Naffamschc Allgemeine Zeitung.
JVs. 21 Sonntag den 25. Januar 1852.
Die Naff. Allg. Zeitung mit dem Wanderer erscheint einmal täglich mit Ausnahme des Sonntags. — Der vierteljâbrige Pränumerationspreis für Wiesbaden und, nach dem neuen Postregulativ nunmehr auch für den ganzen Umfang des Thurn- und Tarisschen Verwaltungsgebietes mit Inbegriff des PostaNffchlages nur Ä fL, für die übrigen Länder der deutsch-österreichischen PostvereinS, wie für da« AuSIanv nur 18 fl. 184 fr. — Jnsera te werden die dreispaltige Petitzeile oder deren Raum mit 3 fr. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Schellenberg'schen Hof-Buchhandlung, auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.
Uebersicht.
Amtlicher Theil.
Bekanntmachung, den Verkauf der neuen Obli- gatiouen betreffend.
Nichtamtlicher Theil.
Ein Rückblick.
Deutschland. EmS (Verschönerungen). — Frankfurt (Handelspolitische«. AuSweisungnn). —Karlsruhe (Der Belagerungszustand). — München (DaS DiScliplinar« geseK. Kleinschrodt. Eisenbahn von Bamberg nach Frankfurt). — Hannover (FreudentheilS Antrag. Wein- hagenS Interpellation). — Berlin (Die VerfaffungS» reviflon).— Wien (Depesche Loui« Napoleon«. Zollcon- ferenzen. Die französtsche Verfassung).
Dänemark. Kopenhagen (Ministerkrists).
Belgien. Brüssel (Franz. Errepräsentante». Carnot.
Frankreich. PjariS (Die internationale SanitâtSconferenz.
Neue Schrift. Vermischte«).
Großbritannien. London (Vom Cap. Die „Amazone").
Asten. China (Die Revolution).
Neueste Nachrichten.
Amtlicher Theil.
Ad Nam. L. B. D. 186.
Bekanntmachung.
Den Verkauf von Obligationen auS
dem zu 4 vCt. verzinslichen StaatS- anlehen von 1 Million Gulden betr.
Die Landesbank befindet sich nunmehr im Besitze sämmtlicher Partial - Schulbverschreibun gen von dem in Gemäßheit des Gesetzes vom 10. September 1851 für Rechnung der Herzoglichen Staatskasse unter Vermittlung des Bankhauses v. Rothschild zu Frankfurt contrahirten Anlehen von einer Million Gulden, und wir beabsichtigen einen Theil dieser Obligationen käuflich abzulassen und dadurch den Einwohnern deS Herzogthums Gelegenheit zu geben, sich an diesem Anlehen zu bethetligen.
Wir bringen deßhalb Folgendes zur öffentlichen Kenntniß r
1) Die Partialen dieses von den Landständen als Staatsschuld anerkannten AnlehenS bestehen in Obligationen von 100 fl., 300 fl., 500 fl. und 1000 fl. und sind auf den Inhaber (au porteur) ausgestellt.
Dir Zinsen mit jährlich Bier vom Hundert sind halbjährig, am 30. Juni und 31. December, zahlbar und können gegen Rückgabe der Zinsabschnitte nach Belieben der Gläubiger bei der Herzoglichen StaatScasse und bei jeder Herzoglichen Receplur, oder auch bei dem Bankhause der Herren M. A. von Rothschild öf Söhnein Frankfurt a. M. erhoben werden.
2) Die Abgabe der Obligationen geschieht durch die Herzoglichen Recepturen, alS Agenten der Landesbank Direktion, nur gegen Einzahlung deS vollen Ntnnwerihes.
Die Herzoglichen Recepturen stellen über den Empfang der Zahlung Jnler'mSquittungen auS und machen uns hiervon hflleid) die Anzeige, worauf denselben die Parttal-Ddligationen in den von den Betheiligten gewünschten AppointS nebst dazu gehörigen ZinS-Adschnitten zugehen werden, um dieselben ungesäumt den Betheiligten gegen Rücklieferung der Interims-Quittungen zukommen zu lassen.
3) Da die Käufer der Obligationen in den Genuß der Zinsen von dem zunächst abgelaufenen Versalltermin an eintreten, so verstehet eS sich von selbst, daß von diesem Termin ab bis zum Tag der Einzahlung für daS Capital die Slückzmsen mit 4 pCt. an die Receptur, für Rechnung der Landesbank zu vergüten sind.
Wiesbaden, den 12. Jan. 1852.
Herzoglich Nassauische LandeSbank-Direction.
Reuter.
vdt. Reuter.
Nichtamtlicher Theil.
*• Ei» Rückblick.
