Einzelbild herunterladen
 

Mstumchc AllMcinc Zeitung.

JK 275.

Samstag den 22. November

1851.

Die Naff. Allg. Zeitung mit dem Wanderer erscheint einmal täglich mit Ausnahme des Sonntags. Der vierteljährige Pränumecationspreis ist in Wiesbaden für den Umfang des Herzogthums Nassau, des GroßherzogthumS und Kurfürstenthums Hessen, der Landgraffchaft Hessen-Homburg und der freien Stadt Frankfurt 2 fl., in den übrigen Ländern deS ürstiich Thurn- und TariSschen Verwaltungsgebietes 2 fl. IO fr. Jnfera te werden sie dreispaltige Petitzeile oder de^en Raum mit 3 fr. berechnet. Bestellungen beliebe man n Wiesbaden in der L. Schellenberg'schen Hof-Buchhandlung, auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.

Uebersicht.

Die Freiheit des Verkehrs.

Deutschland. Wiesbaden (Asflsenverh.). D o n de r untern Aar (Naturentwickelung und Aufgabe des Aar- thalS). Frankfurt (Die Publication der Bundesbe- schlüffe). München (Kleinschrodt. Die Militärgerichts­barkeit). Nürnberg (Auflösung des Frauenvcreins).

Leipzig (Untersuchung gegen den Schiller-Verein).

Hannover (Patent den Regierungsantritt betr) Berlin (Die Jury. Die kurhesflsche Crecution. Congreß das Auswanderungswesen betr. Vermischtes). Wien (Die Börse. Die Verfassungsarbeiten. Dr. Hock'S Sen­dung. Besorgniß über die Stimmung in Mittel- und Un­teritalien).

Schweiz. Bern (Stellung der Radicalen). Baselland GedietSverletzung).

Belgien. Brüssel (DaS Strafgesetzbuch).

Frankreich. Paris (Das Ministerium, Die National­versammlung. Vermischtes).

Großbritannien. London (Die Ausstellung. Koffuth.

Neuer Plan zur Aufsuchung des Sir John Franklin).

Italien. Rom (Die Gensdarmerie. Reclamation).

Neueste Nachrichten.

* Die Freiheit des Verkehrs.

11.

Wenn, wie wir gesehen haben, der Nothstand nach einer schlechten Ernte darin besteht, daß, um mit dem vorhandenen geringen Vorralhe von Le- benSmitteln bis zur nächsten Ernte auszureichen, jeder einzelne Berzehrer seinen täglichen Verbrauch einschrânken oder, um der gangbaren Anschauung zu folgen, seinen Bedarf theurer bezahlen muß, so scheint eS nahe zu liegen, daß die StaatSregie- rung ein Verbot erlassen müsse, diesen an sich schon ungenügenden Vorrath von Nahrungsstoffen noch mehr zu verringern durch Ausfuhr in fremde Län­der oder durch Verwendung zu untergeordneten Zwecken, wie z. B. zur Brannteweinbereitung.

WaS zunächst die Ausfuhrverbote anlangt, so kennt man diese Maßregel schon seit den ältesten Zeiten. Aber so weit unsere geschichtliche Kunde reicht, hat sie immer nur die Noth verschlimmert, nicht sie gelindert. Wir müssen sie sowohl vom rechtlichen wie vom volköwirthschaftlichen Gesichts« punkte auS verdammen. Vom rechtlichen, weil sie einer Eigenthumsberaubung gleichkommt. Der Land­mann ist auf einen gewissen Durchschnittspreis fei­ner Produkte angewiesen, und dieser Durchschnitts- preis entsteht, indem man auS den niedrigen Prei, sen nach reicher Ernte und auS den Hungerpreisen theurer Jahre die Mitte zieht. ES ist eine offen­bare Ungerechtigkeit, wenn man ihn verhindert, den Nachiheil niedriger durch den Nutzen hoher Preise auszugleichen, oder man müßte denn gesonnen sein, ihm von Staatâwegen auch in wohlfeilen Jahren «inen sogenannten remunerating pricc", einen lohnenden Preis zu gewährleisten. Wollt« man das thun, so müßten alle Consumenten in wohlseilen Jahren eigens besteuert werden, um das Unrecht zu vergüten, das während der Theuerung der Pro­ducent zu ihren Gunsten erleidet.

Aber, kann man einwenden, Noth kennt kein Gebot und Hunger fragt nicht nach Gerechtigkeit. Dies ist wahr, und eS ist daher besser die Zweck- wivrigkeit als die Ungerechtigkeit der Getreideverbote nachzuweisen.

