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größere« deutschen Staaten kein günstiges Prog- nostikon zu stellen wage: so glaube ich, daß eS ihm in den kleineren deutschen Staaten, worin man für ihn eigentlich gar nicht das rechte Zeug hat, noch schlimmer ergehen wird. *) .

Zu dieser Meinung bin ich durch Er,chemungen sehr ernster Natur gekommen. Die letzten vier Jahre haben nämlich viele selbst durchtreiben StaatSkünstler gebrochen. Hohe Stellen sind zwar, nach wie vor, eine sehr gesuchte Waare ; aber lei­der fehlt eS Vielen der Inhaber derselben gar sehr an Aufopferungsfähigkeit für Fürst und Vaterland. Die verdorbene Gesetzgebung soll und muß gerciniget und eine starke Regierungsgewalt um jeden Preis wieder hergestellt werden. Darum angegangen, glaubt der eine StaatSarztman müsse nicht alles Krumme grad machen", und der andere will wegen einer solchen Zumuthungnicht mehr schlafen kön­nen", waS denn seine dienstthuende Freunde mög­lichst weiter zu verbreiten nicht versäumen und ihn als den einzigen Recht Sank er preisen. Wie in höherer Stellung, so weiter unten.

Aber die Noth bricht sich überall Lahn und kann alSdann fast immer, selbst bei dem besten Wil­len, die bestandenen Formen nicht mehr einhalten.

WaS der constitutionellen Monarchie in Deutschland nicht zum Vortheil gereicht, sind die zu häufigen Ministerkrisen. Solche entwickeln sich entweder auS der nicht zu bewältigenden Macht äußerer und innerer Verhältnisse oder aber finden ihren Grund in der Persönlichkeit der Minister. Diese sind nach dem Geiste der constitutionellen Monarchie und nach konstitutionellem Gebrauche verpflichtet, die Krone in jeder Beziehung nicht nur , zu vertreten, sondern auch moralisch zu decken. ES hat sich aber nun in Deutschland, zumal in kleine­ren Staaten schon öfters ereignet, daß abgetretene oder in die Krisis verwickelte Minister durch Hinge- worfene Worte und einzelne Aeußerungen, die dann durch ihre Freunde im Lande durch Entstellungen noch vergrößert und verschlimmert wurden, die Auf­merksamkeit deS Volks auf den Souverän als Trä­ger der Schuld pflichtvergessen gelenkt haben. Diese erbärmliche PopularilätSbuhlerei kann der gedachten StaatSform um so weniger zum Vortheilgereichen, als sie die in jeder Beziehung zu deckende Person deS Souveräns bloß stellt.

Man will die Form deSLonstitutionaliSmuS, hat aber sein Wesen nicht erfaßt!

Deuts ch l a n d.

Wiesbaden, 11. Jan. Montag den 2. Febr. d. I. findet die planmäßige vierzehnte sVerloosuug der Prâmienfcheine 'veS durch daS Bankhaus der Herren M. A. v. Rothschild und Söhne unterm 14 August 1837 negociirten herzoglich nassauischen Domanial - Caffen - AnlehenS von 2,600,000 fl. in dem Locale des StaalsministeriumS der Finanzen öffentlich statt.

Von der Lahn, 10. Januar. Die Gesetz­gebung der verflossenen RevoluiivnSjahre hat schon mehrere Veränderungen erfahren, welche auf wei­tere schließen lassen. Wird dieses Schicksal auch daS Gesetz über die Verwaltung der öffentlichen Armenpflege treffen? Viele Klagen über die Hand­habung dieses Gesetzes haben Modifikationen deffel- ben wünschen und erwarten lassen, und nicht We­nige von denen, welche unter der jetzigen Gemeinde- raihS-Armenpflege leiden, sehnen sich nach den frühe­ren Amts-Armen-Commissionen, deren Vorzüge wie­der mehr erkannt werden. Namentlich beklagen viele Arme daS, daß ihnen durch ein höheres Gesetz be­rufenen Armenvätern, den Geistlichen, jede gesetzliche Mitwirkung bei der Armenpflege entzogen worden ist. Dennoch darf eS nicht verkannt werden, daß , das bestehende Gesetz über die Verwaltung der öf­fentlichen Armenpflege aus den Jahren 1848 und 1849 auch seine Vorzüge hat, die nur vom Partei- Standpunct geleugnet werden können. Den Ge­meinderäthen ist eine gute Instruction gegeben, die , Versorgung der Armen ist jeder Gemeinde zur heiligen r Pflicht gemacht, die Anordnung zweckmäßiger Maß- r regeln sucht der zunehmenden Verarmung zu steuern, die Mittel zur Armenversorgung sind den Bedürf­nissen gemäß bezeichnet, den von ihren Pflegern vernachlässigten Armen ist ein leichter Weg der Be­schwerde gezeigt, und wenn nur die Armenpfleger, - resp, die Gemeinderäthe im Geiste des Gesetzes die 1 Armenpflege verwalteten, qualificirte Armenpfleger r anstelllen, wenn sie nur, um einen Punct hervor« h zuheben, nach §. 16 ihrer Instruction vom 8. März r 1849 in Nothzelten den arbeitsfähigen Armen auf - tasten der Gemeindecasse Arbeit zuwiesen, so wür« r den viele Klagen , von denen freilich die wenigsten ' in öffentlichen Blättern laut werden, verstummen. Kurz, vaS Gesetz ist nicht schuld daran , wenn die Armentstege schlecht ist, sondern die schlechte Hand­habung >es Gesetzes. Auch eine Verbesserung deS

