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JS 230. Mittwoch den 1. Oktober 1831.

Einladung zum Abonnement.

Auf das mit dem 1. O et ober beginnende vierte Quartal laden wir hiermit zu geneigten Abonnements ein.

DieNassauische Allgemeine Zeitung" mit dem belletristischen BeiblattDer Wanderer" erscheint, Sonntags ausgenommen, täglich und beträgt der PränumerationSpreis für Wiesbaden, für den Umfang des Herzogthums Nassau, der drei Hessen, und der freien Stadt Frankfurt 2 für die übrigen Länder^ des fürstlich Thurn- und Tarisschen Verwaltungsgebietes mit Inbegriff des Postaufschlages 2 fL IO Ek.

Durch denamtlichen Theil" dieser Zeitung gelangen Kundmachungen der Regierung am frühesten zur Kenntniß des Publikums. Die Assisen und Landtagsverhandlungen werden mit möglichster Schnelligkeit und Ausführlichkeit mitgetheilt. Ueber die Vorfälle und Zustände im Lande sowie von außenher berichten zahlreiche und zuverlässige Correspondenten, während der für Wiesbaden äußerst günstige Postverkehr es ermöglicht, die Nachrichten auS Norddeutschland, Belgien, England, Frankreich, Italien rc. früher, andere gleichzeitig mit den in der Umgegend erscheinenden Blättern zu bringen.

DieNassauische Allgemeine Zeitung" erfreut sich deßhalb einer bedeutenden, stets zunehmenden Verbreitung und eignet sich dadurch besonders zur Veröffentlichung von Anzeigen aller Art. Inserate werden die dreispaltige Petitzeile oder deren Raum mit 3 rr. berechnet.

Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Schellend er g'schen Hof-Buchhandlung, auswärts bei den nächstgelegenen Postämtern zu machen.

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Uebersicht.'

Amtlicher Theil.

Gesetze die Aufhebung der Grundrechte undCon- trahirung eines Anlehens betreffend.

Dienstnachrichten.

Nicht amtli ch er Theil.

Aufschlüsse über die wahre Natur der sogenann­ten freien Gemeinden.

Deutschland. Wiesbaden (Bestimmungen des deutsch- österr. Postvereins. Auflösung des Arbeitervereins. Scri- bent Feibel in Criminalhaft genommen). Hochheim (TodtenhauS). Vom Westerwald (Agitation). Mannheim (Polizeimaßregeln. Ernte). Kassel (Vor­schüsse). Ludwigsburg (Prozeß Becher). Han­nover (MinisterkristS). Essen (Falschmünzer). Erfurt (Krackrügge). Berlin (Frankreichs Anschluß an den Postverein. Hamburgs Stellung im Zollverband. Confiscation. Merkwürdiger Fund. Die Befehlshaber des BundeScorpS. Bedauerlicher Vorfall in Potsdam. Ant­wort des Königs). Wien (Die militärischen Pofitionen im Westen. Koffuths Freilassung. Fürst Metternich. Con- tumazurtheil gegen Koffuth).

Frankreich. Paris (Das Testament des General Lopez. Prinz Joinville. Königin Ehriftine. General Narvaez).

Portugal. Lissabon (Die Cabralisten. Abschaffung des SclavenhandelS. Die Flotte).

Großbritannien. London (Lord Palmerston. Conces- fionen für die jonischen Inseln. Der unterseeische Telegraph. Uebertritt deS Canzlers Law. Eröffnung der Feindselig­keiten gegen Montevideo).

Amerika. Cuba (Freilassung vier Gefangener. Berich­tigungen).!

Neueste Nachrichten.

Amtlicher Theil.

Gesetze.

Wir Adolph, von Gottes Gnaden Herzog zu Nassau rc. rc. Nachdem die deut­sche Bundesversammlung in ihrer Sitzung vom 23. dieses Jahres folgenden Beschluß gefaßt hat:

Die in Frankfurt unter dem 27. December 1848 erlassenen, iu dem Entwürfe einer Ver­fassung des deutschen Reichs vom 28 März 1839 wiederholten sogenannten Grundrechte deS deutschen Volkes können weder als Reichs­gesetz, noch, soweit sie nur auf Grund deâ Einführungsgesetzes vom 27. December 1848, oder als Theil der ReichSverfassung in den ein­zelnen Staaten für verbindlich erklärt sind, für rechtsgültig gehalten werben. Sie sind deßhalb insoweit in allen Bundesstaaten für aufgehoben * zu erklären".

so setzen Wir diesen Bundesbeschluß durch gegen­wärtige Verkündigung in Wirksamkeit.

