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Nassauische Allgemeine Zeitung.

Jo 2L«

Sonntag den 12. Oktober

1851.

Die Nass. Allg. Zeitung mit dem Wanderer erscheint einmal täglich mit Ausnahme des Sonntags. Der vierteljährige PrânumecationSpreiS ist in Wiesbaden für den Umfang des Herzogthums Nassau, des GroßherzogthumS und Kurfürstenthums Hessen, der Landgraffchast Hessen-Homburg und der freien Stadt Frankfurt 2 fL, in den übrigen Ländern des fürstlich Thurn- und TariSschen Verwaltungsgebietes 8 fl. IO kr. Inserate werden die dreispaltige Petitzetle oder deren Raum mit 3 fr. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Sch ellenberg'schen Hof-Buchhandlung, auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.

W Bestellungen auf die Nass. Allgem. Zeitung für das vierte Quartal d. I. wolle man baldigst machen.

Uebersicht.

Der Beschluß der Bundesversammlung vom 3. October.

Deutschland. Wiesbaden (Die Stockbücher. Der Brand in Bierstadt). Mainz (Die Versammlung der katho­lischen Vereine). Frankfurt (Die BundeSversamA- lung). M ü n ch en (Die zweite Kammer. DönnigeS). Dresden (Der Flüchtlingsversuch in Waldheim. Finanz­operation). Erfurt (Krackrügge. Die Parlaments- gebâude). Berlin (Die Postconferenz. Der Büchsen­verein. Die schleSw.-holst. Angelegenheit. Die Protorolle des Bundesversammlung). Breslau (Freigemeind- Uches). Wien (Rußlands Ansicht in der Flüchtlings­frage. Zur Jschler Konferenz. Graf Hartig. Palmer- ston'S Note über Griechenland. Reise des Kaisers. Ver­mischtes).

Frankreich. Paris (Changarnier. Koffuthsieber. Sa- vigny. DaS Wahlgesetz. Ministerkrisis. Vermischtes).

Großbritannien. London (Die Königin. Koffuth. Die Ausstellung. AuS Portugal).

Neueste Nachrichten.

Der Beschluß der Bundesversamm­lung vom 3. October.

DaS Gebiet deS deutschen Bundes ist jetztZauch wieder auf den vormârzlichen Standpunkt zurückge­führt worden. Die Provinzen Ost - und West­preußen und das Großherzoglhum Pofen, welche im.Frühjahr 1848 von der BundeSsersamm- lung auf Antrag der preußischen Regierung in den Verband der Konföderation ausgenommen wurden, sind am 4. d. M. auf Antrag der nämlichen Re. gierung und durch Beschluß der nämlichen Versamm, lung ihrer Eigenschaft als Bundesland wieder ver. lustig gegangen. Die Motive zu diesem Anträge Preußens liegen ziemlich klar auf der Hand, und man braucht dieselben nicht in einem allgemeinen romantischen Widerwillen gegen alle Schöpfungen deS JahreS 1848 zu suchen. Der Eintritt jener Provinzen geschah in der Voraussetzung, daß ein deutsches Reich unter preußischer Hegemonie zu Stande kommen werde; er wurde zwecklosseit der großen Retirade", auf weicher Herr von Ravowitz sein Por­tefeuille und Preußen seine deutsche Politik verlor; er wurde sogar gefahrvoll, seitdem Oesterreich ganz unverholen den deutschen Bund in ein Anhängsel zu seinen Erblanden zu verwandeln ansängt. Oester- reich will auS genau demselben Grunde mit allen seinen Provinzen in den Bund treten, welcher Preu- ßen im Jahr 1848 bestimmte sich mit Haut und Haar einverleiben zu laffen; denn eS ist klar, daß diejenige Macht, welche den Bund beherrscht!, vom Bunde unabhängig ist. Um so werlhvoUer ist aber der Besitz eines solchen unabhängigen BodenS für diejenige Macht, welche fühlt, daß ihr Einfluß im Bunde zu zerrinnen droht. Indem sie diesen neu­tralen Boden wieder erlangt, wahrt sie sich ihren gefährdeten Charakter, wenn nicht als Großmacht, so doch alszselbstständige europäische Macht. Sie behält ein Fleckchen Erde, in deren Namen sie thun und lassen darf, waS sie will, ohne die Einwilligung Frankfurts und Wiens cinzuholen.

