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Nassauische Allgemeine Zeitung.

Jtë 283.

Dienstag den 2. December

1851.

Die Nass. Allg. Zeitung mit dem Wanderer erscheint einmal täglich mit Ausnahme des Sonntags. Der vierteljährige Pränumerationspreis ist in Wiesbaden für den Umfang des Herzogthums Nassau, des GroßherroqthumS und KurfürftenthumS Hessen, der Landgraffchast Hessen-Homburg und der freien Stadt Frankfurt 8 fl., in den übrigen Ländern des ürstlich Thurn- und TariSschen Verwaltungsgebietes » fl. IO kr. Inserate werden die dreispaltige Petitzeile oder deren Raum mit 3 fr. berechnet. Bestellungen beliebe man n Wiesbaden in der L. Sch ellenberg'schen Hof-Buchhandlung, auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.

Uebersicht.

Das neuePreußische Wochenblatt".

Deutschland. Wt cS baden (Asfisen. Bezirksversammlung in Flörsheim). Eltville (Auswanderung). Von der Lahn (Zur Sonntagsfeier). Frankfurt (Die deutsche Flotte). Kassel (Rückkehr des Kurfürsten). Stuttgart (Temme's Bild). AuS Thüringen (Gemeinsame Gerichtsorganisation). Gotha (Die Rit­terschaft). Ber nburg (Aufhebung ber Grundrechte). Hannover (DaS diplomatische CorpS). Berlin (Der König. Die Eröffnungsrede. Die belgische Handelsfrage. Graf Schwerin). Oldenburg (Der Landtag). - Greifswalde (D. Haffenpflug verurtheilt). Wien (Der Telegraphenvertrag. Die griechische Note. Die Ge­schwornen. Präsenterinnen. Die sardinische Flüchtlings- Angelegenheit).

Schweiz. Bern (Die erste Großrathsfitzung. Die badische Eisenbahn).

Frankreich. Paris (Caffagnac und Creton. Eremieur u. Victor Hugo. DaS Widerstandcomite. DaS Deportations­gesetz. Der Staatsschatz. Die portugiestschen EorteS. Ver­mischtes).

Großbritannien. London (Wechsel im Cabinet).

Italien. Turin (Prof. Nuytz). Venedig (Verur- theilungen. Schmuggel. Die Universität von Pisa).

Neueste Nachrichten.

Das neuePreuß. Wochenblatt".

Am 26. d. M. erschien zu allgemeinem Erstau­nen daS Programm deS neuenPreußischen Wo­chenblattes". Daß Männer, wie Bethmann-Holl­weg, Graf PourtaleS, Graf von der Goltz (der frühere Geschäftsträger in Frankfurt a. M,), die Generale Bardeleben und Hüser, ein hochberühmter Theologe, wie Nitzsch und ein nicht minder bekannter Schulmann, wie Landfermann, ja ein Fürst, wie Fürst Hermann zu Wied, Gemahl der Schwester des Herzogs von Nassau, sich zu einer konservativen Opposition gegen die jetzige preußische Politik ver- einigen würden, hatte man doch nicht gedacht. WaS sie bewirken werben, steht dahin; eS ist aber eine nicht zu übersehende Erscheinung. Es haben sich schon viele Abgeordnete der Partei dieses Blattes angeschlossen und wenigstens in der ersten Zeit wird eS 'großen Absatz finden. Der Redacteur, Dr. von Jaömund, hat sich bisher mehr wissenschaftlich be- schâstligt.

Der ProspectuS selbst lautet:

Die Gründung eines neuen politischen Organs erscheint alS ein dringendes Bedürfniß. Denn wâh, renb in dem Kampfe der Parteien die äußerste Rechte und die liberale Opposition, ja selbst die Demokratie durch die periodische Presse zu Worte kommt, hat eine weitverbreitete, âcht konservative Ueberzeugung, die sich von allen Dreien scharf un­terscheidet, bisher keinen Ausdruck gefunden. Welche ist dies? Sie ruht auf dem festen Glauben an Preußens geschichtliche Bestimmung für sich, für Deutschland und für Europa. 1) Für sich. Preußen ist durch sein Königshaus zur stattlichen Einheit geworben und bedarf deßhalb für alle Zu­kunft deS starken Königthums als deS Grundpfeilers seiner Eristenz. Seine geordnete und gerechte Ver­waltung und sein tapferes Kriegsherr, durch die allgemeine Wehrpflicht dem ganzen Volke innigst verbunden, die bisher Preußens Ruhm gebildet, sind ihrer hohen Bedeutung gemäß anzuerkenneu und zu vervollkommnen. Allein damit die ganze Nation und jegliches Glied in seinem Maße an dem Leben deS StaatS Theil nehme, ist eine allgemeine Landesvertretung seit Preußens Wiedergeburt in den Jahren deS Drucks und der Befreiung für noth- wenbig erkannt, seit 1823 angebahnt und zuerst im Vereinigten Landtage in beschränkter Weise, dann in vollständigem Maße durch die Verfassungs-Ur­kunden vom 5. Dezember 1848 und 31. Januar 1850 inS Leben getreten. Ihre Bestimmung ist, durch entscheidende Mitwirkung zu der Gesetzgebung und zur Ordnung deS Staatshaushaltes die Regie­rung in Einheit mit dem Lande zu erhalten und dadurch zu stärken, nicht eine parlamentarische Re­gierung aus sich zu erzeugen. Die preußische Ver­fassung ist hiermit zu einem Abschlusse gekommen, der als rechtliche Basis festzuhalten ist. Sie bedarf

