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Nassauische Allgemeine Zeitung.

^L 267» Donnerstag den 13» November L8LL

Die Nass. Allg. Zestung mit dem Wanderer erscheint einmal täglich mit Ausnahme des Sonntags. Der vierteljährige PränumecationSpreiS ist in Wiesbaden für den Umfang des HerzogthumS Nassau, des GroßherzogthumS und Kurfürstenthums Hessen, der Landgrafschast Hessen-Homburg und der freien Stadt Frankfurt T fl., in den übrigen Ländern des fürstlich Thurn- und TariSschen Verwaltungsgebietes S fl. IO fr. Inserate werden die dreispaltige Petitzeile oder deren Raum mit 3 fr. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Schellenberg'schen Hof-Buchhandlung, auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.

Uebersicht.

Amtlicher Theil.

Dienstnachrichten.

Nichtamtlich er Theil.

Die Stockbücher.

Deutschland. Au« dem Rb einga a (Die Zustände). Ren nerod (Die Sparkassen). Heidelberg (Das gesunkene Dampfboot). Karlsruhe (Die deutsche Cocarde). Stuttgart (Kammerscene). München (Das Notariatsgesetz. Dr. Herrmann). Hannover (Der König). Bonn (Prinz Nicolau« von Nassau). Berlin (Einladungen zur Zollkonferenz. Die Weimarische Regierung. Die Gemeindeordnung. Die Bundesgesandten von Luremburg und Holstein. Vermischtes). Hamburg (Entbindung der Kronprinzessin von Schweden. Die schles­wig-holsteinischen Offiziere. Da« Contingent) Wien (Die Anleihe. Die Revisionscommission. Graf Stadion. Saphir. Vermischtes).

Schweiz. Bern (Die Versammlung der radicalen Führer). Frankreich. Pari« (Blondel. Berathung bei Changar- nier. Borschläge. Die Bureaudebatten. Carlier und Veron. Vermischtes).

Spanien. Madrid (Melilla. Amnestie. Aus Lissabon). Großbritannien. London (Koffuth. Das Ergebniß der Ausstellung).

Italien. Turin (Prof. Nuytz).

Neueste Nachrichten.

Amtlicher Theil.

Der Diurnist Carl Roth ist zum Canzlisten bei der Ministerialabtheilung der Justiz ernannt und der Amtöaccessist Eberhard von Diez an daS Justizamt zu Wallmerod versetzt worden.

Lehrvicar Höhler zu Steinen ist zum Lehrer daselbst ernannt worden.

Nichtamtlicher Theil.

Die Stockbücher.

4- Von der Lahn, 8. Nov.S t o ck b ü ch e r". Unter diesem Namen sollen in allen Gemeinden deS HerzogthumS Bücher angefertigt werden, in welche alles Grundrigenthum eingetragen wird; sie könn­ten füglich auch Grundbücher genannt werden. Der Zweck dieser Bücher soll Sicherheit deS Grundeigen» thumS, der Hypothekenrechte und der Eigenthums« beschrânkungen sein. Zugleich sollen sie die Stelle der bisherigen Steuercataster, der Zehnt- und Gült- ablösungScataster vertreten. Ihre Fortführung soll durch die Landoberschultheisen und die Feldgerichte in der Weise besorgt werden, daß die Besitztitel, welche bei jedem Grundstück angegeben werden müssen, in chronologischer Ordnung genau nachge­wiesen werden, so zwar, daß nur Derjenige recht­lich ein Grundstück an einen Andern übertragen kann, der wirklich den Besitztitel dazu hat. Die bisheri, gen Steuercataster sollen zur Errichtung dieser Stock- bücher benutzt, und der Flächengehalt, wie solcher in jene eingetragen ist, soll in diese übertragen werden.

Die Wichtigkeit der Stockbücher ist einleuchtend, und es muß daher jedem VakerlandSfreund erlaubt sein, seine Ansichten darüber in wohlgemeinter Ab­sicht kund zu geben.

Nothwendig sind allerdings Bücher, welche daS Grundrigenthum und die Hypo.hekenrechle sichern, die Eigenihumsbeschrânkungen nachweisen und die Besitztitel rechtlich begründen.

Ob aber die Art und Weise, wie hier verfah­ren werden soll, die gewünschten Zwecke überall her­bei führt, wird mehrfach bezweifelt, und eS sei unâ erlaubt, hierüber unsere Ansichten auszusprechen.

Die Einrichtung dieser Bücher scheint etwaS com« plicirt. Je einfacher aber eine Maschine, desto dauerhafter, und je zusammengesetzter, desto leichter wird etwaS an ihr verrückt, und wenn dann nicht ein sachkundiger Meister zur Hand ist, so geht sie zu Grunde.

