Einzelbild herunterladen
 

Nassauische Allgemeine Zeitung.

M ISS

Dienstag den IN August

1831.

Die Nass. Allg. Zeitung mit dem Wanderer erscheint einmal täglich mit Ausnahme de« Sonntag«. Der vierteljährige PrânumerationSprei« ist in Wiesbaden für den Umfang des HerzogthumS Nassau, des GroßherzogthumS und Kurfürstenthum- Hessen, der Landgrafschaft Hessen-Homburg und der freien Stadt Frankfurt S fl., in den übrigen Ländern des fürstlich Thurn- und TariSschen Verwaltungsgebiete« 2 fl. 1O fr. Inserate werden die dreispaltige Petitzeile oder deren Raum mit 3 fr. berechnet. Bestellungen beliebe mau in Wiesbaden in der L. Schellenberg'schen Hof-Buchhandlung, auSwârt« bei den nächst gelegenen Postämtern zu machen.

Uebersicht.

Ansprache des Asfisenpräfidenten Flach an die Geschwornen.

Deutschlands. Wiesbaden (Asstsen). Vom Rhein (Die ständische Volksvertretung). Frankfurt (Die Matricularumlage). Kassel (Dr. Kellner. Vermischtes).

Stuttgart (Das Bürgerwehrgesetz). München Bergsturz. Instruction für den Bundestagsgesandten. Ver­mischtes). Aus Thüringen (Die Wahl) Berlin (Reise des Königs. a. Rochow. Martinh). Danzig (Protest). Hamburg (Die österr. Besatzung. DaS Sängerfest. Der Famliencongreß in Rumpenheim). Aus Schleswig-Holstein (Einberufung der Permit- tirten). Wien (Russische Orden an österr. Generale. Die Reise des Kaisers. Altieri. Slavencongreß. Ver­mischtes).

Schweiz. Zürich (Bergsturz).

Frankreich. Paris (Rogers Erklärung. Reife des Prä­sidenten. Lemulier. Vermischtes).

Italien. Turin (Annäherung an Wien und Rom. Graf Rsvel). Rom (Die französische Besatzung. Die Leiche de« Grafen Rossi).

Türkei. Konstantinopel (Die englische Flotte vor Tunis. Die Montenegriner).,

Neueste Nachrichten.

Ansprache des Assisenpräsidenten Flach an die Geschwornen.

Meine Herrn Geschwornen !

Beinahe zwei Jahre sind nunmehr verflossen, seilvem vaS öffentliche Gerichtsverfahren durch Ge­schworne bei uns gesetzlich besteht.

Ich darf also, meine Herrn, Ihre Pflichten im Allgemeinen als Ihnen bekannt, vorauSsetzen. Die­selben sind in dem Texte deS Eides enthalten, wel­chen daS für jede einzelne Sache gebildete Schwur­gericht zu leisten hat. Der vor Beginn einer jeden Berathung von Ihrem Vorstande zu verlesende Ar­tikel 172 des Gesetzes über daS Strafverfahren, welcher die Art und Weise , wie Sie Ihren Aus­spruch finden sollen, genau bezeichnet, ist in Ihrem BerathungSzimmer angrheftet. Zu Vermeidung mög­licher Irrthümer sind auch die übrigen Artikel dieses Gesetzes, welche über den Gang Ihrer Berathungen Vorschriften enthalten, neben dem Texte des ganzen Gesetzes noch besonders abschriftlich auf ihre Deli- berationStafel niedergelegt worden. Nur einen Punct halte ich für nothwendig besonders in Erinnerung zu bringen. ES ist nämlich eine nicht selten vor­kommende Ansicht, daß eS in der Willkühr eines Geschwornen stehe, ob er einen Angeklagten, von dessen Schuld er nach den Verhandlungen überzeugt worden ist, auch wirklich für schuldig erklären, ober ob er denselben auS beliebigen Nebenrücksichten, sei es nun Mitleid, Gunst, Furcht, oder was sonst für nicht schnlvig bezeichnen wolle. Dieses ist ein höchst gefährlicher Irrthum ; Sie dürfen, meine Herren, ebensowenig einen schuldig befundenen Angeklagten freisprechen, wie Sie einen unschuldigen verurtheilen dürfen. Eines ist gerade so gegen Ihren Eid, wie daS Andere. Ihre Pflicht ist es in Uebung deS von dem Staate in Ihre Hände niedergelegten Rich, teramtS die Ihnen vorgelegten Fragen Ihrer Ueber- zeugung gemäß mit Ja oder Nern zu beantworten, ohne Rücksicht auf den Erfolg. Die Auffindung des Erkenntnisses unter Berücksichtigung aller durch die Untersuchung constaiirten Umstände ist demnächst Sache des Gerichts.

