RMuischc Allgemeine Zeitung.
M IS.
Donnerstag den 22. Januar
1852.
Die Nass. Allg. Zeitung mit dem W and erer erscheint einmal t« g I i ch mit Ausnahme des Sonntags. — Der vierteljährige PrLnumerationSpreiS für Wiesbaden und, nach dem neuen Postregulativ nunmehr auch für den ganzen Umfang des Thurn- und TariSschen Verwaltungsgebietes mit Inbegriff des Postaufschlages nur Ä fl., für die übrigen Länder des deutsch-österreichischen Postvereins, wie für das Ausland nur « fl. «1 kr. — Inserate werden die dreispaltige Petitzeile oder deren Raum mit 3 kr. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Sch ellen be r g'schen Hof-Buchhandlung, auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.
Uebersicht.
Neueste Verhältnisse der evangelischen Kirche in Nassau.
Die neue Verfassung Frankreichs.
Deutschland. Wiesbaden (Beitrag zum Orgelfonds).
— Von der Lahn (Armenpflege). — Fr ankfurt (Ausweisung des deutsch-kathol. Predigers). — Karlsruhe (Unpäßlichkeit des GroßherzogS). — Freiburg (RottcckS Büste). — München (Aufhebung der Donauzolle. Errichtung einer katholischen Kirche und Schule in Athen. Bitte aus Speier um einen schleswig - holsteinischen Geistlichen). — Hannover (Verhandlung der zweiten Kammer), — Görlitz (Die Deutsch-Katholiken). — Berlin (Die VerfaffungSrevifion. Da« KrönungS- und Ordensfest. Die deutsche Flotte. — Wien (Dr. Bach. Beschränkung der Ocffentlichkeit).
Belgien. Brüssel (Schreiben deS Präsidenten. Verbannte. Vermischtes).
Frankreich. Paris (Die Verfassung. Die Verbannungen. Gerücht über Abschaffung des Eides auf die Verfassung. Ministerwechsel. Baze).
Großbritannien. London (Die Ministerkrisis. Prinz NicolauS von Nassau).
Italien. Rom (Auswanderungen nach America. Memoiren der Gräfin Spaur).
Neueste Nachrichten.
f Neueste Verhältnisse der evangelischen Kirche in Nassau.
(Schluß.)
Während manche Mitglieder des erwähnten „Evangelischen Vereins" wegen NamenSunterschrifl bei jenen gleichfalls beleuchteten EinladungSbüchlein, worin eine entschiedene Bezeichnung deS Standpunktes und Treibens der sogenannten „freien Gemeinden" nicht zurückgehalten war, sich mit einer Klage wegen angeblicher Injurie und Herabwürdigung vermeintlicher ReligionSgrsellschast bedroht sahen, und daS auffallende Erkenntniß deS CriminalfenatS beim Hofgerlchte zu Wiesbaden vielfach erörtert wurde, beschäftigten sich zu derselben Zeit des herbst« lichen Beginnens die Gemüther vielfach mit der W ied er besetz un.g d er Oberpfarre zu Dillenburg und der damit verbundenen Dec an a t S st e l l e. Es fehlte nicht an Stimmen, welche in der Art und Weise dieser Besetzung einen Prüfstein der Gesinnungen und deS Standpunktes deS neuen KirchenfenaiS erblicken zu dürfen glaub« ten. Indessen wohl nicht ganz mit Recht, da über, wiegend den vorhandenen Verhältnissen Rechnung getragen worden ist. Bei der vielseitig gebildeten und umsichtigen Persönlichkeit deS neu ernannten Inhabers jenes einflußreichen Amtes darf erwartet werden, daß er dasjenige leisten werde, was jenem von bedeutsamen Gegensätzen deS christlichen Lebens bewegten Kirchspiele und der ganzen, theilweise durch besondern Eifer in den Angelegenheiten deS christl. Glaubens sich auSzeichnenden Gegend vorzugsweise noth thut. Ist eS doch überhaupt wohlthuend, wahr, zunehmen, wie so manche kirchliche Vorgesetzte in der Nassauischen evangel. Landeskirche sich mehr und mehr von früherer Zuneigung zu Ronge'S Auftreten und Uhlich'â Streben loSgesagt haben und mit höherer Würde und mit Treue der Verpflichtung ihres gewichtigen Ephoren.Amtes im Angesichte der ernsten Ztilcrscheinungen nachzukommen suchen. Möge da- rum eine hier und da befürchtete, vielleicht in unrechter Weise von außen her verstärkte Spaltung und Absonderung von der unkten Landeskirche im Dillenburger Lande vermieden bleiben, und waâ der« malen als ernste Verantwortung über jener Pfarr- stelle schwebt, sich in reiche SegenSfrucht deS unsichtbaren Wirkens für den neu Eingeiretenen umwandeln.
Zu besonderer Befriedigung mußte es im Lande gereichen, alS die frühere Einrichtung fiel, nach wel- cher die Candidaten der Theologie zu einzelnen Decanen als zu ihren Examinatoren (Referenten und Correferenten) gewiesen wurden, wobei sich manche Ungleichheiten in Anforderung und Beurtheilung nicht immer vermeiden ließen.