Wenn man auch annehmen will, daß die Land- obrrschultheisen zur Fortführung dieser Bücher als

geeignet erscheinen, insofern sie selbst die Arbeit be­sorgen, waS freilich nicht leicht ermöglicht werden kann, wenn nicht alle anderen Geschäfte von ihnen versäumt werden sollen, so sind doch die Feldgerichte, wie sie eben auS der freien Wahl hervorgegangen sind, durchaus nicht fähig, die Duplicate fortzufüh­ren, weil dieß eben auch eine Originalarbeit und kein bloßes Nachschreiben ist. Ein bloßer Versuch würde diese Meinung zur Gewißheit machen. Wenn aber die wichtigen und kostspieligen Bücher einmal verdorben sind; so kommt die Erfahrung zu spät.

Der Flächengehalt nach den Steuercatastern soll in die Stockbücher eingetragen werden. In vie­len, ja in allen Gemarkungen des HerzogthumS, in welchen die Consolidation noch nicht vollzogen wor­den, ist der Flächengehalt, wie solcher im Steuer­cataster steht, nicht alS richtig anzunehmen, und eine Probe hierüber würde beweisen, daß weit mehr Parcellen unrichtig alS richtig gebucht sind.

Hier wird die Fundamentalbedingung alles Rechts und damit die Sicherheit des Grundeigen­thums umgangen, denn wo keine Richtigkeit ist, da ist kein Recht denkbar.

Sollte auf der Durchführung dieser Maßregel unabänderlich bestanden werden, so wird daraus dem Bauernstand viel Nachtheil erwachsen, nicht allein wegen der kostspieligen und wegen ihrer Un« richtigkeit wenig bezweckenden Bücher, sondern auch noch aus folgenden Gründen:

Der Bauer glaubt leicht an die Unfehlbarkeit eines großen und schön geschriebenen BucheS, rich­tig oder unrichtig, das kümmert ihn nichts, und so führt er dann, im guten Glauben auf sein Recht, und gestützt auf daS große Buch, so viel Processe, alS er bei irgend einem Grundstück nicht so viel Flächengehalt in natura haben soll als im Buche steht. Wenn die Processe aber verloren gehen, dann gibt er dem Richter, der Regierung, der ganzen Welt die Schuld.

Eine eben so wichtige Frage scheint unS die zu sein, wie eS künftig mit den Konsolidationen gehen soll und gehen wird. Welchen Nutzen, ja, welchen Segen die bereits gut vollzogenen Consolidationen zur Folge gehabt haben, wird gar nicht mehr in Frage gestellt. Sind aber die Stockbücher einmal vorhanden, so wird alles stocken und die Bauern werden nun noch störriger gegen die C.o n s o l i d a t i o n e n sein.

Wie diesem Uebelstande sowohl, als dem un­richtigen Einträge des Flächengehaltes entgegen ge­wirkt werden könnte, glauben wir in folgender Weise aussprechen zu müssen:

Alle Gemeinden, welche ihre Gemarkungen noch nicht consolidirt haben, werden aufgefordert, inner­halb einer bestimmten Frist zu erklären, ob sie zur Consolidation schreiten wollen ober nicht. Im be­jahenden Falle werden die Stockbücher erst nach vollzogener Consolidation aufgestellt, im verneinen- den Falle aber wird verfügt, daß sofort die ganze Gemarkung geometrisch vermessen werde. Charten müssen ebenfalls über die Vermessung angefertigt werden.

Auf diese Weise wird zugleich der Zweck er­reicht , daß nur MetermaaS in die neuen Bücher eingetragen wird, und daß sie auf ein richtiges und zuverlässiges Fundament basirt werden.

Noch haben wir einiges zu bemerken: Beim Fortführen der Stockbücher sollen Tagebücher wie bisher bei den Steuercatastern, nicht mehr geführt werden. Wie aber, wenn man im 1ten Band aus No. 20 an No. 18 fortzuschreiben hat? Unmöglich ist dieß freilich nicht, aber mechanisch so schwierig, daß die Arbeit sehr viel Geduld und sehr viel Zeit erfordert. DaS Fortschreiben soll zu jeder Zeit ge, schehen. Wann sollen aber die Abschlüsse gemacht und wonach sollen sie vollzogen werden? In wel­chen Terminen werden die Heblisten und von wem werden sie fortgesetzt? AuS diesen Rücksichten kön­nen wir uns der Meinung nicht entschlagen, daß vor wie nach Tagebücher geführt werden müssen.

