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vor Allem auf strenge Handhabung der Polizeistunde und der Nachtwache sehen, sonst gibt eS keinen ge­nügenden Schutz deS Eigenthum- wie der Person. AuS diesen Gründen ist eS Pflicht der Kreibeamten, beides auf das Strengste zu überwachen, bei Ge­legenheit ihrer meisten keineswegs zeitraubender M- schâfte wiederholt und unverhofft dte Löschgerâth- schaften auf daS Genaueste zu besichtigen.

Wetzlar, 5. Oct. Heute Vormittag 11 Uhr iraf die ganze fürstliche Familie von Walbeck in mehreren Ertrapostzügen von Gießen hier ein und setzte die Reise nach Schaumburg fort, um ihrem hohen Verwandten, dem Erzherzog Stephan von Oesterreich, e nen Besuch abzustatten.

München, 4. Oct. (O.-P.-A.-Z.) Unsere zweite Kammer hielt diesen Vormittag wieder eine Sitzung, in welcher Abg. Kolb von der Linken einen Antrag stellte und motivirte, eS möge die hohe Kammer angesichts der jüngsten Ereignisse in Bayern und besonders in Deutschland eine Adresse an Sc. Maj. den König beschließen, und zur Abfassung der« selben sofort einen besonderen Ausschuß wählen. In seiner Motivirung nahm Herr Kolb Bezug auf den jüngsten Beschluß der Bundesversammlung und aus die Thätigkeit der Regierung sowohl in politischer als polizeilicher Beziehung, und wünschte, daß die Kammer hierüber sich in einer Adresse auöspreche. Nach einer kurzen formellen Debatte darüber, ob dieser Antrag sofort berathen oder erst an einen AuSschuff verwiesen werden soll,und wobei sich Abg. Abg. v. Lerchenfeld überhaupt gegen den Erlaß einer Adresse, als weder zeitgemäß noch irgend welchen Erfolg versprechend, erklärte, wurde der Antrag Kolbs mit großer Majorität verworfen; selbst eine Anzahl Mitglieder der Linken stimmten gegen den­selben. Die Kammer hat heute mehreren Abgeord­neten den nachgesuchten Urlaub verweigert, weil deren Gesuche nicht gehörig bescheinigt waren, und befindet sich unter diesen Herr Abg. Ministerialrath Dr. Hermann, der sich bekanntlich zur Zeit im Auf­trage der Regierung in Frankfurt befindet. Auf die Interpellation deS Abg. Pfarrer Westermayer, ob die StaatSregierung der Kammer ein revidirteS Reli- gionSedict vorlegen werde, erklärt der Herr CultuS- minister, daß er in einer der nächsten Sitzungen hierauf die Antwort erhellen werde.

Der Abgeordnete Fürst Wallerstein hat durch daS Kammerpräsidium an das StaatSministerium eine Interpellation eingereicht, deren umfassende Mo­tivirung mit folgenden zwei Fragen schließt:1) Hat die bayerische Regierung bisher keinem Bundesbe­schluß beigepflichtet oder Anerkennung gezollt, mit« telst dessen namentlich die durch Artikel LVI der Schlußacte gewährleistete Unantastbarkeit der Ein­zelverfassungen verrückt, oder das Erforderniß der Stimmeneinhelligkeit bei Annahme und Abänderung der Grundgesetze deS Bundes irgend wie geschwächt wird? 2) Ist die bayerische Regierung entschlossen, auch ferner solchen Maßnahmen ihre Zustimmung und Anerkennung zu versagen?"

Nürnberg, 1. October. (F. C.) Die in weitern Kreisen bekannten Geistlichen Löhe, Wucherer, Bauer, Volk und noch andere haben ihre Aemter niederge­legt, um auS der Consistorialkirche auszutreten und eine neue streng-altlutherische Gemeinschaft zu grün­den. Die in Praxis vorgekommene Vermengung deS Lutherischen mit dem Reformirten hat ihnen nächste Veranlassung gegeben, welche jedoch nicht die einzige ist. Wie wir hören, sollen sie Nürnberg zum Sitz einer ersten Gemeinde machen.

Hannover, 3. Octbr. DerPr. Ztg." wird unterm 1. d. M. geschrieben, daß der König von einem Unwohlsein befallen sei, daS für nicht unbe­denklich gehalten werde. Hiesige Blätter enthalten nichts davon.

