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MssauW Mgcmcinc Zeitung.

12 272» Mittwoch den 19» November 1851»

Die Nass. Allg. Zeitung mit dem W anderer erscheint einmal täglich mit Ausnahme des Sonntags. Der vierteljährige PrânumerationSpreiS ist in WieSbaven für den Umfang des HerzogthumS Nassau, des Großherzogthums und Rurfürstenthums Hessen, der Landgrafschaft Hessen-Homburg und der freien Stadt Frankfurt S ff., in den übrigen Ländern des ürstlich Thurn- und TariSschen Verwaltungsgebietes 8 ff. IO kr. Inserate werden die dreispaltige Petitzeile oder de-en Raum mit 3 tr. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Sch ellenberg'schen Hof-Buchhandlung, auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.

Uebersicht.

Amtlicher Theil. Dienstnachrtchten. Nichtamtlicher Theil. Das Lehrer-Leminar zu Ufingen. Deutschland. Wiesbaden (Asstsen. Der demokratische

Verein. Der Landtag). Vom Taunus (Aufforderung des Erzbischofs von Freiburg. Misston in Hofheim). Aus dem K reis amt H öch-st (Betrug). Aus dem Rheinthal (Die wiedererweckten Mächte des Volks­lebens). Frankfurt (Der BundeSgeneral. Statistische« Bureau. Haussuchung). Stühlingen (Auswei­sungen). Bruchsal (Eisenbahn). Rassel (Ab­reise des Rurfürsten nach Wien. Professor Bayerhoffer). Stuttgart (Ruralpost). München (Der Lud- wigskanal. Frhr. v. Schenk). Aus Thüringen (Die Herzogin von Orleans). Berlin (Die Erhöhung des Militäretats. Die Ostbahn. Die Anwesenheit der HH. v. Rothschild). B r em e n (Auswanderungszeitung).

Posen (Prozeß). Wien (Die sardinische Flücht­lingsfrage. Vermischtes).

Dänemark. RopenHagen (Der Gesammtstaat).

Frankreich. Paris (Das Steigen der Rente. Die ent­wichenen Gefangenen. Die Nationalversammlung. CretonS Antrag. Blondel). -

Großbritannien. London (Note an Herrn Temple. Die Ausstellung).

Italien. Turin (Berichtigung. Professor Nuhtz). SMobena (Dr. Peretti). Rom (Begnadigung).

Rußland. Ralisch (Eisenbahn zwischen Petersburg und Warschau).

Geiechenland. Athen (Mauromichalis).

Neueste Nachrichten.

Amtlicher Theil.

Der provisorische Reallehrer Kunz zu EmS ist definitiv zum Reallehrer daselst ernannt worden.

Der provisorische Reallehrer Blumer zu Hachenburg ist definitiv zum Reallehrer daselbst er­nannt worden.

Nichtamtlicher Theil.

Das Lehrer-Seminar zu Ufingen.

Ls Usingen, 16. Nov. Je seltener dieNass. Allg. Ztg." etwas auS der hiesigen Gegend bringt, desto lieber werden die Leser vieles Blattes einen kurzen Bericht über ein Ereigniß lesen, vaS in die­sen Tagen zunächst nur die Bewohner der Stadt Usingen und deren Umgegend in freudige Bewegung versetzte, in seiner Bedeutung aber in ganz Nassau die allgemeinste Theilnahme finden muß.

81 m vorigen Donnerstag wurde daS hiesige Lehrerseminar feierlich eröff. n et. Die Feier muß ihrem Character nach als eine ernste und würdige bezeichnet werden.

Um 10 Uhr Vormittags traten die Semina­risten in den schon von Zuhörern gefüllten Saal, dessen neue Bestimmung sich durch die an dem einen Ende aufgestellte herrliche Seminarorgel zu erkennen gab, die zu der bevorstehenden Feier mit dem Bild, niß Sr. Hoheit deS Herzogs geschmückt war. Un­mittelbar darauf erschien der landesherrliche Com« miffarius, Professor Schmitt, und alsbald er- tönte, unter Orgelbegleitung, der Choral:Allein Gott in der Höh' fei Ehr" rc. Darauf sprach der den Religionsunterricht angestellte Candidat der Theologie Michel ein kurzes, der Bedeutung deS TageS angepaßteS Gebet, an welches sich die letzte Strophe des genannten Kirchenliedes anrcihte.

Die Eröffnungsworte des landesherrlichen Com. miffariuS knüpften an die Verordnung über die Tren- nung des Seminars an, wiesen hin auf die Für- sorge, welche Seine Hoheit der Herzog und die herzogliche Regierung dem Schulwesen deS Landes widmeten, eine Fürsorge, die sich auch gerade da- durch zu erkennen gebe, daß das Seminar zu Usingen sich in Räumlichkeiten befinde, wie sie

I wohl kein anderes in ganz Deutschland aufzuwei­sen habe.

