jäger noch einschreiten mußten, deren Wirken aber leider ohne Betheiligung der OrtSpolizeibehörde nichts ist und diese selbst noch weniger alS nicht-, denn sie weiß von ihrer Gewalt nicht den richtigen Gebrauch zu machen. — Auf diese Weise tritt denn immerhin ein total gesetzloser, die öffentliche Ruhe und Ordnung gefährdender Zustand ein und eS ist wahrlich daS dringendste Bedürfniß , daß hier andere Mittel angewendet und von der zuständigen Behörde in geeigneter Weise eingeschritten würde. Mit Freuden hat man in diesen und andern Blättern gelesen, wie daS Kreisamt zu Wiesbaden die Verfügung erlassen hat, daß Jünglingen unter 18 Jahren daS Besuchen der Wirthshäuser verboten fei und eine derartige und noch weit ausgedehntere Maßregel dürfte hier und überhaupt im Rheingau am geeignetsten Platze fein. •
Sieht man hier die unzähligen Wirthschaften und wie sie stets, namentlich aber deS Sonntags von früh bis spät angefüllt sind, so werden alle Berichte über schlechte, gelbarme Zeit Lügen gestraft.
-r- Oberzeuzheim , Amts Hadamar, 28. Oct. Wenn in dem Art. △ Hadamar, 22. Oct. in Nro. 252 dieser Zeitung mit Bestimmtheit gesagt wird, am Donnerstag vorher habe dahier eine Wittwe ihr neugeborneS Kind ermordet, indem sie angeblich demselben mit einem Tuche den Hals zugezogen (.1) und wenn eS weiter heißt, der Bürgermeister habe daS ,‘„ erst eine Stunde lang" geborene Kind in eine Schachtel gepackt, diese zuge, siegelt und so an daS Amt nach Hadamar geschickt: so sind dies, was den grausamen Mord betrifft, sehr voreilige durchaus nicht eonstatirte Behauptungen, und im übrigen Unwahrheiten.
Daß gedachte Wittwe und zwar Abends vorher, als am andern Morgen der Bürgermeister ein« schritt, ein uneheliches Kind geboren hat, daS in der Nacht allerdings unter verdächtigenden Umständen gestorben ist, ist richtig. Ob aber und von wem dies Kind ermordet worden, das kann begreif, licherweise nur die eingeleitete Untersuchung ergeben. Bis heute ist gegen irgend jemand ein VerhaftSbe- fehl noch nicht erlassen worden ! Der Bürgermeister hat dies Kind auch nicht verpackt und versiegelt nach Hadamar geschickt, sondern hat dasselbe, nachdem eS nicht eine Stunde, sondern viele Stunden, verstorben war, auf Verlangen von Verwandten aus dem Hause der Wittwe inS Gemeindehaus bringen und daselbst bis zur Ankunft des Amtspersonals, wel- chem Anzeige gemacht worden, bewachen lassen. Dorten ist es allerdings in einer versiegelten Schach, tel aufbewahrt worden.
Arolsen, 21. Oct. Der vereinigte Landtag wird wahrscheinlich zu Mitte November einberufen werden.
Detmold, 25. Oct. (Hann. Pr.) Der Bundes, beschluß vom 23. August über Aufhebung der Grundrechte, wird in dem heutigen Regierungsblatt „nomine Serenissimi“ zur allgemeinen Beachtung bekannt gemacht.
München, 27. Oct. Se. Maj. der König hat die auf längere Dauer bemessene provisorische Dienstzeit seines neuen Hoftheaterintendanten jetzt schon beendigt, und Herrn Dr. Fr. Dingelstedt mit einer namhaften Gehaltszulage und umfassender Vollmacht so in der Verwaltung wie in der künstlerischen Leitung deS Theaters definitiv angestellt.
Dresden, 24. Octbr. Das zweite Heft der „Neuen politischen und socialen Gedichte" von Freiligrath ist hier verboten worden.
