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MsMschc Allgcincinc Zkitung.

Ji 200.

Mittwoch den 27. August

1851.

Die Raff. Allg. Zeitung mit dem Wanderer erscheint einmal täglich mit Ausnahme deS Sonntags. Der vierteljährige PränumecationSpreiS ist in Wiesbaden für den Umfang des HerzogtbumS Nassau, des Großherzogthnms und KurfürkenthumS Hessen, der Landgrafschait Hessen-Homburg und der freien Stadt Frankfurt 2 fl., in den übrigen Ländern dcs fürstlich Thurn- und Tarisschen Verwaltungsgebietes 2 fl. 10 ft. Jnferate werden die dreispaltige Petitzeile oder deren Raum mit 3 fr. berechnet. Bestellungen beliebe man in Wiesbaden in der L. Schellenberg'schen Hof-Buchhandlung, auswärts bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.

Uebersicht.

Nassauische Eisenbahnen.

Deutschland. Wiesbaden sMin.-Präs. v. Wintzingerode auf Urlaub. Asffsen). Aus dem Justiz-Amt Hoch­heim (Schlägereien). A n S dem KreiS-Amt Höchst (Das HilfsvollffreckungSverfahren). Frankfurt (Der Kaiser von Oesterreich. Der Zollverein. Beschlüsse deS Bundestages. Die Neuenburger Deputation). Kassel (Heise. Dr. Kellner. Entlassungen). Stuttgart (Be­urlaubungen). München (StaatSvertrag. Schloß Brannenburg, Dr. Höffer. Der Herzog von Leuchtenberg. Proteste). Nürnberg (Auffösung des politischen Ver­eins). Dresden (Die Prinzessin Sidonie). Osna­brück (Zusammenkunft). Wien (Der Gesammteintritt. Die DecanSwabl. Bewegung türkischer Truppen gegen Montenegro. Einsprache gegen übertriebene Zeitungsberichte).

Schweiz. Bern (Der Radikalismus. James Fazy).

Frankreich. Paris (Die Unruhen im Ardeche-Departe­ment. Changarnier. Vermischtes).

Spanien. Madrid (Der Aufstand auf Cuba. Vermischtes). Großbritannien. London (DaS katholische Meeting. Der Glaspalast).

Italien. Turin (Die Permanenzcommission). Livorno (Demidoff). Rom (Ausweisungen).

Türkei. Konsta nt in o p el (Die ägyptische Frage). Neueste Nachrichten.

Nassauische Eisenbahnen.

(Schluß.)

(Die Eisenbahn von Wiesbaden nach Köln.)

Wie eine Lahnbahn beim ersten Anblick etwas sehr ansprechendes hat, das aber bei näherer Zer­gliederung immer mehr in den Hintergrund tritt; so bringt eine Rheinbahn über den Taunus .uhd Westerwald ganz die entgegengesetzte Wirkung her­vor. Sie hat anfänglich etwas Abschreckendes; je mehr man sich aber damit bekannt macht, desto mehr gewinnt sie an Vertrauen in ihre Lebenfähig- teil und AuSführharkeit.