Der Geburtstag Friedrichs deS Großen (24. Januar) gibt unS Gelegenheit, daS Zeitalter und die Anschauungsweise und persönliche Thätigkeit deS großen Königs aufs Neue zu beleuchten, zumal jetzt, wo fast ein volles Jahrhundert verfloß, in welchem der preußische Staat durch mächtige Gestaltungen und Geschicke aller Art hindurch ging, nachdem ihm der Höhepunkt einer Großmacht durch Friedrichs Oheim erworben wurde, und wo Alles, was dort soeben geschieht, zu unwrllkür- lichen Vergleichungen die Zeitgenossen auffordert.
Zuerst gehen wir von dem Beinamen deS Großen aus, wie und wann er dem Könige zuerst beigelegt wurde. Am Schluffe deS JahreS 1745 zog der König, nach Beendigung deS zweiten schlesischen Krieges durch den Frieden zu Dresden in Berlin ein. „Da wurde der jugendliche Held im Glsange der aufgestellten Schüler wie im Zuruf deS Volkes zuerst mit dem Namen deS Großen begrüßt. Wenn in der Geschichte der siegende Gk- banke und die umfassende Gestaltung, daS neue Leben und die erregten Kräfte auf Einen Mann zurückweisen, ohne den die Masse träge und die Kraft wie im TobeSschlafe geblieben wäre, auf Einen Geist, der ringsumher in vielen Strahlen erscheint, auf Einen Willen, der die Willigen führt und die Widerstrebenden mit sich fortzieht, auf einen Mann, der weiß, waS er kann, und will, was er weiß; so stellt ein solcher Mann daS Wesen und die Kraft des Menschen in sich größer dar. — Die Menschen, sich zu ihm hinaufziehend, nennen ihn bewundernd den Großen. — Es war ein G e- danke, der durch F riedrich S Leben und Thaten ging ; eS war der Gedanke, waS in dem ihm überkommenen Preußen an Größe angelegt und vorge- bilvet war, zur Wirklichkeit zu bringen. Sein Gedanke war die Kraft und die Wohlfahrt seines Landes, heller Geist und Gerechtigkeit in feinem Volke. Es war ein Gedanke, neben dem unduldsamen Aberglauben in Oesterreich und Bayern, neben der Rohheit der russischen Macht, neben der Willkür in Frankreich, neben der vielgetheilten, buntscheckigen und kleinlichen Territoriaiwirthschaft im verkümmerten deutschen Reiche, neben den morschen und faulen Zuständen in vielen Theilen Europas, nach der engherzigen und einseitigen Strenge der sonst verdienten vorangehenden Regierung in Preußen. Es war der Gedanke der Berjün, gung, eS war ein großer allgemeiner Gedanke, allein getragen von der gespannten Kraft geringer äußerer Mittel, doch von dem Schwung und der AuSdauer eines mächtigen Geistes und einem hin gegebenen ausharrenden Volke. Und weil eS ein Gedanke war, der durchbrach und ringsum wirkte und zündete, machte die Geschichte nicht blos von einem Volk und Land, sondern von einem Zeitalter Friedrichs des Großen reden.
Daß Friedrich die Idee deS SlaateS nicht in schwebender Allgemeinheit dachte, zeigt der reife und scharfe Ucberblick über die Staaten Europa'S im Jahre 1720 zur Zeit seines Regierungsantrittes, mit dem er lehrreich die Geschichte seiner Zeit eröff net und auch jedem andern Verfasser eine namhafte Stellung in der politischen Geschichtschreibung gesichert hätte. Er faßte diese Idee, insbesondere die allgemeine, allen Conseistonen, allen Unterthanen gleiche Bestimmung deS StaatS, als die Pflicht deS Regenten; sie führte ihn von seiner Thronbesteigung bis zum Lebensende. ES war in seinem Hause der Spruch vererbt: meine Pflicht ist meine Lust, und von dem Worte der Pflicht fchcint Friedrich nicht minder hoch und groß gedacht zu haben, alS Kant, der ihre Erhabenheit in'S Licht setzte.
Friedrich gewahrte mit seinem für daS Wirkliche geschärften Blicke, waS seinem Staate an der ersten Bedingung deS Bestandes fehlte. Er schreibt in der Geschichte seiner Zeil vom Jahre 1740 : DaS Traurigste war, daß der Staat keine regelmäßige Gestalt hatte. Provinzen ohne Breite und beinahe umher gestreut, reichten von Eurland bis Brabant. Diese durchschnittene Lage vervielfachte die Nachbarn deS StaateS, ohne ihm Festigkeit zu geben,
und machte, daß Preußen viel mehr Feinde zu fürchten hatte, als wenn eS abgerundet gewesen wäre. Mit dieser Einsicht war einem strebenden König die Richtung gegeben.
