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jt£ 2S8 Freitag den LS December 1881*

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Neues Abonnement.

Auf das mit dem 1. Januar 1852 beginnende neue Quartal laden wir hiermit zu geneigten Abonnements ein.

DieNassauische Allgemeine Zeitung" mit dem belletristischen BeiblattDer Wanderer" erscheint, Sonntags ausgenommen, täglich und beträgt der Pränumerationspreis für Wiesbaden und, nach dem neuen Po st regulativ nunmehr auch für den ganzen Umfang des Tburn- und Tarisscheu Verwaltungsgebietes mit Inbegriff des Postaufschlages mir 2 fL, mit dem Bringerlohn nur 2 fL 12 Ek», für die übrigen Länder des deutsch-österreichischen Postvereinö, wie für das Ausland nur 2 flL Er.

Durch denamtlichen Theil" dieser Zeitung gelangen Kundmachungen der Regierung am frühesten zur Kenntniß des Publikums. Die Assisen und Landtagsverhandlungen werden mit möglichster Schnelligkeit und Ausführlichkeit mitgetheilt. Ueber die Vorfälle und Zustände im Lande sowie von außenher berichten zahlreiche und zuverlässige Correspondenten, während der für Wiesbaden äußerst günstige Postverkehr es ermöglicht, die Nachrichten aus Norddeutschland, Belgien, England, Frankreich, Italien rc. früher, andere gleichzeitig mit den in der Umgegend erscheinenden Blättern zu bringen.

DieNassauische Allgemeine Zeitung" erfreut sich deßhalb einer bedeutenden, stets zunehmenden Verbreitung und eignet sich dadurch besonders zur Veröffentlichung von Anzeigen aller Art. Inserate werden die dreispaltige Petitzeile oder deren Raum mit 3 fr. berechnet.

Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Schellend er g'schen Hof-Buchhandlung, auswärts bei den nächstgelegenen Postämtern zu machen.

Das außergewöhnliche Interesse, welches die letzten politischen Ereignisse erregen, bestimmt uns, den mit dem 1. Januar 185'2 neu eintretenden Abonnenten der ^Nass. AUg. Ztg." eine besondere Begünstigung zuzugestehen. Denselben werden schon jetzt vom Tage ihrer Beitrittserklärung an bis zum Ende des laufenden Monats Gratisexemplare unseres Blattes zuge­sendet werden. Wir ersuchen deßhalb die löbl. Postämter, uns die einlangenden Bestellungen und dabei die Anzahl der neuen Abonnenten baldmöglichst bekannt zu geben-

Uebersicht.

Die österreichische Note an Herrn Webster. Deutschland. Wi cS baden (Prinz Emil vor. Hessen. Die Abreise Sr. Hoheit des Herzogs nach Weilburg verschoben).

Vom Taunus (Der nassauische Adel). Von d e r Lahn (Entgegnung). Kassel (Hartwigs Empfang).

Stuttgart (Vertagung der Ständekammer). München (Die Berliner Zollkonferenz). Lüdenscheid (p. Bodelschwingh^ gewählt), Berlin (Verfassungs- Revision. Der Septembervertrag, v. Manteuffel Nischan- ordensritter. Der Herzog von Augustenburg). Ham­burg (Verhaftungen. Graf MenSdorff. Russische Note an Dänemark). Kiel (Die Staatsobligationen). Prag (Gesuch). Wien (DieMorgenpost" suSpendirt. -Das Zollsirafgesetz. Fürst Metternich. Differenz mit der Pforte). Triest (Di- levantische Post).

Frankreich. Paris (Anordnung L. Napoleons für den Fall seines Todes. Wahllisten. I. Arago. Absetzungen. Orden u. Unterstützungen für Militärs. Vermischtes). Straßburg (Die elsässische Eisenbahn. Soldatenerceß). Spanien. Madrid (Austösung der Cortes. Unruhen in den Provinzen).

(Großbritannien. London (Protectionistenversammlnng.

Vom Cap. Nordpolerpedition).

Italien. Turin (Rüstungen).

Neueste Nachrichten.

Die österreichische Rote an Herrn Webster.