aber, wie jedes Menschenwerk, einer ferneren Ent­wickelung und Verbesserung, die, wo daS Bedürf­niß hierzu hervortritt, nur auf gesetzlichem Wege herbeizuführen ist. Den Provinzen, Kreisen und Gemeinden, in welche der preußische Staat sich ge­schichtlich gliedert, ist die Selbstverwaltung ihrer Angelegenheiten in möglichster Ausdehnung einzu- räumkn. Die Organe dafür sind aus den vorhan­denen organischen Elementen, also auch mit Be­rücksichtigung der Unterschiede von Stavt und Land, von großem und kleinem oder bäuerlichem Grund­besitz, wo und insoweit sie reale Bedeutung haben, zu entwickeln, daS natürliche llebergewicht einer Klasse der Unterthanen zu vermeiden. Preußen, durch seinen Ursprung ein protestantischer Staat, hat die Fähigkeit und die Bestimmung den beiden christlichen Confessionen gegenüber wahrhaft pari­tätisch zu sein. Die in Art. 15 der Verfassungs­urkunde diesen Confessionen zugesicherte Selbstver­waltung, in deren Besitz die katholische Kirche sich bcsindet, ist auch der evangelischen zu gewähren. 2) Für Deutschland. Preußen als der größte rein deutsche Staat ist nicht blos durch seine geographische Lage, sondern auch durch die innere Entwicklung in Bezug auf materielle und geistige Interessen und auf Verfassung zur engsten Gemeinschaft mit den übrigen deutschen Staaten und zu einem, seiner Größe entsprechenden Einfluß in der Gesammtheit berufen. Nachdem der Versuch, für diese Gemein­schaft einerseits und die Verbindung mit Oesterreich andererseits die entsprechende Form zu finden, ge­scheitert, ist Preußens Aufgabe auf der Grund­lage der für jetzt restaurirten Bundesverfassung von 1815 durch den Schutz jedes gefährdeten Rechts und durch Förderung der gemeinsamen Interessen den ihm gebührenden Einfluß in Deutschland zu behaupten. 3) Für Europa. Preußen, als die kleinste der europäischen Großmächte, hat vor Allem seine Unabhängigkeit unv Ehre zu wahren, und auf dieser einzig sicheren Basis Allianzen nicht nach traditionellen oder abstrakten Prinzipien, z. B. dem Prinzip der Legitimität oder deS ConservatiS- muS im Gegensatze der Revolution, sondern ledig­lich nach dem Maßstabe seiner bleibenden Weltstel­lung und seiner wechselnden Interessen zu knüpfen. Ueberall ist seine Bestimmung, dem Wahlfpruche seines Königshauses getreu, daS Recht, formelles und materielles, fremdes wie eigenes, selbst zu achten und gegen Andere zu vertreten.

Dies sind die Grundsätze, welche in dem dem­nächst erscheinendenPreußischen Wochenblatte zur Besprechung politischer TageSfragen" mit Entschie­denheit und Offenheit im Kampfe mit Gegnern, mit Unabhängigkeit nach Oben und Unten, mit aufrichtigem Streben nach Wahrheit unv Gerechtig­keit gegen Jedermann geltend gemacht werden sollen. Die Unterzeichneten, welche mit vielen Anderen das Bedürfniß deS Unternehmens anerkennen und sich zu den ausgesprochenen politischen Grundsätzen be­kennen, empfehlen dasselbe der thätigen Theilnahme der Gesinnungsgenossen im engeren und weiteren Vaterlande.

DieKreuzzeitung" bemerkt zu diesem Acten- stücke, in demselben sei daS Neue nicht wahr, und daS Wahre nicht neu. Alle Punkte deS Programms, bis auf zwei entschieden falsche Positionen, würden seit vier Jahren schon von derKreuzzeitung" ver­fochten. Diese falschen Positionen sind ihr zufolge 1) daS Verlangen der Selbstverwaltung für die evangelische Kirche, welche, von der Staatsgewalt emancipirt alsbald in die Hände einer unchristlichen Majorität fallen müßte; 2) die Forderung, daß Preußen seine Bündnisse nicht nach Traditionen und abstrakten Grundsätzen, sondern nach dem Maßstabe seiner bleibenden Weltstellung und seiner wechseln, den Interessen zu knüpfen habe. DieKreuzzeilung" meint, eine solche Politik ungefähr befolge auch Lord Palmerston. Jedenfalls spricht der ProspectuS über diesen Punkt sich zu unbestimmt auS, und man wird abwarten müssen, wie die neue Wochen, schrift daS Princip in einzelnen Fällen anwenven wird. _______

Deutschland.

