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MsWsche Allgemeine Zeitung.

^N 28L» Donnerstag den L. December 1851*

Die Nass. Allg. Zeitung mit dem Wanderer erscheint einmal täglich mit Ausnahme deS Sonntags. Der vierteljährige PrânumeeationSpreiS ist in Wiesbaden für den Umfang des HerzogthumS Nassau, des GroßherzogthumS und Kurfürstenthums Hessen, der Landgrafschait Hessen-Homburg und der freien Stadt Frankfurt Ä fL, in den übrigen Ländern des ürstlich Thurn- und TariSschen Verwaltungsgebietes S fl. IO fr. Jnfera te werden die dreispaltige Petitzeile oder de-en Raum mit 3 fr. berechnet. Bestellungen beliebe man n Wiesbaden in der L. Schellenberg'schen Hof-Buchhandlung, auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.

Uebersicht.

Ein Stüve'sches Urtheil über den Cabinetswechsel in Hannover.

Deutschland. Wiesbaden (Asstsen). Idstein (Der demokratische Verein aufgelöst). Höhr (Entgegnung).

Stuttgart (Kammerverhandlung). München (Zum Preßgesetz). Dresden (Handelspolitik der Re­gierung). Hannover (Absicht des Ministeriums den Zollvertrag betr.). Duisb urg (Der Cigarrenarbeiter- Verein). Köln (Zollerleichterung). Berlin (Die Zollangelegenheit. Die Elbschifffahrt. Graf PourtaleS. DaSPreußische Wochenblatt". Die deutsche Flotte. Die dänische Erbfolge).

Frankreich. P.ariS (Die Wahl. Die Goldbarrenlotterie. Weisung an die neuen Präfecten. Bancel'S Rede. Antrag Migeon'S auf Revision der Verfassung. Der Staatsstreich).

Italien. Mailand (Berurtheilungen).

Neueste Nachrichten.

Ein Stüve'sches Urtheil über den Cabinetswechsel in Hannover

Ein jedenfalls im Sinne Stüve'S, wahrschein­lich von ihm selber geschriebener Artikel, den daS Osnabrücker VolkSblait" bringt, spricht sich über den Cabinetswechsel in Hannover folgenderma­ßen aus:

DaS Grab ist noch nicht geschlossen über der Leiche König Ernst Augusts, und schon sehen wir rin neues Ministerium vor daS Land treten. Wir halten jeden Ministerwechsel für ein ernstes, folgen­schweres Ereigniß; unter den Umständen, in denen unser Land sich befindet, halten wir ihn für eine Calamitât. Nicht alS ob wir die Politik deS letzten Ministeriums in Allem gebilligt und ein unbedingt teS Durchführen derselben für möglich gehalten hät­ten. Unseres Erachtens war namentlich daS Gesetz vom 1. Aug. sehr zu beklagen. Sein Inhalt war keine Nothwendigkeit, sein Erscheinen lâhmte die Regierung in ihrer Stellung im Bunde, der Ver- trag vom 7. Sept., so wünschenSwerth sein Inhalt auch sein mag, als Folge desselben, brachte Span­nung mit Oesterreich, Spannung mit den größern ZollvereinSstaaten. Hannover war waS die be, kannte Denkschrift von 1822 als Ziel preußischer Politik aufstellt isolirt. Und die Hoffnung auf preußische Stütze ist doch wohl abgeglitscht auf dem glatten Boden der SalonS. Auch erfahren wir ja, daß der Eisenbahnverlrag doch noch nicht abgeschlos­sen, die deutsche Flotte, diese Lebensfrage Hanno­vers, nicht sicher gestellt ist. So hätten wir noch Mehreres zu erinnern. Aber ein jeder Minister­wechsel ist ein Uebel. In nicht vier Jahren ist dies der dritte Wechsel. Hat denn unser Land so viel geistige Kräfte zu vernutzen, daß eS ein Jahr ums andere ein Ministerium neu schaffen kann? Müssen da nicht am Ende die Persönlichkeiten schwach wer- ben ? Und wird die Regierung den Ständen gegenüber sich behaupten können, wenn sie schwach wird? Wir halten die Stände hoch; sie sind ein Kleinod deS Landes ; aber wir halten König und Regierung auch hoch, und in unsern Tagen richtet jede Regierung, die nicht die höchste geistige Kraft deS Landes hat, viel, sehr viel zu Grunde.

Wie aber, das fragen wir, kann in einem Lande wie Hannover, wo die Dienerschaft so viel bedeutet, die Dienerschaft im rechten Geiste und Gange erhalten werden, wenn heute diese Hand, Morgen jene, übermorgen die dritte hineingreift, rechts oder links dreht, ohne Kunde der Personen, welche die eigentliche Wissenschaft der Regierenden sein soll, und mit schwankenden Ansichten von den Dingen?

