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Rassamschc Mgeminc Zeitung.

JI» LLL. Donnerstag den 16» Oetober L8SL

Die Raff. Allg. Zeitung mit dem Wanderer erscheint einmal täglich mit Ausnahme des Sonntags. Der vierteljährige Pränumerationspreis ist in Wiesbaden für den Umfang des Herzogthums Nassau, des GroßherzogthumS und KurfürstenthumS Hessen, der Landgraffchaft Hessen-Homburg und der freien Stadt Frankfurt 8 fL, in den übrigen Ländern des fürstlich Thurn- und TariSschen Verwaltungsgebietes ® fl. lO kr. Inserate werden die dreispaltige Petitzeile oder deren Raum mit 3 kr. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Schellenberg'schen Hof-Buchhandlung, auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.

Uebersicht.

Amtlicher Theil.

Bekanntmachung, Berträge des Zollvereins mit Sardinien und der Türkei betr.

Dienstnachrichten.

Nichtamtlicher Theil.

Kossuth und die französische Demokratie.

Deutschland. Hadamar (Die Führung der Stockbücher).

Darmstadt (Kammerverhandlung). Stuttgart (Begnadigungen). Schwabach (Conferenz altlutheri­scher Geistlichen). Koburg (Das Competenzgesetz). Berlin (Die Provinzial-Landtage).Bremen (Aeuße­rungen des Senates). Hamburg (Die Verfassung und die Zollfrage). Wien (Der Austritt der preußischen Provinzen. Vermischtes).

Frankreich. Paris (Die Ministerkrisis. Changarnier. Fallour Vermischtes).

Italien. Rom (DaS Bisthum in Neugranada. Wittekind. Reform).

Neueste Nachrichten.

Amtlicher Theil.

Bekanntmachung

der zwischen dem deutschen Zoll- und Handelsvereine einerseits und dem Königreiche Sardinien andererseits abgeschlossenem Additional-Convention zu dem Handels - und SchifffahrtSver- trage vom 23. Juni 1845.

Nachdem zwischen den Staaten des deutschen Zoll» undHandelSvereinS einerseits und dem König­reiche Sardinien andererseits am 20. Mai 1851 eine Additionalconvention zu dem diesseits unter dem 11. November 1845 publicirten Handels- und Schiff« fahrtSverlrage abgeschlossen und allseitig ratificirt worden, auch die Auswechselung der RatificationS- urkunden erfolgt ist, so wird diese Convention ge­mäß der vorliegenden Höchsten Entschließung in der nachfolgenden deutschen Uebersetzung zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

Wiesbaden den 2. Oktober 1851.

Herzog!. Nassauisches StaatSministerium. Wintzingerode.

vdt. Grimm.

Additional-Convention zu dem HandelS - und SchifffahrtSvertrage vom 23. Juni 1845 zwischen den Staaten deS deutschen Zoll- und HandelSvereinS einerseits und Sardinien andererseits.

Seine Majestät der König von Preußen, so* wohl für Sich als in Vertretung der Ihrem Zoll- und Steuersysteme angeschlossenen souveränen Län­der und LandeSlheile, nämlich deS GroßherzogthumS Luxemburg, der Großherzoglich Mecklenburgischen Enclaven Rossow, Netzebanv und Schönberg, des Großherzoglich Oldenburgischen FürstenthumS Bir­kenfeld, der Herzogthümer Anhalt-Cöthen, Anhalt« Dessau und Anhalt-Bernburg, der Fürstenthümer Waldeck und Pyrmont, FürstenthumS Lippe und deS Landgräflich Hessischen Oberamtö Meisenheim, als auch im Namen der übrigen Mitglieder des deut­schen Zoll- und HandelSvereinS, nämlich der Krone Bayern, der Krone Sachsen und der Krone Wür, temberg, deS GroßherzogthumS Baden, deS Kurfür- stenchumS Hessen, deS GroßherzogthumS Hessen, zu­gleich das Landgräflich Hessische Amt Homburg ver­tretend; der den Thüringischen Zoll- und HandelS- verein bildenden Staaten, namentlich des Groß­herzogthumS Sachsen, der Herzogthümer Sachsen- Meiningen, Sachsen-Altenburg und Sachsen-Coburg und Gotha, der Fürstenthümer Schwarzburg-Ru- dolftadt und Schwarzburg-SonderShausen, Reuß- Greitz und Reuß-Schleitz.Lobenstein-EberSdorf, des HerzogthumsBraunschweig, deS HerzogthumsNassau und der freien Stadt Frankfurt einerseits, und Se. Maj. der König von Sardinien andererseits, von dem Wunsche beseelt, den Handelsbeziehungen zwischen den deutschen Zollvereins- und den Sardinischen Staaten eine größere Ausdehnung zu geben, sind übereingekommen, dem zu Berlin am 23. Juni 1845 abgeschlossenen Handels- und SchifffahrtSvertrage die nachstehenden Artikel hinzuzufügen.