ES scheint daß die kleinen deutschen Königreiche, welche gern Preußen auf gleiche Lillie zu sich her­unter ziehen möchten, dem Austritte der bezeichneten Provinzen widerstrebt haben. Auch Oesterreich wird denselben ungern gesehen haben, und eS hat Sach, sen vorgeschoben, um dagegen zu opponiren. Be- kannilich kann ein BunveSglied nicht ausscheiden, wenn nicht ein einhelliger BundeSbeschluß es ihm gestattet. DieS ist der Grund, weßhalb Preußen gar nicht beantragt hat, den Austritt seiner östlichen Lande zu erlauben, sondern mit der Erklärung auf­getreten ist, daß jene Lande niemals Mitglieder deS Bundes gewesen seien, weil die betreffenden Bun- deSbeschlüsse vom Jahre 1848 nicht unter Beobach­tung der vorgeschriebenen Formen zu Stande ge­kommen wären. ES hat daher von der Bundes­versammlung gar nicht erst eine Erlaubniß nachge­sucht, sondern nur die Anerkennung der Richtigkeit

der erwähnten Bundesbeschlüsse von 1848 anheim­gegeben. Dn man in Frankfurt gesehen haben mag, daß Preußen entschloffen sei, um jeden Preis sein bundeâsreieS Gebiet herzustellen, so hat man die gewünschte Anerkennung nicht vorenthalten. Prac- tische Folgen wird dieselbe fürS Erste nicht haben, namentlich auch nicht für die auSscheivenden Lan- beStbeile, die bekanntlich auch vor 1848 schon ge. nau nach denselben Grundsätzen regiert wurden, wie die dem BunveSgesetze unterworfenen Provinzen der preußischen Monarchie. So wird der W.-Z. berichtet.

DerLloyd" läßt sich über den Austritt der zwei preußischen Provinzen aus dem deutschen Bunde schreiben, sei dies lediglichzur Wiedergewin­nung eines rechtlichen Ausgangspunktes geschehen", und läßt sich versichern:Es wird nun, sobald der Gesammteintrilt Oesterreichs zur Berathuag kommt, die Frage ganz rein aufgefaßt und der Antrag so gestellt werden können, wie eS die Dresdner Com­mission in Nr. 9 ihres Berichtes gegeben:Die k. k. österreichische und die k. preußische Regierung treten mit ihren Gesummten Staatencomplcren dem Bunde bei". Wie viel Gläubige diese Trostreden finden werden, lassen wir dahingestellt.

Deutschland.

T Wiesbaden, 11. Oct. Mit Freude haben wir vernommen, daß daS Herzogliche StaatSmini- sterium unbeirrt mit der Vollziehung deS Gesetzes über die Anlage von Stockdüchern vorschreitet und jeder Nassauer, welcher für di^ Förderung der wich­tigsten Interessen, die Sicherung der EigenthumS- und Crevitverhältnisse seiner Mitbürger Sinn hat, wird jene Verordnung als eine längst erwartete begrüßt haben. Wenn wir gleich der mehrfach in diesen Blättern ausgesprochenen Ansicht, daß durch die Anlage von Stockdüchern in der projec- tirten Weise die beabsichtigten Zwecke ohne voraus, gegangene Totalvermessung des GrundeigenthumS nicht vollständig erreicht werden könnten, unsere Beistimmung nicht ganz versagen konnten, so haben wir doch jetzt die feste Ueberzeugung, daß auf dem von unserem hohen Gouvernement eingeschlagenen Wege auf die am wenigsten kostspielige und belä­stigende Weise in der Hauptsache ein bedeutender Schritt vorwärts geschieht und dadurch die Bahn gebrochen wird, die noch vielfach vorhandenen Vor- urtheile gegen die Zwecke und Vortheile der Güter- consolidation rascher zu beseitigen. Wir können uns indessen nicht enthalten, darauf aufmerksam zu machen, daß wenn durch daS Gesetz die damit für die Staatsbürger beabsichtigten Vortheile wirklich erreicht werden sollen, der Anlage und Fortführung der Stockbücher die größte Wichtigkeit beigelegt wer- den muß. Wir finden und um so mehr zu die­ser Bemerkung veranlaßt als diese wichtigen Ge- Geschäfle nach dem Gesetze noch den Landoderschul­theißen übertragen werden sollen. Die Landober- schultheisen, abgesehen davon, daß manche darunter fein werden, welche sich für die Verrichtung jener ihnen fremden Geschäfte nicht qualificiren, sind ohne- dieS schon so mit nicht weniger wichtigen Arbeiten überhäuft, daß sie höchstens eine jedenfalls int Ver­hältniß zu der Wichtigkeit der Geschäfte nur unge­nügende Controle über deren durch ihre Gehilfen zu bewirkende Vollziehung führen könnten. Die Landoberfchultheisereigehilfen entbehren indessen gänzlich der für die Verrichtung so wichtiger Ge­schäfte nothwendigen Erfordernisse. Sie sind schlecht bezahlt, entbehren deßhalb der durchaus erforderli­chen Selbstständigkeit und wegen des allzu häufigen Wechsels im Dienste, der unbedingt nothwendigen Lokalkenntniß. Wir erlauben uns daher den Wunsch auszusprechen, daß bei den Landoberschul- Iheisereien für die ausschließliche Führung der Stock­bücher zuverlässig qualificirte und mit verantwort­liche Persönlichkeiten alS Assistenten von Staatswe­gen angestellt werden möchten und glauben, daß praktische Erfahrung unseren Vorschlag im Interesse der hochwichtigen Sache gerne recipiren wird.

