Nassauische Mgciimne Zeiwiig.
M 306
Mittwoch den 31. December
1851
Die Nass. Allg. Zeitung mit dem Wanderer erscheint einmal täglich mit Ausnahme des Sonntags. — Der vierteljährige Prânumeeationsvreis für Wiesbaden und, nach dem neuen Postregulativ nunmehr auch für den ganzen Umfang des Thurn- und Tarisschen BerwaltungSgebietes mit Inbegriff des Postaufschlages nur 2 fL, mit dem Bringerlohn nur 2 ft. 12 fr., für die übrigen Länder deS deutsch-österreichischen PostvereinS, wie für das Ausland tiur 2 fl. 21 fr. — Inserate werden die dreisvaltige Petitzeile oder deren Raum mit 3 fr. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Sch ellen be r g' schen Hof-Buchhandlung , auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.
W Bestellungen auf die Nass. Allgem. Zeitung für das erste Quartal 1852 wolle man baldigst machen
Uebersicht.
Amtl icher Tb eil.
Gesetze das Dereinrecht und die Competenz der Schwurgerichte betreffend.
Dienstnachrichten.
Nichtamtlicher Theil.
Nassau und die Industrie.
Deutschland. Wiesbaden (Der hiesige Cvrresvondent des Frankfurter Journal-). —' 3ost ein (Feier des Geburts- fest-S 3. Hoh. der Frau Herzogin).— Eltville (Procu- rator Hepp). — Aus d e m Amt Höchst (Raub) — Aus dein Amt Nassau (Brand). — Frankfurt (Lorv Eowley'â Nachfolger). — Wurzburg (Streifzug).
— München (v. Herrmann). — H a n nov e r (Beschickung der Wiener Zollconferenz). — Köln (Haussuchung).— Berlin (Hr. v. Stockhausen. Die Kammern. Die Verfassung. Der sardinische Gesandte. Lord Palmerston. Die EnlschädigungSforverung Frankreichs an England). — Wien Ernennung von Reichsrathsmitgliedern. Erzh. Albrecht). ^ranrreid). Paris (Decret die Anleihen betr. Du Abstimmung. Vermischtes).
Großbritannien, London (Lord Granville).
Schweden. Stockholm (Gin Schreiben KoffuthS).
Italien. Turin (Schreiben des franz. Präsidenten Gemeau. Berurtheilungen in Livorno).
Neueste Nachrichten.
an
Amtlicher Theil
Wir Adolph
Gesetze.
von
Wir Adolph, von Gottes Gnaden und 31 in ß. 1 des oben aUegirten Gesetzes) Herzog zu Nassau rc. rc. haben zur Verhütung . 8 L £u ^:^^^ Vo swÈ fu
der die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdenden Mißbrauche, welche durch Vereine und Versammlungen entstehen, unter Vorbehalt der Vorlage deS Gegenstandes bei dem nächsten Landtage be, schlossen und verordnen wie folgt:
8. 1. Vor der Bildung eines Vereins, oder vor der Berufung einer Versammlung, welche eine Einwirkung auf öffentliche Angelegenheiten bezwecken, ist von dem Gegenstände der beabsichtigten Einrichtung' und der Zeit deS Zusammentritts der OrtSpolizeibehörde und dem Kreisamte Kenntniß zu
geben.
Diese Anzeige muß wenigstens vierundzwanzig Stunden vor dem Zusammentritt und, wenn eine Versammlung unter freiem Himmel gehalten werden soll, wenigstens achtundvierzig Stunden vorher erstattet werden. .
Dem KreiSamie sind auf Verlangen Die Statuten , ein Verzeichniß der VereinSmitglieber und jede weitere Aufschlüsse zu geben.
§. 2. Die Kreisämter, oder bei Gefahr auf dem Verzüge die OrtSpolizeibehörven haben bei persönlicher Verantwortlichkeit die Verpflichtung, das Bilden eines solchen Vereins oder daS Halten einer solchen Versammlung zu verbieten oder ihre Auflösung zu verfügen, wenn dieses zur Handhabung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erforderlich scheint. m L
§. 3. Ein RecurS, welcher gegen daS Verbot oder Die Auflösung eines Vereins oder einer Versammlung an Die Oberbehörde eingelegt wird, hat seine aufschiebende Wirkung.
