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Rassamschc MMcmc Zeitung.

M 216

Sonntag den 14U September

18SL

Die Nass. Allg. Zeitung mit demWanderer erscheint einmal tâglichmit Ausnahme deS Sonntags. Der vierteljährige Pränumerationspreis ist in Wiesbaden für den Umfang des Herzogtums Nassau, des GroßherzogthumS und Kurfürstenthums Hessen, der Landgrafschaft Hessen-Homburg und der freien Stadt Frankfurt 8 fl., in den übrigen Ländern des fürstlich Thurn- und TariSschen Verwaltungsgebietes S fl. IO kr. Jnferate werden die dreispaltige Petitzeile oder deren Raum mit 3 fr. berechnet. Bestellungen beliebe mau in Wiesbaden in der L. Sch ellenberg'schen Hof-Buchhandlung, auswärts bei den Nächst gelegenen Postämtern zu machen.

Uebersicht.

Stimme» über de» Zoll-Vertrag zwischen Preu­ßen und Hannover.

Deutschland. Wiesbaden (Asstsen. Die Goldberger- schen Rheumatismusketten und Heilunwesen. Der Alter- thumsvercin). Idstein (Die Deputation). Heidel­berg (v. Bruck). Kassel (Die Blumeiche). Mün­chen (Die Konferenz in Ischl. Die Minister. DönnigeS. Pie Kammern. Postvertrag mit Frankreich). Gotha (Der Vergleich mit den Agnaten). Hannover (Die Reformen). Berlin (Die vsterr. Politik. Metternich und Schwarzenberg. Thümen. Vermischtes).jHam bürg (AbnahmungSschreiben). Prag (Haussuchung). Wien (Die Königin von Preußen. Vermischtes).

Frankreich. Paris (Dupins Rede. Die Legitimisten. Die Flotte. Lola Montez. Vermischtes).

Spanien. Madrid (Die Budgetkommission. Die Cortes. Die Königin Mutter. Vermischtes. Aus Portugal).

Großbritannien. London (Versteigerung des Hauses der Gemeinen. Vom Cap).

Italien. M ail an d (Ermordung. Selbstmord). Tur in (Empfang des Königs in Genua. DaS Ministerium. Ver­mischtes). Rom zMord. Haussuchung).

Türkei. Konstantinopel (Ministerwechsel).

Neueste Nachrichten.

Stimmen über den Zoll-Vertrag zwischen Preußen und «Hannover.

DieConst. Ztg." bringt über Form und In- halt deS abgeschlossenen Vertrages die folgenden Mittheilungen: Der Zollvertrag mit Hannover vom 8. d. stipulirt bekanntlich in erster Linie den Anschluß deS SteuervereinS an den Zollverein für den 1. Januar 1854. Dies Sipulat ist aufs un­zweideutigste festgestellt und möchte in feinen Folgen auch dadurch nicht geschmälert werden, daß die Ge­nehmigung der hannover'schen Kammern vorbehalten wird. Denn einerseits werden die hannover'schen Kammern ihre nationale Gesinnung nicht so weit verleugnen, daß sie der glücklichsten That, die seit lange auf der nationalen Bahn geschehen, particu- laristische Bedenken entgegensetzen, anderentheilS werden sie sich scheuen, den Schritt ihrer Regierung zu deSavouiren und damit diese selbst unmöglich zu machen. Rücksichtlich der Form der Bereinigung ist die Bersasiung deS Zollvereins in allen ihren Thei­len, mithin mit Einschluß des bestehenden Zolltarifs als Grundlage festgestellt; Hannover hat sich also bereit erklärt, diese einfach anzunehmen und in daS Verhältniß der heutigen VereinSstaaten einzulreten, sobald aus den in Bälde zu eröffnenden Verhandi langen wegen der Erneuerung der Zollvereinsver­träge nicht Veränderungen hervorgehen. Bei den letztere.: wird Hannover als MitpaciScenI austreten und dort Gelegenheit finden, seine etwaigen Son- derinteressen und Wünsche geltend zu machen. Daß die letzteren freihändlerischer Natur sind, ist durch Nichts constatirt. Hätte Hannover den Freihandel gewollt, so hätte eS denselben weit leichter bei sich cultiviren können, als im Verein mit den Zollver- einSstaaten, die bekanntlich der Herrschaft der reinen Doctrin sehr erhebliche Hindernisse in den Weg stellen. Auch wird für die freihânblerische Richtung Hannover dadurch Nichts präjudicirt, daß sich das­selbe in einem Separatartikel von Preußen die Zu- sichcrung hat geben lassen, man wolle preußischer Seils von einer Erhöhung der bestehenden Schutz­zölle abstchen. Vielmehr erkennt Hannover damit indirect an, daß die bestehenden Zölle auf Ge­werbserzeugnisse auch seinen Interessen nicht wider­streben.