Ueber die von den Dirigenten der beiden Se­minarien erlassenen Bekanntmachungen, denen zu­folge sich die evangelischen Seminaristen in Usingen, die katholischen in M o n t a b a u r eingefunden hätten, wurde kurz bemerkt, daß mit dieser Maßregel manche mit der bisherigen Einrich­tung verbundene Unzuträglichkeiten für die Folge vermieden werden würden, eine Störung des kon­fessionellen Friedens aber sicher nicht zu befürchten stehe, da die Erfahrung lehre, daß gerade die treue­sten Anhänger einer Konfession die meiste Achtung und Ehrfurcht vor den Glaubenssätzen einer andern hegten.

AlS daS Seminar förmlich für eröffnet erklärt worden war, sang der Chor der Seminaristen Dat Heil unserm Herzog Heil!" worauf der landes­herrliche CommissariuS mit einer kurzen Ansprache, in welcher auch deS pensionirten ConrectorS Diehl in ehrender Weise gedacht wurde, die Lehrer in ihr Amt einführte. Die nun folgende Motette von Bernhard Klein:Hoch thut euch auf, ihr Thore der Welt" bewies durch die Präcision der Aus­führung, was ein tüchtiger Gesanglehrer an einem Seminare zu leisten vermag.

Die Krone deS Festes bildete aber die Rede deS mit der provisorischen Leitung deS Seminars beauftragten ConrectorS Dr. Schenckel. Sie kann hier nicht einmal in Umrissen wiedergegeben werden, und ich bemerke nur, daß die Ansprache an die Bewohner der Stadt Usingen, sowie an seine Collegen und die Seminaristen von einer Innigkeit zeugten, die ihm sicher nach allen Seiten hin volles Zutrauen gewonnen und ihm wie der ganzen An­stalt von vornherein den Boden für eine gesegnete Wirksamkeit geebnet hat.

Die ganze Feier schloß mit der trefflich auSge- führten Motette von Klein:Danket dem Herrn, denn er ist freundlich rc." und dem Choräle:Nun danket alle Gott."

DaS Seminar hat sich durch die Feier seiner Eröffnung den Bewohnern unserer Stadt so em­pfohlen, daß sie Alles aufbieten werden, um eS in seinen Zwecken zu fördern und so daS in sie gesetzte Vertrauen zu rechtfertigen. War auch daS Ganze einfach, der erhebende Eindruck wird so bald nicht verwischt werden, und einen nachhaltigen, wohl- thätigen Einfluß auf die Wirksamkeit der neuen An­stalt äußern.

Deutschland.

* Wiesbaden, 17. Nov. (Assisenverhandlung gegen Christian Risch von LorSdach wegen ausge­zeichneten Diebstahls.) Derselbe wurde von den Geschwornen für schuldig befunden und von dem Assisenhofe zu 2'/, Jahre Correctionöhauö verur- theilt.

* Wiesbaden, 18. Nov. Gegenstand der heu­tigen Assisenverhandlung ist die Anklage gegen Michael Eckert, 36 Jahre alt, Taglöhner von ZeilSheim.

Melchior Eckert ist angeklagt, in der Nacht vom 10. auf den 11. Mai 1849 in den Hofraum deS Martin Binger in Laubenheim und sodann mittelst einer Leiter in ein Zimmer desselben Hau­ses eingestiegen und dort aus einer Comode drei goldene Ringe, eine goldene Broche im Werth von 12 fl., eine silberne Taschenuhr mit silberner Kette und Schlüssel im Werth von lOfl,, ein Paar Ohr­ringe im Werth von 1 fl. 30 kr., fünfzehn Frauen­hemden im Werth von 30 fl., sodann von einem Speicher desselben HauseS Wäsche im Werthe von beiläufig 150 fl. entwendet zu haben.

Melchior Eckert wurde am Morgen deS 14. Mai 1849 in Begleitung deS Bernhard Merz von ZeilSheim auf dem Wege von Laubenheim nach Mainz von dem Mainzer Bauaufseher Meid ge­sehen. Dieselben trugen gefüllte Säcken auf dem Rücken. Bauaussehrer Meid, dem Eckert wohl bekannt war, faßte Argwohn und suchte der beiden verdächtigen Leute habhaft zu werden. Dieselben ergriffen mit Zurücklassung der Säcke die Flucht. Merz wurde später in den nahen Kornfeldern ver­steckt gefunden; Eckert eine Zeit nachher.eines

anderen Diebstahls wegen in Homburg verhaftet. Die Säcke enthielten einen großen Theil der dem Martin Binger gestohlenen Wäsche.

