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Nassauische MMktm Zeitung.

J« L«O

Mittwoch den S, November

18SL

Die Naff. Allg. Zeitung mit dem Wanderer erscheint einmal täglich mit Ausnahme des Sonntags. Der vierteljährige PrânumecationSpreiS ist in Wiesbaden für den Umfang des Herzogthums Nassau, des GroßherzogthumS und KnrfürstenthumS Hessen, der Landgraffchait Hessen-Homburg und der freien Stadt Frankfurt S fl., in den übrigen Ländern des fürstlich Thurn- und Tarisfchen Verwaltungsgebietes 2 fl. IO fr. Jnferate werden die dreispaltige Petitzeile oder de-en Raum mit 3 fr. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Schellenberg'schen Hof-Buchhandlung, auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.

Uebersicht.

Das Amt Weilburg.

Deutschland. Wiesbaden (Haussuchung). Vom Main (Die Sonntugsfeier). Frankfurt (Die Bremer Angelegenheit). Vom M ain (Englischen Reisenden Paßschwierigkeiten gemacht). Aschaffenburg (Eisen­bahn). Kassel (Brand. Die Reichstagsabgeordneten)

Stuttgart (Interpellation). M ü n ch en (Minister­anklage. Weingärtner's Proceß. Dr. Höfler). Han­nover (Die Bürgerwehr). Wesel (Die Eisenbahn).

Berlin (Der Zollverein. Lord Palmerston und die Hamburger Verfassung. Elbzoll. Postconferenz. Bnndes- tagSverlegung). Lübeck (Kanzler Wächter). Ham­burg (Held). Wien (Die Sendung des Dr. Hock. Marmont. Graf Westmoreland. Vermischtes. 'Die Ver­lassenschaft der Herzogin von Angouleme. Der Postvertrag mit ToScana in Kraft. Dr. Makowitzka nach Erlangen berufen. Heine's Romanzero verboten) |

Schweiz. Von der Aar (Zahlenverhältnisse im Natwnal- rath).

Frankreich. Paris (Bombardement von Salie in Aus- stcht. Die Minister. Die Botschaft. Unterhandlungen. KoffuthS Antwort an die demokratische Gesellschaft. Ver­mischtes).

Großbritannien. London (Koffuth).

Italien. Turin (Befestigungen). Rom (Die heiligen Orte).

Neueste Nachrichten.

Das Amt Weilburg.

ö Aus dem Amte Weilburg. Sie haben mich ersucht, Ihnen zuweilen einen Bericht auS dem Amte Weilburg zugehen zu lassen. Ich gebe dieser Aufforderung um so lieber Folge, alS grad von hier selten eine Stimme laut wird, die näher auf die Verhältnisse und Bedürfnisse des Volkes eingeht. Um aber dieß möglich zu machen, ist es vor allem nöthig, auf das Land und die damit zusammenhän­genden Beziehungen seiner Bewohner hinzuweisen. Dieß sei denn die Aufgabe meines ersten Berichtes.

Der Charakter eines Landes spiegelt sich helle wieder in dem Leben und den geistigen Richtungen seiner Bewohner; und der Boden, den deS Men­schen Fuß berührt, bestimmt auch die Richtungen deS Geistes.

Die Oberfläche unseres Amtes bietet nicht weite Ebenen, sie ist eine unregelmäßige Hügelkette, eines Theils von den Abhängen deS WesterwaldeS, an­dern Theils von den Lahnbergen gebildet. Hier­durch werden die klimatischen Verhältnisse bedingt, die in ihrem Einfluß auf die Vegetation unser Amt nie werden mit den südlichen Taunusabhängen wett# eifern lassen. In der Mehrzahl der Gemeinden herrscht freilich im Verhältniß zum Boden reger Fruchtbau; und gerade hier gibt auch die Tiefe deS BovenS reiche Schätze in feinen Minerallagern.

In diesem Theile deS Amies treffen wir schon jetzt die Bewohner in zwei immer mehr sich tren­nende VermögenSciassen geschieden; so, daß wir demnächst nur wohlstehende Grundbesitzer und be­sitzlose Taglöhner finden und vergeblich nach dem mittleren Bauernstande suchen werden, der seither die große und in staaiSwirthschafllicher Beziehung so wichtige Classe der Bevölkerung auSmachte. Welche Umgestaltung der Verhältnisse dieser Wechsel nöthig macht, ist noch kaum zu ersehen, zumal die Gewerbverhältnisse, die gegenwärtig noch zu unbe­deutend sind, um helfend eingreifen zu können, durch jede Erweiterung deS Verkehrs, wie z. B. die An­lage einer der vielbesprochenen Eisenbahnen, eine Ausdehnung gewinnen können, die alles übrige Leben ihren Zwecken unterordnet.

Dennoch aber herrscht unter diesem Theile un­serer Bevölkerung noch ein kräftiges und regeö Streben. Der Bürger kennt noch daS Glück des Besitzes und auch der Aermste kämpft noch um Er­haltung dessen, was er ererbt und erworben; eS liebt noch jeder Haus und Hof, und arbeitet, den Boden zur höchsten Production zu benutzen, wenn gleich mancher in seiner Mühe die letzte Anstrengung der Verzweifelung sieht.