DieWiener Zeitung" veröffentlicht die Note, welche der österreichische Gesandte in Washington an den dortigen SiaatSsecretär deS Auswärtigen, Hrn. Webster, gerichtet hat.. Sie lautet:

Antwort deS Chevalier Hülsemann, österreichi­schen Gesandten am Hofe zu Washington, an Se. Erc. Daniel Webster, Staatssekretär der Vereinig­ten Staaten von Nordamerica. Oesterreichische Legalion, 4. Juli 1851. Nachdem der Unterzeich­nete, Gesandter Sr. Maj. deS Kaisers von Oester­reich, die Depesche Ew. Erc. vom 21. Dec. 1850 seiner Regierung vorgelegt hat, ist er instruirt für die nachstehende Erwiderung: DaS Verfahren der Vereinigten Staaten, über welches Unterzeichneter Beschwerde geführt und das in der Sendung eines Agenten nach Ungarn bestand, um mit den Rebellen gegen Se. Maj. den Kaiser von Oesterreich in Ver­bindung zu treten, wird in der berührten Depesche Ew. Ercellenz auf den Grund hin gerechtfertigt, daß die Vereinigten Staaten der Repräsentant einer lediglich auf das Prinzip der Volksherrschaft ge­gründeten Regierung seien, und daß damit die von Seiten des Volks wie der Regierung der Vereinig­ten Staaten an den Tag gelegte Sympathie für alle nach Unabhängigkeit strebenden Volksbewegun­gen sich von selbst verstehe. Ob die Vereinigten Staaten auf eine solche Grundlage der reinsten BolkSherrschaft gebildet wurden, oder nicht, von der Entscheidung dieser Frage hängt daS Gewicht der von Ew. Ercellenz ausgestellten Puncte ab, und erscheint eS Sr. Maj., daß diese Behauptung jeder Begründung entbehre. ES ist Ew. Ercellenz ohne Zweifel bewußt, daß in zwei Staaten der Union, wie in Südcarolina und Missisippi, die Mehrzahl

der Einwohner in einem Zustand so erniedrigender persönlicher Knechtschaft gehalten werden, daß sie aller politischen und gesellschaftlichen Rechte daselbst so gänzlich entbehren, wie eS in keinem Theil deS österreichischen Kaiserreichs der Fall ist. ES ist Ew. Ercellenz ohne Zweifel nicht minder bewußt, daß unter den 31 Staaten der Union sich außer den genannten noch 14 aneere Staaten befinden, in welchen dasselbe Verhältniß bei einem großen Theil der Eingeborenen derselben obwaltet; ja, daß selbst jene Staaten, in denen keine persönliche Leibeigen­schatt eristirt, gehalten sind, dieses System zu un< lerstützen und aufrecht erhalten zu helfen, und daß die Generalregierung das Werkzeug ist zur Voll- führung dieses Zweckes. Niemand weiß besser als Ew. Ercellenz, daß ohne die gewissenhafte Aus- rechlerhaltung dieses Systems, ohne die pünktliche Auslieferung flüchtiger Sclaven, die Union nicht fürder eristiren könnte. Ew. Ercellenz haben sich ferner auf einen PaffuS deS Laibacher Circulars vom Mai 1841 berufen, um den wesentlichen Unterschied zwischen den Grundsätzen der österreichischen und amerikanischen Regierungen darzuthun; die citirte Stelle lautet wie folgt:Nützliche und nothwen- dige Aenderungen in der Gesetzgebung und Vcrwal, tung können bloß in Folge deS freien Willens und der höher« Einsicht derer stallhaben, welche für die ihnen von Golt verliehene Gewalt verantwortlich sind. Jede Abweichung von dieser Basis führt zur Unordnung, zu Aufständen und Uebeln, die weit ««erträglicher sind als jene, deren Beseitigung nun erstrebt." . . . Können Ew. Ercellenz behaupten, daß in den Vereinigten Staaten ein Grundsatz in Geltung oder Anwendung sei, der mit den so eben ausgesprochenen nicht im vollsten Einklänge stehe? Erkennen Sie den Sclaven deS Südens irgend ein Recht zu, ihren Zustand zu ändern, sich der Unter­würfigkeit unter den Willen ihrer Herren zu ent- ziehen? Erkennen Sie den Sclaven dieses Recht zu in Südcarolina, wo dieselben doch die Mehrheit der Bevölkerung ausmachen? Ist die General-Re­gierung nicht verbunden, eine Jnlurrection für die­sen Zweck niederzuschlagen? Behaupten nicht die Sclavenhaltrr in Sübcarolina und in den übrigen Sclavenstaa'en ihre Gewalt über die Sclaven direct von Gott empfangen zu haben und ihm allein für die Ausübung derselben verantwortlich zu sein? Berufen Sie sich nicht zum Beweise dessen auf die Bibel? Wohl, der Unterzeichnete ist der Meinung, und appellirl zur Rechtfertigung derselben an die ganze civilisirte Welt, baß die Rechtsansprüche deS Kaisers von Oesterreich in Bezug auf Ungarn min. bestens eben so gut sind als der RechtStitel von 100,000 amerikanischen Sklavenhaltern, welche nach Lust und Gefallen über 3 Millionen ihrer Landsleute verfügen, während der Rest von 20 Millionen Einwohnern in den Vereinigten Staaten in ihrer Eigenschaft als Sclavenvögie und Sclaven- jâger sich in einer keineswegs beneidenSwerlhen und achtunggebietenden Stellung befindet. Und dann, in Bezug auf die Ausübung dieser von Gott ver­liehenen Gewalt, hat eS der Kaiser von Oester­reich noch nie so weit getrieben oder seinen Unter­gebenen gegenüber für nothwendig gefunden, den- selben den Unterricht im Lesen und Schreiben zu versagen. Im Gegentheil, daS Gesetz zwingt alle Eltern in den österreichischen Staaten, ihre Kinder zur Schule zu schicken, damit fie den «rforberlichtn

