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MssauW AllMnne Zeitung.

JM 302, Mittwoch den 24L December L8SL

Die Naff. Allg. Zeitung mit demWanberer erscheint einmal tâgl ich mit Ausnahme des Sonntags. Der vierteljährige PränumecationSpreis für Wiesbaden und, nach dem neuen Postregulativ nunmehr auch für den ganzen Umfang des Thurn- und TariSschen Verwaltungsgebietes mit Inbegriff des Poftaufschlages nur Ä fl , mit dem Bringerlohn nur 8 fl. 18 fr., für die übrigen Länder des deutsch-österreichischen PostvereinS, wie für das Ausland nur 8 fl. 8* kr.Inserate werden die dreispaltige Petitzeile oder deren Raum mit 3 fr. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Schellenberg'schen Hof-Buchhandlung, auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.

K* Bestellungen auf die Nass. Allgem. Zeitung für das erste Quartal 1852 wolle man baldigst machen.

Uebersicht. |

Zur Geschichte der deutschen Nationalversamm- j luug.

Deutschland. Wiesbaden (Der Schulsenat). Vom Mühlbach (Wohlthätigkeit). Vom Main (Die handelspolitische Frage). Vom Westerwald (Zu­stände). Frankfurt (DaS Bundespreßgesetz. Die Bundesversammlung. Die deutsche Flotte). Darm­stadt (Frhr. v. Schrenk. Beschickung der Wiener Soll» eonfereuz). Kassel (Dr. Kellner. Sonntagsfeier). München (Kammerverhandluug). Hannover (Em­pfang der ständ. Deputation. Jürgens). Berlin (An­träge. Bundesanwalt. Anleihe. Vermischtes).Olden­burg (VerfaffungSreviston). Sternberg (Schließung des Landtags).

Dänemark. Kopenhagen (Die Basts der Unterhatkd- Handlungen. Kammerherr Bille).

Frankreich. Paris (Die Abstimmung. Deportation). Straßburg (Eisenbahn).

Italien. Turin (Zum Preßgesetze. La Marmora).' Rußland. Petersburg (Die Beeidigung des Kronprin­zen Nicolaus).

America. N e w - V o r k (Koffuth. Lola Montez).

Neueste Nachrichten.

Zur Geschichte dee deutschen

Die letzte Spur der deutchen Nationalversamm­lung ist nun vernichtet; alle Conseqenzen ihrer rechtlichen Existenz sind vertilgt; ihr Wirken wird nur noch in der Erinnerung deS Volkes und in der Geschichte leben. Die letzte Ehre erwies der Hinge­schiedenen Zeugin deutschen GemeinsinneS Dr. Iucho in einem Protest, den er nicht sowohl gegen den gegenwärtigen Stand der factischen Verhältnisse sondern vielmehr dagegen eingelegt hat, daß man an gewisser Stelle den rechtlichen EnlstehungSgrund derselben zu ignoriren, wenn nicht zu leugnen sucht. Er hat mit diesem Documente die letzten Seiten ihrer Annalen gefüllt. Es lautet:Seit Monaten sind durch die öffentlichen Blätter mancherlei Nach­richten über das Schicksal der Gegenstände gelau­fen, welche die deutsche Nationalversammlung bei ihrem Abzüge auS hiesiger Stadt zu Ende Mai 1849 zurückgclaffen, und welche das Bureau dersel­ben mir damals übergeben. Jene Nachrichten wa­ren nicht immer genau und richtig, mitunter selbst völlig falsch, um so mehr liegt mir eS ob, jetzt, wo das Schicksal des Nachlasses der National­versammlung entschieden ist, wahrheitsgetreuen Bericht zu erstaiien. Einer von dem letzten Präsi­denten der Nationalversammlung, Hrn. Dr. Löwe, erhaltenen Instruction gemäß hatte ich im Februar 1850 dem hiesigen Senat AlleS, was von der Na­tionalversammlung herrührte, zur Aufbewahrung angeboten und zu diesem Behufe vollständige Ver- zeichnisse deS Mobiliars, der Acten u. s. w. über­reicht. Der Senat schien zur Uebernahme wenig geneigt, und statt einer entscheidenden Antwort von Seiten desselben erhielt ich im April 1850 von der damaligen BundeScentralcommission die Aufforde­rung, an sie die Bibliothek, die Acten und daS Mo­biliar der National-Versammlung zu überliefern. Schon daS nahe Erlöschen der der BundeScentralcom­mission von den deutschen Negierungen übertragenen Befugnisse (sie sollte bekanntlich mit dem 1. Mai 1850 aushören) legte mir die Pflicht auf, die Aus­lieferung zu verweigern. Ein Jahr später, im April 1851, wurde zwar die Aufforderung der BundeS- central-Commission wiederholt; da indeß der fort­gesetzten Thätigkeit derselben die Anerkennuug oder vech wenigstens der ausdrückliche Auftrag vieler deutschen Regierungen fehlte, so war eS mir, schon auS diesem Grunde, wieder nicht möglich, ihr nach- zukommen. Nachdem der Bundestag im Mai d. I. von sämmtlichen deutschen Regierungen wieder beschickt war, wurde von Vemselbeu daS Präsidium mittelst Beschlusses vom 17. Juli b. J. ersucht,