Berlin, 26. Oct. Seitens des hiesigen Polizeipräsidiums wird den Fragen, welche die „Versorgung der Residenz mit Lebensmitteln" betreffen, die größte Aufmerksamkeit zugewandt und alle dahin einschlagenden Berichte in sorgfältige Erwägung gezogen. In Folge dessen hat kürzlich eine Confe- renz zwischen Beamten deS Ministeriums des In- nern und des Polizeipräsidiums, zu welcher auch Hr. Altmann, dem die gesammte Marktpolizei untergeordnet ist, zugezogen war, stattgefunben, und soll man zu der Ansicht gelangt sein, weder gegen Differenzgeschäfte noch gegen die Verwendung der Kartoffeln zur Brennerei ein Verbot einzulegen. Demnach dürfte mit Sicherheit anzunehmen sein, daß die Regierung die authentische Ueberzeugung hat, eS werde eine Theuerung nicht eintreten.
Die bereits kurz mitgetheilte Untersuchung gegen den ehemaligen Gefangenmärter deS Spandauer Zuchthauses, Bruhne, und den Rathsherrn und Gastwirth Krüger, ebenfalls auS Spandau, nach Angabe der „Spen. Z " über die bisher noch nicht ganz aufgeklärte Flucht Kinkels ergab Folgen- des: Kinkels Zelle befand sich zwei Treppen hoch in dem innern Theile des Zuchthauses und hatte zwei Fenster, wovon das eine mit einem starken eisernen Gitter und daS andere mittels eines nach oben geöffneten BlechkastenS verschlossen war. Die Zelle selbst war von einem starken, mit Balken be- festigten Lattenverschlag in zwei Theile getheilt, in
deren nach innen belegenen Kinkel nach Verschließung deS LattenverschlagS deS Nachts eingesperrt war. Die Zelle selbst war durch zwei starke hölzerne Thüren mit starken Schlössern, jede besonders, ver, schlossen und zwar in der Weise, daß die Schlüssel zu den beiden Thüren bei einem der höheren Aufsichtsbeamten des Zuchthauses und der Schlüssel von dem Lattenverschlage von anderen höheren Beamten aufbewahrt wurden. Am Abend des 6. November wurde Kinkel durch den Oberaufseher Zerbst in feine Zelle eingeschossen und die Schlüssel den beiden Oberbeamten übergeben. Am andern Morgen, um 5^2 Uhr, war die Zelle Kinkels leer und halte es den Anschein, als sei die Flucht durch Mithilse anderer Personen und mit Anwendung von Gewalt bewerkstelligt worden. Die äußere zweite Thüre war nur einmal verschlossen, obgleich sie deS AbendS zweimal verschlossen worden. An der anderen Thüre befanden sich Spuren von Gewalt. DaS Blech, welches den Riegel der Schlüssel aufnimmt, war zurückgebrochen, und eS war ersichtlich, daß dies durch äußere Gewalt und zwar durch Einklemmen eines Säbels, wie ihn die Gefangenwärter tragen, bewerkstelligt worden. Im Innern waren von dem Lattenverschlage nach unten mehrere Latten, sowie auch der Querbalken gewaltsam herausgebrochen, und so eine Ocffnung entstanden, durch welche ein Mensch bequem hindurchkriechen konnte. So auS der Zelle befreit, ist Kinkel wahrscheinlich alsdann durch ein unvergitterteS Dachfenster nach der Straße zu entkommen. Der Angeklagte Bruhne hat nun außergerichtlich zugestanden: Mitte October deS vorigen Jahres fei er von einem ihm unbekannten Mann von dem Zuchthause nach der Straße gerufen worden, da ihn dort Jemand sprechen wollte. Er habe sich zunächst geweigert, sei aber doch hingegangen, und hier habe er einen jungen Mann gesunden, der, alS er sich ihm zuerst als seinen Landsmann vorgestellt und sich nach dem Befinden Kinkels erkundigt , ihn endlich gebeten habe, Zettel und Brief an Kinkel zu besorgen. Mehrmals sei er dann mit dem Unbekannten, der sich später alS der Studiosus Karl Schurtz zu erkennen gegeben, zusammengekommen, und habe derselbe ihm 400 Thaler geboten, auch für sein ganzes Leben zu sorgen versprochen, wenn er die Befreiung Kinkels