Sollte Preußen Bestand haben, sollte eâ in vollem Sinne ein Staat werden, so war es die Aufgabe, dem erkannten Grundmangel abzuhelfen. Wenn Friedrich also für die Ergänzung der zerrissenen Lage Leib und Leben, Land und Leute eingesetzt, trieb ihn ein höherer Gedanke als die eitle Ruhmbegierde, die man gern in erster Reihe nennt, als der Wunsch, auS dem Namen seines Königreiches eine Wahrheit zu machen. ES war die Grundbedingung deS StaatS, für welche Friedrich in Schlesien alte Ansprüche seines Hauses erhob, und in Westpreußen selbst daS zweideutige Recht benutzte, welches daS unruhige und verwirrte Polen durch die Verlegenheiten, die eS immerfort bereitete, den Nachbarn zu feiner Theilung darbot.
Friedrich kannte nicht die innere Unruhe eines Helden wie Karls XII. von Schweden, der die Spannung der KriegSlhaten wie um ihrer selbst« willen suchte. Friedrich erfüllte daS Wort, daS einst Aristoteles mitten unter dem Waffenruhm und Waffenlärm der Makedonier schrieb, aber daS damals nicht zu seinem Rechte kam: Die nicht mannhaft eine Gefahr bestehen können, seien Sklaven der Angreifenden, aber der Krieg fei nm deS Friedenswillen da, die kriegerische Unruhe nur um der friedlichen Muße willen, und der Frieben und die Muße für die B i l d u n g.
Friedrich wußte, daß der Erwerb einer Provinz nicht der Friedensschluß oder die Urkunde der Verleihung fei , sondern die Förderung ihreS eigenthümlichen Lebens, ihres inneren Gedeihens, und in diesem Sinne erwarb er und fesselte er Schlesien und OstfrieSland, wie später Westpreußen durch heilsame Einrichtungen und gerechte' Ver« theilung der Abgaben.
Wir sehen im Frieden wie im Kriege seinen erhabenen und scharfen Blick. Hier tilgte er eingewurzelte Mißbräuche der Verwaltung und verstand eS, einen rathsamen unbestechlichen und pflichttreuen Beamlenstanv zu erzeugen, dort schuf er ein einsichtigeres Landrecht und unparteiische Rechtspflege. . Hier bauet« oder verstärkte er Festungen, sorgte für Zucht und U-bung deS HeereS oder gründete ein HauS für die „verwundeten, aber unüberwundenen Krieger;" dort nahm er fördernd an Wissenschaft und Kunst Thril. Hier ermunterte er die Gewerbe und Manufacturen; dort legte er Eisenwerke an oder verbesserte die Salinen. Er versuchte den Seidenbau und pflanzte Maulbeerbäume; er setzte den Anbau der Kartoffeln durch. Hier öffnete er dem Handel neue Wege, wie in Emden, oder erleichterte ihn, wie er den Stettiner Handel vom schwedischen Zoll bei Wollgaß durch daS neue Fahrwasier und den neuen Hafen von Swinemünde befreite.
Ader vor allen Dingen bauete der König daS Land mit dem Gesetz. Die Gesetze sollen reden, aber der Monarch schweigen, sagt er in seinem politischen Testament, und im Gegensatze gegen die Justiz unter der vorangehenden Regierung hatte daS Wort großes Gewicht. Der König erstrebte die Gercchligkiil sowohl im Verhältniß der Unterthanen zum Staate, als auch im Verkehr der Unterthanen unter einander.
„Ja Preußen, aber ein undeutsches Preußen, sagt man, das die Waffen gegen Deutsche kehrte, dem deutschen Reiche den Todesstoß gab. — Es war nicht Friedrichs Schuld, daß der innere Grund deS 30jährigen Kampfes auch während der nächsten 100 Jahre nicht g.hoden wurde. Daß er die Waffen gegen Deutsche störte, das hat er Deutschland wo möglich wieder gut gemacht, als er den Kampf mit halb Europa bestand und die deutschen Waffen gegen Rußland und Frankreich zu nie gekannten Ehren brachte. — Friedrich befreiet« Deutschland von der französischen Abhängigkeit, und daS war eine deutsche That. Allein auf dem Grund von Friedrichs Kraft wurde in späterer Zeit die Westgränze Deutschlands stark und fest, welche dem Feinde, so lange dort fast nur geistliche Staaten lagen, offen und zugänglich, ja in einzelnen Fällen käuflich blieb".
Friedrich beschleunigte nur den längst begonnenen Hang einer inneren Nothwendigkeit. Schon