*) Es braucht wohl nicht hervorgehoben zu werden, daß daß in tiefen Briefen nur persönliche Ansichten geltend gemacht werden, deren apodiktische Schärfe der Verfasser jk vertreten hat. Die Red.

Gesetzes wird nichts bessern, so lange die Vollzieher desselben nicht besser sind. Mit keinem Gesetz aber, sei eS auch das beste, ist daS zu erreichen. Da, Ivo daS Gesagte seine Anwendung findet, kann fein Zweifel sein, woher die Hülse kommen muß. DaS Gesetz über die Armenpflege selbst führt darauf. Sein größter Vorzug besteht darin, daß eS die freie Armenpflege nicht blos zuläßt, sondern auch vorauSsetzi, waS vielfach übersehen wird. Die­jenigen, welche die Unterstützung der Armen nicht als eine üble Nothwendigkeit ansehen, und mehr oder weniger gezwungen solche leisten, die vielmehr in wahrem Christensinn den Armen Gutes thun wollen, denen die Noth ihrer Brüder zu Herzen geht, nicht etwa, weil sie sich vor dem Gespenst deS Pauperismus fürchten, sondern weil sie die Dürf­tigen um deS Herrn Willen lieben, der alles, waS an ihnen geschieht, anzusehen verheißen hat, als ihm gethan kurz die christlichen Armenfreunde müssen die Armenpflege in ihre Hand nehmen, nicht freilich in der Art, daß sie in die Befugnisse der Gemeinderäthe eingreifen, sondern indem sie sich vereinen, neben der gesetzlichen Armenpflege, zu deren Unterstützung, und am besten, wo eS möglich ist, in Verbindung mit ihr freie Armenpflege zu üben. ES ist nicht genug, daß Jever seine Gabe den Bedürftigen darreicht, die Erfahrung lehrt eS überall, daß solche Gaben oft an Unwürdige ge­langten, welche sie statt sie anzuwenden zur Bestrei­tung der nöthigsten Bedürfnisse, in'S Wirthshaus trugen und verzechten. Fehlt der Armenpflege die rechte Weisheit, fehlt die genaue Einsicht in die Verhältnisse der Armen, die Bekanntschaft mit ihrem Charakter und das wird meistens der Fall sein, wo die freie Armenpflege daS Werk deS Einzelnen ist, und nicht vereinsmäßig betrieben wird so kann sie nur dazu dienen, Heuchelei, jegliche Unsitt­lichkeit, geistiges Verderben zu befördern, das Ge- spenst deâ PauperiömuS zu beleben. Es ist ein Zeichen der Zeit, daß Alles nach Organisation strebt. WaS macht die bösen Elemente im Volksleben so gefährlich? ihre Organisation. Die gesunden Ele­mente im Volksleben sollten sich daS zur Lehre die­nen lasten, auch die Armenfreunde sollten sich, wo sich solche an einem Orte zusammenfinden, zu freien, christlichen Armenvereinen organisiren, nicht einzeln, ? sondern gemeinsam, nach bestimmten Grundsätzen z Armenpflege üben, eS nicht bei Unterstützungen in l Geld und andern Gaben bewenden lassen, sondern auch sich persönlich überzeugen, wie sie verwendet werden, sollten die Armen besuchen und ihre hel­fenden Thaten durch weise Rathschläge segensreich machen, sie sollten auch nicht blos leiblich helfen, sondern durch geeignete Mittel dem geistlichen Ver­derben, dem die Armen mehr wie Andere ausgesetzt sind, wehren. Ein schönes Beispiel solcher freien Armenpflege gibt der Erlanger Armenverein, von dem dieFliegenden Blätter" deS rauhen HauseS bei Hamburg vieles Bemerkenswertste berichten.