Art. 1. Seine Majestät der König von Preu­ßen, sowohl für Sich als auch im Namen der übri, ben Mitglieder des deutschen Zoll- und Handels«

Vereins, verpflichtet sich 1) die gegenwärtig für Sar­dinischen Reis bei seinem Eingänge in die Staaten des Zollvereins bestehenden Zölle: a) für geschälten Reis von 2 Rihlr. auf 1 Rthlr. pro Cent., b) für unge­schälten Reis von 2 Rthlr. aus % Rthlr. oder 20 Sgr. pro Centner 2) die Zölle aufzuheben, welche bisher von dem Baumöl erhoben wurden, das in Fässern aus den Sardinischen Staaten eingeführt wird und beim Eingänge in die Staaten deö Zollvereins einen Zusatz von Terpentinöl erhält.

Art. 2. Seine Majestät der König von Sardi­nien willigt darin, die Sardinischer SeitS Frank­reich , Belgien und Großbritannien mittelst der mit diesen Mächten abgeschlossenen Verträge vom 5. No­vember 1850, 24. Januar und 27. Februar 1851 gewährten Zollermäßigungen vom 1. Juni 1851 an auch auf die Staaten des Zollvereins auSzuvehnen.

Art. 3. Die beiden Hohen vertragenden Theile behalten Sich vor, gemeinschaftlich Maßregeln zu ergreifen, welche geeignet sind, die Herstellung einer Eisenbahnlinie zur Verbindung der Schienenwege des deutschen Zollvereins mit der von Genua nach der Grenze der Schweiz im Bau begriffenen Bahn zu fördern.

Art. 4. Die gegenwärtige Uebereinkunft soll gleiche Kraft und Gültigkeit mit dem Vertrage vom 23. Juni 1845 haben, dessen Anhang sie fortan bi! det, und beide sollen bis zum 1. Januar 1858 in Wirksamkeit bleiben. Von diesem Zeitpunkte an wird ihre Wirksamkeit erst zwölf Monate nach dem Zeitpunkte aufhören, wo einer der Hohen vertra­genden Theile dem anderen seine Absicht, dieselben nicht länger aufrecht halten zu wollen, erklärt haben wird.

Art. 5. Die gegenwärtige Uebereinkunft soll ratificirt und die Ratificationen sollen sobald als möglich in Berlin ausgewechselt werden. Zu Ur­kund dessen haben der außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister Seiner Majestät des Kö­nigs von Preußen und der Königlich Sardinische Minister für Marine, Ackerbau und Handel, auch betraut mit dem Ministerium der Finanzen auf Grund der ihnen zu diesem Behufe ertheilten , in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten die gegenwärtige Uebereinkunft unterzeichnet und ihr die Siegel ihrer Wappen beigedruckt.

Gesehen zu Turin in doppeltem Original den 20. Mai 1851.

(L. S.) (gez.) H. Redern.

(L. S.) (gez.) E. de Cavour.

Bekanntmachung über den zwischen den Staaten des deutschen Zoll- und Han- delSvereins und der Ottomanischen Pforte verabredeten Tarif für die Ein- und Ausfuhr in und aus der Türkei.

In Folge deS Artikels X. deS zwischen den Zollvereinsstaaten einerseits und der Ottomanischen Pforte andererseits bestehenden, unter dem 13. De­cember 1841 publicirten Handelsvertrags ist zwi­schen diesen Kontrahenten ein neuer Tarif für vie Einfuhr in die Türkei und für die Ausfuhr auö derselben verabredet worden, was unter dem Anfü­gen hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird, daß dieser Tarif von den Handel« und Gewerbtrei benden bei den Herzoglichen Hauptsteuerämtern zu Biebrich und Limburg jederzeit cingesehen werden kann.

Wiesbaden, den 2. October 1851

Herzog!. Nassauisches StaatSministerium. Wintzingerode.

vdt. Grimm.

Dienstnachrichten.

Seine Hoheit der Herzog haben den bisherigen Königlich Sächsischen Rittmeister v. Zie- miecki zum Major im Generalstabe und Höchst Ihrem Flügeladjutanten ernannt.