Die Ausfuhr findet natürlich nur dann statt, wenn sie einen Gelbnutzen in Aussicht stellt, also nur auS einem Lande mit wohlfeilen Preisen in ein Land, wo Getreide theuer ist. Der Transport, die Versicherung, die Commission, die Lagermieihe in fremden Speichern müssen noch abgezogen wer­den vom Verkaufspreise, und der Werthunterschied muß zwischen dem ausführenden und einführenden Lande also schon einigermaßen erheblich sein, ehe der Kaufmann sich entschließt, seine Kornvorrâlhe in die Fremde zu verschiffen. Er wird sich nicht^dazu ent­schließen, sobald er Grund hat anzunehmen, daß man sein Korn bald im eigenen Lande besser wird gebrauchen, also auch höher wird bezahlen können. Und wir haben bereits nachgewiesen, daß dies besser vom Kaufmanne beurtheilt werden kann als vom

Staate. Sobald ein wirklicher oder vermeintlicher Mangel im eigenen Lande eintritt, sorgt die Natur selbst ohne menschliches Zuthun für das wirksamste aller Ausfuhrverbote, nämlich für eine Steigerung der inländischen Preise, und die Strenge dieses Ver­botes richtet sich ^ganz genau nach dem jedesmaligen Grade des wirklichen oder vermeintlichen Mangels. Es bleibt lar, so lange der Mangel noch bezweifelt wird; eS wird straffer, so wie er unzweideutig und erheblich erscheint. Und am Ende erreicht eS einen Punkt, wo nicht nur jedwede Ausfuhr aufhört, fon. dein wo die Einfuhr fremden Getreides massenweise beginnt. Wenn nun der Staat dieser naturgemä­ßen Abstufung durch Decrete vorgreift, so ist die erste Folge, daß augenblicklich alle Inhaber von Vorrâlhen stutzig werden und an sich zu halten an fangen. Jedermann denkt: wenn der Staat die Ausfuhr verbietet, so muß eS sehr schlimm fte* hen, schlimmer als man auf der Kornbörse geglaubt hat; wir werden also noch viel höhere Preise be­kommen, und ich will mit meinen Verkäufen noch warten. Die Preise steigen also, und daö Publicum wird einer freilich vorübergehenden, aber doch immer sehr drückenden künstlichen Theuerung ausgesetzt. Freilich werden hintendrein die Preise um eben so viel als sie heute durch einen falschen Schrecken künstlich gesteigert worden sind, morgen wieder fallen, allein damit ist der entstandene Scha^ den noch nicht wieder gut gemacht, eben so wenig wie man Jemanden, der drei Tage gehungert hat, dadurch entschädigt, daß man ihm am vierten Tage eine dreifache Portion gibt. Das WünschenSwer- theste ist immer, daß die Ernährung der Völker möglichst gleichmäßig bleibt, möglichst wenig von der burchichnittlichen Norm abweicht, und wenn dies auch nicht vollständig zu erreichen ist, so ist eS doch augenscheinlich höchst verwerflich, die einmal in der Natur der Dinge begründeten Preisschwankungen noch durch künstliche Mittel erhöhen zu wollen.

Allein dieser Nachtheil ist noch der geringste. Weit schwerer fällt ins Gewicht, daß erfahrungS« mäßig das Ausfuhrverbot die Einfuhrfrem- den Getreides verhindert oder er­schwert, daß eS also die hohen Preise schafft ohne die guten Wirkungen derselben. DieS ist natürlich genug. Der Kaufmann schickt seine Waare nur dahin, wo er seines Eigenthums sicher ist. Da ist aber keine Sicherheit des EigenihumS, wo man ihm verbietet, eS so theuer zu verkaufen, wie er will. Große Vorrâihe von Waaren, d. h. Märkte, kön­nen nur da sich bilden, wo der Importeur und der Epeculant sicher sind, ungehindert über das Ihrige verfügen zu können. Sie werben daher solche Staaten scheuen, wo die Regierungen zu schwach oder zu unweise sind, um die AuSsuhr freizuerhal­ten, und sie werden ihre Ladungen nach solchen Orten dirigiren, wo sie sich einer solchen Gefahr nicht ausgesetzt wissen. Nun braucht kaum aus­einander gesetzt zu werden, welche unermeßliche Wichtigkeit für die Versorgung einer Gegend ein wohl versehener Markt hat. Jeder augenblickliche Bedarf findet dort sofort seine Befriedigung, wäh­rend Gegenden, die keinen eigenen Markt haben, die Zeit der ersten Noth hülfloS überstehen müssen und erst langsam und allmählich versorgt werden können. So ist z. B. Bremen ein großer Roggen- markl für daS nordwestliche Deutschland; hier wer­den in wohlfeilen Jahren die Vorräthe aufgespei­chert, und wenn Mangel eintritt, weiß die ganze Nachbarschaft wohin sie sich zu wenden hat. AuS dem Schwarzen Meer, auS der Ostsee, auS Amerika und auS dem Oberlande strömt hier das Getreide zusammen. Nun denke man sich, morgen würde unseren Kaufleuten verboten Korn nach Rotterdam oder nach London zu verschiffen. Alsbald würde Jedermann seine schwimmenden Ladungen nach Eng­land ober Holland dirigiren; der inländische Land­wirth würde seine Waare an niederländische Händ­ler verkaufen, der Getreidemarkt Bremens würde zerstört sein. Wenn dann Mangel in der Nachbar­schaft eintrâte, müßte man sich nach Holland und nach London wenden; eS würde nicht mehr auf Spekulation, sondern nur auf feste Bestellung ein­geführt werden, und die Consumenten würden boL ländische oder englische Commissionen , Dockmiethe, Fracht und Versicherung obenein zu bezahlen haben.