Da sovann mehrere Verhandlungen vorkommen werden, welche nach ihrem Umfange nicht ohne ei­nige Aussetzung vollendet werden können, und einige, welche noch am folgenden Tage fortgesetzt werden müssen, so mache ich besonders auf die Stelle Ihres EideS aufmerksam, welche eS Ihnen streng unter­sagt, von Beginn der Verhandlungen an bis zu Fällung JhreS Ausspruches mit irgend Jemand über die zu entscheidende Sache Rücksprache zu neh­men. Auch Besprechungen unter den zu Entschei­dung einer Sache berufenen Geschwornen dürfen, zu Vermeidung fremder Einmischung, nur im Stil­len erfolgen. ES ist eine bekannte Erfahrung, meine Herren, daß man sehr leicht durch äußere Einflüsse zu einer Ansicht hingeleitet wird, welche

man irriger Weise für daS Resultat eigener Beob­achtung hält.

Ist Ihnen im Laufe der Verhandlungen irgend etwas nicht ganz klar, so verlangen Sie durch eine nach Artikel 140 deS Gesetzes über daS Strafver­fahren in der Sitzung zu stellende Frage Aufschluß; erheben sich bei ihren Deliderationen Zweifel über die aufgestellten Fragen, so wird der Präsident stets bereit sein, die gewünschte Aufklärung zu er­theilen.

Ich bedaure, Ihnen eröffnen zu müssen, daß die Zahl der Angeklagten, worüber Sie zu entschei­den berufen sind, nicht unbedeutend diejenigen über­steigt, welche in jeder der beiden vorigen Sitzungen zur Entscheidung vorlagen. Einige davon betreffen sehr schwere Verbrechen. Ihre Arbeiten werden sich bis in die fünfte Woche auSdehnen.

Leider bleiben solche Fluktuationen nicht auS; hoffentlich wird der nächsten Assisensitzung wieder eine geringere Zahl von Anklagen vorliegen.

In dem festen Vertrauen, daß unsere gemein­schaftlichen Bestrebungen zu Auffindung von Wahr­heit und Recht von Erfolg sein werden, erkläre ich die Sitzung der Assisen deS dritten Quartals dieses Jahres für eröffnet.

Deutschland.

* Wiesbaden, 18. Aug. Die Assisen des III. Quartals wurden heute unter dem Vorsitze deS Hof- gerichtSralheS Flach mit der Verhandlung gegen die Hofheimer Taglöhner Joh. Jos. Betzel, Adam Joseph Forst, Jacob Schmutzler und Andreas Belz eröffnet.

Joh. Jos. Betzel, 25 Jahre alt, Adam Jos. Forst, 25 Jahre alt und Jacob Schmutzler, 26 Jahre alt, sind angeklagt, daß sie am 28. Sept. 1850 von dem Herzog!. Justizamte zu Höchst in der Untersuchung gegen Andreas Belz, wegen Körper­verletzung als Zeugen nach vorgängiger Beeidigung wissentlich falsch auSgesagt haben, sie hätten nichts davon gesehen, daß Anton Neuhaus aus Eppen­hain von Andrea» Belz mißhandelt worden sei. Andreas Belz, 21 Jahre all, ist angeklagt, daß er den Joh. Jos. Betzel, Adam Forst und Jac. Schmutzler zu dem Entschlusse in der Untersuchung gegen ihn selbst, wegen Körperverletzung einen Zeu- genrid wissentlich falsch abzuleisten, vorsätzlich be­stimmt habe.

Am 15. Februar 1851 machte der Bürgermei­ster in Hofheim bei Amt die Anzeige, Jac. Stipp­ler von Hofheim habe auSgesagl, daß Betzel falsches Zeugniß abgelegt habe. Als Stippler nun am Amte vernommen wurde, gab derselbe an: CineS Mittags im Herbste vorigen JahreS habe er den ReuhauS, der damals bei Schwärzel gedient habe, in daS HauS des Bürgermeisters gehen sehen, dessen Gesicht sei zerkratzt und blutrünstig gewesen. An demselben Nachmittage sei auch Johann Joseph Betzel zu ihm gekommen, welcher ihm auf seine Frage, was dem Anion NeuhauS passirt sei, mitgetheilt habe: Andreas Belz habe denselben am Abend vorher geschlagen und zwar im Stall. Bei der hierauf zuerst gegen Betzel, nachher auch gegen Adam Joseph Forst, Jacob Schmutzler und Andreas Belz eingeleiteten Untersuchung läug- neten Betzel, Forst und S ch w u tz l e r anfangs, später haben sie eingestanden, wissentlich falsches Zeugniß abgelegt zu haben, und zwar durch Droh­ungen des Belz dazu verleitet.

Der Gerichtshof besteht aus den HofgerichtS- räthen Flach, Forst, Ebhardt, Jäckel, Kunz.

Als Staatsanwalt fungirt StaatSprocuralor Reichmann, als Vertheidiger die Procurator Lang und v. Sch ü tz.

Nach erfolgter Verloosung der Geschwornen entfernte sich einer der durch daS LooS bestimmten Geschwornen aus dem Sitzungssaal. Die Sitzung wurde, nachdem auf fein Wiedererscheinen bis 10 Uhr vergeblich gewartet worden , auf eine halbe Stunde vertagt. Mittlerweile hatte sich derselbe wieder eingesunben und wurde hierauf die Verhand­lung fortgesetzt. Der Geschworne hatte sich in der Meinung entfernt, daß diejenigen Geschwornen, be- Namen aus der Urne gezogen würden, der betreffen­den Verhandlung nicht beizuwohnen haben.