Höch st dieselben haben den Archivrath v. Preuschen zu Idstein als Inquirent an das Cri- minalgericht zu Wiesbaden, die JustizamtSsecretâre: Diehl von Idstein an das Iustizamt zu Brau­bach, v. Preuschen von Nastätten an das Justiz- amt zu Wiesbaden, Ler von Wiesbaden als Se- cretâr an daS KreiSamt zu Langenschwalbach, den KreiSamtSsecretâr EmmtnghauS von Nassau als I Seerrtär an das Iustizamt zu Königstein, den Sri*

minalgerichtSaccefsisten de Beauclair zu Wies, baden an daS dasige Justizamt, den JustizamtSacces- sisten Rem n ich daselbst als Accessist an daS dasige Criminalgericht, den Criminalgerichts -Accessisten Brinkmann daselbst als Accessist an daS Justiz­amt zu Weilburg, den JustizamtSaccessisten Fran­kenfeld von St. Goarshausen als Accessist an daS KreiSamt zu Nassau und den JustizamtSaccessisten Spieß von Braubach nach St. Goarshausen zu versetzen geruht.

Seine Hoheit der Herzog haben die Medicinalassistenten: Dr. Kissel von Runkel nach Hachenburg, Dr. Lange von Niederlahnstein nach Runkel, Grimm von Hachenburg nach Niederlahn­stein und den Mevicinalaccssisten Dr. MengeS von Weilburg nach Obertiefenbach versetzt.

Höchstdieselben haben den Bergmeisterei- Accessisten Müller von Obertiefenbach nach Diez versetzt und den Kandidaten Herborn von Wies­baden zum Accessisten bei der Bergmeisterei Weil­burg mit dem Wohnsitze zu Obertiefenbach gnädigst ernannt.

Pfarrer Quentel von Bechtheim ist auf sein Ansuchen in den Ruhestand versetzt, Pfarrer Ninck von BergeberSbach zum Pfarrer in Hachenburg, Pfarrer Zickendraht von Kördorf zum Pfarrer in BergeberSbach, Pfarrer Kirschbaum von Nie­derwallmenach zum Pfarrer in Kördorf, Pfarrvicar EndreS von Börnig zum Pfarrer in Niederwall­menach, Pfarrvicar Di e k m a n n von Eschbach zum Pfarrer in Bechtheim, Pfarrvicar GirShausen von Heddernheim zum Pfarrer in Eschbach, Pfarr­vicar Schilling von Alpenrod zum Pfarrer in Cleeberg, Caplan AntheS von Oberliederbach zum Pfarrer in Frohnhausen ernannt, dem Caplan Wagner von Weilmünster die Verwaltung der Pfarrei Alpenrod provisorisch übertragen, Pfarrvicar Wagner von Kemel nach Heddernheim, Pfarr­vicar Wenzel von Westerburg nach Kemel, Cap­lan Herdt von Ackerbach nach Oberliederbach, Pfarrvicar Weisbrod von Laufenselten nach Ackerbach, Pfarrvicar Bickel von Beilstein nach Laufenselten versetzt und der Kandidat der Theologie Philipp ar von Freiendiez zum Pfarrvicar in Beilstein ernannt worden.

Dem Pfarrer Schüler zu CranSberg ist die Verwaltung deS DeeanatS Usingen und dem Pfarrer Spengler zu Winkel die Verwaltung des Deca- natS Rübesheim übertragen, Caplan Münz von Königstein zum Pfarrer in Oberelbert ernannt und Pfarrer Hermanni zu Kahlbach auf sein Ansu- chen aus dem Pfarrdienste entlassen worden.

Der von deS Herrn Grafen von Waldbott- Baffenheim Erlaucht erfolgten Präsentation deS PfarrverwalterS Bohn zur Pfarrei Pfaffenwiesbach ist die herzogliche Bestätigung ertheilt worden.

Lehrer Meister von AßmannShausen ist in den Ruhestand versetzt, Lehrer Grollmund von Görgeshausen zum Lehrer in AßmannShausen, Lehrergehülfe Leber von Niederzeuzheim zum Lehrer in Görgeshausen ernannt und die Lehrergehülfen­stelle zu Niederzeuzheim dem Schulcandidaten S ch i r g von Caub provisorisch übertragen worden. Lehrer­gehülfe GilleS zu Villmar ist zum Lehrer daselbst ernannt.

Die von dem Director deS Herzog!. Schul- lehrerseminarS zu Idstein seither versehene Schul- inspection über die Schulen zu Idstein ist dem Decan Keller daselbst übertragen worden.

Die Schulinspection über die Schule zu Nieder- scelbach, Herzog!. KreiSamtS Idstein, ist dem Schul- inspector Koch zu Wörödorf übertragen worden.

Dem provisorischen Lehrvicar Heinrich zu Giesenhausen ist die dasige Lehrvicarstelle definitiv übertragen worden.

Nichtamtlicher Theil.

Koffuth und die französische Demokratie.

(Schluß).

DerNational" ergrimmt über diese Sprache und legt dabei die innersten Gedanken seiner Partei dar.Den Heroismus insulriren, die Vaterlands-