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RLMischc Allgemeine Zeitung.

M 2S8

Freitag den 10. Oktober

1831»

Die Raff. Allg. Zeitung mit dem Wanderer erscheint einmal täglich mit Ausnahme des Sonntag«. Der vierteljährige Pränumerationspreis ist in Wiesbaden für den Umfang des Herzogthums Nassau, des GroßherzogthumS und Kurfürstenthums Hessen, der Landgraffchait Hessen-Homburg und der freien Stadt Frankfurt 3 fL, in den übrigen Ländern des fürstlich Thurn- und TariSschen Verwaltungsgebietes 8 fl. 1O fr. Jnferate werden die dreispaltige Petitzeile oder deren Raum mit 3 kr. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Schellenberg'fchen Hof-Buchhandlung, auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.

IW* Bestellungen auf die Nass. Allgem. Zeitung für das vierte Quartal d. I. wolle man baldigst machen.

Uebersicht.

Der Beschluß der Bundesversammlung vom 3, October.

Deutschland. Mo ntab aur (DaS Seminar. Die Kar­toffelernte). Mainz (Die Generalversammlung des PittsvereinS). Frankfurt (Der Gesammteintritt Oester­reichs. Militärisches. Die Bundesversammlung).Darm­stadt (Wippermann. Derdeutsche Phönir"). Hanau (Eigenthümliches Vergehen). Aschaffenburg (Eisen­bahn). Kassel (Steckbrief gegen Oetker). Stutt­gart (Einberufung der Stände). Sigmaringen (Wahl, zur preußischen Kammer). München (Wiede­mann). Hannover (Ministerkrisis). Berlin (Der Austritt der Ostseeprovinze». Der Posener Landtag ver­längert. Die Bundescentralpolizei). Bremen (Dullon. Gewerbeordnung). Kiel (Die Großfürstin Olga). Wien (Auflauf auf dem Rennweg. Der neue Tarif. Die Jury. Handbillet des Kaisers. Die Finanzvorlage. Ver­mischtes).

Dänemark. Kopenhagen (Protest gegen Lehmans Wahl. Dienstentsetzung auf Island. Muthmaßliche Folgen des Ministerwechsel).

Frankreich. Strasburg (Lola Montez. Die Rhein­zölle). Paris (Note der Pforte. Michel. Changarnier. Instruction für die Präfecten. Vermischtes).

Großbritannien. London (Koffuth. Nordpolerpedition). Italien. Turin (Eisenbahn. Vertrag mit Spanien). Neueste Nachrichten.

Der Beschluß der Bundesversamm­lung vom 3. Oktober.

* In der Sitzung deS Bundestages vom 3. Oct. ist der Austritt der Provinzen Preußen u nd P o s e n aus dem Verbände des deutschen Bun­des einstimmig beschlossen.

DieKöln. Ztg." stellt die Vortheile, welche Preußen dadurch erlangt haben soll, in folgendem zusammen.

Sie meint: Durch diesen Beschluß hat Preu­ßen dem Bunde gegenüber wieder die freie Stel­lung gewonnen, welche sich Oesterreich im vergan­genen Jahre zu Nutzen machte. Durch den Aus­tritt des preußischen Gebietes wird jeder Versuch deS Bundes, sich in die inneren Angelegenheiten Preußens zu mischen, sehr erschwert; dem österreichi- scheu Vorschläge, die Leitung der HandelS- angelegenheiten dem Bunde zu übertra­gen, ein Hinderniß mehr in den Weg gelegt; und was daS wichtigste ist, ver vermeintliche Präce- denz-Fall, auf welchen die österreichische Regie­rung sich in Bezug auf daö den Eintritt deS öfter- reichischen GesammtstaateS in den deutschen Bund betreffende Project berufen zu können glaubte, be­seitigt. Als nächste, für die Gesammtheit minder wichtige Folge wäre noch die zu erwartende A u f- Hebung ver-DemarcationSlinie zwischen der polnischen und deutschen Bevölkerung PosenS zu betrachten, welche anstatt den ursprünglichen An­forderungen einer nationalen Trennung zu entspre­chen, sich mehr zu einer militärischen Gränzlinie gestaltet hatte.

Diese Vortheile scheinen unS theilweise illuso­risch oder wenigstens nicht allzu wichtig.

WaS die eigentliche Bedeutung dieses Be­schlusses betrifft, soll eS sich nämlich, wie die oft wohlunterrichteteLith. Corr." andeulet, nicht so­wohl um einen Beschluß handeln, daß die erwähn­ten beiden Provinzen auf den Wunsch Preußens nicht länger dem Bunde angehören sollen, als viel­mehr um Constatirung der Thatsache, daß die bun- deSgesetzlich vorgeschriebenen Formalitäten, welche bei Aufnahme neuer Länder in den Verband deS Bundes beobachtet werden müssen, bei dem in Be­treff der Provinzen Preußen und Posen im Jahre 1848 gefaßten Beschlusse nicht beobachtet worden, und daß demnachder Bundestag die Pro­vinzen Preußen und Posen nicht alS zum Bunde gehörig betrachtet".