In Anbetracht solcher Mißstände darf man annehmen, daß die Ernennung einer für Alle gleichmäßigen Prüfungskommission für die
Candi dar en der evang. Theologie als ein erfreulicher Fortschritt überall ist willkommen geheißen worden. Mochte zwar im Anfang die Zusammensetzung auS Männern, deren theologische An« sichten als sehr bedeutend von einander abweichend öffentlich hervorgetreten sind, einiger Maßen befremden, so wird doch vielleicht gerade dieses Vertretensein verschiedenartiger wiffenschaftlicher Stand- puncte — wenn nur daS Wesentliche und Einigende der ökumenischen und reformatorischen Kirchenbe- kenntniffe sowie die volle Gültigkeit deS göttlichen Schriftwortes hierbei nicht verwischt wird — bei dem Vorhandensein der mannigfaltigen Ansichten und Wünsche im Lande wiederum ein erhöhtes Zutrauen zu dieser neuen PrüfungScommission hervor« rufen. Diese wird nunmehr, waS sich hoffentlich auch schon bei ihrem ersten dießjährigen Zusammentritt geltend gemacht hat, zu bethätigen haben, daß foitan die Zulassung der Bewerber zum evang. Predigtamte in Nassau'S unirter Kirche nur und allein auf der freimüthigen Zustimmung sowohl zum formalen Grundsätze der reformatorischen Bekennt- nisse, welche wiederum ihrerseits auf die Gesammt- bekenntniffc der christlichen Kirche sich stützen, alS auch zum materialen Principe der Reformation von der freien Gnade Gottes in Christo und der Rechtfertigung auS dem Glauben — waS Alles in der unirten Kirche ebenso wie in den andern Sonber- kirchen enthalten ist und nicht geschmälert oder verwischt werben darf — unter der Vorbedingung tüchtiger wissenschaftlicher Ausbildung geschehen kann und geschehen wird.
Unter jenen angehenden PredigtamtS- Be Werbern begegnen unS namentlich in neuerer Zeit viele trefflich gebildete, mit warmer Liebe zum kirchlichen Amte erfüllte jugendliche Männer. Sie berechtigen zu den schönsten Hoffnungen für die Zukunft der evang. Kirche in Nassau. Die älteren Geistlichen, deren Vorbildung in minder günstige Zeit kirchlicher Wissenschaft gefallen ist, dürfen sich nicht verhehlen, daß dieses jüngere Geschlecht ihnen gegenüber vielfach im Vorzüge steht, so sehr man auch anderseits wünschen möchte, daß die vom Se« minar Entlassenen nicht unmittelbar schon in den Dienst deS Amtes eintreten, vielmehr veranlaßt wären, eine kürzere pädagogische Wirksamkeit zu durchlaufen. Manches frühreife und schwächlich und selbstgefällig Abgeschlossene tritt freilich unter diesen Verhältnissen besonders häufig und störend hervor, wie denn nicht selten bleiche und kränkliche GesichtSzüge unter den jüngeren Theologen beim Hinblicke auf die oft so schweren und körperlich gefahrvollen Anstrengungen späterer Dienstjahre befremden und beunruhigen müssen. Dazu gesellen sich die häufigen frühen Ehebünvnisse und die noch auffallenderen eiligen Verlöbnisse unter den Meisten jener Candidaten und Vicare. Täuschen sich nii t am Ende die jugendlichen Gemüther über die Zukunft, die ihrer wartet, nachdem schon die letzten Jahre so bedeutend an Existenz und Dotation der Pfarr- Compelenzen geschmälert haben? Oder ist eS reiches und kühnes Gotivertrauen, welches im Frie« den treuer Amtsführung auch unter verkümmerten Außenverhältnissen frühe zum gemeinsamen Lebens« bunde sich anjchickt und als solches über die späteren Haussorgen einer gebundenen Familienlage den Sieg zu gewinnen hofft? —
Doch von diesen Nothständen der Gegenwart und Besorgnissen für die Zukunft, worin Etliche verstärkte Auflösung und Verkümmerung erblicken wollen, insbesondere von der Bedürftigkeit deS evang. Central-KirchenfondS in einem folgenden Beitrage. ______
* Die neue Verfassung Frankreichs.