Köln, 3. Octbr. Unter vorstehendem Datum bringt dieKöln. Ztg." einen Artikel über den Septembervertrag, dem wir Nachstehendes entneh­men: In Hannover scheint man sich noch immer nicht recht mit dem Zollvertrage auSsöhnen zu können, und namentlich dieZeitung für Norddeutschland" wird nicht müde, warnende Schadenrechnungen auf# zustellen. Wenn auch bezüglich der künftigen reinen Finanzzölle daSPräcipuum" selbst von ihr für vollkommen ausreichend anerkannt werden muß, ein ganz anderes Resultat ergibt sich doch jedenfalls, wenn man die eigentlichen Schutzzölle für sich ab- gesondert in Betracht zieht und für diese die Kosten der hannnoverischen Konsumenten zu dem Vertrage vom 7. September" berechnet. Nach einer Berechnung, wie dieZtg. f. Nordd." dieselbe ver« sucht, hätte der Steuerverein in Folge des Vertra­ges vom 7. Septbr. allein, was seinen Bedarf an gewebten und Eisenwaaren betrifft, einen reinen Verlust von etwa 325,000 Thalern jährlich zu ge­wärtigen. Es wird daraus ein Schluß auf die Verluste gemacht werden dürfen, welche ihm für seinen Gesammtbedarf drohend bevorstehen. Diese Rechnung ist interessant genug und doch ist nicht zugegeben, daß die Berechnung brauchbar sei, auö ihr ohne Weiteres die Räthlichkeit einer völligen Verwerfung des Vertrages zu folgern.

Für unS Andere im alten Zollverein, die wir nicht allein gar keinPräcipuum" für die Ver, theuerung der Gewebe und Eiienwaaren erhalten und nicht nur eine Steuer, die für Preußen allein schon mindestens über acht Millionen beträgt, an unsere Fabricanten zu zahlen haben, sondern oben­drein den Mitgliedern deS Steuervereins ihr be­treffendesPräcipuum" noch aus unsern Taschen zulegen müssen, für unS wäre eS wohl kein be- fonderer Trost, durch den Beitritt des Steuerver, eins bloß mitleidendeGenossen deS Unglücks" zu gewinnen; daS betreffendePräcipuum" wäre uns wohl sicher für solchen schlechten Trost ein viel zu hoher Preis. Oder sollte unS das etwa ent- schädigen, daß diejenigen, welche jene Steuern er­halten , der großen Mehrzahl nach den alten Zoll« vereinSStaaten angehören? Auch in den alten Zollvereins. Staaten herrscht kein CommuniSmuS, keine Gemeinschaft der Privatcaffen, und wenn auch die nächste Nachbarschaft etwa von der gesteigerten ConsumtionSfâhigkeit" der Herren Steuerbezieher etwas zu profitiren glauben mag, ähnlich, wie die Garnison-Städte von derConsumtionsfâhigkeit" der Soldaten und Officiere, so beschränken sich doch diese Nachbarschaften auf einen sehr kleinen Umfang, und auch bei uns preist Niemand die Vortheile eines hohen Militärbudgets wegen des Gewinnes der Garnisonstädte. Wenn wir über den Vertrag vom 7. v. M. trotz alledem uns freuen, so ist eS nur, weil wir hoffen mit Hülfe deS neuen Zuwachses von gegen die alte Unbill ankämpfenden Kräften diese desto eher von unserem Nacken gänzlich ab- wâlzen zu können.