Nach näheren Angaben soll der preußische Ge­sandte selbst erklärt haben, daß seine Regierung die

Einverleibung der Provinzen Ost- und Westpreu- ßen und eines Theils von Posen in den deutschen Bund nicht alS zu Recht bestehend ansehen könne, weil dieser Act, da er nicht einstimmig in einer Plenarversammlung, wie in solchem Falle die Bun- deSacte vorschreibe, genehmigt worden sei, sondern nur von den 17 Stimmen deS engern Raths, keine Gesetzeskraft habe.

Wenn auch der betreffende Bundesbeschluß zu­nächst keinen anderen Inhalt hat, alS daß er Die 1848 geschehene Aufnahme jener Provinzen für mangelhaft und ohne Rechtskraft erklärt, so besteht dennoch, wie derBreSl. Ztg." aus Berlin geschrie­ben wird, die Auffassung, daß Preußen den Wieder, auStritt jener Provinzen vor Allem in der Absicht herbeigeführt habe, um die österreichische Regierung eines gewichtigen GrundeS für ihre Forderung deS GesammteintriteS zu berauben, unv man gibt sich ver Hoffnung hin, den österreichischen Plan schon alS für jetzt völlig beseitigt betrachten zu dürfen.

ES ist jedoch nicht abzusehen, warum der Wie- derauStritt der genannten deutschen Provinzen, der allerdings nur als ein neuer Rückschritt in der deutschen Frage angesehen werden kann, eigentlich veranlaßt wurde. Denn man kann doch nicht gel­ten lassen, daß die Ausnahme deutscher Provinzen für die Aufnahme nichtdeutschereinebegründete Analogie geboten haben würde, man müßte viel­mehr annehmen, da die preußische Regierung eS nicht für möglich hielt, den Anforderungen Oester­reichs ohne den angebeuteten Rückschrittt Wider­stand leisten zu können, daß im Schooße der Bun­desversammlung der Gesammteintritt Oesterreichs alS ein großes Uebel angesehen werde, und daß man sich deßhalb so willig für daS kleinere, den WiederauStritt der preußischen Provinzen, entschie­den habe.

Hier darf aber nicht außer Acht gelassen werden, daß Oesterreich diesem Beschluß zu gestimmt hat.

Daraus ergibt sich zweie'lei, entweder hat Preußen trotz den Versicherungen der BreSl. Z. durch­aus nicht die Absicht, dem Gesammteintritt Oester­reichs Schwierigkeiten in den Weg zu legen, und eS wünscht allen Ernstes die formell gütige Wie­deraufnahme seiner Ostprovinzen in den Bund her­beizuführen und Oesterreich, der Einwilligung Preu­ßens gewiß, hat keinen Anstand genommen, dem Beschlusse über die Ausschließung jener Provinzen beizustimmen und sich für die Aufnahme seines Ge­sammtstaateS denselben formellen Bedingungen zu unterwerfen oder Oesterreich hat die gegründete Hoffnung, die Einführung der Majoritätsbeschlüsse burchzusetzen, welche Neuerung eS sodann unmittel­bar sür seinen Gesammteintritt und für die Rege­lung der Handelsangelegenheiten in seinem Sinne in Anwendung bringen würde.

Die Durchführung der CentralisationSidee in Oesterreich ist ohne den Gesammteintritt Oesterreichs in den deutschen Bund nur eine halbe Maßregel und wenn man erwägt, mit welcher unerschütterli­chen Consequenz Oesterreich diese Idee verfolgt und die Mittel, ihr die eigentliche praktische Bedeutung zu geben, zu erreichen sucht, so ist gar nicht anzu­nehmen, daß Oesterreich auf dieses ihm möglicher­weise von Preußen gebotene Schach sein Spiel, ehe eS-verloren war, aufgeben, oder mit offenen Augen verlieren sollte. ES hieße der StaatSklugheit der österreichischen Diplomaten ein schlechtes Kompliment machen, wenn angenommen werden wollte, man habe die tiefe Bedeutung deS erwähnten BundeS- beschlusseS nicht erkannt und habe, wo ein einfaches Nein hingereicht hätte, alle nachtheiligen Folgen ab­zuwenden, aus Complaisance oder irgend einem an­deren Grunde der preußischen Regierung eine Con­cession gemacht, die einer völligen Niederlage gleich käme, wenn man von der Unschädlichkeit deS Zuge­ständnisses nicht vollkommen überzeugt gewesen wäre. ES hieße auf alle Antecedentien vergessen und die Macht unv Schlagfertigkeit der beiderseitig in den Kampf geführten Streitkräfte verkennen, wenn angenom. men werden wollte, daß daS preußische Ministerium, welches selbst unter den günstigsten Auspicien von Position zu Position gedrängte wurde, auf einmal das Glück und die Feinheit gehabt hätte, ein ent­scheidendes Matt zu bieten.