So gegeben Biebrich, den 27. Septbr. 1851.

(L. 8. Adolph.

Wintzingerode. Ler. Hadkln. Vollpracht.

Wir Adolph, von GotteS Gnaden e «?°^.?on Nassau 2 c. 2 c. haben, um die zur Ausführung größerer Landesbauten, namentlich für den neuen JrrenhauSbau bei Eberbach, für die Hafenbauten zu Biebrich und für die Bauten zur Verbesserung der Schifffahrt auf der Lahn feit dem Jahre 1840 auS der Landesbank in laufender ver. zinSIicher Rechnung geleisteten Vorschüsse im Ge- sammtbetrage von 944,697 fl. 51 kr. zu tilgen und hierdurch den stehenden Betriebsfonds der Landes­bank, aus welchem diese Vorschüsse entnommen

worden sind, zu ergänzen, mit Zustimmung Unserer Landstände beschlossen, und verordnen wie folgt:

§. 1. Für Rechnung Unserer StaatScasse ist ein mit Vier vom Hundert verzinsliches Anlehen von Einer Million Gulden aufzunehmen und dieser Gesammlbetrag in Partialobligationen, welche auf den Inhaber lauten und mit der erforderlichen An- zahl von halbjährigen Zinsabschnitten zu versehen sind, zu vertheilen.

8. 2. DaS in Gemäßheit deS vorstehenden Paragraphen aufgenommene Anlehen zur Tilgung der Eingangs erwähnten Vorschüsse der Landesbank ist von den Landständen als Staatsschuld anerkannt, und die zur Verzinsung und Tilgung desselben er- förderlichen Beträge sind auS den paratesten Staats­einkünften zu entnehmen. Zu mehrerer Sicherheit der Gläubiger kann ein entsprechender Betrag aus den Staatseinkünften als specielles Unterpfand ein­gesetzt werden.

8. 3. Zur successiven Tilgung dieses AnlehenS ist eine jährliche Summe von Zehntausend Gulden, welcher die ersparten Zinsen von den nach und nach eingelöst werdenden Partial.Obligationen fort­dauernd zuwachsen, bestimmt, so daß daS ganze An­lehen längstens innerhalb zwei und vierzig Jahren vollständig zurückbezahlt werden must. Es bleibt jedoch die Befugniß vorbehalten , mit jeweiliger Zustimmung Unserer Landstände weitere Beträge aus den Revenüen-Ueberschüssen der StaatScasse zur desto schnelleren Rückzahlung deö AnlehenS zu verwenden.

§. 4. Mit der Vollziehung dieses Gesetzes wird Unser StaatSministerium, Abtheilung der Fi­nanzen, beauftragt.

So gegeben Biebrich, den 10. Septbr. 1851.

(L. 8.) Adolph.

Wintzingerode. Ler. Hadeln. Vollpracht.

Dienstnachrichten.

Seine Hoheit der Herzog haben den Fr. H. Steil zu Galveston zum Consul für TeraS zu ernennen geruht.

Der von deS Herrn Fürsten zu Wied Durch­laucht erfolgten Präsentation deS Caplans Dr. Kö­ster zu Runkel zum zweiten Pfarrer daselbst ist die herzogliche Bestätigung ertheilt werden.

Lehrer Meister in Aßmannshausen ist in den Ruhestand versetzt, Lehrer Grolimund von Gör­geshausen zum Lehrer in AßmannShausen, Lehrge­hilfe Leber von Niederzeuzheim zum Lehrer in Görgeshausen ernannt, und die Lehrgehilfenstelle zu Niederzeuzheim dem Schulcandidalen Schirg von Caub provisorisch übertragen worden.

Lehrgehilfe Gilleö zu Villmar ist zum Lehrer daselbst ernannt worden.

Am 23. August ist der Justizamtsverwalter Willett zu Idstein, am 1. September der Rhein- zollbeseher RevisionSrath Diesfenbach zu Caub, am 10. der Justizrath Freudenberg zu Brau­bach, und am 13. der JustizamtSsecretâr Brunner zu Königstein mit Tod abgegangen.

Nichtamtlicher Theil.

Aufschlüsse über die wahre Natur der sogenanuten freien Gemeinden.

(Fortsetzung.)

