RHmische Allgcmcinc Zeitung.
-^ 305» Dienstag den 30» December 18SL
Die Nass. Allg. Zeitung mit dem Wanderer erscheint einmal täglich mit Ausnahme des Sonntags.— Der vierteljährige PränumerationSvreiS für Wiesbaden und. nach dem neuen Postregulativ nunmehr auch für den ganzen Umfang des Thurn- und Tarisfchen Verwaltungsgebietes mit Inbegriff des Postaufschlagcs nur 8 fl., mit d e m Bringerlohn nur 8 fl. 18 fr., für die übrigen Länder des deutsch-österreichischen PostvereinS, wie für das Ausland nur 8 fl 84 kr. —Inserate werden die dreispaltige Petitzeile oder deren Raum mit 3 kr. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Schellenberg'schen Hof-Buchhandlung, auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.
W Bestellungen auf die Nass. Allgem. Zeitung für das erste Quartal 1852 wolle man baldigst machen.
Uebersicht.
Die letzten Noten der Herren Hülsemann und Webster.
Deutschland. Wiesbaden (Naffau'S Handelspolitik. Das
Begnadigungsrecht des Herzog«). — Frankfurt (Herr v. Canitz. Die Preuß. Antwortsnote. Die Veröffentlichung der BundeSprotocolle). — Kassel (Verurtheilungen). — München (Hr. v. PerglaS). — Cleve (Eisenbahn). — Berlin (Die neue Anleihe. Candidaten für das KriegS- ministerium. Die Wiener Zolleonferenz). — Breslau (Die neue Coalition). — Hamburg (Verhaftung zweier Bürger. DaS Schloß Gravenstein). .— Salzburg (Eisenbahn). — Wien (Der Kaiser von Rußland). Frankreich. Paris (Cavaignac. Freilassungen. Entschâ- digungScredit. Der Senat und der gesetzgebende Körper.
Resultat der Abstimmung. Bedeau. Vermischtes).
Großbritannien. London (Lord Palmerston).
Italien. Rom (Behandlung der Gefangenen. Abstimmung der französischen Bejatzung).
Neueste Nachrichten.
Die letzten Noten der HH. Hülsemann und Webster.
Die „Hamburger Börsenhalle" schreibt: Die Echtheit der ursprünglich von der „Augsburg. Allg. Zeitung", später von der „Wiener Zeiiung" mitge- theilten Note deS österreichischen Charge d'AffaireS in Washington vom 4. Juli 1851 ist bereits von anderer Seite in Zweifel gezogen worden. Aus vollkommen authentischer Quelle gehen -un5 nun die beiven letzten zwischen Hrn. Hülsemann und Hrn. Webster gewechselten Noten in der österreichischungarischen Frage zu, auS deren Inhalt sich unzweideutig ergibt, daß am 4. Suh eine neue Note in dieser Angelegenheit von dem vsterreichlschen Geschäftsträger nicht überreicht worden sein kann, und daß demzufolge das von der „AugSb. Allg. Ztg." mUgetheilte Aktenstück auf Echtheit keinen Anspruch zu machen hat. Die erwähnten beiden Noten lauten uoUltänbw^al^.^ Legation in Washington,
März 1851. Hr. StaatSsccretâr! Ich habe -ine Antwort auf die Depeschen erhalten, mit denen ich die Note nach Wien geschickt habe, welche Sie mir die Ehre anihaten am 21. Dec. v. J. an mich " richten ? und ich beeile mich, Ihnen mitzutheilen, die in Ihrer Note enthaltenen Argumente nicht lnd-g-w-I-» ü»», M» Mnl n. ä™™
daâ kaiserliche Cabmet in Betreff der Mls- sion^de^Hrn. Dudley Mann sowie in Betreff der kafiunst und deS Inhalts der Instructionen, mit denen « versehen war, gefaßt hat. Die kaiserliche N-aieruna hält sich nach wie vor an den IN meiner vom 30. Sept, enthaltenen Ansichten fest und Ke lehnt jede weitere DiScussion über diesen störenden Vorfall ab, da sie nicht gesonnen ist, die freundlichen und freundschaftlichen Beziehungen zu der Neaieruna der Vereinigten Staaten, welche sie zu erhalten wünscht, der Gefahr auSzusetzen, durch Discussionen, die keinen praktischen Erfolg haben können, ernstlich gestört zu sehen. Der Präsident Fillmore hat in seiner Botschaft vom 2. Dec. v. I. «klär? daß er entschlossen sei, gegen andere Nationen ebenso zu verfahren, wie die Vereinigten Staa. ten eS wünschen, daß. andere Staaten gegen sie verfahren, und daß er alS Nichtschnur seiner Politik wohlwollendes Verhalten gegen fremde Mächte und Enthaltung aller Einmischung in ihre innern Angelegenheiten avoptirt habe. Oesterreich hat nichts verlangt und wird nie etwas Anderes verlangen als die Durchführung dieser Grundsätze; und die kaiserliche Regierung ist aufrichtig geneigt in freundschaftlichen Beziehungen zu der Regierung der Ver- einigten Staaten zu bleiben, so lange sich die Ver- einigten Staaten von diesen Principien nicht ent# fernen. Empfangen Sie, Hr. StaatSfecretär, die Versicherung meiner hohen Achtung. (Unterzeichnet) Hülsemann. .