Zwar ist nicht zu läugnen, daß Preußen dnrch Abschluß seines Septembervertrages, welcher daS Wiener Cabinet allem Anscheine nach gänzlich un­vorbereitet traf, einen diplomatischen Sieg errungen hat, der viele Niederlagen gut zu machen im Stande ist. Die Vortheile , welche Preußen dadurch er­rungen haben mag oder zu erreichen Hoffnung hat, waren jedoch ein Grund mehr gewesen, Preußen durch die Zustimmung zu dem erwähnten Bundes« beschluß nicht eine noch günstigere Stellung einzu­räumen. Es läßt sich daher nur annehmen, daß der Bundesbeschluß, der nichts anderes enthält, als die von dem österreichischen BundeStagSgesand- ten nicht zu umgehende Anerkennung, daß bei der Aufnahme in den preußischen Ostprovinzen alle er­forderlichen Formalitäten nicht beobachtet wurden, auch von keiner nachiheiligen Wirkung für Oester­reich sein könne, und daß Preußen durch denselben Oesterreich gegenüber nichts gewonnen habe. Die Sachlage hatte sich also gar nicht geändert; die Bedingungen für den Gesammteintritt Oesterreichs sind dieselben, und ebenso unverändert sind die Chancen, welche eS bis jetzt hatte, dieses Project burchzusetzen oder die Einführung von Majoritäts­beschlüssen zu erlangen.

Unter der obgleich wie oben nachgewiesen un­gegründeten Voraussetzung, daß der ofterwähnte Bundesbeschluß den Gesammteintritt Oesterreichs für jetzt zu hindern im Stande wäre, ließe sich die Zu­stimmung Oesterreichs nur daraus erklären, daß die CentralisationS- und die GesammteintrittS-Jdee von Oesterreich ausgegeben sei. Wenn die eigenthüm­liche Geltung, welche Ungarn eingeräumt werden soll, wenn Die Einsetzung der berathenden Provin« cialstände im Stande wäre, die Annahme zu recht­fertigen , dann braucht man diesen unzuverlässigen Schlußfolgerungen nur eine Besprechung entgegen« zuhalten, welche derLloyd" der vom russischen StaatSrath TegoborSki in Paris veröffentlichten Bro- chüre:Sur le système de la Centralisation appli- quée â la Monarchie Autrichienne" widmet. Sie ge­hört wegen deS mulhmaßlichen Ursprungs zu dem Bedeutsamsten, was seit langer Zeit aus authen, lischer Quelle in die Oeffentlichkeit transpiririe. Die Oslo. Post" erblickt in den Erklärungen, welche derLloyd" der Brochure entgegensetzt, ein voll­ständiges Programm über den jüngsten (wie über den künftigen) Gang der Politik. Wir entnehmen dieser Erklärung folgende den eigentlichen Gegen­stand unseres Leiters betreffende Stelle:Die Re­gierung gesteht keiner fremden nichtveulschcn Regie­rung das Recht zu, in der Frage deS Eintritts von Oesterreichs Gesammtmacht in den deutschen Bund eine entscheidende Stimme abzugeben. Man muß sich aber wundern, daß der russische StaatS- rath von den Ansichten seines eigenen Cabinets so wenig Kenntniß haben kann, um im entschieden ent­gegengesetzten Sinne Rathschläge zu ertheilen; der AuSdruck der officiellen Depeschen deS russischen Ca- binetS an daS hiesige ist klar und unzweideutig, und diese Depeschen bestehen ungeachtet alles Läug- nenS. DaS österreichische Cabinet wird auf dieser Maßregel beharren und sie nicht auS den Augen verlieren; eS ist fest überzeugt, daß der Augenblick nicht allzu entfernt ist, wo man diesen Eintritt mit allgemeinster Zustimmung aller Betheiligten Herbei­wünschen und alS eine Wohlihat für daS gemein­same Deutschland erkennen wird. Man kann über­zeugt sein, schließt der Kritiker, daß daS gegen­wärtige Ministerium fest auf den ausgesprochenen Beitritt in den deutschen Bund bestehen werde."

ES ist überflüssig darauf hinzudeuten, daß diese Erklärung beinahe gleichzeitig mit der Zustim­mung zu dem Bundesbeschluß vom 3. October abgegeben ist. Preußen hat also nach unserer An­sicht durch den erwähnten Bundesbeschluß nichts gewonnen, alS daß eS nun dem deutschen Bunde gegenüber mit mehr Recht als vorher als Groß­macht auftreten kann, daß eS jetzt geringere Matri- culârbeträge zu leisten habe und paß eS feine Stellung in Bezug auf Regelung der HanvelSangelegenheiten verbessert und allenfalls auch hie, natürliche Ent« Wicklung NordveutschlanvS für den überseeischen Ver­kehr befestigt hat. Dieses letztere verdankt eS aber