Wenn von einer Rheinbahn die Rede ist, so denkt man sich dieselbe am Naturgemäßesten im Ryernthale. ES unterliegt auch keinem Zweifel, daß sie dort die vollkommenste Bauanlage bilden würde. Allein sie hat doch auch ihre Mangel. Sie hat vor Allem eine gefährliche Concurrenz zu be­stehen, im Rheine selbst, in seiner Schifffahrt. Letz­tere ist vollkommen, daß sie alle Bedürfnisse des Verkehrs befriedigt, daß eine Rheinbahn Ueberfluß ist, daß sie sich, in der Concurrenz mit der Schiff­fahrt, gewiß nicht reniiren würde. Jedenfalls wäre daS, was der Rheinbahn zuwächst, am SchifffahrtS- Capilal verloren. Fragen wir nach der Ursache, warum bis dahin keine Rheinbahn zu Stande ge­kommen ist, so treffen wir lediglich auf deren Ueber- flüssigkeit. Der Rhein ist eben selbst sein Transport, mittel ersten Ranges. Dennoch befriedigt der Rhein Nicht gerade alle Bedürfnisse deS Verkehrs uno eS bleibt für Schnelligkeit namentlich der Bergfahrt, für den Winter, für strategische Bedürfnisse der Wunsch einer Eisenbahn übrig. Wollen wir nun zur Befriedigung dieser untergeordneten Eisenbahn« Wüniche eine Bahn, gewissermaßen eine Bahn zwei­ten Ranges auSführen, so kommen wir selbstredend wieder zuerst auf daS Rheinthal zurück. Hier tref ftir wir nun zwei Ufer, die zum Bahnbau gleich tauglich sind. DaS linke hat die größere commer- eielle Wichtigkeit; daS rechte die größere strategische. Aber das linke erachtet sich durch die Schifffahrt für befriedigt; und daS rechte vermag seine straie« gliche Wichtigkeit doch nur unvollkommen zu behaup­ten. Dadurch wird die Wahl schwankend. Zu- glcich erscheint der Bau nur beiden Ufern in hohem Grave schwierig und kostspielig. Unter diesen Zwei« feln wird man dann vom Rheinihale ab- uns auf die Frage gelenkt, ob eS nicht vielleicht neben dem Rheinihale eine Linie gebe, die die mannichfachen Verhältnisse dieses wichtigen Thales in ihrem gegen­wärtigen Gleichgewicht unberührt lasse und nur ost)u diene, die stattfindende Lücke auSzufüllen. So kommt man dann auf die Linie über den Wester- Wald. Man erkennt an dieser Linie sehr bald den Vorzug, daß sie daS leistet, was sie leisten muß,

und daß sie, was besonders hervorzuheben ist, auch nicht mehr leistet. ES versteht sich von selbst, daß eine Seitenbahn deS RheinthalS, die diesem Thale den Verkehr entzöge, sehr bald eine Bahn im Rhein- thale selbst Hervorrufen würde. DaS Rheinthal ist so potent, daß eS sich zu jeder Stunde eine Bahn zulegen kann. Die Seitenbahn wäre dann ruinirr. Darum darf die Wirkung der Seitenbahn sich nur soweit erstrecken , daß sie die Eifersucht deS Rhein- ihalS nicht hervorruft. Wie sie daher durch daS, was fie leistet, ihre Existenz begründet, so sichert sie durch daS, waS sie nicht leistet, ihre Fortdauer. Die beiden Gebirge, welche sie zu übersteigen hat, wer­den daher, als technische Unvollkommenheit, gerade für sie zu einem Vortheile. Bestände an deren Stelle ein Flußihal, etwa wie dasjenige der Lahn, so würde der Bau so viel leichter auszuführen, die Leistung soviel vollständiger sein, aber auch die Ent­erbung der Bahn durch eine genuine Rheinbahn soviel sicherer.

Nach der specifischen Natur, die die TaunuS- Westerwâlder Bahn als Rheinbahn besitzt, kommt hauptsächlich deren Eigenschaft zur Sprache, Bin- neubahn deS HerzogthumS Nassau zu sein. Die TannuS-Westerwâlder Bahn durchschneidet daS Her- zogthum in seiner ganzen Länge und zugleich in einer Richtung, welche für den Verkehr neu ist. Sie ruft daher ein Leben hervor, daS bis dahin noch gar nicht eristirt hat. Die Lahnbahn entzieht, wie wir gesehen haben, den größten Theil ihres Lebens der Lahnschifffahrt. Sie gewährt Vortheile , aber unter bedeutendem Rabat. Der Verkehr der Tau- nuS-Westerwälder Bahn dagegen wird Niemanden entzogen. Ihre ganze Schöpfung ist Netto-Gewinn. Und als nassauische Bmncnbahn kann die Bahn ihr Leben ohne alle Einschränkung entwickeln. Hier gibt keinen Nebenbuhler, der mit mißtrauischen Blicken ihre Schritte bewacht. Hier also kann sie ihren Zweck vollkommen erfüllen. Hier kann sie Entschädigung für die Dämpfung suchen, welcher sie als Concurentin des RheinihalS unterworfen ist Und sie möchte diese Entschädigung in vollem Maaße z. B. in der Belebung der todten Massen von Ei- senerz und Braunkohlen, welche auf dem Wrster- walde abgelagert sind, finden, sowie in andern Schöpfungen, wie sie Eisenbahnen jüberhaupt durch ihre zauberische Wirkung gleichsam auS dem Steine schlagen.

