MssauW AllMnne Zeitung.
JM 302, Mittwoch den 24L December L8SL
Die Naff. Allg. Zeitung mit demWanberer erscheint einmal tâgl ich mit Ausnahme des Sonntags. — Der vierteljährige PränumecationSpreis für Wiesbaden und, nach dem neuen Postregulativ nunmehr auch für den ganzen Umfang des Thurn- und TariSschen Verwaltungsgebietes mit Inbegriff des Poftaufschlages nur Ä fl , mit dem Bringerlohn nur 8 fl. 18 fr., für die übrigen Länder des deutsch-österreichischen PostvereinS, wie für das Ausland nur 8 fl. 8* kr. —Inserate werden die dreispaltige Petitzeile oder deren Raum mit 3 fr. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Schellenberg'schen Hof-Buchhandlung, auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.
K* Bestellungen auf die Nass. Allgem. Zeitung für das erste Quartal 1852 wolle man baldigst machen.
Uebersicht. |
Zur Geschichte der deutschen Nationalversamm- j luug.
Deutschland. Wiesbaden (Der Schulsenat). — Vom Mühlbach (Wohlthätigkeit). — Vom Main (Die handelspolitische Frage). — Vom Westerwald (Zustände). — Frankfurt (DaS Bundespreßgesetz. Die Bundesversammlung. Die deutsche Flotte). — Darmstadt (Frhr. v. Schrenk. Beschickung der Wiener Soll» eonfereuz). — Kassel (Dr. Kellner. Sonntagsfeier).— München (Kammerverhandluug). — Hannover (Empfang der ständ. Deputation. Jürgens). — Berlin (Anträge. Bundesanwalt. Anleihe. Vermischtes).—Oldenburg (VerfaffungSreviston). — Sternberg (Schließung des Landtags).
Dänemark. Kopenhagen (Die Basts der Unterhatkd- Handlungen. Kammerherr Bille).
Frankreich. Paris (Die Abstimmung. Deportation).— Straßburg (Eisenbahn).
Italien. Turin (Zum Preßgesetze. La Marmora).' Rußland. Petersburg (Die Beeidigung des Kronprinzen Nicolaus).
America. N e w - V o r k (Koffuth. Lola Montez).
Neueste Nachrichten.
Zur Geschichte dee deutschen
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Die letzte Spur der deutchen Nationalversammlung ist nun vernichtet; alle Conseqenzen ihrer rechtlichen Existenz sind vertilgt; ihr Wirken wird nur noch in der Erinnerung deS Volkes und in der Geschichte leben. Die letzte Ehre erwies der Hingeschiedenen Zeugin deutschen GemeinsinneS Dr. Iucho in einem Protest, den er nicht sowohl gegen den gegenwärtigen Stand der factischen Verhältnisse sondern vielmehr dagegen eingelegt hat, daß man an gewisser Stelle den rechtlichen EnlstehungSgrund derselben zu ignoriren, wenn nicht zu leugnen sucht. Er hat mit diesem Documente die letzten Seiten ihrer Annalen gefüllt. Es lautet: „Seit Monaten sind durch die öffentlichen Blätter mancherlei Nachrichten über das Schicksal der Gegenstände gelaufen, welche die deutsche Nationalversammlung bei ihrem Abzüge auS hiesiger Stadt zu Ende Mai 1849 zurückgclaffen, und welche das Bureau derselben mir damals übergeben. Jene Nachrichten waren nicht immer genau und richtig, mitunter selbst völlig falsch, um so mehr liegt mir eS ob, jetzt, wo das Schicksal des Nachlasses der Nationalversammlung entschieden ist, wahrheitsgetreuen Bericht zu erstaiien. Einer von dem letzten Präsidenten der Nationalversammlung, Hrn. Dr. Löwe, erhaltenen Instruction gemäß hatte ich im Februar 1850 dem hiesigen Senat AlleS, was von der Nationalversammlung herrührte, zur Aufbewahrung angeboten und zu diesem Behufe vollständige Ver- zeichnisse deS Mobiliars, der Acten u. s. w. überreicht. Der Senat schien zur Uebernahme wenig geneigt, und statt einer entscheidenden Antwort von Seiten desselben erhielt ich im April 1850 von der damaligen BundeScentralcommission die Aufforderung, an sie die Bibliothek, die Acten und daS Mobiliar der National-Versammlung zu überliefern. Schon daS nahe Erlöschen der der BundeScentralcommission von den deutschen Negierungen übertragenen Befugnisse (sie sollte bekanntlich mit dem 1. Mai 1850 aushören) legte mir die Pflicht auf, die Auslieferung zu verweigern. Ein Jahr später, im April 1851, wurde zwar die Aufforderung der BundeS- central-Commission wiederholt; da indeß der fortgesetzten Thätigkeit derselben die Anerkennuug oder vech wenigstens der ausdrückliche Auftrag vieler deutschen Regierungen fehlte, so war eS mir, schon auS diesem Grunde, wieder nicht möglich, ihr nach- zukommen. — Nachdem der Bundestag im Mai d. I. von sämmtlichen deutschen Regierungen wieder beschickt war, wurde von Vemselbeu daS Präsidium mittelst Beschlusses vom 17. Juli b. J. ersucht,