Die AuSsuhrverbote sind also 1) überflüssig bei wirklichem Mangel, weil bei wirklichem Mangel die

Ausfuhr in Folge der Hohen Preise von selbst auf­hört; 2) gefährlich, weil sie Schrecken und Auf­regung herverrufen und unnatürliche Preisschwankun­gen verursachen; 3) schädlich, weil sie die Bildung von Getreidemärklen hindern und die Einfuhr er­schweren. (Forts. folgt.)

Deutschland.

* Wiesbaden, 20. Nov. (Assienverhandlung gegen Caspar Beck von Schwanheim, wegen Töb- lung.) Der Angeklagte wurde von den Geschwor­nen für schuldig befunden und von dem Assiftn- Hofe zu einer CorrectionShauSstrafe von zwei und einem halben Jahre verurtheilt.

e Wiesbaden, 21. Novbr. Gegenstand der heutigen Afttsenverhandlung, welche Asstsen-Vicc- präsibcnt Jeckeln leitet und bei welcher Staals- procuralorsubstitut Moritz als Staatsanwalt, Prokurator G. Wilhelmi als Vertheidiger fun- giren, ist die Anklage gegen Johann Grebert, 45 Jahr alt, Schmied von Erbach, wegen Mein­eides und Betruges.

Johann Grebert ist angeklagt, daß er nach­dem über fein Vermögen am 17. März 1851 der ConcurSproceß erkannt worden war, den am 5. April 1851 bei der Herzog!. Lanvoberschultheiseret Eltville abgeleisteien ManifestationS-Eib wissentlich falsch geschworen habe, indem er mehre zu seinem Vermögen gehörige Gegenstände, deren EchätzungS- werth 76 fl. 46 kr. beträgt, bei der Aufnahme deS Inventars über fein Vermögen absichtlich verschwie­gen. An der Ausführung feiner Absicht durch Ver­heimlichung dieser Gegenstände, seine Gläubiger zu benachtheiligen, wurde er durch alsbaldige, auf Grund einer anonymen Anzeige, vom Amte einge- leilete Untersuchung gehindert.

Johann Grebert steht in gutem Ruse, hat sich stetS als fleißiger Arbeiter und guter Familien­vater benommen. Er war noch nie in Untersuchung.

= Von der unteren Aar, Mitte November. Mit Recht gilt das Aarthal als eine der gesegnet­sten Gegenden Nassaus.Auf der Aar" hat einen guten Klang im Munde und im Herzen deS gan­zen umwohnenden Volkes. Das Aarthal ist weit­hin berühmt durch seinen trefflichen Waizen und zugleich den übrigen Bewohnern des LahngebieiS bekannt durch den selbstständigen Sinn seiner Be­wohner. Auch den flüchtigen Blicken deS Reisen­den muß sich die Ueberzeugung aufdrängen, daß die gütige Natur hier ihre Schätze sehr freigiebig auSgestreut habe. Auf den das Thal einfchließcn- den Höhen ziehen sich stattliche, und man darf sa­gen, wohlerhaltene Wälder hin, welche den sich nach dem Aarfluß drängenden und deßhalb daselbst eine dichtgedrängte Reihe von Ortschaften bildenden Ge­meinden im Hintergründe ihres BesitzthumS liegen und ihnen jährlich ein schönes Einkommen gewäh, ren. Man sieht in diesen Gemeindewaldungen noch riesige Eichen und Buchen, wie sie anderwärts sel­ten vorkommen. Im Aarbette, besonders in den ödeten Gegenden und den oft reizenden Seitenthä­lern, finden sich die herrlichsten Wiesen, nur leider zum Theil noch in sehr verwildertem Zustande. An der ganzen unteren Aar ziehen sich die berühmten Felder in der Ebene und an den sanften Bergab, hängen hin. Und als wollte die Natur daS Aeu- ßerste für dieses reiche Thal thun, schütten die be­grenzenden Berge jährlich zahlreicher die rothen Hügel von Eisenerz in die grünen Wiesen hinein, welches im oberen Thal sogar als Stahlbrunnen die fernsten Besucher zu seinem Heilwasser lockt. Bei solchen Naturschätzen sollte man glauben, hier einen höhern Wohlstand zu finden, als er wirklich vorhanden ist. DaS Aarthal gilt nach außen rei­cher als eS in Wahrheit sich darstellt. Es wohnen in demselben allerdings viele reiche Leute; aber die Armuth macht im Allgemeinen große Fortschritte. Der geringe Preis der Früchte in den letzten Jah­ren und manche andere allgemeine Ursache ha­ben dazu mitgewirkt; eine Hauptschuld liegt aber an der Aarbevölkerung selbst. Dieselbe ist zu sehr bei der bloßen Landwirthschaft stehen geblieben und hat fast keinerlei Gewerbthäligkeit über die ersten Anfänge hinaus entwickelt. Der trefflichste Eisen-