Dann heißt eS weiter:Die Religion ist in den freien Gemeinden völlig negirt, und der leer gewordene Raum, womit sollte er auSge­

füllt werden? Womit anders, als mit Poli­tik? In dem Maße als die Reste religiösen Le­bens, welche der Deutschkatholicismus noch in sich trug, schwanden, in dem nämlichen Maße bildete sich in ihm immer mehr und mehr ein politischer Charakter aus. Wie oft hörten wir Beide von sei­nen Anhängern die Worte:Jetzt muß man noch beten und singen, bis die Zeit kömmt, da man schlagen kann I" Welch' beständiges Gerede von der Nothwendigkeit völliger Umwandlung aller socialen Verhältnisse! welche Hoffnungen auf politische Um­wälzungen ! Mancher Geselle mit verwittertem Hute, mancher Meister, der keine Kunde hat, manches Weib, daS einen Roman gelesen, fühlt in sich Kraft und Beruf, die Welt zu beglücken. Und welch' eine Weltbeglückung! Welch' fabelhafte Pläne ! Im Innern der Gemeinden wühlt häufig Partei- sucht und Zwietracht und will unter beständigem FreiheitSlärm keine Ordnung gedeihen, wohin würde es kommen, wenn das StaatSruder in solche Hände fiele" l

In Wahrheit können wir versichern, daß wir politische Reformer zu werden, niemals beabsich­tigten und stets mit Ekel vor solchen Fabeleien er­füllt wurden. Die Ansicht, welche in Wort und Schrift der freien Gemeinden stets wiederkehrt, daß Religion und Politik ein und dasselbe sei, konnten wir niemals uns aneignen, und nicht wenig zu unserer Umkehr trug der Umstand bei, daß, wie bemerkt, diese politische Färbung des Deutschkatho- liciSmuS immer greller hervortrat und unS bevor­stand , am Ende auch noch in jenem Geiste predigen zu müssen, dem Religion und Politik gleichbedeu­tend gilt".

Gewahrten wir überdies die Früchte, welche der vorgeblichen Reform entwuchsen, so mußte eS uns entschieden von dieser wegziehen. Unsere ehe­maligen Gemeinden dürfen unS eS wohl glauben, daß wir oft genug an uns die Frage stellten: Sind unsere Jünger besser, find sie |glimmer geworden? Sind sie geblieben, was sie früher gewesen? Welch' eine Antwort mußten wir in aller Wahrheit unS geben! ES traten so viele Erscheinungen zu Tage, die unS mißstimmen mußten, daß wir völlig blind hätten sein müssen, wären wir nicht nach und nach zu der Ueberzeugung gekommen, unsere Predigt könne unmöglich die rechte, die neue Bewegung un­möglich eine Reformation sein. Denkt ihr wohl noch daran, freie Gemeinden, in wie vielen Vor­trägen dieser düstere Mißton wieberk-hrte?

Wehmüthig lasen wir auö den Blicken der Mehrzahl, wie gleichgiltig oder mißvergnügt Pre­digten über moralische Gegenstände angehört wurden, und wie wir eS insbesondere in manchen Gemein­den kaum wagen durften, mit Dergleichen hervor­zutreten. ES ist wohl wahr, daß, allerdings mit ehrenvollen Ausnahmen, eben nicht die wackersten Mitglieder der christlichen Kirchen den freien Ge­meinden beigetreten sind; aber trug die sogenannte Reform Leben und Kraft in sich, so hatte sie gerade hierin Gelegenheit, sie zu bewähren. Sie that eS nicht. Wir haben unS in verschiedenen Gemeinden umgesehen und überall im Wesentlichen dieselben Erfahrungen gemacht. Hier war jede Art der Sinnlichkeit als erlaubt dargestellt, dort sogar auS der Untreue gegen den Gatten kein Geheimniß ge­macht und über dieser größte aller Unsitllichkeiten offen und leichtfertig gewitzelt. Hier taumelten bei den Abendunlerhaltungen und den Ausflügen der Gemeinde unmündige Kinder, auf daß sie an Frei­heit gewöhnt würden, bis tief in die Nacht hinein in den Gesellschaften der Erwachsenen umher, dort wurden vor ihren Ohren Lieder gesungen oder Ge­dichte vorgetragen, worüber Männer erröthen konn­ten. Unanständige Liedchen konnte man auS dem Munde von fünf- bis sechsjährigen Jungen verneh­men, die ihnen von ihren eignen Vätern waren ein-