& Vom Rhein, 16. August. Die alte stän­disch« Volksvertretung ist gefallen und es ist nicht zu vermuthen, daß eS gelingen wird, sie wieder inS Leben zu rufen.Selbst eifrige Freunde älterer StaatS, gestaltungen haben sie aufgegeben. Lehrreich sind in dieser Hinsicht auch die Bekenntnisse des Herrn v. Radowitz. Sowie die Zünfte der allgemeinen Ge­werbefreiheit Platz machen mußten, so siegle daS all­gemeine ungegliederte Wahlrecht und die allgemeine Wählbarkeit über den EgoiSmuS und den Zunft­geist deS alten Ständewesens. Die alten starren Corporationen, welche im Mittelalter lebensvoll und berechtigt waren, aber in den letzten Jahrhunderten geistlos und todt wurden, mußten in den regsamsten Gegenden deS ContinentS dem Rechte deS Subjects der freien Persönlichkeit weichen. Die Aufgabe des achtzehnten Jahrhunderts war die Emancipation des Individuums, die Selbstherrlichkeit des Menschen an sich; die schöne Menschlichkeit deS Individuums ward daS Ziel aller Cultur. Aber mit dieser Eman­cipation deS Subjects war auch eine gräuliche Zer­splitterung aller gesellschaftlichen Organismen ver­bunden, am meisten in dem romanischen Lande, in welchem die neue Entwicklung zuerst praktisch in daS politische Leben eingetreten war. Noch immer leiden Die Franzosen an der Atomistrung ihres Lebens und können zu keinen festen Grundlagen ihres politischen Neubaus gelangen', um so weniger, da der Trieb über die Zersplitterung und b^S egoistischen Indivi­duum hinauszukommen, bei ihnen meist in so krank- haftutopistischer Gestalt auftritt. Bei ihrer Cen- tralisationSwuth können sie sich nicht zu einer ver, nünstigen Gliederung deS StaatSlebenS entschließen, wovon sie bei den mehr germanischen Engländern daS glänzendste Beispiel sehen. Hiermit fehlt ihnen zugleich der Sinn für durchgreifende, möglichst selbst, ständige Association der Hauptthâtigkeilen des Volks­lebens, woraus allein eine organische wahrhafte Vertretung deS ganzen Volkes hervorgehen könnte, wie sie die nach organischer Weltanschauung ringende Wissenschaft deS 19. Jahrhunderts immer dringen­der durch den Mund von Philosophen und prac- tischen Staatsmännern verlangt, und durch welche sich ein Staat allein zu einer geordneten und freien Gesellschaft auferbauen kann." Wie ein Kenner der Gegenwart sagt: die burchgeführte freie Wahl deS Berufs, hervorgtgangen auS gründlicher Volks­bildung und der daraus sich erzeigende geistig-objec­tive Inhalt deS Lebens soll an die Stelle miitel- altrigen Privilegiums und seiner regungslos firir- ten Stände treten, aber auch ebenso die abstracie Gleichmacherei und StandeSlosigkeit verdrängen. Auf der Gliederung der Stände, der VolkSthätig- keiten muß der künftige Staat und auch feine Volks­vertretung ruhen, wenn wieder praktische Staats, Weisheit einkehren und das hohle lügnerische Par- teigeschwätz über politische Allgemeinheiten sein Ende finden soll. Die verschiedenen Genossenschaften von der gebundenen der Familie bis zur freiesten der Kunst- und WiffenschaftSgemeinschaft müssen zu selbstständigem, frischem Leben erhoben werden.

, Mainz, 17. August. Der König von Preußen wird dem Vernehmen nach nicht der ursprünglichen Disposition gemäß schon morgen Nachmittag zwi­schen vier und fünf Uhr, sondern erst morgen Abend um acht Uhr hier eintreffrn. Der feierliche Em­pfang von Seiten der Truppen sowohl als cher Be­hörden ist darauf hin abgesagt worden. Die große Parade der k. preußischen Garnison wird bi» Dien­stag in der Frühe statifinden.

Frankfurt, 15. August. Man ersieht auS der Kasseler Ztg.", daß bei der neuen Matrikularum­lage die RechnungSauSgleichung keine geringe Schwie­rigkeiten macht. Staaten z. B., welche Contingente nach Holstein und Baden lieferten, dabei ihre Trup, pen auS eigenen Mitteln besoldeten, beanspruchen eine Ausgleichung, da sie hierzu nicht verpflichtet gewesen seien, indem eS sich um eine allgemeine ReichShülfe gehandelt habe. Darmstadt macht auS diesem Grunde eine starke Forderung an den Bund auS dem badischen Kriege, da eS seine ganze Armee gestellt habe und will sich zur Auszahlung neuer Beiträge nicht eher veranlaßt sehen, bis chm die Kosten deS dreimonatlichen Feldzuges vergütet. Preußen verlangt von Baden mehrere Millionen Kriegsentschädigung, welche aber Baden auS eige« neu Mitteln zu bezahlen Anstände erhebt.