II, Siaatssecretariat zu Washington, 15. März 1851, Der Unterzeichnete hat die Ehre, den Em
pfang der Note deS Ritters Hülsemann vom 11. d. | M., welche dem Präsidenten vorgelegt worden ist, i zu bescheinigen. Der Präsident bedauert, daß die an den Ritter Hülsemann am 21. December v. I. gerichtete Note deS Unterzeichneten für die kaiserl. Regierung nicht zufriedenstellend gewesen ist, und daß die Ansicht derselben in Betreff der Mission deS Herrn A. Dudley Mann und der Instructionen, mit denen er versehen war, unverändert bleibt. ES freut ihn indeß, zu erfahren, daß die kaiserliche Regierung die freundschaftlichen Beziehungen, die zwischen den beiden Regierungen gegenwärtig so erfreulicherweise bestehen, fortdauern zu lassen wünsche, ein Wunsch, mit dem er aufrichtig übereinstimmt. ES freut den Präsidenten gleichfalls, zu erfahren, daß die Ansichten betreffs der internationalen Beziehungen zwischen den Vereinigten Staaten und fremden Mächten, welche in der letzten JahreSbot- schaff enthalten sind, den Beifall der kaiserlichen Regierung finden, und er beauftragt den Unter« zeichneten, dem Ritter Hülsemann die Versicherung zu geben, daß er beharrlich seinen Ansichten gemäß zu verfahren beabsichtigt. Die Regierung der Vereinigten Staaten ist ebensowenig wir daS Cabinet von Wien geneigt, die DiScussion über die Gegenstände zu verlängern, zu welcher die Note deS Ritters Hülsemann vom 30. Septbr. v. I. die Veranlassung gegeben hat. In seiner Erwiderung auf jene Note hat der Unterzeichnete die Gründe auS- einandergesetzt, auS denen sich die hiesige Regierung zu Allem und Jedem berechtigt gehalten hat, was von ihr geschehen ist in Bezug auf die Mission deS Herrn A. Dudley Mann und die verschiede- nen Instructionen, welche ihm gegeben worden sind; und er hat zugleich die Gelegenheit ergriffen, die Principien und die Politik kund zu geben, an welchen die Vereinigten Staaten festhalten, als ihrer Lage entsprechend und alS ihnen an und ein- gefügt durch ihren Charakter, ihre Geschichte und ihre Stellung unter den Nationen der Welt; und eS kann als sicher angenommen werden, daß diese Principien und diese Politik nicht aufgegeben, noch verlassen werden, eö wäre denn, daß eine ganz außerordentliche Veränderung einträte in dem allgemeinen Laufe der menschlichen Dinge. Der Unterzeichnete erneuert dem Ritter Hülsemann den Ausdruck seiner achtungsvollen Gesinnung. Unterzeichnet Daniel Webster.
Deutschland.
• Wiesbaden, 28. Dec. In Nr. 308 des Frankfurter Journals läßt sich ein Korrespondent „auS dem Herzogthum Nassau" über einen von unS gebrachten Artikel vernehmen. Wir haben darin gezeigt, daß von Seite der nass. Regierung die Beschickung deS Wiener Zoll- und HandelScon- gresseS beschlossen sei und haben dort zugleich un# sere lebhafte Befriedigung darüber ausgesprochen, daß Herr Präsident Vollpracht zur Vertretung unserer Interessen bestimmt wurde. Ihm, fügten wir hinzu, würde eS bei seinem klaren durch Poli, tische Ab- oder Zuneigung nicht getrübten Blick vor Vielen leicht werden, daS dem Lande wahrhaft Vortheilhafte und Nothwendige zu finden. Mehr hinzuzufügen war überflüssig ; theils hielten wir unsere Leser über den eigentlichen Zweck der Wiener Zolleonferenz somit über die eigentliche Bedeutung ei« ner Beschickung defsel den hinlänglich unter- richtet und wußten, daß Niemand der Meinung sei, alS handle eS sich an der Donau um die Sprengung deS Zollvereins oder um die Abschließung 'eines Deutschland spaltenden Zoll- und Handelsvertrages; theils konnte eS unS nicht einfallen, unS der fruchtlosen Mühe zu unterziehen, dem Bevollmächtigten unserer Regierung Verhaltungsmaßregeln vorzuschreiben oder die Wünsche deS Landes anzudeuten. Die Eingangs erwähnte Entgegnung zeigt, daß wir unS in der ersten Voraussetzung getäuscht haben. Nicht alle Leser unseres Blattes sind über die Wiener Zolleonferenz im Klaren.