i Aus dem Herzogthum Nassau, 12. Jan. ES ist auch in Ihren geehrten Blättern schon die Rede davon gewesen, wie wichtig eS für das ge- fammte StaatSleben sei, den Familiensinn wie- der zu vertiefen und lebendiger zu gestalten. Wie aus der Familie der Staat zunächst in patriarcha­lischer Form erwächst, bis derselbe sich zum Rechts­staat fortbildet und wie der Nationalstaat Anfangs das religiöse, kirchliche Leben gebunden in sich hält, biS er die religiöse LebenSsphâre frei auS sich ent­läßt, wie auf diese Weise die schon in der Familie liegenden Keime deS StaateS und der Kirche aus dem Hauâregiment und dem Familienpriesterthum zu höheren und umfassenderen Organisationen sich entwickeln, so wird umgekehrt durch ein normales gesundes Leben des religiös-sittlichen und staatlichen Lebenskreises natürlich auch wieder daS Familien­leben veredelt. Besonders greift daS Leben der Familie und der religiösen Sphäre innig in einan­der. Man hat eS mit Recht tief beklagt, daß in unserer Gegenwart das Familienleben nicht mehr so vielfach von religiösen Einrichtungen und Stim­mungen durchzogen ist, wie eS noch in vielen Häusern zu unserer Väter Zeit der Fall war. Man hat die Erfahrung gemacht, baß auch der öffentliche Got­tesdienst leidet, wenn die HauSandacht vernach­lässigt wird. In mehreren Gegenden Deutschlands haben daher die Diener der Kirche die Familienan- dacht und selbst die leicht auSartenden Conventikel zu fördern gesucht. Ebenso hat man Familienzu« sammenkünfte und Familienfeste empfohlen, um den lebendigen Familiengeist wieder auS seiner Erkal­tung und Erstarrung zu erwecken. Es begegnet unS hier ein Fest von höchster religiöser Weihe, welches die Christenheit vor Kurzem gefeiert, worin die Kinder des Hauses so recht zum Mittelpunkt einer Familienfreude gemacht sind. Das Weih« nachtSfest verbreitet sich als wahres Familienfest immer mehr von dem protestantischen Norddeutsch­land auS über die mittleren Länder Europas, in­dem die daselbst früher üblichen NeujahrSgeschenke auf den heiligen Abend verlegt werden, was Groß und Klein viel gemüthlicher und sinniger findet. So hat die WeihnachtSbescheerung in der letzten Zeit, hauptsächlich in der Schweiz und in Oester­reich große Eroberungen gemacht. Wie öffentliche

Blätter in diesen Tagen gemeldet, war es vor drei Jahrzehenlcn in Wien noch allgemein Mode, sich am NeujahrStage durch gegenseitige Geschenke zu erfreuen, wo denn der Charakter deS innigen, reli, giöS geweihten Familienfestes wegfiel. Es war eine edle nassauische Frau, welche dort den Üm- schwung zum Schöneren und Sinnigeren hervor­rief. Eine erlauchte Tochter des herzoglichen Hau­ses, die Gattin des Erzherzogs Karl, brachte dort­hin die Sitte, den Weihnachtsabend zum schönsten Familienfest zu machen, indem sie nach heimathlicher Gewohnheit ihren Kindern an demselben bescheerte. Zunächst ahmten die ersten Geschlechter des Reiches diesen sinnigen Brauch nach, der sich immer in weitere Kreise auSdehnte. So erfüllte die hohe Frau in fernen Gauen unseres Vaterlandes eine schöne Mis­sion. Wir dürfen kein Mittel versäumen, den äch­ten Familiengeist zu erwecken und zu stärken. AuS der rechten Pietät deS KinveS gegen die Eltern er­wächst auch am sichersten die wahre Verehrung und Liebe zum Vater der Menschheit, sowie daS rechte Wohlwollen gegen unsere Nebenmenschen. Gar viele Gebrechen in unserem öffentlichen Leben erwachsen auS einem erschreckenden Mangel an Pietät und Wohlwollen.