Allerdings, diese Gründe, die unS, im alten Zollvereine, bestimmen, über den Vertrag vom 7. v. M. unS zu freuen, gelten nicht unmittelbar auch für Hannover. WaS soll Hannover bewegen, eine Last erst zu übernehmen, um sie nachher wieder ab­wälzen zu müssen? Allein auf diese Frage hat die Zeitung für Norddeutschland" selbst sich die genü­gende Antwort schon früher auS Lüneburg schreiben lassen. Hannover muß sich zu dem Vertrage vom 7. v. M. durch die Aussicht bewegen lassen, daß eS anderen Falls früher oder später und mög, licher Weise sehr bald gezwungen gewesen sein würde,in ein weit ungünstigeres und hoff­nungsloseres Zollbündniß einzutreten 1" Glaubt man in Hannover etwa, die österreichischen Zollver­trags - Projecte und die Anstrengungen einiger der größeren ZollvereinS-Staaten zu Gunsten der­selben seien von Hause auS ganz ungefährlich? Freilich, ehe die Gefahr an Hannover herankäme, müßte Preußen erst überwunden sein. Aber wäre denn der Fall so ganz undenkbar? AuS den Erfahrungen de« letzten Jahres sollte man doch ge­lernt haben, in dieser Hinsicht nichts mehr fürun­möglich" zu erklären l AIS die Regierungen von Braunschweig und Oldenburg im August vorigen JahreS, aufgefordert von Preußen und in Gemein­schaft mit diesem, ihre schönen Erklärungen nach Wien entsandten: der Bundestag könne nach seiner erfolgten Selbstaufhebung nicht ohne Zustimmung der Kammern der Einzelstaaten wieder hèrgestellt werden, da glaubten sie wohl auch nicht, daß sie nach wenigen Monaten schon ihre damaligen zuver­sichtlichen Worte würden durch die That deSavouiren müssen.

Nachdem aber eben durch den Vertrag vom 7. v. M. Hannover und Preußen eine so viel festere Position gewonnen haben, nachdem man im Süden (Würtemderg) eS jetzt unverholen beklagt, mit Auf­lösung des Zollvereins leichtsinnig gedroht zu haben, jetzt allerdings ist eS Zeit, an die möglichst kräftige Benutzung des 14. Separatartikels (dieser bestimmt, daß bei den Verhandlungen über die Er­neuerung der Verträge mit den übrigen Zollvereins, staaten auf Herabsetzung deS Eingangszolls für Franzbranntwein, Kaffee, Syrup, Tabaksblätter, Thee, Weine; höhere Besteuerung deS Rübenzuckers, Festsetzung des Rabatts für die Weinhändler; Ver­gütung für die Schiffbauer; Ermäßigung deö AuS- gangzolls für Wollen gedrungen werde) zu denken, und dadurch neuen österreichischen Zumuthungen, die noch keineswegs aufgegeben sind, und die mög­licher Weise an einem künftigen Hannover'schen Junker-Ministerium eine bedeutende Unterstützung finden könnten, sogleich einen weiteren starken Riegel vorzuschieben. Preußen selbst, wenn eS sein Inter­esse versteht, muß diesem Streben gern entgegen kommen.

Berlin, 3. October. (K. Z.) Der Handels« minister hat bekanntlich vor mehr als Jahresfrist auf dem Weg der VeraltungSerecution von der niederschlesisch-märkischen Eisenbahn Besitz ergriffen und eine eigene königliche Verwaltung eingesetzt. Die Privatdirection hatte dagegen bei dem Gericht eine Klage in petitorio eingeleitet, und daS Stadt­gericht diese nun zu Gunsten der Klägerin entschie­den. Diese wird wohl aber ihren Erfolg nicht fer­ner benutzen, da am 16. d. M. eine Generalver­sammlung der Actionäre auch zur Schlichtung die­ser Angelegenheit ansteht.

Heute fand hier die erste mündliche Prüfung vor der Prüfungöcommission für Buchhändler statt. Als Vorsitzender der Commission fungirte der Re,

grerungSassessor Riedel, als Mitglieder die HH. Verlagsbuchhändler G. Reimer und Dr. Parthey, Besitzer der Nicolai'schen Buchhandlung. Die Prü« fungScandldaten waren die HH. H. Holstein und P. Jeanrenauv, deren vollständige Qualifikation durch die Prüfung festgestellt wurde.

Berlin, 4. October. Das C.-B. enthält heute die Mittheilung , daß man von hier aus für daS zu erlassende BundeSpreßgesetz daS CautionSsystem und das System administrativer Maßregeln dem Drucker und Verleger gegenüberin Anspruch nehme"; vor allem wolle man, daß Verbote und Confiscationen nicht für einen Bundesstaat, sondern für den ganzen Umfang deS Bundes gelten sollen.

AuS Hannover erfährt daS C.-B., daß daS Ministerium dort noch keineswegs so im Schwan­ken sei, als man manchen Nachrichten zufolge hätte annehmen müssen. Die neuen Organisationen unter­liegen hiernach zwar nochmals einer reiflichen Prü­fung, man werde sich vielleicht sogar zu Abänderun­gen entschließen, aber trotz Allem steht noch kein Ministerwechsel vor der Thür. Herr v. Münchhau­sen hat zu dem Hofe Beziehungen, die sicher allen andern Beziehungen mindestens die Wage halten. An ein Nachgeben der Ritterschaft gegenüber denkt man nicht, man läßt in dieser Richtung die Sache ruhig gehen, bis der Bundestag irgend welche Erklärung von sich gegeben haben werde.