4. Vorbehaltlich der durch daS Strafgesetz, buch ängevrohten höheren Strafen sollen gerichtlich bestraft werden: ,
1) die Vorsteher deS Vereins oder der Veriamm- lunq mit Gefängniß bis zu vierzehn Tagen, wenn Die in 8 1. vorgeschriebene Anzeige und Mittheilung unterlassen wird,
2) diejenigen, welche nach dem Verbote oder nach der Auslösung eines Vereins oder einer Versammlung Den Verein dennoch bilden, Die Versammlung abhalten oder beide sorlsetzen und zwar
a) die Vorstände und Anstifter mit Gefäng. niß von acht Tagen biS vier Wochen,
b) die übrigen Mitglieder bis zu vierzehn
So gegeben^ B ie b ri ch, den 13. Decbr. 1851. (L. 8. Adolph.
Wintzingerode. Ler. Hadeln. Dollpracht.
Wir Adolph, von Gottes Gnaden Herzog von Nassau rc. rc. thun kund und zu wissen: Die in dem Gesetz vom 14. April 1849 über die Competenz der Gerichte zur Untersuchung und Bestrafung von Verbrechen und Vergehen enthaltenen vorläufigen Competenzbestimmungen jhaben sich nach den seither gemachten Erfahrungen bei einer für die Erhaltung der öffentlichen Ordnung wichtigen Gattung von Vergehen als unzureichend erwiesen. Die nach Maßgabe derselben vor die Aisisen verwiesenen politischen und durch die Presse verübten Vergehen haben eine dem Strafgesetz entsprechende Aburthellung nicht zur Folge gehabt. Wir haben deßhalb, um diesem die Wohlfahrt und Eristenz der bürgerlichen Gefellschaft bedrohenden und die Achtung vor dem Gesetz untergrabenden Zustand ein Ziel zu setzen, unter Vorbehalt der Vorlage der in der Berathung befindlichen, vollständigen Strasproceßordnung auf dem Landtag beschloj« sen und verordnet wie folgt:
§. 1. Die Zuständigkeit der Assisen zu Abur- theilung der in §. 1 beS Gesetzes vom 14. April 1849 bezeichneten Vergehen bleibt künftig ausgeschlossen bei den Verbrechen deS Hoch- und Landes- verralhs, der Gefährdung der Rechte und Verhältnisse deS HerzogthumS zu anderen Staaten, der Beleidigung der Majestät und der Mitglieder der Hzql. Familie, deS Aufruhrs, der Verletzung der Amts- und Dienstehre und der von Amtswegen zu
tig nicht mehr zur Verhandlung vor den Assisen gelangenden Verbrechen und Vergehen werden, soweit nicht etwa bereits ein vor die Aisisen verwei
sendeS Erkenntniß deS AnklagefenaiS vorliegt, vor dem Plenum der Hofgerichle abgeurtheilt, gegen deren Entscheidungen die Appellation und Nichtig. keüSbeschwerve bei dem OberappellationSgerichte stattfindet. ES kommen bei diesen Vergehen die für die cortectioneUe Justiz dermalen geltenden Proceßvorschriften zUr Anwendung, jedoch mit der Beschränkung, daß die Untersuchung nicht von den Justizämtern, sondern vonden Climinalgerichten zu
führen ist.
So gegeben Wiesbaden, den 23.
(L. 8.) Adolph.
Ler. Hadeln.
Dec. 1851.
Lollpracht.
Dienstnachrichten
haben dem
Seine Hoheit der Herzog Präsidenten des SiaaiSministeriumS Freiherrn von Win tzingerove die nachgesuchte Dienstentlassung gnädigst zu ertheilen geruht.
Hö chstv ie selb en haben die obere Leitung der Geschäfte bei Dem StaatSministerium einstweilen dem Präsidenten Ler und Die Leitung der Ge, schäfte bei Der Ministerialabtheilung deS Innern provisorisch dem RechnungSkammerdirecior Faber, unter zeitweiser Entbindung Desselben von den Geschäften bei Der Rechnungskammer, gnädigst über
tragen.
Lehrer Kissel stein in Panrod ist in Ruhestand versetzt, Lehrer Müller von Herborn zum Lehrer in Panrod, Lehrer Saß mann zu Sinn zum Lehrer in Herdorn, Lehrer Todt von OderS- derg zum Lehrer in Sinn, Lehrgehülse Färber von Herbornseelbach zum Lehrer in OverSberg ernannt, und die Lehrgehülfenstelle zu Herbornseelbach provisorisch dem Schulcandivaten Giehl von Wied übertragen worden.
Dem provisorischen Lehrvicar Kolb zu Oberbachheim ist die dasige LehrvlcarsteUe definitiv übertragen worden. .
' . Dem provisorischen Lehrvicar Ruppel zu Eschelbach ist die dasige Lehrvicarstelle definitiv übertragen worben. „ , ,„
Die zu Arfurt neu errichtete Lehrgehülfenstelle ist dem Schulcandivaten Gasser von Nomborn in provisorischer Eigenschaft übertragen worden.