die Angelegenheit der Uebernahme deS von der vor­maligen Nationalversammlung benutzten Bundes- eigcnihumS zu Ende zu führen"; um diesem Ersu­chen zu entsprechen, wandte sich der BundeSpräsi- dialgesandte, Herr Graf von Thun, mittelst deS Frankfurter BundeStagSgesandten an den hiesigen Senat. Letzterer beauftragte daS Jüngere Bürger­meisteramt, sich mit mir zu benehmen, und dieses machte mich mit dem von dem Herrn Grafen von Thun aufdaS BundeSeigenthum, welches zum Gebrauch der vormaligen Nationalversammlung an­geschafft worden", oder aufdaS von der vormali­gen National-Verfammlung benutzte BundeSeigen- ihum" erhobenen Anspruch bekannt. Ich bin in Betracht, daß die Nationalversammlung in völlig gesetzlicher Weise einberufen worden, daß sie am 28. Juni 1848 daS Aufhören deS BunbetageS be» schlossen, und daß dieser selbst am 12. Juli 1848 seine Thätigkeit für beendet erklärt hat, nicht der Ansicht, daß die Wiederbelebung deS Bundestages in den Jahren 1850 und 1851 auf rechtlicher Grundlage ruht; da indeß der Bundestag faktisch als oberste Bundesbehörde besteht und von allen deutschen Regierungen anerkannt ist, so dürfte ich wohl verpflichtet gewesen sein, ihm, als der die sämmtlichen deutschen Regierungen vertretenden Be­hörde, daS Eigenthum der zur Zeit nicht vorhande­nen deutschen Volksvertretung zur Verwaltung und Aufbewahrung zu übergeben, wenn dieses Eigen­thum auS diesem Gesichtspunkte in Anspruch ge­nommen worden wäre.

Aber der Bundestag will, selbst nicht hinsicht­lich deS zurückgelassenen Eigenthums der National­versammlung oder in Bezug auf die civilrechtlichen Verbindlichkeiten, welche die Nationalversammlung z. B. gegen den von ihr angestellien Bibliothekar, Hrn. Dr. Plath, gegen Hrn. v. Reden (in Betreff deS vom volkSwirthschaftlichen Ausschüsse errichteten statistischen Bureauö) und gegen die Buchhändler eingegangen, welche unter bestimmter Bedingung dieReichsbibliothek" gestiftet, als Rechtsnachfolger der Nationalversammlung ange­sehen werden; sorgfältig wurde daher bei den mit mir gepflogenen Verhandlungen jedes auch noch so entfernte Anerkenntniß der Nationalversammlung vermieden, mir sogar, sür den Fall selbst, wenn ich ohne Widerstreben Alles auSliefern würde, was sich von der Nationalversammlung in meinen Hânven befand, jede Decharge über die von mir geführte Verwaltung verweigert, und nicht etwa dasEi­genthum" oder derNachlaß dec Nationalversamm, luug", sonderndas von der Nationalversammlung benutzte" oberdas zum Gebrauch der National­versammlung benutzte" oderdaS zum Gebrauch der Nationalversammlung angeschaffte BundeS- eigenthum" reclamirt. Nun war aber ganz abgesehen davon, daß daSAnschaffen auS Bun­desmitteln" vielleicht einen Anspruch auf Ersatz der Verwendungen, nicht aber einen Anspruch auf die angeschafften Sachen selbst zu begründen vermöchte gar Vieles, waS ich unter meiner Obhut hatte, nichtauS Bundesmitteln zum Gebrauch der Na­tionalversammlung angeschafft", und namentlich galt dieß von den Acten derselben. Ich mußte daher, auf die Anforderung, wie sie gestellt war, selbst ge­stützt, die Auslieferung, insbesondere der Acten, verweigern. Nachdem Bemühungen, mich zum Auf- geben der Weigerung zu bewegen, erfolglos geblie­ben waren, wurde mir endlich am 10. d. M. der folgende RathSfchluß rFrankfurt a. M., den 4. Dec. 1851. Auf Bericht deS Hrn. BundeStagSge­sandten Schöffen Dr. garnier, de praes4. b., den Nachlaß der Reichsversammlung und die Rück­gabe der Paulskirche betr. Wird daS Polizeiamt beauftragt, den Hrn. Dr. Iucho zur Uedergabe sämmtlicher von der vormaligen Nationalversamm­lung herrührenden Acten, Urkunden und sonstiger Gegenstände an den Hrn. Erpedilor Rau sek, alS Bevollmächtigter der hohen Bundesversammlung, in Gemäßheit deS ergangenen BundeSbeschluffeS, nöihi- genfallS erecutorisch anzuhalten", und am 12. d. M. die nachfolgende Verfügung deS Polizeiamtö mitge­theilt :HatHr. Dr. I u cho sämmtliche von der Natio­nalversammlung herrührende Acten, Urkunden und