Schließlich bemerken wir noch, daß daS Ab- und Zuschreiben künftig unentgeldlich geschehen soll, wogegen die ErpeditionSgebühren' der Landober- schultheisen und die Gebühren für Ertracle der Feldgerichte angemessen erhöht werden sollen. Eine Maßregel, welche freilich die Stockbücher beliebt zu machen scheint, welche aber unpraktisch und unge, recht zugleich erscheint.

Unpraktisch, weil solche Arbeiten, wenn nicht damit irgend ein Verdienst verbunden ist, mit Wider­willen und also schlecht verrichtet werden. Ungerecht, weil reiche Erben und wohlhabende Erwerber nichts bezahlen, während arme Leute für Ertracte zum Veräußern oder zur Errichtung von Hypotheken für jene mitbezahlen sollen.

Wiederholend versichern wir, daß unsere Ab­sichten lauter sind; und daß wir die Erscheinung der Stockbücher als Maßregel zur Sicherung des Grundeigenthums herzlich begrüßen. Nur muß der Vollzug mit rühriger Umsicht den Händen tüchtiger und sachkundiger Männer übergeben werden, damit der Erfolg gesichert bleibt.

Deutschland.

8* Aus dem Rheingau, 10. November. DaS schöne Kernartikelchen auS dem Rheingau in Nr. 263 Ihres vielgelesenen Blattes wird leider nicht viel nützen, weil man in RüdeSheim keine Zeitung liest und dort wahrscheinlich auch die Haselstock, Pflanzung u. s. w. nicht gutheißen wird.

In Wiesbaden freilich da steht eS anders! Wenn nun aber bei uns daS öffentliche Besprechen unserer Uebelstâckde, deren man sich wahrhaft schä­men muß, ohne Erfolg bleibt, dann muß man wohl die Sachkundigen und Jene, welche die nöthige (gei­stige und physische) Macht dazu besitzen, bitten, unS rin wirksames Mittel anrathen, resp, an die Hand geben zu wollen, welche wohlmeinende Bitte hier­mit im Sinne und Namen der meisten Rheingauer gestellt wird.

X Rennerod, 6. Nov. Eins der wohlthätig­sten Institute der vormârzlichen Zeit war das In­stitut der Sparkassen. Leider ist es, wie manches Andere, bloß weil es der vormärzlichen Zeit ange­hört hat, zu Grunde gegangen. Es verdiente zu neuem Leben erweckt zu werden, da eS vorzugs­weise geeignet ist, nicht allein den Wohlstand Ein­zelner und eben damit ganzer Gemeinden zu heben, sondern auch den Sinn, von der Selbstsucht ab­führend, zu gemeinnützigem Wirken zu stärken. Möchte man das Institut von dieser Seite betrach, ten und durch Prämien, Ehrenerwähnungen der Gemeinden, in denen eS blüht, und andere Mittel von Neuem begünstigen, man würde so dem Pau- periSmuS mit seinem Gefolge in kräftiger Weise entgegenwirken und sich eines Feindes entledigen, der uns noch immer materiell und geistig den größten Schaden zu bringen droht.

Heidelberg, 7. November. (K. Z.) Die Be­mühungen , daS bei Edingen verunglückte Dampf, boot wieder zu heben, waren bis jetzt nicht von günstigem Erfolg, sowie eS sich nun herausstellt, daß trotz der Bekanntmachung der DampfschifffahrtS- direction, die zu besseren Hoffnungen berechtigte, die meisten Waaren zu Grunde gegangen find. Namentlich soll eine große Quantität Kaffee gan- unbrauchbar geworden sein.

Karlsruhe, 10. Nov. Durch Erlaß deS hohen Kriegsministeriums ist dem großh. Armeekorps von heute an die Ablegung der deutschen Cocarde von den Helmen anbefohlen worden.

Stuttgart, 7. Nov. (K. Z.) Eine Scene aus der Kammer macht gegenwärtig außerhalb derselben noch immer viel Aufsehen. Bei der Beraihung über Wiedereinführung der Stellvertretung im Heere hatte der Abg. Pfeifer sich gegen diese erklärt, und gegen sie das preußische Heerwesen angeführt; er wolle daS Ansehen deS Heeres stärken, die Sub, ordination aufrecht erhalten, wenn er verlange, daß nicht blos Proletarier im Heere feien. Diese an sich ganf unverfängliche Aeußerung faßte der Abg. Dieter falsch auf, und gab ihr eine sehr gehässige Deutung, indem er sagte, die Unteroffiziere in dem Heere könnten sich veranlaßt sehen, dem Abg. Pfeifer einen Fackelzug zu bringen. Die hierin liegende Aufreizung blieb in der Kammer ohne Folgen; tu den Casernen aber scheint sie ihre Folgen zu tragen. Dem Abg. Pfeifer wird dort aufgebürdet, er habe die Unteroffiziere, welche bekanntlich beim Einstehr^