Nichtamtlicher Theil
Nassau und die Industrie.
O Vom Lande. Es bereitet sich in Deutschland eine handelspolitische Krise vor, die in ihren Wirkungen von der größten Tragweite werden muß. Freihandel und Schutzzoll scheinen eine vollständige Trennung deS Nordens von dem Süden herbeiführen zu wollen. Niemand wird sich verhehlen, daß die handelspolitische Spaltung auch die polu tische zur Folge haben muß, denn die materiellen Interessen sind die Träger der politischen. Oesterreich sucht für daS Schutzzollsystem sich Anhang zu werben und Preußen neigt sich immer mehr dem Freihandel zu. Der Dualismus macht sich wieder in einer neuen Form geltend.
Betrachtet man die Verhältnisse Norddeutschlands mit seinen überwiegend großen Ackerbauinteressen, so begreift sich leicht, wie dieser Theil unseres Vaterlandes dem Freihandel zugethan fein kann. Seine Ackerbauprovucie finden ohne Schutz jöllc fast stets einen willigen Markt; seine auswärtigen Bedürfnisse muß er dagegen theuerer bezahlen, als er sie im Wege deS Freihandels haben könnte. Der Norden Deutschlands hat auch ver- hälinißmâßig nur wenige müßige Hände, die be- schältlgl sein wollen und deren Besitzer nach Brod schreien, da die Ungetheiliheit deS Grundbesitzes ein eigentliches Proletariat und besonders kein Bauern- -p^viriarint a-rrfivnrsrrrr Netz. Die' pfobuctiüe Beschäftigung ist an den Ackerbau geknüpft — und in den sparsamen größeren örtlichen Ansiedlungen hat sich viel weniger Industrie als Handel, der naturgemäß CoSmopolit, also Freihändler sein muß, festgeletzl. Die Bureaukratie arbeitet dem Freihandel natürlich auch in Die Hände, da bei gleicher Besoldung eS sehr erwünscht sein muß, wenn man seine Be- dürsnisse wohlfeiler ankaufen sann.
In soweit hat der Freihandel seine ganz hübschen Seiten und eS läßt sich nicht verkennen, daß er für Die Massen, die immer nur auf augenblicklichen Vortheil sehen, sehr erwünscht sein muß. Betrachtet man dagegen den Freihandel von Dem nationalen Standpunkte mit Berücksichtigung der vorhandenen Verhältnisse, wie sie im südlichen und mittleren Deutschland zumal ausgeprägt sind, so erhält Die Sache ein ganz anderes Aussehen. Es handelt sich nämlich bei näherer Würdigung der Frage, ob Schutzzölle oder Freihandel, einfach darum, ob Deutschland sich wieder in einen Ackerbaustaat umwandeln will und ob eS dieses auch kann. Wenn eine Nation Nachbarn hat, die ihr in Darstellung der wichtigsten VerbrauchSartikel, wie dieses notorisch noch bei uns gegenüber England und Frankreich Der Fall ist, überlegen sind, so ist beim Freihandel nicht daran zu denken, daß sie Die hierauf Bezug habenden Gewerbe bei sich zu halten vermag. Sie muß sie vielmehr aufgeben und die darin beschäftigten Hände und Capitalien productiven NahrungSzweigen zuwenden. Im mittleren und südlichen Deutschland könnte dieses eben nur in der Landwirlhschaft geschehen. Hier tritt aber ein unüberwindliches Hinderniß in Der zu großen Zersplitterung deS Grundbesitzes, der den größten Theil seiner Inhaber nicht einmal vollständig ernähren kann, einem solchen AuSkunftSmittel entgegen. Deutschland wird deßhalb auch kein rein ackerbauendes Land mehr werden wollen und können. ES wird eS aber auch auS einer fast eben so wichtigen und gebieterischen Ursache nicht mehr werden können, nämlich auS finanziellen Gründen. Ein rein ackerbauendes Land würde nämlich nicht im Stande jein, die Steuerkraft zu entwickeln, wie dieses bei einem industriellen der Fall ist, denn eine wohlauSgebildete, gut in einanvergreifende Industrie erzeugt ein verhältnißmäßig viel größere» (Steuercapital als der blühendste Ackerbau; sie erzeugt aber auch einen viel höheren Grad von Cultur , da sie Die Trägerin der Künste und Wiffen- schafltn ist, die ohne sie kein Gedeihen finden können. Wollte Deutschland auf diese beiden wichti- > gen Faktoren seiner Existenz verzichten, so müßte eS