Melchior Eckert ist ein übel berüchtigtes Sub­ject ; er ist schon zu wiederholten Malen, viermal allein wegen Diebstahls bestraft, darunter einmal zu 4 Jahren und das andere Mal zu 5 Jahren Zucht­haus verurtheilt.

Die Verhandlung leitet Assisen- Vicepräsident Jeckel; als Staatsanwalt fungirt Staatöprocu- rator.-Substitut Flach, als Vertheidiger des An­geklagten Procurator v. Eck.

Wiesbaden, 16. Nov. Dem hiesigen Verein zur Wahrung Der Volksrechte" ist von der Polizei­behörde aufgegeben worden, für die Folge Anzeige von seinen Versammlungen zu erstatten, damit ein Polizeibeamter denselben beiwohnen könne. Diesem Polizeibeamten wird die Befugniß ertheilt, die Ver­sammlung sofort auszulösen, wenn Ungesetzlichkeiten verkommen sollten. Dem Vernehmen nach soll der Vorstand deS Vereins bei Eröffnung der obigen Maßregel die Aeußerung abgegeben haben, daß eS zur Ausführung Derselben schwerlich kommen werbe, indem eS zweifelhaft fei, ob der Verein sich wieder versammeln werde, da dessen Auflösung bevorstehe.

Die künstlich in die Höhe geschraubten Frucht­preise fangen bei unS schon zu sinken an.

AuS dem Herzog! hum Nassau vom 15 Nov. wird ferner demFr. I." berichtet: AuS der gegebenen Zusage deS Ministeriums und nach der Lage der StaatScasse (?), Die neuer Steuern be­darf , ist zu erwarten, daß dieser Tage Die Wahlen zu einem neuen Landtag ausgeschrieben werden. Man glaubt, daß sie nach Dem Wahlgesetz vom April 1849 und nicht nach einem zu ociroyirenden neuen stattfinden. Bei einem Dem Erfurter gleichen oder ähnlichen WahlmoduS würde auch Die Regie­rung nichts gewinnen, da bei unS die Miltelclassen gerade die oppositionell^estnnten sind. (?) Wahlagita­tionen sind bereits bemerkbar; man ist >ehr gewannt auf daS Ergebniß. Dem Landtag wird zunächst Revision der seit 1848 emanirten Gesetze angemuthet werden.

& Vom Taunus, 10. Novbr. Der Erzbischof von Freiburg soll an den Bischof von Limburg die Aufforderung haben ergehen lassen, ob Geistliche Lust bauen, in Die Diücese Freiburg, wo sehr großer Priestermangel herrscht, üderzusteveln. Wenn die Dlöcese Limbuig, Die bis jetzt noch durchaus keinen Uederfluß, aber auch keinen fühlbaren Mangel an Priestern Hal, Der amen Schwesterbiöcese diese Bitte gewähren und den lusttragenden Seelsorgern dazu Hülfreiche Hand Darbieten würde, so würden gewiß Geistliche aus mancherlei Gründen ihre Kräfte Ba­den widmen. Am 16. d. MtS. werden mehrere Patres Liguorianer eine Mission in Hofheim ab­halten.

-}- Aus dem Kreisamte Höchst, 12. Novbr. ES gibt in unserm KreiSamle (vielleicht auch an# derSwo?) israelitische Handelsleute, welche sich deS folgenden ökonomischen Vortheils bei ihren Ge­schäften bedienen. Sie schicken ihre bei ihnen im Brod stehenden, oft noch nicht großjährigen Söhne aus, um kleines Vieh, und namentlich Kälber zu kaufen. Bei dem Kaufe bleiben die jungen Han­delsherrn öfter Etwas und in manchen Fällen das Ganze schuldig, oder entlehnen noch bei Bekannten auf den Namen ihrer Väter Geld zum Handel, natürlich mit dem Versprechen der Rückzahlung in ein paar Tagen. AuS ein paar Tagen werden in­dessen Wochen und Monate. Die Geprellten for­dern ihr Geld bei den Vätern und erhalten nichts; bei dem Amte können natürlich nur die Söhne ver­klagt werden, und kommt eS bann zur Pfändung, so ist daS Ende vom Lied, daß die Söhne noch kein Vermögen besitzen und die Betrogenen sind dann die Bauern. Dieser feinen Art von Betrug müßte nothwendig durch ein Gesetz in der Art abgeholfen werden, daß Die Väter für ihre bei ihnen im Brode stehenden Söhne so lange verantwortlich gemacht würden, bis sie, im Falle es Verschwender sind, in öffentlichen Blättern zu Jedermanns Kenntniß gebracht hätten, ihren Söhnen nichts mehr zu bor­gen ; denn nur dadurch könnten unerfahrene Leute vor Dieser Art von Betrug sicher gestellt werden.