Schließlich ist durch den Vertrag vom 7. d. noch für die glückliche Lösung der wichtigsten Frage, die sich in nächster Zeit im Zollverein erheben wird, eine große Garantie gegeben. Die Absichten der hiesigen Regierung gehen darauf aus, das Stim- menverhältniß in ZoNvereinSangclegenhciten nach kein Machtverhältniß zu regeln, somit an die Stelle der Gleichberechtigung unter den stimmberechtigten Staaten ein abgestuftes Stimmrecht zu fetzen. Wollte nun aber Preußen, daS bekanntlich der Bevölkerung nach mehr als die Hälfte deS Zollvereins reprâsen-

seine Ansprüche rein seiner Macht nach erheben,

so würde solches Verlangen auf dem geradesten Wege zur Sprengung deS Zollvereins führen, weil sich die übrigen VereinSstaaten niemals die Allein­herrschaft der preußischen Majorität würden gefallen lassen. Daß Hannover, das auf seine Selbststän­digkeit so eifersüchtige Hannover gleichwohl in dem­selben Moment, wo derartige Reformen in sicherer Aussicht stehen, seinen Anschluß an den Zollverein vorbereitet, verbürgt aber, daß die preußischen An­sprüche so mäßig sein müssen, baß sie die billige Rücksicht auf die übrigen VereinSstaaten nicht außer Augen setzen.

Mit Bezugnahme auf den österreichischen Plan der Zolleinigung, welcher für jetzt in den Hinter­grund gedrängt ist, schreibt dieSpener'sche Zei­tung" über den Zollvertrag:In Hannover und dem Anschluß des Steuervereins haben wir einen mächtigen Bundesgenossen für diesen Kampf ge­wonnen, wenn er sich erneuern sollte, und zwar hauptsächlich deswegen, weil sich der Steuerverein wohl auf der Basis des in manchen Punkten zu ermäßigenden Zollvereinstarifs mit diesem einver­standen erklären, nie aber dem österreichischen Sy­steme beitreten kann. Zwar haben Preußen und Hannover jetzt nur einen Prälimmarvertiag abge­schlossen, indessen enthält auch dieser schon bindende Bestimmungen, welche in den demnächst zu eröff­nenden Verhandlungen ihre volle Kraft erhalten werden. Als Anfangspunkt für den Beitritt Han­novers zum Zollverein ist der 1. Januar 1854 fest, gesetzt, d. h. der Tag, mit dem die jetzigen Zoll- vereinSvertrâge überhaupt ablaufen, wenn sie nicht in der Zwischenzeit erneuert werden. Der Haupt­punkt deS Vertrages vom 7. September ist nun, baß Hannover für die Verhandlungen, welche über die Fortdauer deS Zollvereins gepflogen werden [ob len, als MitpaciScent eintritt, und daß also ohne seine ausdrückliche Zustimmung nichts hierüber be­schlossen werden kann. Einzelne Bestimmungen sind natürlich in dem Präliminarvertrage noch nicht vor­handen, sondern eS sind nur die allgemeinen Grund­sätze dafür aufgestellt worden. Diese besagen, daß Hannover sich dem Steuersystem Preußens anschließt, und daß für die Verhandlungen über die einzelnen Tarifsätze, die Zollgesetzgebung und die ganze Or­ganisation deS neuen Vereins die deS Zollvereins und nicht die deS Steuervereins zum Grunde ge. legt werden sollen. Wegen dieser Bestimmung sagte auch das halbofficielle Organ der preußischen Re­gierung, daß den Zollvereinöstaaten durch den Ab­schluß des vorliegenden Vertrages nichts präjudicirt und ihnen kein Gegenstand der Beunruhigung geboten werde. Hannover hat darauf bestanden, daß die Schutz- und Finanzzolle des Zollvereinstarifs keine Erhöhung erfahren dürfen, sondern den Umständen entsprechend ermäßigt werden sollen. Einen beson- ! terS wichtig Gegenstand der Verhandlungen wer- | den die Bestimmungen über den Verkehr mit den Gegenständen der eigenen Production und deS in­neren Verbrauchs bilden, wie Tabak, Wein, Brannt­wein, Salz, Bier, Rübenzucker, welche zum Theil in Hannover gering besteuert sind und nicht auf die Höhe der Besteuerung im Zollverein können gesetzt werden, wie denn namentlich daS Salz zu den im Steuerverein geltenden Preisen, bei den unsrigen, nicht wird eingeführt werden können. Einen ande­ren höchst wichtigen Gegenstand bildet der Zucker, bei dem sich wahrscheinlich verwirklichen wird, waS schon viele Stimmen im Zollverein gefordert haben, daß Colonial- und Rübenzucker gleichgestellt wer-, den. Ueber alles dieses wird die unverzüglich nach Berlin zu berufende Zollconferenz zu entscheiden haben. Um die betreffenden Arbeiten vorzubereiten und mit Preußen die Vereinbarung im Detail zu bewerkstelligen, wird der Bevollmächtigte von Han­nover, Klenze, hier verbleiben, und Berlin wird wiederum durch seine überwiegende Stellung dahin­geführt, daß, nachdem die politischen Unter­handlungen gescheitert sind, dennoch als ein neuer Centralpunkt für die deutschen Angelegenheiten her- vortritt."

