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Nassauische Allgemeine Zeitung.

^U 2<>9> Samstag den E» September 1831»

Die Nass. Allg. Zeitung mit dem Wanderer erscheint einmal täglich mit Ausnahme des Sonntags. Der vierteljährige Prünumerationspreis ist in Wiesbaden für den Umfang des HerzogthumS Nassau, des GroßherzogthumS und Kurfürstenthums Hessen, der Landgrafschaft Hessen-Homburg und der freien Stadt Frankfurt 8 fULin den übrigen Ländern des fürstlich Thurn- und TariSschen Verwaltungsgebietes 8 fl. IO kr. Jnfera te werden die dreispaltige Petitzeile oder deren Raum mit 3 kr. berechnn. Bestellungen beliebe mau in Wiesbaden in der L. Schellenberg'schen Hof-Buchhandlung, auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.

Uebersicht.

Frankreichs nächste Zukunft.

Deutschland. Wiesbaden (Asstsen). Vom Rhein (DaS Armenwesen). Frankfurt (Herzog von Augusten­burg. Der Bundestag). Kassel (Volmar. Censur. Adjutant v. Eschwege). Stuttgart (Der Eid deS Mi­litärs auf die Verfassung). Schweinfurt (Ronge)

München (Die Jfchler Zusammenkunft). Leipzig (Die Leiche des Herzogs von Coburg. Paßwesen). Berlin (Der Brandenburger Provinziallandtag. Perso­nalien. Radowitz). Königsberg (Die Hartung'sche Zeitung. Wahlrecht). Lübeck (Die Eisenbahn nach Büchen). Hamburg (Die Oesterreicher). Kiel (Aus­wanderung).Flensburg (Truppentransport). Wien (Die kaiserl. Erlässe. Hübner. Der König von Preußen. Die amerikanische DampffregatteMisflsippi".

Schweiz. Basel (Die Neuenburger Deputation).

Belgien. Brüssel (Das Erbsteuergesetz. Vertagung der Kammern).

Frankreich. Paris (Demokratische Comite's. Die Lyoner Vcrurtheilten. Die Generalräthe. TbierS. Vermischtes). Großbritannien. London (Die Königin. Bankett im Glaspalast. Die Titelbill. Wiseman. Prinz Hohenlohe. Vom Cap. Vermischtes).

Italien. Mailand (Mord). Florenz (Baron Hügel. Die Toscanischen Bischöfe. Die englische und die franzö­sische Flotte).

Neueste Nachrichten.

Frankreichs nächste Zukunft.

Die Bedeutung, welche die Vorgänge in Frank­reich für daS übrige Europa und besonders die Nach­barstaaten besitzen, fordert zu deren Erwähnung und Betrachtung auf, wenn gleich sie, wenigstens für die nächste Zukunft, weder eine glückliche Entwickelung versprechen, noch für den Augenblick in fester und greifbarer Gestalt auftreten. Seit der Vertagung der Nationalversammlung ist die politische Agitation nicht mehr in Paris concentril, sondern hat sich mehr als vorher über die Departements verbreitet, wo die Demagogie sich jetzt mit verdoppelter Thâ- ligkeit regt, in den Stadien an der Ausbreitung ihrer geheimen Gesellschaften arbeitet und das platte Land mit socialistischen und kommunistischen Druck­schriften überschwemmt. Indessen haben bisher alle diese Bemühungen den Erwartungen ihrer Anstifter nicht entsprochen. Zwar gibt eS in den Departe­ments über achtzig Journale, welche die Februar- Revolution vertheidigen, und daS Volk für deren Grundsätze zu gewinnen suchen. Aber theils be­sitzen diese Blätter keine selbstständige Bedeutung, sondern nähren sich von den Brodsamen, die von der Tafel ihrer gleichgesinnten Pariser Collegen ab- fallen, theils wird ihre schädliche Wirkung, wenig­stens für die gebildeten Klaffen, durch die ebenfalls große Anzahl conservativer Preßorgane, die nament­lich im Süden und Westen meist von legilimistischer Färbung find, neutralifirt. Gegen eine mögliche Erhebung der unruhigen und verblendeten Masse, die vornehmlich in den untern Ständen der größern Städte ihren Sitz hat, find aber von der Regierung die ausgedehntesten VorsichtS- und VertheidigungS- maßregeln getroffen worden , indem, außer den gewöhnlichen Mitteln polizeilicher Überwachung und gerichtlicher Untersuchung, die Militärdivi­sionen bedeutend vergrößert und die gejammte HeereSmachl von Lyon bis Nantes, gerate in dem Theile des Landes, wo eS wenige Festungen uns Waffenplätze gibt, unter den Oberbefehl mehrerer ausgezeichneter und zuverlässiger Generale gestellt worden ist, die unter sich in beständiger Verbindung stehen, und im Nothsalle zur Ergreifung der nach­drücklichsten Maßregeln befugt find. Es ist demnach wahrscheinlich, daß, ungeachtet aller in den Provin­zen vorhandenen revolutionären Elemente, die Wür­fel der Entscheidung, wie immer seit sechzig Jahren, in der Hauptstadt fallen und bis zu der Wiederer­öffnung der Nationalversammlung nichts allgemein Bedeutendes fich ereignen wird. Man hatte von den eben aufgelösten ArrondissementSräthen eine noch lebhaftere politische Betheiligung , eine bestimmtere