* Wiesbaden, 11. October. Gestern Nach- mittg um 1 Uhr war in Bierstadt in der soge­

nannten Zehntscheuer Feuer auSgebrochen. In Folge der von dem Herrn KreiSamtmann Ferger vor­genommenen Nachforschungen ergab sich einiger Ver­dacht gegen einen 10jährigen Knaben Namens P fo r d s ch i l l in g. Derselbe wurde ausgesucht, vernommen und er gestand, in einen wider der Zehnt­scheuer sitzenden Haufen Stroh brennenden Schwefel geworfen zu haben, wodurch im Augenblick die mit Früchten angefüllte Scheuer in Flammen gestanden. AlS die Nachricht über dieses Gestândniß auf die Brandstätte kam, und der Junge weggeführt wurde, drängte daS Volk in solcher Masse auf denselben los, daß sie durch die Landjäger abgehalten werden mußte. Ein abermaliger Beweis, wie nothwendig eS ist, daß daS in den Höfen sitzende Stroh, auS den Ortschaften entfernt werde, wozu schon vor ge­raumer Zeit von Seite deS herzoglichen KreiSamteS durch daS KreiSblatt aufgefordert worden ist.

Ein weiteres Unglück hat bei dem Dranve den Spritzenmeister Haßler vou Wiesbaden betroffen; derselbe wurde auf der Spritze vom Schlage ge­troffen und wird jetzt wohl todt sein. Tüncher Hammelmann, der den zusammenstürzenven Haßler aufsangen wollte, wurde durch die Spritze am Finger gequetscht, jedoch gefahrlos.

Mainz, 9. Oct. Die 3te beso ndere Sitzung der Generalversammlung der katholischen Vereine Deutschlands befaßte sich mit den Arbeiten des dritten Ausschusses, betreffend die Werke der christ­lichen Liebe. Hier waren eS zwei Hauptpunkte, die als die große für die fünfte Generalversammlung zu lösende Doppelaufgabe angesehen wurden, wie die Stiftung der VincentiuSvereine die Aufgabe der ersten Generalversammlung gewesen. ES handelte sich nämlich um die Beförderung, beziehungsweise um das JnSlebenrufen von Gesellenvereinen und Marianischen Congregationen und Sodalitäten. Dem Vortrage des Herrn Domvicar Kolping über die Gesellenvereine war ein Antrag deS Herrn Prof. Riffel vorhergegangen, dahin lautend, der Verein wolle AlleS aufbieten , um die Lehrjungen bei bra­ven katholischen Meistern unterzubringen und sie vor dem Verderbnisse zu bewahren, dem sie bis daher in den Werkstätten nur allzusehr auSgesetzt seien. Hr. Kolping meint, diese Maßregel müsse durch Bildung von Gesellenvereinen ergänzt werden.

Herr Dr. Heinrich sprach hierauf über den anderen Gegenstand, die Marianischcn Sodalitäten eine Ergänzung deS Gesellenvereines, eine Vorschule für die, welche noch zu jung seien, um in Gesellen­vereine ausgenommen werden zu können. ES wurden nun die einzelnen hierauf bezüglichen Anträge de- ballirt und zum Beschlusse erhoben: Der Verein wolle zweckmäßige Maßregeln treffen zur Unter­bringung der Lehrjungen bei braven katholischen Meistern; er wolle die Verbreitung der Gesellen­vereine nach Kräften fördern; er wolle die Grün­dung von Gesellenvereinen und Marianischen Con- gregationen dringend empfehlen. In zweiter Linie stand ein Antrag auf Verbesserung der Gefängniß- seelsorge. Da indessen die ganze Sache zu sehr eineStheilS in den Wirkungskreis der Bischöfe ein­greift, andererseits in den Händen deS VincentiuS- vereineS liegt, so ward beschlossen, der Verein solle diese Angelegenheit allen Central- und Einzelver­einen dringend empfehlen und für Veröffentlichung aller zu seiner Kenntniß kommenden Mängel und Gebrechen im Gefängnißwesen sorgen. Ein vierter Antrag lautete auf wiederholte Empfehlung deS BorromäuSvereineS von Seiten des katholischen Ver­eines. Es ward besonders hingewiesen auf die fe* genreiche Wirksamkeit deS Vereines, der der Heraus­gabe katholischer Werke, der wohlfeilen Verbreitung guter katholischer Bücher, der Hebung der katholi­schen Wissenschaft und der Anlegung guter Biblio­theken so außerordentlich förderlich sei. In Bezug aus den gestrigen Beschluß betreffend die Unterstütz­ung der in Paris lebenden Deutschen trat nach dem lebhaften und tiefbewegten Vortrage deS Herrn Abbe Cuny die Modifikation ein, daß der Verein einstimmig beschloß, sich alsbald bei jedem einzelnen deutschen Bischöfe für diese Sache zu verwenden. Den Schluß der Sitzung bildete ein Bericht über die Wirksamkeit des BonisaciuSvereineS trotz der