». Ganz gleich jenem Theil deS Amtes haben sich die Verhältnisse seiner Bewohner in einem andern Theile gestaltet; indem wir das Mißverhâltniß im

Besitze schon in bei weitem ausgedehnterem Maße finden. Während man dorr noch reiche Fluren mit Getreide erblickt und die Kartoffelzucht bei der Drei- felderwirthschaft nur einen untergeordneten Theil deS Ackerbaues bildet, ist eS hier umgekehrt. Hier finden wir alljährlich unübersehbare Strecken magern Landes mit Kartoffeln bepflanzt, die die einzige Nahrung eines nicht unbeträchtlichen Theils der Bewohner bildet. Ist die Kartoffel einmal auS der Erde, so bleibt nur wenig Mühe, sie zum Genuß zuzubereiten, während das Getreide größere Sorg­falt verlangt, bis eS durch verschiedene MutationS- formen eine menschliche Nahrung wird. Die Art deS LandbaueS ist also der Thermometer der Cultur deS Volks Wo die Kartoffelwirthschaft beginnt und wenig Sorgfalt auf die Pflege der Cerealien verwendet wird, hört die Anhängigkeit an den Bo­den und die Liebe zu einer geregelten Thätigkeit auf; und daS Leben wird mehr im Fluge so viel als möglich genossen. So ist denn auch ein großer Theil dieser Bewohner ein sorgenfreies, von einem Tag zum andern lebendes Völkchen, dem daS Glück deS Besitzes fremd ist, und daS sich am Glücklich- sten fühlt umherzustreifen auf einem frohen Wan- verleben, dem nur die wachsamste Polizei ein Ziel stecken kann. Die Kartoffel nährt leicht ihren Be­bauer; darum glaubt auch jeder leicht eine Familie ernähren zu können. Durch aüzufrühe Heirathen und das häufig vorkommende, im höchsten Grad« demoralisirende außereheliche Zusammenleben wächst die Bevölkerung und mit ihr die Verarmung; die Landstreicherei wird den Kindern, die sich selbst er­nähren müssen, zur andern Natur und hier ist die Pflanzschule unserer Strafanstalten. Die Verar­mung ist in diesen Orten schon zu einem bedenk­lichen Grade angewachsen und fordert täglich mehr Opfer, während die besitzende Klasse der Bewohner schließlich alles in ihrer Hand vereinigen wird.

Gewerbe, Bergbau und Viehzucht, die dorten noch reichen Gewinn abwerfen, werden hier ver- nachläßtgt und an ihr Empordlühen ist vorerst nicht zu denken; womit denn auch der letzte erwärmende Funke erlischt.

Die Stadt Weilburg endlich ist der Sitz der Gewerbthâtigkeit für das ganze Amt, die freilich immerhin so gar beschränkt ist. Weilburg kann we­der Anspruch machen auf den Namen einer Han­dels- noch den einer Gewerbestadt; eS sorgt eben nur für den täglichen Verbrauch seiner Bewohner die einzige Fabrik der Gebrüder Wimpf abgerech­net die ihre Waaren allerdings weithin versendet und eine nicht unbedeutende Zahl Arbeiter beschäftigt. Man nehme Weilburg die Garnison und das Gym­nasium, verlege auS ihm den Sitz der vielen Be­hörden und die wenige Gewerblhâligkeit , die sich noch jetzt geltend macht, wird verschwinden, zumal selbst die Früchte deS Bergbaues meist von Ausländern genossen werden.

Deutschland.

* Wiesbaden, 3. Novbr. Dem Vernehmen nach wurde gestern bei dem Lithographen Ziß von der hiesigen Polizei eine Haussuchung vorgenommen und dabei mehrere Hundert Eremplare eines von Carl Hertzog in Mainz verfaßten Gedichtes, be­titelt :Die Larve weg'^ mit Beschlag belegt. Dieses Gedicht soll in Mainz vielfach verbreitet worden sein und enthält Schmähungen gegen den PiuSverein.

5 Vom Main, Anfang November. Die Be­gebenheiten der letzten Jahre, die eingetreiene Schwankung aller Begriffe über daS dem Menschen und dem Menschenwohl zunächst Liegende, die unbe­friedigenden unauSgegohrenen Ansichten, die seither auS dem Kampfe zwischen den Ideen der Neuzeit und den mit der Muttermilch eingesogenen Grund­sätzen der alten guten Zeit hervorgegangen sind, machen daS Bedürfniß nach Wiederherstellung wah­rer Religiosität dieses festen Anhaltspunktes für alle Wechselfälle deS Lebens rege. ES erwacht im Bewußtsein der Einzelnen, eS liegen erfreuliche An­zeigen für die Richtigkeit dieser Wahrnehmung vor. Die Wirkung, welche die Verbreitung wahrer Re­ligiosität auf daS menschliche Leben, auf daS Leben im Staate äußert, ist zu wichtig, als daß die Re­