Haltung in Bezug auf die großen Tagesfragen er­wartet. Aber diese Versammlungen haben, wie dies übrigens bei der Kleinheit der von ihnen repräsen- tirten Bezirke natürlich ist, sich meist mit localen Interessen beschäftigt und nur ein Dritiheil von ihnen sich für die Revision der Verfassung, nur zwölf (eS gibt deren überhaupt 363) sich für die Wiedererwählung LouiS Napoleons ausgesprochen. Dies hat besonders die bonapartistische Partei über­rascht, die sich von diesen meist auS mittleren und kleineren Eigenthümern gebildeten Versammlungen, die man, wegen ihres eigenen Vortheils, vor Allem der Bewahrung des bestehenden Zustandes zugewandt glaubte, eine wirksamere Unterstützung für ihre Plane versprochen hatte. Die Erhaltung deS inneren und äußeren Friedens für Frankreich hängt allerdings, so lange noch nicht die Zeit der Wiederherstellung einer definitiven Ordnung gekommen ist, von der Fortsetzung der Gewalt deS gegenwärtigen Präsi­denten ab, da ein Wechsel in dieser Beziehung, un­ter dem Einflüsse des revolutionären Geistes und der republikanischen Institutionen, leicht von einer Unterbrechung der mühsam erhaltenen Ruhe be­gleitet sein könnte. Jetzt sind die Generalräthe versammelt, die, an und für sich von mehr Bedeutung als die Vertretungen der Arrondisse­ments , ohne Zweifel in Bezug auf die allge­meine Politik mit mehr Entschiedenheit auftre- len werden. Zwar sollten sie dem Buchstaben deS Gesetzes nach und in ruhigen Zeiten ist dies auch immer beobachtet worden sich ebenfalls blos mit der Lage und den Bedürfnissen ihrer Departe­ments beschäftigen. Aber wer vermag, zumal in einem so aufgeregten Zustande, wie in Frankreich, mit Sicherheit zwischen allgemeinen und besonderen Interessen zu unterscheiden, da beide sich dort un­aufhörlich durchkreuzen und letztere von ersteren be­schützt oder bedroht, werden können? Von diesen Departementsräthen erwartet die gesammte conser- vative Partei eine Erklärung zu Gunsten der Re­vision der Verfassung, die, wenn nicht alle Anzei- chen trügen, von ihnen auch mit großer Mehrheit ausgesprochen werden wird. Schon im vorigen Jahre erklärten sich von den 86 Generalräthen 52 für die Revision, und es ist nicht wohl möglich, daß die Ueberzeugung von der Nothwendigkeit derselben nicht in demselben Maße zugenommen haben sollte, als der Moment der Entscheidung uud die davon unzertrennlichen Folgen näher gerückt find. (Nach der neuesten telegr. Depesche (vom 3. Sept. S. u.) gehen zu den bereits bekannten 36 noch fortwährend von den Generalräthen Anträge auf Revifion der Verfassung ein.) Wenn man zu dieser zu erwar­tenden Erklärung der Departementalräthe noch die 446 Stimmen für die Revision in der National­versammlung gegen 278, und die Petitionen mit einer und einer halben Million Unterschriften be­deckt, welche sich noch sehr vermehren werden, hinzu- gerechnet: so scheint eS fast unmöglich , daß die National-Versammlung bei ihrer zweiten Bera­thung sich nicht mit der erforderlichen Mehrheit für die Revision auSsprechen sollte. Andernfalls müßte man annehmen, daß der FractionSgeift sie über ihre eigne Macht und die Gesinnung der Na­tion gänzlich verblenden könnte. Die Mängel der bestehenden Versagung werden von allen Parteien, die der extremen Revolution und Demagogie aus­genommen , anerkannt. Von den Monarchisten wird sie aus Grundsatz verworfen, uns die gemäßig­ten Republikaner zweifeln wegen ihrer innern Zu- sammenhangSlofigkeit und der vielen Widersprüche, die sie enthält, an ihrer Dauerbarkeit. Nur die Bergpartei will von keiner Revision wissen, weil sie auf eine solche in ihrem Sinne nicht hoffen kann, und voraussieht, daß jeder andere die sociale Ord­nung verbessern und den Weg zur Wiederherstellung der Monarchie anbahnen würde. Die Bergpartei will durch die Verwerfung der Revision und die Erhaltung aller Mängel der Verfassung vom 4. November 1848 daS Land allmählich in eine so un­gewisse und verzweifelte Lage bringen, daß eS sich die Herrschaft der ertremen Revolution, wenigstens eine Zeit lang, gefallen lassen müßte. Und über die nächste Zukunft sieht diese Partei, wie alle Re­volutionäre, nie hinaus. Außer der Bergpartei stimmte allerdings noch ein Theil der Legitimisten und die Anhänger Cavaignac'S (40 bis 50 Reprä­sentanten) gegen die Revision, weil sie die Wieder­