sonstige Gegenstände an den Bevollmächtigten der hohen Bundesversammlung, Hrn. Rausek, binnen 24 Stunden von der Publication dieses Beschlusses an gerechnet bei Meldung, daß er erecutorisch durch Polizeiofficianten auS dem Besitze dieser Gegenstände und Sieten gesetzt und solche durch das Polizeiamt dem Bevollmächtigten der Bundesversammlung über­geben werden, zu übergeben. Frankfurt a. M., den 11 Dec. 1851. Polizeiamt". Somit war der Weg der Unterhandlungen verlassen, und, zwar nicht der Rechtsweg, wohl aber die via facti, der polizeiliche Weg betreten. Hier fehlten mir alle Wi- derstandSmittel, und jeder Versuch, die Polizei auf den Rechtsweg zu lenken, wäre erfolglos gewesen. ES blieb nichts übrig, als ruhig abzuwarlcn, ob man vollführen werde, waâ man angedrohl hatte. Und man vollführte eS. Gestern Nachmittag erschie­nen Hr. PolizeiamtS-Ass-ssor Dr. Beer und Hr. PolizeiamtS-Aciuar Dr. GraveliuS mit dem im Rathsschluß am 4. v. M. erwähntenBevollmäch­tigten der hohen Bundesversammlung", Hrn. Er- peditor Rausek, Hrn. BundeSkanzlei-Registrator Leutheußer und einem Diener in meiner Woh­nung und setzten sich, nachdem ich folgenden Protest übergeben:Schon am 10. d. M. habe ich erklärt, daß ich daS Polizeiamt für vollständig incompetent halte, Verfügungen, wie die mir am 10. und 12. d. mitgetheilten , zu erlassen. Ich wiederhole diese Er­klärung und bemerke zugleich, daß ich ein Recht der Bundesversammlung, insbesondere auf die Acten der beutlche» Nationalversammlung, nicht anerkenne. Wenn ich dessen ungeachtet bemJn dem Rathschl ß vom 4, Dec. angezogenen BunlWbeschluß, dem er­wähnten RaihSschluß und der polizeiamtlichen Ver­fügung vom 11. Dec. keinen Widerstand entgegen­setzte und die Wegnahme deS Nachlasses der Natio­nalversammlung durch Polizeibeamte geschehen lasse, so liegt in diesem Dulden nicht etwa ein Anerkennen der Gesetzlichkeit deS angewendeten Verfahrens oder der Begründung der von der Bundesversammlung erhobenen Ansprüche, sondern ich Protestire vielmehr, indem ich der Gewalt weiche, gegen dieselbe und lege diesen Protest vor dem Vollzug der Erecution zu Protocoll nieder" in den Besitz der Acten der Nationalversammlung, die ich schon vor längerer Zeit in meine Wohnung hatte bringen lassen, sowie der Schlüssel der Paulskirche, in welcher sich die RcichSbibllothek und daS gestimmte Mobilar der Nationalversammlung besinden. Die sämmtlichen von der Nationalversammlung herrührenden Druck­sachen, namentlich der ganze bedeutende Vorrath an stenograph. Berichten sind schon vor einigen Mona­ten Hrn. J. D. Sauerländer dahier übergeben wor­den , wodurch die Gefahr, daß sie in irgend einem Winkel vermodern oder sämmtlich zu Maculatur ge­macht werden könnten, beseitigt ist. Da ich den Nachlaß der Nationalversammlung nicht überge­ben habe, so war eS mir nicht möglich, die Rechte deS BibltolhecarS, Hrn. Dr. Plath, deS Hrn. v. Reden und der deutschen BuL'handlungen, die durch ihre patriotische Gaben die Rcichsbtdliothek gestiftet, in irgend einer Weise zu wahren oder gar sicher zu stellen. Ich muß eS vielmehr den Betref­fenden überlassen, selbst die geeigneten Schritte zu thun. Der AuSg ng, wie er wirklich eingelreten, war indeß lange vorauSzuschen, und ich habe daher schon zu Ende OctoberS die betreffenden Buchhand, hingen schriftlich darauf aufmerksam gemacht, daß eS außerhalb meiner Macht liege, die Einhaltung der Bedingung ihrer Schenkung, nämlich die Grün­dung einer wahren Nationalbibliothek, zu erwirken, und daß eS an ihnen selbst sein werde, die nöthigen Schöne zu thun. Edensokennen die HH. v. Reden und Plath schon längst die Sachlage. Als ich iu Ende Mai 1849 die Obhut über den Nachlaß der Nationaiversammlung übernahm, beseelte die Hoff­nung, daß eine andere deutsche Volksvertretung zu Stande kommen werde, noch viele Patrioten, und selbst die Regierungen nahmen in den zahlreichen Entwürfen deutscher ReichSversaffungen, welche daS Jahr 1849 erzeugte, die Nothwendigkeit einer deut- schen Volksvertretung als selbstverstanden an. Die Zeiten haben sich inzwischen geändert, und jene Hoffnung ist, für die nächste Zukunft wenigsten»,