Unterricht erhalten. Der Kaiser von Oesterreich ist kein Feind der BolkSrechte. Er regiert über feine Unterthanen zu ihrem, nicht zu seinem Besten. Er nimmt Aufklärung über die Erfüllung seiner Pflich­ten an, aber er verlangt feine Informationüber die großen Ideen der Verantwortltchkeit über die Grundsätze einer rein volkSihümlichen Regierung" von Seiten einer sclavenhaltenden Aristokratie, die in einer Beziehung jener in Ungarn aufgestandenen Arist. kratie so sehr gleicht; sie predigt nämlich die Grundsätze der Demokratie, während ihr ganzeS Streben dahin zielt, eine willkührliche Gewalt über ihre Nebenmenschen auSzuüben, und daS auf die unverantwortlichste Weise. Obgleich sonach der Kaiser die Zumuthung bet Bereinigten Staaten, alS Repräsentant einer auf volkSthüwliche Grund­sätze bastrten Regierung betrachtet sein zu wollen, entschieden von sich weisen muß, hat er hingegen keine Einwendung gegen solche wechselseitige Be­ziehungen der beiden Regierungen zu machen, wie die Rücksicht auf die innern Verhältnisse beider fie zulassen können. Der Kaiser blickt außerdem mit der ganzen übrigen Christenheit mit tiefem Abscheu auf daS Institut der Sclaverei, die so schmachvoll und entwürdigend ist für ein christliches Volk. WaS jedoch den neulichen Aufstand eines gewissen schwar­zen Kessuth (of some black Kossutb) betrifft, so zweifelt der Kaiser nicht, daß derselbe ihm die ge­wünschte Gelegenheit gegeben habe, in Wahrheit einige jener volkSihümlichen Grundsätze, mit wel­chen die Vereinigten Staaten sich brüsten, zum Besten der Menschheit, die dem Herzen deS Kaisers so theuer ist, auSsühren zu können.

Deutschland.

* Wiesbaden, 17. Dec. Se. großh. Hoheit der Prinz Emil von Hessen hat heute Se. Hoheit unserm Herzog einen Besuch abgeplattet.

Se. Hoheit der Herzog hat, wie wir verneh­men, seinen Entschluß nach Weilburg adzureisen, aufgegeben.

= Vom Taunus , Mitte December. Wir haben nun wieder eine erste Kammer nebst Ver­tretung des hoben Adels, der Standesherren. Der Blick wendet sich hiermit wiederum in erhöhtem Maße auf Stellung und Bedeutung dieses Stan­des und das mit Recht. Wir haben zwar viele sogenannte konservative Männer über diese erneuerte Machtstellung des großen grundbefitzenden Adels den Kopf schütteln sehen. Trotz ihres (Konservativ* muS wollen manche brave Mitglieder deS Bürger- standeS die bevorzugte Stellung, welche die deutsche Bundesverfassung den StandeSherrn gewährt, nicht recht begreifen und billigen. Sie sehen diese Stel­lung nur als einen Rest des Mittelalters an. ES ist dies zum Theil daraus zu erklären, baß bei dem bureaukralisch - liberalen Geiste unseres Beamten- standeS, wie derselbe vorzüglich vor einem Men­schenalter nach französischem Vorgänge entwickelt und gepflegt wurde, der Sinn für eine Sonder­stellung deS Adels der nassauischen Bevölkerung ganz verloren ging. In wenigen Ländern beugte sich der Einfluß auch des besitzenden Adels so sehr vor der Bureaukratie als in unserem Herzogthum.