Wir haben eS überhaupt mit einem ganz konfusem Kopfe zu thun. Der Correspondent des Frankfurter Journals sagt :
„Soeben erscheint in der „Nass. Allg. Ztg." vom 22. dS. ein Artikel von Wiesbaden, nach welchem Hr. Präsident Vollpracht nächstens nach Wien abreisen würde, um bei dem dortigen Zoll- und HandelScongreß Nassau zu vertreten. Findet ein Congreß, sei eS in Wien oder anderSwo, statt, wo eine Handels- und Zolleinigung für ganz Deutschland erzielt werden soll, so wird jeder deutsche Patriot dieses Unternehmen als ein gesegnetes begrüßen ; ist aber der Zweck (der Wiener Zolleonferenz ? oder der Beschickung desselben?) die bisherige mit Preußen bestandene Zollkonvention zu verlassen, und dagegen eine andere engere Verbindung mit Oesterreich anzuknüpfen, so gleicht der Nachsatz deS beregn ten Artikels (was sagt denn der Vordersatz ?) einer wahren Ironie".
Wir wollen darüber hinweggehen, daß der Correspondent den Zweck deS ZollcongresseS mit dem Zweck der Beschickung verwechselt, die nur einer Prüfung der dortigen Vorschläge gilt und eine Ablehnung der allenfalls ungünstigen Vorschläge doch nicht auSschlirßt. Wir müssen aber hervorbeben, daß der Correspondent seine unrichtige Ansicht nur als Vermuthung, als Voraussetzung aufstellt und dessenungeachtet auf eine Reihenfolge von wenn und aber, würden und hätten seine gehaltlosen Auslassungen gründet. Wir können darin nur eine erbärmliche Honorarjägerei erblicken, feie pvch di- zur Verwirrung ^der Begriffe über die eigentliche Sachlage und zu Verdächtigungen, besonders in dem gegenwärtigen Augenblicke, nicht gesteigert werden sollte. Wir bedauern nur, daß Hr. Präsident Voll Pracht von den schätzenSwer« then national ökonomischen Aufschlüssen den erforderlichen Nutzen zu ziehen außer Stande sein dürfte, indem derselbe entweder bereits nach Wien abgereist, oder theils durch feine Reifevorbereitungen, theils anderwärtig so in Anspruch genommen ist, daß ihm nicht die Zeit bleibt, noch ein Collegium über die geographische Lage von Nassau und den Einfluß der Wiener Zolleonferenz auf die Anlegung einer Eisenbahn durch unser Herzogthum zu (!) hören,
X Wiesbaden, 26. December. In Nr. 302 der „Freien, nunmehr Mittelrheinischen Zeitung" behauptet ein A Correspondent vom Rhein: „Ein zu CorrectionShauSstrafe Verurtheil- ter kann zu Festungsstrafe nicht begnadigt werden ; unser Strafgesetzbuch habe die Festungsstrafe im Allgemeinen abgeschafft und sie nur ausnahmsweise aus ganz besonderen Gründen für daS Duell zur gelassen; daS Begnadigungsrecht gehe aber nicht so weit, daß eS statt der von dem Richter erkannten gesetzlichen Strafe auf eine ganz andere Strafart greifen kann".
Nach dem ganz eigenthümlichen StaatSrechte deS nicht zu verkennenden Correspondenten mag derselbe vielleicht Recht haben und eS ließe sich biernach nicht viel mit ihm streiten: da solches jedoch so wenig, wie seine übrigen Pläne zur Gel« lung gekommen ist ; so wollen wir unS vorerst noch an unser alteS deutsches StaalSrecht halten, und dieß lehrt unS, wie der Verfasser deS fraglichen Artikels in jedem Compendium darüber nachlesen kann, daß daS Recht der Begnadigung, Strafmilderung und Sirofverwandlung ein Recht ist, das den deutschen Regenten kraft ihrer richterlichen Gewalt zusteht, welches aber auch ganz abgesehen von dem herrschenden deutschen StaatSrechte schon auS der Idee der Souveräneiât und Majestät deö Lan- beSherrn fließet. Seinen RechtSgrund findet daS Begnadigungsrecht in der Einheit und Fülle aller dem Monarchen zustehenden HoheitSrechte und feine RechtSmâßigkeit in der Nothwendigkeit, Widersprüche zwischen materialem und formalem Recht aufzuheben und die Gerechtigkeit mit bestehenden Gesetzen zu versöhnen, welche durch ihre Härte, durch unpassende und verwerfliche Strafarten und sonstige Mängel über ihren Zweck hinausgehen und denselben gänzlich verfehlen würden.