Die Erundzüge der Verfassung, welche LouiS Napoleon in Folge deS Plebiscites vom 21. Dec. dem französischen Volke nun verkündet hat, sind dieselben, wie sie ihm in seinen „Reverses politiques“ vorgeschwebt sind. ES ist der von demokratischen Traditionen getragene NapoleoniSmuS, der durch imperialistische Beigaben gemilderte und in dieser Form in den gegebenen Verhältnissen wohlthätig anregende DemokratiSmuS, den er schon in seinen Schriften vertheidigt, dessen Herbeiführung und Wiederbelebung er alS seine Mission ansieht und
mit einer deS großen Zieles würdigen, nichtsdestoweniger aber staunenswertsten Ausdauer verfolgt hat. Verschiedene Stellen seiner übrigen Schriften bestätigen eS; aber die der Verfassung vorangeschickte Proklamation , die an Gediegenheit und Offenheit ihres Gleichen sucht, löst jeden Zweifel. Er weiset an letzter Stelle nach, daß die Napoleonischen Institutionen allein Frankreich groß und mächtig gemacht und ihren segensreichen Einfluß über die Stürme von drei Revolutionen hinaus bewahrt haben. Er griff auf die Constitution vom Jahre Acht zurück und nahm diese zum Vorbild der neuen. Daß er für die größtmöglichsten Prärogative des Staatsoberhauptes sorgte, wird Niemand Wunder nehmen. DaS Volk hat ihn zur Veröffentlichung der Verfassung ermächtigt; aber jeder Gedanke an blos persönlichen Ehrgeiz, an Willkür schwindet durch die Bestimmung, daß daS Staatsoberhaupt dem Volke verantwortlich und daß die Fortbildbarkeit der Verfassung einerseits, andererseits die Unverletzbarkeit derselben durch das dem Volke allein hierüber ringerâumte Entscheidungsrecht gesichert ist. LouiS Napoleon ist von der richtigen Ansicht auS, gegangen, daß die Staatsgewalt die einzige Gewalt im Staate sein müsse, daß ein einheitlicher Gedanke ihre Thätigkeit durchbringen und leiten müsse. Deßhalb hat er die parlamentarische Macht der Volksvertretung gebrochen und die Regierung von dem niederdrückenben und hemmenden Gewicht der Ballotage und ihres schwankenden Ergebnisses befreit; deßhalb hat er der Regierung den unumschränkten Einfluß auf alle Behörden, bis zu den MaireS hinab , gesichert. Nur eine solche Regierung, die in ihrer in die Schranken der Verantwortlichkeit gewiesenen Thätigkeit sich frei, fesselloS und deS Erfolges gewiß bewegen kann, ist mächtig im Innern und nach Außen. ES liegt in dieser Forderung kein Despotismus, sondern nur der klare Menschenverstand. Der ehemalige preußische Abgeordnete d' Ester hatte bei dem AuSbruch der letzten Bewegung in der Rheinpfalz iiichlS eiligeres zu thun , als die unbeschränkte Freiheit der Gemeinde zu Proclamiren. Er zog sich aber dadurch die heftigsten Vorwürfe darüber von Seite der Reichsregentschaft und insbesondere eines ihrer rührigsten und liberalsten Mitglieder zu, weil man dort erkannte, daß vavurch Vie beste Waffe auS der Hand gegeben und die provisorische Regierung allen Einflusses auf die Bevölkerung beraubt, machtlos geworben war. In Der* Selbstbestimmbarkeit deS Einzelnen liegt nicht daS Heil, liegt nicht die Freiheit deS Volkes. In dem größeren Maße der dem Einzelnen zugestanvenen Rechte liegt allerdings eint Garantie gegen Zwang, gegen Willkür, gegen Ueber# Griffe der Regierung, wo will man aber kräftigen Schutz gegen die Uebergriffe der Einzelnen, und bei Collisionen' dieser ausgedehnten Rechte suchen, wenn die Gewalt im Staate nur eine ideelle ist, wenn ihr die Möglichkeit, auf den Einzelnen zu wirken, entzogen ist?
Ein durch innere Kämpfe in seinem Wohlstand zurückgesetzteS, durch Parteizwist in seiner Rechtssicherheit gefährdetes Volk, wendet sich verlrauungS- voll jener Regierung zu, deren energisches Auftreten ihm die Garantie für die dauernde Beseitigung der bisherigen trostlosen Zustände bietet; eS verleiht derselben in richtiger Würdigung der Verhältnisse mit Bereitwilligkeit die zur Herbeiführung allgemeiner Wohlfahrt erforderliche Macht.
DaS Wesen deS StaateS besteht darin, baß jeder einen Theil seiner persönlichen Freiheit d. i. der Freiheit, die ihm alS Person, als RechlSinbi- viduum zukömmt, zum Gedeihen deS Ganzen aufgibt. Dafür tauscht der Einzelne mit dem Schutz den er für den Rest der vorbchaltenen oder zugestandenen Rechte erhält, zwar nicht eine größere Masse von Rechten, aber die Möglichkeit ein, mit seinen geringen Kräften daS ihm zustehende Recht, feiner ganzen Ausdehnung nach, durchsetzen zu können. Gibt er einen größeren Theil seiner Rechte auf, dann hat er die Wohlthat deS Schutzes höher schätzen gelernt und zahlt er einen größeren Preis. Je mächtiger die Regierung, desto wirksamer ist auch der Schutz, den sie gewähren kann und selbstauferlegter Zwang ist alS ein Ausfluß der Selbstbestimmbarkeit , der persönlichen Freiheit, aber nicht als eine Negation derselben zu betrachten.
Es ist nicht zu läugnen, die Möglichkeit, Gutes