bewerkstellige. Auf der anderen Seite sei ihm auch mit ewiger Verfolgung gedroht worden, wenn er nur daS Entfernteste von dem Anerbieten verrathen würde. Später habe er endlich zugesagt, nachdem auch der Gastwirth Krüger eines Abends zu ihm gekommen war und ihm ebenfalls zugeredet hatte, die Flucht zu begünstigen, da es ungerecht wäre, Kinkel länger in dem Gefängniß schmachten zu lassen , und er selbst die Garantie für die ihm zu gewährende Belohnung und dafür übernehmen wolle, daß für sein ganzes Leben vollauf gesorgt sei. Am 28. Dctob^r sei der Studiosus Schurtz abermals zu ihm gekommen, habe mit ihm einen EntweichungS- Plan verabredet, wonach Kinkel durch.Bruhne aus, seiner Zelle dadurch befreit werden sollte, daß der Letztere auS dem Zimmer deS JnspectorS durch Nachschlüssel sich der Schlüssel zu der Zelle bemächtigen und Kinkel bis zur Wachlpforle führen sollte, wo ihn der wachthabende Gefangenen-Ausfrher heraus« lassen sollte. Demgemäß sei er (Bruhne) aufgefor» dert worden, mit demjenigen Gefangenwärter, der die Nachtwache an dem Tage (Abend deS 5. Nov.) bei der Nachtpforte habe, Rücksprache zu nehmen, und denselben für daS Unternehmen zu gewinnen. Nach mehrfachen vergeblichen Versuchen habe er endlich den früheren Gefangenenaufseher Beyer (gegen den ebenfalls die Anklage eingeleitet, doch niedergeschlagen worden ist) dafür unter dem Versprechen einer Belohnung von 400 Thalern (welche Bruhne ihm zugesichert und für ihn erhalten haben will) dafür gewonnen. So sei die Flucht auf den Abend deS 5. Novembers festgesetzt worden, habe aber an diesem Tage nicht statlfinden können, da der Jn- spector zufällig die Schlüssel zu Kinkels Zelle mit nach Hause genommen. DieS habe er dem wartenden Fremden (Schurtz) mitgetheilt, und so sei die Flucht auf den folgenden Abend festgesetzt. An dem Abend des 6. Nov. habe er mittelst Nachschlüssels die Spinde, worin sich in dem Bureau des JnspectorS die Schlüssel zu Kinkels Zelle befunden, geöffnet, die Schlüssel herausgenommen, damit die Thüre der Zelle aufgeschlossen, an der zweiten den Riegel zurückgebrochen und in dem Lattenverschlage mit Beihilfe Kinkels jene Oeffnung durchgebrochen, wodurch Kinkel aus dem Innern seiner Zelle nach Außen gelangt sei. Von hier auS habe er Kinkel die Treppe herunter, auf einer anderen Treppe wieder herauf durch verschiedene ArbeitSsäle nach einem unvergitterten, nach der Straße zu gelegenen Dachfenster geführt. Unten habe verabredetermaßen Schurtz gestanden, und um demselben ein Zeichen zu geben, daß Alles gelungen, habe er (nachdem er und Kinkel noch vorher abgewartet, bis ein anderer Beamter, der dort oben die Wache hatte, sich gewohnheitsmäßig davon entfernt hatte) an einen Bindfaden ein Stückchen Holz hinuntergelassen, und fei unten eine Minute später an dem Bindfaden ein etwa einen Finger dickes Tau angebunden, von ihm heraufgezogen und Kinkel an den Leib gebunden worden. Gleich darauf habe er Kinkel hinunter
gelassen, und nachdem er gefunden, daß er glücklich herunter gekommen, habe er sich von oben wieder entfernt, die Zelle wieder verschlossen, die Schlüssel an ihren alten Ort gehängt und später seinen Dienst wieder versehen. Dieses Geständniß hatte Bruhne jedoch später theilweise widerrufen, und hat er später besonders bestritten, daß er zur Bewerkstelligung der Flucht Gewalt angewendet und für die Flucht irgend welche Belohnung erhalten habe, da er das Unternehmen aus reiner Menschenliebe gewagt und vollführt haben will.
Berlin, 27. Oct. Nach der „Lith. Corresp." ist eine Zurückberufung deS Grafen Bille-Brahe von seinem hiesigen Gesandtschaftsposten von Kopenhagen nicht zu erwarten.