erwählung LouiS Napoleons davon für unzertrenn­lich hielten und zu dieser selbst nur mittelbar nicht mitwirken wollten. Aber die Umstände haben sich seitdem verändert. Die Petitionöbewegung ließ da­mals noch kein solches Resultat, wie jetzt vorliegt, voraussehen, und die Organisation der Demagogie, besonders im Süden Frankreichs, sowie ihre Ver­bindung mit dem Auslande war noch nicht so ge­nau wie jetzt bekannt. Legitimisten und gemäßigte Republicaner werden hoffentlich bei den nächsten Verhandlungen über diese Frage selbst die wahr­scheinliche Wiedererwählung LouiS Napoleons einer neuen Revolution, oder wenigstens einer blutigen Schilderhebung, deren Grenzen und Ergebnisse nicht abzumessen sind, vorziehen; denn die Revision ist offenbar der Wille der großen Mehrheit des fran­zösischen Volkes.

Deutschland.

* Wiesbaden, 2. Sept. (Asfisenverhandlung gegen Ritter und Rossel.) Der Vertheidiger deS Angeklagten Ritter, Procurator Lang, ist in Verlegenheit, eines Theils sei schon Alles gesagt, anderentheilS sei eS nach den hier geltenden Grund­sätzen nicht möglich, AlleS zu sagen. Wir können uns daher kurz fassen. Ob der Artikel etwas un­bescheiden sei, wie die Staatsbehörde meint, haben die Angeklagten zu entscheiden, wenn diese ihre Kri­tik nicht für unbescheiden halten, seien sie in ihrem Recht. Spott sei nichts Unerlaubtes. Die Anklage I gegen Ritter gehe von der Voraussetzung aus, daß dieser den strafbaren Inhalt deS incriminirten Artikels gekannt, und baß er die Absicht gehabt habe, den CassationShof zu beleidigen. Beides sei nicht der Fall. In erster Beziehung meint er, die Grenze zwischen erlaubter sKritik und strafbaren Angriffen sei nicht mathematisch bestimmbar, in dem fraglichen Artikel sei bie Strafbarkeit nur mittelst feiner Distinctionen und juristischer Spitzfindigkeiten herausgefunden. Er schließt mit einer Denuncia­tion eines angeblich strafbaren, aber straflos geblie­benen Attentats der Presie, welches in Folge der Freisprechung der Idsteiner Angeklagten stattgefun- den habe.

In der R e p l i k macht StaatSprocurator Reich­mann vorzüglich geltend, daß die freie Presse nur daS Recht sei, soviel niererzuschreiben, als man auch reden dürfe. In dem vorliegenden Falle gelte daS nassauische Recht und eS könne nicht die Rede da­von sein, dasselbe dem anderer Staaten anzupassen. Eine solche Schmähung deâ obersten Gerichtshofes dürfe man nicht ungeahndet hingehen lassen, sonst würde statt Freiheit Anarchie eintreten.

Die Duplik der Vertheidiger enthält nichts Neues.

Taâ Resultat der Verhandlung ist bekannt.

Wiesbaden, 4. Spt. (A'stsenverhandlung.) Jacob Müller von Cronberg ist deâ ihm zur Last gelegten ausgezeichneten Diebstahls von den Ge­schwornen für schuldig befunden und von dem Assisenhof« zu einer CorrectionShauSstrafe von drei Jahren verurtheill.

* Wiesbaden, 5. Sept. Gegenstand der heu­tigen Asfi'enverhandlung ist die Untersuchungssache gegen den pensionirten HofgerichtSprâfiventen Adolph Raht von Dillenburg, dermalen hier, und gegen Carl Ritter, Buchhändler und Redacteur der Freien Zeitung" von hier wegen Verletzung der Amts- und Dienstehre deS herzoglichen StaatSmini- steriumS und LberappellationSgerichteS.

Der Angeklagte Raht, ter f. Z. als Hofge- richtSpräfident gegen seinen Willen pensionirt wurde, hat mit der Regierung einen Proceß geführt. Seine Klage war auf Schutz im Besitz seiner DiensteS- stelle, Wiedereinsetzung in seinen Präfidentenstuhl und Veruriheilung der Staatscasse zur Auszahlung seines vollen Gehaltes gerichtet. Mit dem ersten Theil seiner Klage war Raht schon durch die Ur­theile deS JustizamieS und des HofgerichteS in Dillenburg abgewiesen, durch daS Urtheil des her­zoglichen OberappellationSgerichteS aber wurde ihm auch der angesprochene volle Gehalt, in welcher Be­ziehung die Urtheile erster und zweiter Instanz zu