Die Const. Ztg. hält mit ihrem Urtheil über den Vertrag immer noch zurück. Sie beschränkt sich auf den Widerspruch, daß der Werth der getroffenen Uebereinkunft hauptsächlich durch den Erfolg bedingt wird. Gelingt eS, die Staaten des Steuervereins zu gewinnen, ohne einen Theil der Staaten des Zollvereins zu verlieren, so ist damit eine große

nationale That vollbracht, welcher unsere wärmste Anerkennung nicht fehlen wird. Muß man dagegen Baiern, Würtemberg und Baden fahren lassen, um Hannover und Oldenburg dafür einzutauschen, als­dann erwarten wir von diesem Tausche nichts An­deres als Unheil.

DieN. Pr. Z." schreibt:So viel wie ver­lautet, ist der Vertrag im Namen Preußens unab­hängig von bin anderen Staaten des Zollvereins abgeschlossen, diesen jedoch der Beitritt vorbehalten, welcher Vorbehalt nach bereits vorhandenen Zusiche­rungen von denselben ohne Zweifel benutzt werden wird. Zeigt daher die preußische Regierung auf der einen Seite den festen Entschluß, daS, waS sie für nützlich erkennt, um jeden Preis durchzuführen, so hat sie auf der anderen Seite die Brücke offen gehalten, auf welcher die zollverbündeten Regierun­gen ihr folgen, mögen. Mit diesen Regierungen wird auch ein Einverständniß gepflogen werden über die Herabsetzungen der ZollvereinSzollfâtze , wie sie sich im Laufe der Verhandlungen zwischen Preußen und Hannover als nothwendig ergeben. Auf diese Weise ist die neue Zollverbindung gewonnen, und die alte nicht aufgegeben".

Deutschland.

* Wiesbaden, 13. Sept. (Assifenverhandlung gegen Conrad August Christian An ton von Eger- roth wegen Brandstiftung.) Der Angeklagte wurde von den Geschwornen für schuldig befunden und von dem Aistjenhose in Anbetracht seines jugend­lichen Alters, sowie deS geringen durch das Ver­brechen verursachten Schadens zu sieben Jahren Zuchthaus verurtheilt.

Die heutige Verhandlung gegen Melchior Eckert von ZeilSheim wegen ausgezeichneten Dieb­stahls wurde wegen Ausbleiben einiger Zeugen auf die nächsten Aisisen vertagt.

Zur Verhandlung Wommen noch folgende Fälle: Montag den 15. Sept, gegen Heinrich Wilh. Steuber von EmS wegen Verausgabung falscher Staatspapiere.

Dienstag den 16. und Mittwoch den 17. Sep, tember gegen Peter Eulbeg von EmS wegen desselben Verbrechens.

Donnerstag den 18. September gegen Johann Nauheimer von Höchst wegen Schriftfâlfchung.

P Wiesbaden, 12. Sept. Dem würtembergi- schen StaatSanzeiger zufolge ist auf daS Gutachten deS MedicinalcollegS hin der Verkauf der Goldber- ger'fchen Rheumatismusketten für den ganzen Um­fang des Königreichs verboten worden und haben sich diejenigen, welche solche Ketten in Commission haben, über die Rücksendung derselben auSzuweisen. Wir begrüßen freudigst diese Verfügung gegen eine der kolossalsten Gelbprellereien deS PublicumS und wünschen nicht minder sehnlich, daß andere deutsche Regierungen dem Beispiele WürtembergS folgen wollen, das besonders durch die treffliche Beleuch­tung von Liebig über daS Unwirksame der besag, ten RheumatiSmuöketten hervorgernsen sein dürfte. Schon früher wurde in diesen Blättern (1849 Nr. 298) auf diesen Unfug aufmerksam gemacht. Uebri- genS sollte sich solch Verbot auf die Masse von Ge- heimmittcln :c., welche die Rubrik der Anzeigen unserer öffentlichen Blätter täglich auf die anlockendste Weise füllen, ebenfalls erstrecken.

Aber einen noch bedauerlicheren Character tra­gen jene Annoncen, die in der letzten Zeil leider allzuhäufig gefunden wurden, wo man den Aerzten wegen einer irgend wie mehr weniger gelungenen Kur Lob spendet und sie recommandirt. ES ist ein trauriges Zeichen, und wahrlich kein Ruhm für die ärztliche Wissenschaft und ihre Jünger, durch solch ein Treiben öffentliche Empfehlungsbriefe zu erhal­ten. Aber nicht genug selbst den Laien fordern jetzt Aerzte auf, ihre Heilmethode (?) zu prüfen, und ihnen vorrenommircnd von ihrer Kunst, die viel andere Künste übersteige, empfehlen sie sich dem Publicum alS alleinige Heilkünstler! Doch diese Sache ist wahrhaft ekelerregend, und eS möge ge­nügen, diese Andeutung gegeben zu haben! Man sollte meinen, wenn man all den anpreisenden Quark lieSt, wir lebten nicht in Landen mit geordnetem