entsagt der Prüfrrevl ter Republik je« ter Reclcmation wegen der in res 3ah- ren 1814 nab 1815 gegen tiegaaiitf
BvsararttvtrhLsglesEevfi-calioveri, An. 15. T.t M.vister itw, Jeder c we r eS ihn betrifft , eit Lrü streckens deS rbn sehende» Dekrets ttau#:tagt.