gierungen nicht mit allen ihnen zu Gebote stehenden Mitteln die Erreichung dieser wohlthätigen Folgen anstreben sollten. Wo dieses Bevürsniß sich min­der rege äußert, wo falsche Ansichten, mißverstände ner Ehrgeiz, Koterien- und Parteiwesen eS nicht recht zum Durchbruch kommen lassen, da muß der Staat für Weckung deS religiösen SinneS, für den Impuls sorgen, der daS in der Brust eines jeden schlummernde Gefühl zum Leben ruft und wach hält. Mit Abhandlungen und gelehrten Dissertationen ist da wenig gethan. Der Mensch ist ein sinnliches Wesen, man gebe ihm etwas greifbares, man nenne ihm eine Formel, unter die er all daS fubfumiren kann, was er wohl fühlt, aber schlecht begreift; man lehre ihn am CultuS festhallen. Hier kann Die Re­gierung, auch ohne Furcht die Gewissensfreiheit zn beeinträchtigen, anordnens und verhütend wirken.

Die Regierung hat da ein weites und schönes Feld für ihre Thätigkeit.

Religiös und fromm zu fein, kann der Staat zwar Niemand zwingen; denn Religion und Fröm­migkeit fallen zunächst in daS innere deS Meirichen, in seinen Geist, in sein Gemüth, wohin keine SlaatS, g-walt dringt. Dem Staat kann eS aber doch nicht gleichgiltig fein, welche Religion seine Unterthanen haben; sondern eS liegt in seinem Interesse, in sei­ner Pflicht, jene Religion am meisten zu begünstigen, auS der die reinste Sittenlehre hervorgeht, also die, welche die Unterthanen am meisten tugendhaft macht. Daß in dieser Hinsicht der christlichen Religion der Vorzug gebühre, ist außer Zweifel gesetzt; Denn daS Christenthum erhebt die Menschen nicht blos zur reinsten Tugend, sondern eS erhebt die Staaten selbst auS ihrer Erniedrigung und stellet sie auf einen Standpunkt, von dem auS eS ihnen möglich ist, ihren höchsten Zweck zu erfassen und zu reaii, juen. Es muß demnach den Staaten, die einmal der Geist deS Christenthums durchdrungen und über, wâltigt, hi christliche Staaten umgewandelt hat, alles daran liegen, daß die christliche Religion und ihre Statute, die Vorkehrungen, die auf Weckung wahrer Religiosität berechnet sind, inS Leben treten.

Eine solche wirksame Vorkehrung, eine solche Formel, ein sichtbares Zeichen eines schwer zu be­greifenden Etwas einerseits, und andererseits eines der besten Mittel zur Erreichung der wichtigen Auf­gabe der Gegenwart ist die Sonntagsfeier ; auf diese hat sich in neuerer Zeit die Aufmerksamkeit der Re­gierungen gerichtet; zu dieser drängt daS bei Ein­zelnen nach den Stürmen der letzten Jahre mehr als je erwachende Bedürfniß. Je unabwciSlicher sich bei Einzelnen dieses ausspricht, je unabweiSlicher wird die Pflicht der Regierung für die Beförderung vieles Gefühls bei jenen zu sorgen, die eben nur Aeußerlichkeiten folgend sich dieser echt menschlichen Regung verschlossen haben und sicher durch Aeußer- lichkciten wieder auf den rechten Weg zu bringen sind. Dahin durch zweckmäßige Gesetze zu wirken, ver­bindet den Staat sein eigenes Beste, die Erhaltung und Sicherung seiner eigenen Eristenz; indem ohne Religion keine StaatSgesellschaft bestehen kann. Der christliche Staat gebe solche Gesetze, durch die alle öffentlichen Handlungen, welche die Sonntagsruhe stören und vom Besuche deS Gottesdienstes abhal­len, verboten werden. Er handhabe die dieSfallS erlassenen Geietze und bestrafe ihre Ueberirelung.

Verordnungen, welche Die SonntagSfeier be­treffen , zu geben, und die gegebenen strenge zur Darnachachlung zu bringen, ist j,der Staat seinem eigenen Besten schuldig; denn mit der Entheiligung deS Sonntags sinkt v'e öffentliche Sittlichkeit, die Achtung vor dem Gesetze und mit diesem das Fun­dament der bürgerlichen Gesellschaft. Es ist gewiß hohe Zeit, daß Kirche und Staat zusammenwirken zu diesem schönen, heiligen Werke, wenn sie namen­losem Elende vorbeugen wollen, daS über die Mensch­heit hereinzubrechen droht.

Die h.rzoglich nassauische Landesregierung hat im Jahre 1842, Wiesbaden den 27. Dezember, herr­liche Verordnungen in Betreff der Feier der Sonn- und Festtage gegeben, und die Beamten haben die­selben ganz vortrefflich in eigenen Rescripien erläu­tert , aber eS fehlt an der strengen Durchtührung. An wie vielen Orten doch exeinpla sinlodiosa, eS würde zu weit führen, Die grasten Beispiele der Nichtachtung Der SonnlagSfeier aufzuzäh len.

WaS hilft die beste Arznei, wenn der Kranke sie nicht einnimmt ? WaS nützen die weisesten Ge,