„die Angelegenheit der Uebernahme deS von der vormaligen Nationalversammlung benutzten Bundes- eigcnihumS zu Ende zu führen"; um diesem Ersuchen zu entsprechen, wandte sich der BundeSpräsi- dialgesandte, Herr Graf von Thun, mittelst deS Frankfurter BundeStagSgesandten an den hiesigen Senat. Letzterer beauftragte daS Jüngere Bürgermeisteramt, sich mit mir zu benehmen, und dieses machte mich mit dem von dem Herrn Grafen von Thun auf „daS BundeSeigenthum, welches zum Gebrauch der vormaligen Nationalversammlung angeschafft worden", oder auf „daS von der vormaligen National-Verfammlung benutzte BundeSeigen- ihum" erhobenen Anspruch bekannt. Ich bin in Betracht, daß die Nationalversammlung in völlig gesetzlicher Weise einberufen worden, daß sie am 28. Juni 1848 daS Aufhören deS BunbetageS be» schlossen, und daß dieser selbst am 12. Juli 1848 seine Thätigkeit für beendet erklärt hat, nicht der Ansicht, daß die Wiederbelebung deS Bundestages in den Jahren 1850 und 1851 auf rechtlicher Grundlage ruht; da indeß der Bundestag faktisch als oberste Bundesbehörde besteht und von allen deutschen Regierungen anerkannt ist, so dürfte ich wohl verpflichtet gewesen sein, ihm, als der die sämmtlichen deutschen Regierungen vertretenden Behörde, daS Eigenthum der zur Zeit nicht vorhandenen deutschen Volksvertretung zur Verwaltung und Aufbewahrung zu übergeben, wenn dieses Eigenthum auS diesem Gesichtspunkte in Anspruch genommen worden wäre.
Aber der Bundestag will, selbst nicht hinsichtlich deS zurückgelassenen Eigenthums der Nationalversammlung oder in Bezug auf die civilrechtlichen Verbindlichkeiten, welche die Nationalversammlung z. B. gegen den von ihr angestellien Bibliothekar, Hrn. Dr. Plath, gegen Hrn. v. Reden (in Betreff deS vom volkSwirthschaftlichen Ausschüsse errichteten statistischen Bureauö) und gegen die Buchhändler eingegangen, welche unter bestimmter Bedingung die „Reichsbibliothek" gestiftet, als Rechtsnachfolger der Nationalversammlung angesehen werden; sorgfältig wurde daher bei den mit mir gepflogenen Verhandlungen jedes auch noch so entfernte Anerkenntniß der Nationalversammlung vermieden, mir sogar, sür den Fall selbst, wenn ich ohne Widerstreben Alles auSliefern würde, was sich von der Nationalversammlung in meinen Hânven befand, jede Decharge über die von mir geführte Verwaltung verweigert, und nicht etwa das „Eigenthum" oder der „Nachlaß dec Nationalversamm, luug", sondern „das von der Nationalversammlung benutzte" ober „das zum Gebrauch der Nationalversammlung benutzte" oder „daS zum Gebrauch der Nationalversammlung angeschaffte BundeS- eigenthum" reclamirt. Nun war aber — ganz abgesehen davon, daß daS „Anschaffen auS Bundesmitteln" vielleicht einen Anspruch auf Ersatz der Verwendungen, nicht aber einen Anspruch auf die angeschafften Sachen selbst zu begründen vermöchte — gar Vieles, waS ich unter meiner Obhut hatte, nicht „auS Bundesmitteln zum Gebrauch der Nationalversammlung angeschafft", und namentlich galt dieß von den Acten derselben. Ich mußte daher, auf die Anforderung, wie sie gestellt war, selbst gestützt, die Auslieferung, insbesondere der Acten, verweigern. Nachdem Bemühungen, mich zum Auf- geben der Weigerung zu bewegen, erfolglos geblieben waren, wurde mir endlich am 10. d. M. der folgende RathSfchluß r „Frankfurt a. M., den 4. Dec. 1851. Auf Bericht deS Hrn. BundeStagSgesandten Schöffen Dr. garnier, de praes4. b., den Nachlaß der Reichsversammlung und die Rückgabe der Paulskirche betr. Wird daS Polizeiamt beauftragt, den Hrn. Dr. Iucho zur Uedergabe sämmtlicher von der vormaligen Nationalversammlung herrührenden Acten, Urkunden und sonstiger Gegenstände an den Hrn. Erpedilor Rau sek, alS Bevollmächtigter der hohen Bundesversammlung, in Gemäßheit deS ergangenen BundeSbeschluffeS, nöihi- genfallS erecutorisch anzuhalten", und am 12. d. M. die nachfolgende Verfügung deS Polizeiamtö mitgetheilt : „HatHr. Dr. I u cho sämmtliche von der Nationalversammlung herrührende Acten, Urkunden und