In der einen Richtung von der schiffbaren Lahn durchlchnitten, in der andern von der Wiesbaden- Frankfurter Eisenbahn, und diese beiden mächtigen Adern deS Verkehrs im Herzen deS StaaleS und bei der zweitgrößten Stadt und ersten Handelsstadt desselben sich kreuzend, würde das Herzogthum Nassau eine Vollkommenheit der Verbindung darbieten, wie sie sich in keinemdeulschen Staate wiederholte. Keine seiner Städte wäre weiter wie zwei, und nur Dil­lenburg drei Meilen vom Weltverkehre entfernt. Die Blnnenstädte wären mit den am Rheine lie, genden und durch diesen Strom begünstigten Städten auf gleiche Stufe gehoben, und solchergestalt durch staatliche Fürsorge die Ungleichheit beseitigt, welche bei den einstmaligen regellosen Schöpfungen der ir­dischen Bilvungökrâfte nicht ausbleiben konnte.

Deutschland.

%* Wiesbaden, 26. August. Dem Vernehmen nach ist der Präsident unseres StaatSministeriums, Freih. von Wintzingerode, heute aus einige Wochen in Urlaub verreist.

* Wiesbaden, 25. Aug. (Assisenverhandlung gegen Joseph Nägler von Geisenheim wegen Meineids.) Der Angeklagte wurde von den Ge­schwornen für nicht schuldig befunden und hier­auf von dem Aisisenhofe freigesprochen.

* Wiesbaden, 26. Aug. (Assisenverhandlung.) Johann PH. Obel 4r von Dachwnhausen, 46 Jahre alt, Schuhmacher, erstand bei Gelegenheit einer von seinem Vater Joh. Heinr. O d el lr veranlaßten Versteigerung Mobilien für den Betrag von 4 fl. 3 fr. und wurde, da er den Kaufschilling nicht bezahlte, im Auftrage seines Vaters durch den RechlSpraciicanten Möhn zu Braubach verklagt. Der Kauffchilling soll früher von Obel Vater zur

i Vertheilung unter seine Kinder bestimmt gewesen sein, später Hal er seine Absicht geändert. Bevor ein Urtheil in dem Rechtsstreit erlassen war, erhielt der Rechtspracticant Möhn einen mit dem Namen Joh. Hclnr. Obel unterzeichneten Brief, in wel­chem er um Niederschlagung deS Processes und Zu­rücksendung ver Papiere ersucht wurde. Diesen Brief hatte der Angeklagte ohne Zustimmung seines VaterS durch feine 15iâhrige Tochter schreiben las­sen. Er behauptet, sein Vater habe wiederholt die Absicht geäußert, den Rechtsstreit auf sich beruhen zu lassen, er beruft sich dabei auf daS Zeugniß sei­ner Schwestern, welches diese in der Untersuchung zwar verweigern, wogegen aber die Aussage eineS Zeugen, deS frühern Schultheißen Chr ist freund dahin lautet, daß eine vieler Schwestern ihm er­zählt habe, wie ihr Vater wirklich damit umgehe, den Proceß fallen zu lassen, und feinen Vertreter davon zu benachrichtigen. Der Brief fei im Na­men seines Vaters (ver, beiläufig bemerkt, nicht schreiben konnte) geschrieben worden, weil die Ac­ten in dessen Namen zurückgefordert werden sollten.