Darum werden wir immer einer bestehenden Regierung gern manche Mängel nachsehen; damit sie nur bestehe und nur in Einem stetigen Geiste wirke. WaS hilft eS daS Schönste anzufangen, wenn wan eS nicht vollenden kann? Gibt es etwas TraurigerS als Ruinen nicht fertig gewordener Ge­bäude ? Wehe, wenn unser Land ein Feld voll sol­cher Ruinen werden sollte I

So beklagen wir denn tief jede Nothwendig­keit, die unsern König zu einem solchen Schritte gedrängt hat. Hat die Vorschrift im 8. 109 des

Verfassungsgesetzes vom 5. September 1848 dahin geführt, so beklagen wir diese Vorschrift. Sie sollte vor Ereignissen wie die von 1837 schützen, aber wir haben eS gemacht wie einer der Alten den Barbaren vorwirft, daß sie dahin greifen, wo der letzte Schlag sie getroffen, und nicht bedenken, daß sie einem andern Schlage noch gefährlichere Blöße geben.

Die Erwartungen von dem, was daS Mini­sterium thun werde, sind gespannt, und mit Recht. ES müssen gewichtige Gründe sein, die diese Män­ner bewogen haben, einen Schritt zu thun- der an sich ohne Zweifel ein Uebel ist. Welche sind diese G'ünde,?^ Sie werben die Politik ihrer Vorgänger nicht verfolgen wollen; eS ist also der System­wechsel da, und das ist ein weiteres Uebel, weil eS die Unsicherheit im Lande vermehrt. Und wel­ches System wollen sie befolgen? Sie haben es nicht für gut gefunden, dem Lande Kunde von ihren Absichten zu geben. DaS vermehrt die Unruhe. Doch die Stände sind zum 2. Dec. berufen. Da werden wir eS erfahren.

Möge dann nur wenigstens ein fester und vol­ler Plan vorgelegt werden. Am Sonnabend den 19. April d. J. enthielt die Hannover'iche Zeitung einen Artikel über Gebrechen der Verfassung. Darin heißt eS:

Wir halten z. B. und vor Allem für fehlerhaft und einer Revision bedürftig: 1) jene Bestimmun­gen , nach welchen die Minister auch wegen cul« poser Gesetzesverletzungen verantwortlich sein sollen, welche dem ScheinconstitutionaliSmuS an­gehören, indem sie nicht durchführbar sind, den Ständen nichts nutzen und die Stellung der Minister letzteren gegenüber unsicher machen; fer­ner 2) die Festsetzung einjähriger BudgetSperio- den; weiter 3) die Uebergriffe der richterlichen Gewalt und 4) die Composttion erster Kammer.

Der Ursprung dieses Artikels geht in daS jetzige Ministerium zurück. Wir hoffen, daß das unbe­dachte Aeußerungen waren; allein sie legen dem Ministerium die Pflicht auf, sich offen und deutlich zu erklären. Es giebt keine verderblichere Stellung als die einer Regierung, welche beargwöhnt wird, daß fi« die Verfassung, die sie äußerlich anerkennt, innerlich oder gelegentlich nicht wollt. Wir haben AehnlicheS erlebt. Wollen die Minister die Ver- fassung ändern, so mögen sie sagen offen und bestimmt; keine.Z. B.", keine:vor Allem" auch kein Tabel der ersten Kammer ohne bestimm­ten Vorschlag für eine andere. Durch Schritte die­ser Art werden sie Vielen mißfallen; sie werden namentlich den Widersachern, die schon jetzt in Hoff, nung auf dergleichen jubeln, in die Hände arbeiten, aber die rechtlichen Leute, die wahren Bürger deS Landes, werben wissen, woran sie sind, werden einen Entschluß fassen können, und eS kann wieder Si­cherheit und Ruhe entstehen. Aber so lange der Argwohn umherkriecht, wird Alles in ihren Händen zu Gift werd.n.

Ferner werden sie die OrganisationSpläne nicht auSführen, sondern mobificiren wollen. ES lassen sich der Formen mehr als eine denken, die gut sein mögen. Wir wollen unS an die Maßregeln selbst halten und nicht vorabsprcchen. Allein auch hier sind wir in Sorge. Die Verwaltung muß neu gestaltet werben, wenn man die Justiz trennen will. Unter den Ministern sehen wir aber drei Juristen und einen Beamten der Administration, keinen, der daS Gemeindewesen, keinen der nament­lich daS Gewerbswesen, diese beiden Angelpunkte aller heutigen Verhältnisse, auS eigener lebendiger Erfahrung kennte. Nun ist aber die Jurisprudenz eS nicht, die heutiges Tages die Staaten retten könnte, zumal in ihrer jetzigen Entwickelung. Scharf­sinnig, ja haarspaltend, wirkt sie eher zerstörend ein. Wo so unbedingt wie bei unS die Möglich­keit erhaltender Grundsätze darauf beruht, daß die Kraft da sei Neues zu schaffen, wo so deutlich wie bei unS in den Friedens- und Vergleichsgerichten deS Volkes sich die Unzulänglichkeit der Jurispru­denz zu Tage legt, da mag man wohl sorgen. Da­rum mögen die Minister sich deutlich aussprechen ob sie an den Grundgedanken der neuen Verwal- tungSordnung festhalten wollen. Diese Grundge­danken: daß nicht die Bequemlichkeit eineS schon zu zahlreichen SlaatSdienerstandeS, sondern daS Wohl des Volkes das Ziel bilde; daß die Regierung des