Der Ministerpräsident soll am 5. November vom Frhrn. Heinrich v. Arnim bei seinem Prozesse über die mit Beschlag belegten zwei Reden des früheren Staatöministers vor Gericht als Zeuge geladen werden. Es handelt sich nämlich um die Constatirung der Thatsache, wann sich am 26. Nov. vorigen Jahrs die telegraphischen Depeschen über die Reise nach Olmütz durchkreuzt hätten. — Es scheint, daß in Bezug auf die innere Politik im Ganzen mehr Einigkeit unter den Parteien herrscht, als auf die auswärtige; allein in letzterer ist ein Wandel gar nicht abzusehen. Die innere Politik wird, schon wegen der Bildung der Paine und wegen der erwarteten Vorlage eines neuen Wahlgesetzes für die zweite Kammer, deren Leben mit der nächsten Session endet, mannigfache Debatten Hervorrufen, an die sich die Frage über Reactivirung der Provinzialstände knüpft, obschon darüber keine große Conflicte zu erwarten sind. Berfassung, gesetzliche Modifikation derselben, kühner Umguß derselben, sind die Fragen, um die es sich handelt, wobei das Bewußtsein obwaltet, daß die jetzige Verfassung schwerlich zur Probe gelassen wird.
Mit dem 31. December d. I. wird bekanntlich die Begünstigung aufhören, welche die niederländische Flagge auf dem Rheine genießt. Es sollen jedoch Anzeichen dafür vorhanden sein, daß die niederländische Regierung dem sogenannten droit fixe entsagt, welches von den deutschen Schiffen erhoben wird. Sollte sich di? niederländische Regierung zu einer solchen Aufhebung verstehen, so würde auch andererseits eine Fortdauer der der niederländischen Flagge auf dem Rheine gewährten Begünstigungen eintreten.
Wie der „H. C." hört, wird ter Geh. Oberfinanzrath v. Jordan sein Mandat zur ersten Kammer niederlegen. Mehrere andere hiesige Beamte, welche Kammermitglieder sind, wollen demselben Blatte zufolge eine gemeinsame Berathung unter sich veranlassen, ob sie in der Kammer verbleiben sollen oder nicht. Einige derselben sollen von der Ansicht ausgehen, daß sie unabhängigen Männern Platz zu machen hätten.
Herr von Reumont ist zum preußischen Gesandten am toScanischen Hofe ernannt worden und wird derselbe sich binnen Kurzem nach Florenz begeben. Die frühere Angabe, daß Hr. von Reumont inS Cabinet des Königs wieder eintreten werde, erweist sich mithin als unbegründet. Bekanntlich gehörte die GesandtschaftSstelle am tosca- nischen Hofe zu jenen, welche man im Jahre 1848 der Ersparung halber eingehen ließ.
So weit man hier Etwas über die Ergebnisse der Untersuchungen vernimmt, welche in Bezug auf die im vorigen Monat in Rendsburg stattgehabten Soldaten-Ercesse geführt werden, stellen sich dieselben für die preußischen Soldaten sehr günstig. Der Anlaß zu den gegenseitigen Schlägereien soll fast durchweg von den österreichischen Soldaten gegeben worden sein.
Hamburg, 27. October. (Z. f. Nordd.) Unter dem 24. d. M. ist eine provisorische Verordnung publicirt, welche daS Verbot der Ehen zwischen Juden und Christen aufhebt und die gerichtlichen Formalien anordnet, welche zur gültigen Eingehung solcher Chen gefordert werden.
Kiel, 26. Oct. (V. Z.) Herr Carl Philipp Franke, der bekanntlich bis zur Ankunft der Bun- deStruppen Chef deS schleSwig-holsteinischen auswärtigen Departements war, hat vom Herzog zu Gotha-Coburg als Regierungspräsident nach Coburg einen Ruf erhalten und denselben angenommen. Am letzten Freitag verließ er uns, um sich auf feinen neuen Posten zu begeben.
Unsere Bürgerwehr ist nun auch von der Ci- vilbehörde aufgefordert worden, sich zu einem Brand- corps umzuwandeln, zu welchem Behuf sie zunächst ihre Waffen abzuliefern haben.
Wien, 25. Oct. Die Ernennung deS Fürsten Windischgrâtz zum Gouverneur von Böhmen ist bekanntlich an mancherlei Bedenken gescheitert, welche derselbe selbst erhob und deren Behebung nicht in der Macht der Regierung zu liegen scheint; gleichwohl soll der Fürst zu einem wichtigen Posten berufen sein, und spricht man jetzt wieder davon, daß der Kaiser den Oberbefehl deS HeereS formel abzulegen gedenke, um sich mehr den eigentlichen Re- gierungSgeschâften zu widmen, Dem Vernehmen