Obel Vater hat ausdrücklich die Umleitung einer Untersuchung gegen seinen Sohn verlangt. Eine Bestrafung seiner Enkelin wegen Theilnahme an der Thal seines Sohnes hat er nicht verlangt. Von Dem Bürgermeister und Dem Gemeinderath wird Obel Vater als geistesschwach geschildert, dagegen erklärte der Medicinaldeamte zu Braubach, wie auch daS Dortige Amtspersonal, daß Obel zwar körperlich sehr schwach, aber im vollen Besitze seiner Geisteskräfte war. Joh. Heinrich Obel ist vor 8 Tagen im 79. Jahre seines Alters gestorben.

I Der Leumund deS Angeklagten lautet sehr günstig.

Die Verhandlung leitet Assisen«Vizepräsident Trepka, als Ankläger fuugirl SlaatSprocurator- Substilut Fla.ch, als Vertheidiger Procuralor von Eck.

M Aus dem Justizamte Hochheim, 23. Aug. In unsern TageSneuigketlen dilven gegenwärtig die Schlägereien einen stehenven Artikel. So fanden in jüngster Zeit in Delkenheim wiederholte WirthS- Hausstreitigkeiten statt, wobei eS solche Hiebe ab- setzte, daß Die Geprügelten kürzere Zeit daS Bett hüten mußten, und ebenwohl kam die erste Schlä­gerei, obgleich Die Umgegend und daher gewiß auch die Polizeibehörde in Delkenheim Kenntniß davon trug, nicht zur amtlichen Anzeige. Ferner wurde einem Mann in Nordenstadt auf freiem Felde unv, wie das Gerücht geht, von einem Nordenstadter Bürger und seinem Sohne mit einer Fruchtgabel ein Arm zweimal entzwei geschlagen und derselbe am Kopse nicht unerheblich verwundet. Die Unter­suchung ist im Gange. Auf Diese Weise wird stets dafür gesorgt, daß ver Untersuchungsrichter nicht ohne Arbeit bleibt, und da jetzt Die Kirchweihen hin und wieder eintretzn, so dürfte die diesjährige Ernte an Prügeln vielleicht eine sehr reichliche werden.

Q Aus dem Kreisamte Höchst, 24. August. Nach dem kürzlich erfchicnenen Gesetze, daS gericht­liche Hilfsvollstreckungsverfahren betreffend, §. 44 sollen Die Versteigerungen körperlich beweglicher Ge­genstände den Gerichtsvollziehern übertragen werden. Hierbei scheinen jedoch Ausnahmen zu gelten, wie eS nach dem Wortlaut des SatzeS:

Wirv in andern Fällen auf Versteigerung der Pfänder vom Kläger angetragen, so hat daS Justiz­amt in einem Decrele in der Regel den Bürger­meister der Gemeinde, in dessen Bezirke Die Pfänder sich befinden, mit der Versteigerung zu beauftragen", scheinen möchte. Welche andere Falle hier gemeint sind, und ob sich Dieser Satz lediglich auf Die Ver, Neigerungen pfandfreier Immobilien oder auch auf Mobilien bezieh!, darüber sind die Meinungen ge­theilt. Ferner sollen nach §, 51, wie dieS auch seither der Fall war, Decrete an Die Betheiligten (Kläger und Beklagte) erlassen werden; wer in­dessen, ob Der Bürgermeister deS betreffenden OrtS, oder wer sonst, Diese Decrete zu insinuiren hat, ist in dem Paragraphen nicht auSgevrückt, obgleich unschwer zu vermuthen ist, daß dergleichen Insinuationen Die Bürgermeister zu besorgen haben, indem dies schon der Controle wegen nöthig sein dürfte. DaS Gesetz selbst, tritt mit dem 1. Sept. l. I. in Wiiksamkeit, und ebenwohl ist Den Gerichtsvollziehern weder ein Abdruck desselben, noch eine besondere Instruktion