Staates sich auf die ihr nothwendigen Functionen beschränke und diese mit Kraft übe, daS Uebrige aber der eigenen Thätigkeit deS Volkes überlasse und diese durch Förderung freier Selbstverwaltung, Abkehr büreaukratischen AktenwesenS möglich mache, diese Grundgedanken erkläre man unumwunden für richtig oder unrichtig. Die Formen thun eS wahrlich nicht; in recht liberaler Form kann ein echt despotischer Geist sein Wesen treiben.

Wir warten schmerzlich auf die Erklärungen, die man den Ständen geben wird.

Deutschland.

* Wiesbaden, 3. Dezember. Gegenstand der heutigen Assisenverhandlung ist die Anklage gegen Johann Pfeifer, 36 Jahre alt, Taglöhner von Wirthheim in Baiern, wegen Tödtung. Der Ange- klagte hat in diesem Herbst ungefähr drei Wochen lang mit Joachim Walter von Wittbach und Joh. Bassermann von Langenselbold bei dem Oeco- nomen Ludwig Ferd. Müller zu Niedernhausen gedroschen. Am Morgen deS 7. October holte Walter daS Frühstück und beklagte sich bei feiner Rückkehr, daß ihm das Brod nicht in einem, sondern in zwei Stücken gegeben worden war. Er werde seinen Lohn fordern und auS der Arbeit treten. Durch das laute Gespräch der Arbeiter wurde Oeconom Müller aufmerksam, kam in die Scheune und fragte, waS eS gebe. Der Angeklagte forderte den Walter auf, seine Beschwerde vorzubringen. AIS dieser schwieg, erzählte Pf eis er den Vorfall. Die Arbeiter setzten hierauf ihre Arbeit fort.

Während .M Dreschens nannte W alter seine beiden CamcradenFukver". Nach der An­gabe eineS anderen Zeugen soll er ihnen vorgewor- fen haben, sie seien keine Drescher. Hierüber soll der Angeklagte so in Wuth gerathen, zwei Schritte vorwärts gegangen sein und den Joachim Wal­ter mit dem in die Höhe geschwungenen Dresch, flegel dermaßen über den Kopf geschlagen haben, baß derselbe besinnungslos zu Boden fiel und in der folgenden Nacht starb.

Joh. Pfeiffer ist von seiner Heimathbehörde als ein übel berüchtigter, dem Bagabundiren erge­bener Mensch geschildert. Er steht dermalen auch in Rödelheim wegen Betruges in Untersuchung und verbüßte im Jahre 1847 zu Darmstadt eine Cor- rcciionshauSstrase von 6 Monaten. Der Angeklagte schützt ein Versehen vor, er habe nicht die Absicht gehabt, den Joachim Walter zu schlagen.

Die Verhandlung leitet Asstsen-Präsident Trep- ka; alS StaatSanwalt fungirt StaatSprocurator- Substitut Flach, als Vertheidiger Prokurator Großmann.

Die Geschwornen haben den Angeklagten für schuldig erkannt. Der StaatSanwalt beantragt eine 5jährige Zuchthausstrafe , der Vertheidiger eine Correclionöhausstrafe, deren Dauer der Assisenhof bestimmen möge.

2 Idstein, 30. Nov. Wie wir hören, ist der hiesige Demokratenvereinzur Wahrung der VolkS- rechte" wegen der von ihm neulich abgehaltenen Robert Blum's Feier von der Regierung geschlos­sen worden.

Wir bedauern eS aufrichtig, daß unS dadurch die Gelegenheit entzogen ist, künftig, wenn auch nur von Hörensagen, Kenntniß zu erhalten von den ge­diegenen und geistreichen Vorträgen, in welchen unsere Kappenmacher, Drechslermeister, Weißbinder, Blaufärber und sonstige Gevatter Schneider und Handschuhmacher die verwickellsten staatSwissenschaft- Uchen Probleme mit einer, wahrhaft Schwindel er­regenden Sicherheit zu lösen pflegten; natürlich, denn:

WaS kein Verstand der Verständigen sieht,

Das übet in Einfalt ein kindlich Gemüth"!

Am Interessantesten bei fraglicher Feier soll übrigens das Auftreten der emancipieren Damen: Frau Geometer Gro I l und Frl. Elise D ietrich gewesen sein. Erstere, welche ihre politisch.demo­kratischen Vorstudien in der A n t! ch a m b r e gemacht haben soll, behandelte in ihrem Vortrage daS Thema, daß die Wunderblume der Freiheit, welche an den warmen Sonnenstrahlen (?) des 4. März in volley