In Bezugauf die angeblich von mehreren Continentalmächten an die englische Regierung in der Flüchtlingsfrage gerichteten ernsten Noten," er­fährt dasConst. Bl." daß nur von Oesterreich Erklärungen in dieser Beziehung nach London ge­geben und von dort verlangt worden sind.

Nach derN. Pr. Ztg." ist die Nachricht von einer mecklenburgischen Note vom 26. September, die bestimmt alle Verhandlungen über den Anschluß an den Zollverein ablehnen soll, unbegründet, und eS wäre manchen Andeutungen zufolge der Anschluß von Mecklenburg-Strelitz an den Zollverein in nicht zu weiter Ferne zu erwarten.

DemC. B." wird versichert, daß eine Ver­längerung des Vertrages mit Belgien auf 1 Jahr bis jetzt nicht stattgefunden habe, vielmehr der Ab, jchluß eines neuen Vertrages zu erwarten sei.

Der Generallientenant v. Thümen ist bereits wieder nach Holstein abgereist.

Berlin, 4 Oct. Pfizer's Buch:Deutsch­lands Zukunft im Jahre 1852", ist in Folge ge­richtlicher Entscheidung in den mit Beschlag belegten Exemplaren vernichtet worden. Den Grund dazu gaben Majestätöbeleidigungen gegen den König von Preußen.

General v. Wrangel ist gestern Abend nebst den ihn begleitenden Offizieren aus Italien wieder hier eingetroffen.

. Berlin, 4. October. Gegen den sogenannten Büchsenverein" (eine Gesellschaft von Handwerkern und andern Leuten, welche gegen einen monatlichen Beitrag von 5 Sgr. ihre Mitglieder allmâlig mit Büchsen versorgte) ist polizeilich eingeschritten, ein Comite desselben aufgehoben, Haussuchungen sind bei den Mitgliedern gehalten; Verhaftungen vorgenom­men, Waffen, endlich sogar Statuten, Correspon, denzen und eine geheime Chifferschrift gefunden worden.

Nach einer Correspondenz der O.-P.-A.-Z. sind die vorgenommenen Verhaftungen nicht so leicht aufzunehmen, wie andere Nachrichten über ähnliche früher vorgekommene Vorfälle. DerBüchsenver­ein" ist nach Angabe deS Korrespondenten ein durch und durch politischer Verein. Seine Tendenz ist keine andere, als durch Waffengewalt eine Aender­ung der SiaatSverfaffung in Preußen herbeizufüh­ren. ES sind viele Papiere von größter Wichtigkeit in Beschlag genommen, so daß zum Theil Droschken zum Fortschaffen benutzt werden mußten. Einer der Verhafteten hat bereits in seinen Verhören heute Morgen sehr umfassende Geständnisse ab­gelegt.

Berlin, 5. Oct. In Verbindung mit den vor, gestern stattgehabten Verhaftungen und Haussuchun­gen haben gestern ähnliche Maßregeln sich wieder­holt. Man scheint an eine weitere Verzweigung und eine ausgedehnte Complicitât in dieser Sache zu glauben. Es ist sogar bei Bürgern von unzwei­felhaft antidemokratischer Gesinnung, welche mit Compromittirten in Familienver- hältnissen stehen, nach Waffen und Briefschaften gesucht worden. Einer der nach den bisherigen Ermittelungen am meisten compro- mittirt Erscheinenden ist so krank vorgefunden wor­den, daß die Behörden Bedenken trugen, seine Ab­führung zur Haft bewirken zu lassen. Um jedoch sein Entweichen oder ein Colludiren mit etwaigen Mitschuldigen zu verhindern, wird derselbe mit aller durch seinen Gesundheitszustand gebotenen Rücksicht polizeilich überwacht.

Königsberg, 1. October. Wie man aus zu- verläßiger Quelle erfährt, ist die polizeiliche Schließ­ung der sogenannten freien Gemeinde von Seiten des Stadtgerichts bestätigt worden.