Kassel, 7. Jan. (BreSl. Z,) Der General- Musik-Director Spohr, welchem vertragsmäßig jährlich ein sechswöchiger Urlaub zusteht, ist, weil er im vergangenen Sommer während der Theaterferien ohne Gestattung eine Reise unternommen hat, um 550 Thaler don der Theaterdirection gestraft wor­den. Die «außerordentliche Höhe dieser Strafe scheint mit unsern politischen Zuständen nicht außer Verbindung zu stehen, da Spohr durchaus nicht als besonderer Anhänger des Herrn Haffenpflug und Genossen gilt.

Stuttgart, 12. Jan. (W. Z.) Außer dem Anlehen von 2 Millionen Gulden, dessen Abschluß bereits berichtet, ist mit denselben Bankhäusern am Sonnabend noch ein Vertrag über weitere 2 Mill. Gulden abgeschlossen worden, welche in späteren, nach dem Bedarf für den Eisenbahnbau bemessenen Terminen abzuliefern sind. Der Zinsfuß ist gleich­falls 4*/a pCt. und die Bankhäuser übernehmen auch diese weiteren 2 Millionen pari, können je­doch die Obligationen auch vor den bestimmten Terminen gegen Deponirung von Siaalspapieren beziehen, in welchem Falle sie der Schuldenzahlung«- caste als Interesse von der Zeit der Ausstellung der Obligationen an bis zu dem bestimmten Abliefe­rungstermine des Geldes 2% pCt. pro anno zu vergüten haben. Machen die Bankhäuser von dieser Ermächtigung deS früheren Bezuges Gebrauch, so wird sich der Nebernahmspreis für sie auf etwas über 99 stellen.

Hannover, 8. Jan. (A. Z.) Auch das jetzige Ministerium zeigt den ernsten Willen und die volle Redlichkeit, den Vertrag vom 7. September in allen Punkten aufrecht zu erhalten und durchzu­führen. In Wien hat deßhalb auch der diesseitige CommissariuS Geueral-Steuerdirector Albrecht die Erklärung abgeben müssen, daß die königl. Regie­rung sich an die eingegangenen Verpflichtungen ge­bunden und die von Oesterreich beabsichtigte Zoll- und Handels-Einigung Deutschlands für den Au­genblick nicht für ausführbar erachte. Die Behaup­tung einiger Blätter, Hannover werde auf den demnächstigen Zoüconferenzen in Berlin mit posi­tiven Anträgen im Sinne des Freihandels und auf durchgreifende Reformen des Zolltarifs hervortreten, hat bis jetzt sehr wenig Wahrscheinlichkeit. Denn ganz abgesehen von den Schwierigkeiten einer an­derweitigen Tarifönormirung legt die hannoversche Regierung ein großes Gewicht auf das Verbleiben der süddeutschen Staaten beim Zollverein; sie wird daher die Realisirung eines solchen Wunsches nicht mit einem absichtlichen Hervorheben von Prinzipien in Verbindung bringen wollen, deren Annahme für das Verbleiben jener Staaten leicht Schwierig­keiten herbeiführen könnte.

Köln, 12. Januar. General Lamoriciere traf vorgestern Abends hier ein, stieg im Hotel Disch ab, in dessen Fremvenbuch er sich alsProscrit eintrug, uhd wiro wahrscheinlich noch einige Tage hier verweilen.

Berlin, 10. Jan. DieN. Pr. Ztg." wider­ruft ihre Mittheilung über die Kränklichkeit deS diesseitigen Gesandten zu Wien, Grafen Arnim- HeinrichSdorf, durch eine ausdrückliche und vondem Herrn Gesandten selbst herrührende Versicherung seines Wohlbefindens.

DiePreuß. Ztg." berichtet eine Angabe deS Pr. Wochenblattes", nach welcher schon sieben Ge­nerale daS angebotene Portefeuille des KriegSmini steriumS abgelehnt hätten, dahin, fei dem Mini­sterium nur Ei n General bekannt, der daS KriegS- Portefeuille abgelehnt, und zwar habe dieser Gene­ral eS aus Gründen gethan, die mit der Politik nicht das Mindeste zu thun haben.

In allen Theilen Schlesiens, schreibt dieSp. Ztg.", welche genöthigt sind, ihren ganzen oder