* Wiesbaden, 29. November. Assisenverhand- lung gegen Christian Aderhold von Cronberg und Consorten, wegen ausgezeichneten Diebstahls.

Die Geschwornen sprachen gegen die vier Angeklag­ten daS Schuldig auS und wurde von dem Asstfenhof 1) Aderhold zu 9 Jahren, 2) Usinger zu 11 Jahren 4 Monaten, 3) Henrich zu 13 Jahren 8 Monaten, 4) Schrodt zu 13 Jahren 10 Mo­naten Zuchthaus verurtheilt, diese Strafen sollen bei pos. 1, 3 und 4 noch außerdem mit Kostbe­schränkung geschärft, und endlich sämmtliche Ange­klagten nach Verbüßung ihrer Strafe drei Jahre lang unter polizeiliche Aufsicht gestellt werden.

* Wiesbaden, 1. December. Gegenstand der heutigen Assisenverhandlung ist die Anklage gegen Georg Krämer, Schlosser von Wiesbaden, wegen Fälschung und Betruges.

Georg Krämer ist angeklagt, daß er in dem Buche, in welches die von ihm bei dem hiesigen Kaufmann Marburg erkauften Waaren eingeschrie­ben wurden, einen unterm 3. Nov. 1847 eingetra­genen Waarenposten (*/, Pfv. Nieten a 10 kr.) auS- radirt und statt dessen als damals käuflich erhalten 3 Fässer mit dem Preise von 1 fl. 45 kr. eingetra- tragen, und in Folge dieser Aenderung die Addi, tionSsummen auf den folgenden Seiten deS Buches entsprechend geändert, und von dieser so gefälschten Urkunde in der Art Gebrauch gemacht habe, daß er sie nebst einer Quittung des Ludwig Marburg vom 25. Januar 1848 über 221 fl. 8 kr. wegen Forde­rung von 1 fl. 48 für 3 käuflich erhaltene Fässer bei dem herzoglichen Justizamte zu Wiesbaden am 6. Sept. 1850 übergeben habe, um damit die Zah­lung jener Forderung zu beweisen und sich hier­durch einen unerlaubten Vortheil zu verschaffen eventuell, daß er von dieser falschen Urkunde, wohl wissend, daß sie falsch sei, den angedeuteten Ge­brauch gemacht habe.

Ein ComwiS deS Kaufmanns Marburg gibt an, er habe, alS Krämer am 23. Januar 1848 die Zahlung von 221 fl. 8 kr. geleistet, die einzelnen Posten in Dem Waarenbuche addirt und seien da­mals die 3 Fässer noch nicht eingetragen gewesen, auch habe er damals die im Buche vorfindigen Ra­dirungen und Veränderungen noch nicht bemerkt.

Georg Krämer'S Betragen wird im Leu- mundSbericht als tadellos geschildert.

Die Verhandlung leitet Asfisen- Viceprâfident Jeckeln; als Staatsanwalt fungirt StaalSprocu- rator-Substitul M o ritz, als Vertheidiger Procu- ralor Lang.

8 Vom Main, 28. Nov. Gestern hielt der 5te Bezirk deS Vereins nass. Land- und Forstwirthe seine dritte Versammlung für daS laufende Jahr zu Flörsheim. Obgleich an demselben Tage in dem nahen Kostheim eine größere Weinversteigerung stattfand, wodurch unsere Weingutsbesitzer zum größeren Theil von der Versammlung in Flörs­heim abgezogen wurden und obgleich fast sämmtliche Bürgermeister zur Steuerregulirung pro 1852 in Hochheim erscheinen mußten; so war unsere Ver­sammlung doch recht zahlreich besucht, namentlich von den Bewohnern der nächsten Orte und beson­ders von denen aus Flörsheim selbst. Auch auS Wiesbaden hatte sich eine Anzahl Vereinsmitglieder eingefunden, und eS machte einen guten Eindruck, daß außer den Bediensteten deS Vereins und einigen Lehrern deS landwirthschaftlichen Instituts auch noch mehrere höhere Beamten von da der Gesellschaft beiwohnten und sich lebhaft an den Diskussionen beiheiligten. Den ersten Gegenstand der Tages­ordnung bildete die von einem Mitgliede des hie­sigen Bezirks beantragte Errichtung von Local-HülfS- Caffen, eine Sache, welche allgemeines Interesse erregte und von der wir aufrichtig wünschen, daß sie recht bald nach den gestern festgestellten Princi­pien und dem Vorgänge anderer Gemeinden, die zum Theil in dem gedruckten Statutenentwurfe näher bezeichnet sind, zur Verwirklichung kommen möchte. Die Besprechung dieses Gegenstandes bot recht viel Bemerkenswerthes dar. Besonders inte­ressant schienen diejenigen Abschnitte, welche Veran­lassung gaben, den Zustand der vermaligen Ge­meindeverwaltung zur Sprache zu bringen. Man scheint jetzt über die Befähigung gewisser Bürger­meister und Gemeinderäthe anderer Ansicht zu sein, wie zur Zeit, als man sie wählte. Von einigen Gemeinden wurde geradezu behauptet, daß sie mit ihren Räthen allezeit in Opposition stânden.