sonstige Gegenstände an den Bevollmächtigten der hohen Bundesversammlung, Hrn. Rausek, binnen 24 Stunden von der Publication dieses Beschlusses an gerechnet bei Meldung, daß er erecutorisch durch Polizeiofficianten auS dem Besitze dieser Gegenstände und Sieten gesetzt und solche durch das Polizeiamt dem Bevollmächtigten der Bundesversammlung übergeben werden, zu übergeben. Frankfurt a. M., den 11 Dec. 1851. Polizeiamt". Somit war der Weg der Unterhandlungen verlassen, und, zwar nicht der Rechtsweg, wohl aber die via facti, der polizeiliche Weg betreten. Hier fehlten mir alle Wi- derstandSmittel, und jeder Versuch, die Polizei auf den Rechtsweg zu lenken, wäre erfolglos gewesen. ES blieb nichts übrig, als ruhig abzuwarlcn, ob man vollführen werde, waâ man angedrohl hatte. Und man vollführte eS. Gestern Nachmittag erschienen Hr. PolizeiamtS-Ass-ssor Dr. Beer und Hr. PolizeiamtS-Aciuar Dr. GraveliuS mit dem im Rathsschluß am 4. v. M. erwähnten „Bevollmächtigten der hohen Bundesversammlung", Hrn. Er- peditor Rausek, Hrn. BundeSkanzlei-Registrator Leutheußer und einem Diener in meiner Wohnung und setzten sich, nachdem ich folgenden Protest übergeben: „Schon am 10. d. M. habe ich erklärt, daß ich daS Polizeiamt für vollständig incompetent halte, Verfügungen, wie die mir am 10. und 12. d. mitgetheilten , zu erlassen. Ich wiederhole diese Erklärung und bemerke zugleich, daß ich ein Recht der Bundesversammlung, insbesondere auf die Acten der beutlche» Nationalversammlung, nicht anerkenne. Wenn ich dessen ungeachtet bemJn dem Rathschl ß vom 4, Dec. angezogenen BunlWbeschluß, dem erwähnten RaihSschluß und der polizeiamtlichen Verfügung vom 11. Dec. keinen Widerstand entgegensetzte und die Wegnahme deS Nachlasses der Nationalversammlung durch Polizeibeamte geschehen lasse, so liegt in diesem Dulden nicht etwa ein Anerkennen der Gesetzlichkeit deS angewendeten Verfahrens oder der Begründung der von der Bundesversammlung erhobenen Ansprüche, sondern ich Protestire vielmehr, indem ich der Gewalt weiche, gegen dieselbe und lege diesen Protest vor dem Vollzug der Erecution zu Protocoll nieder" — in den Besitz der Acten der Nationalversammlung, die ich schon vor längerer Zeit in meine Wohnung hatte bringen lassen, sowie der Schlüssel der Paulskirche, in welcher sich die RcichSbibllothek und daS gestimmte Mobilar der Nationalversammlung besinden. Die sämmtlichen von der Nationalversammlung herrührenden Drucksachen, namentlich der ganze bedeutende Vorrath an stenograph. Berichten sind schon vor einigen Monaten Hrn. J. D. Sauerländer dahier übergeben worden , wodurch die Gefahr, daß sie in irgend einem Winkel vermodern oder sämmtlich zu Maculatur gemacht werden könnten, beseitigt ist. Da ich den Nachlaß der Nationalversammlung nicht übergeben habe, so war eS mir nicht möglich, die Rechte deS BibltolhecarS, Hrn. Dr. Plath, deS Hrn. v. Reden und der deutschen BuL'handlungen, die durch ihre patriotische Gaben die Rcichsbtdliothek gestiftet, in irgend einer Weise zu wahren oder gar sicher zu stellen. Ich muß eS vielmehr den Betreffenden überlassen, selbst die geeigneten Schritte zu thun. Der AuSg ng, wie er wirklich eingelreten, war indeß lange vorauSzuschen, und ich habe daher schon zu Ende OctoberS die betreffenden Buchhand, hingen schriftlich darauf aufmerksam gemacht, daß eS außerhalb meiner Macht liege, die Einhaltung der Bedingung ihrer Schenkung, nämlich die Gründung einer wahren Nationalbibliothek, zu erwirken, und daß eS an ihnen selbst sein werde, die nöthigen Schöne zu thun. Edensokennen die HH. v. Reden und Plath schon längst die Sachlage. Als ich iu Ende Mai 1849 die Obhut über den Nachlaß der Nationaiversammlung übernahm, beseelte die Hoffnung, daß eine andere deutsche Volksvertretung zu Stande kommen werde, noch viele Patrioten, und selbst die Regierungen nahmen in den zahlreichen Entwürfen deutscher ReichSversaffungen, welche daS Jahr 1849 erzeugte, die Nothwendigkeit einer deut- schen Volksvertretung als selbstverstanden an. Die Zeiten haben sich inzwischen geändert, und jene Hoffnung ist, für die nächste Zukunft wenigsten»,